Universität Bayreuth Lehrstuhl VWL V Institutionenökonomik Professor Dr. Martin Leschke Sprache/ Zielregion / Individueller Schwerpunkt Sommersemester 2015 1
Sprache / Zielregion / Individueller Schwerpunkt 2
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Sprache / Zielregion / Individueller Schwerpunkt Regelungen Im Rahmen des Spezialisierungsbereichs Modulbereich Sprache / Zielregion / Individueller Schwerpunkt wählen die Studierenden zwischen den drei angegebenen Bereichen. Der Modulbereich Sprache umfasst Sprachkurse einer oder zweier Fremdsprachen in Höhe von maximal 18 und minimal 8 Leistungspunkten. Der Modulbereich Zielregion setzt sich aus im Ausland zu erbringenden Studienleistungen (in ausländischer Sprache) in Höhe von maximal 18 Leistungspunkten (minimal 8 Leistungspunkten) zusammen, die zum Studiengang passend sind und keine Substitute zu Pflichtveranstaltungen oder gewählten Wahlpflichtveranstaltungen darstellen. Im Individuellen Schwerpunkt können die Studierenden Veranstaltungen aus den Schwerpunktbereichen (sowie andere fachnahe Veranstaltungen nach Absprache mit dem Studiengangsmoderator) wählen (im Umfang von maximal 23 Leistungspunkten). Werden alle Leistungspunkte dieses Modulbereichs im Individuellen Schwerpunkt erbracht, so ist das Pflichtpraktikum zwingend als Auslandspraktikum zu absolvieren. 4
Hinweise zum Sprachenkonzept Kursaufbau Nullsprachen G1 G2 G3 G4 (je 4 LP) Aufbaukurse A1 A2 A3 (je 2 LP) Spezialisierungskurse SA1 SA2 SA3 (je 2 LP) Landeskundeseminar LK (2 LP) 5
Hinweise zum Sprachenkonzept Bitte beachten Sie bereits zu Beginn Ihres Studiums, dass im Falle einer Bewerbung an fremdsprachlichen Auslandshochschulen ein hohes (fach-) sprachliches Niveau vorausgesetzt wird und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Sprachausbildung. Das International Office informiert auf seinen Seiten über die individuellen Anforderungen bei einer Bewerbung für das Studium im Ausland: http://www.international-office.unibayreuth.de/de/06_study_abroad/1_preparation/1_general_information/1_1_language_requirements/index.html (Stand: Mai 2015) 6
Hinweise zum Sprachenkonzept Anrechnung von Prüfungen Befreiungen aufgrund von (z.b. schulischen) Vorkenntnissen, die vor Beginn der Sprachenausbildung in Bayreuth erworben wurden, werden nicht mit Leistungspunkten angerechnet. Werden Befreiungen nach Beginn der Sprachausbildung ausgesprochen, können diese ohne Note anerkannt werden. Es müssen jedoch mindestens 4 SWS (zugleich LP) aus benoteten Leistungen bestehen. 7
Zielregion 18 LP im Bereich Zielregion 18 LP durch Module im Ausland in ausländischer Sprache, z.b. Drivers of globalisation - key trends and opportunities The basic growth model and the importance of credit Current economic issues - demographics, trade and politics Hinweis: Des Weiteren können auch über die 18 LP im Bereich Zielregion hinaus Module aus dem Ausland angerechnet werden, insofern sie ein Äquvivalent im Bayreuther Modulhandbuch besitzen, z.b. Macroeconomics I als Makroökonomik I (5 LP) Money and Banking als Geld und Kredit I (5 LP) International Trade als Internationale Wirtschaftsbez. I (5 LP) 8
Studien- und Prüfungsordnungen Die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung können Sie per FlexNow in Erfahrung bringen. Auf folgender Seite stehen die Studien- und Prüfungsordnungen zum Download bereit: http://www.neu.unibayreuth.de/de/uni_bayreuth/startseite/pruefungsordnungen/bachelor/index.html (Stand: Mai 2015) (Hinweis: In den Satzungen zur Änderung von StPOs sind nur die Änderungen zur vorhergehenden StPO erfasst. Für Sie relevant sind insbesondere die konsolidierten Fassungen.) 9