GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019

Ähnliche Dokumente
B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain

Abwasserreinigungsanlage Stäfa Bauabrechnung über die Erweiterung

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

Der Betrieb des Alters- und Pflegeheims Promulins soll nach wie vor durch das Spital Oberengadin erfolgen.

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum

Areal Siemens: Zonenplanänderung, Plan Nr. 7278, und Änderung von 47 der Bauordnung (BO), Bauzone mit speziellen Vorschriften Landis + Gyr; 2.

Datum: Dienstag, 9. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

GENERALRAT WÜNNEWIL-FLAMATT. Botschaft zur 15. Sitzung

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. April 2015

Einladung zur Gemeindeversammlung

Botschaft. zuhanden der Volksabstimmung. vom 05. Juni 2016

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

B O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Protokoll Gemeinderat vom 14. April 2015

Reglement über die Schutzraumeinrichtungen in der Gemeinde Langenthal vom 19. November 1990 (in Kraft ab 1. Januar 1991) 7.8 R

B. Das Baugesuch wurde vom 21. Juni 2016 bis und mit 4. Juli 2016 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Botschaften für die Gemeindeversammlung Bergün Filisur vom 10. Dezember 2018

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ

Vereinbarung. zwischen. den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle,

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2016 um Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg

Einladung zur Gemeindeversammlung

Jetzt Wohnqualität steigern!

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi

Ordentliche Burgerversammlung vom 03. Dezember 2015

Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Gemeinderatssitzung vom 22. März 2016 Botschaft Kunsteisbahn Lenzerheide

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission

ABSTIMMUNGS- UND WAHLGESETZ

Verordnung. für die. Feuerwehrkommission

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER GEMEINDE CONTERS I.P. MIT RADIO- UND FERNSEHPROGRAMMEN

P r o t o k o l l N r. 2/1 /15

Liegenschaften Finanzvermögen; Walzmühlestrasse 18 und 20: Aussenrenovation, Verbesserung der Isolation, Fensterersatz

Verordnung über das Alpregister im Grundbuch

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Rheinwald

Der Gemeinderat möchte Sie geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner zur Gemeindeversammlung. vom Freitag, 15. April 2016, um 20 Uhr

Beantwortung der Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil

EINWOHNERGEMEINDE WYNAU REGLEMENT ÜBER DIE SCHUTZRAUMEINRICHTUNGEN

Gemeinde Lupsingen. Energiefondsreglement

Reglement zum Förderprogramm Energie vom 15. Dezember 2015

Urversammlung der Munizipalgemeinde Leukerbad

Botschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Gemeindeordnung der Gemeinde Frick Seite 2 von 5. Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Zernez. Abstimmungs- und Wahlgesetz

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010

Urnenabstimmung vom

HAUPTSTRASSEN. Kanton Graubünden MAPPE... BEILAGE... Strassennummer H27. Gemeinde. Celerina. Kantonsstrasse. Lärmsanierungsprojekt (LSP) Celerina 2016

Gemeindeverfassung Neunkirch

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna

Bezirksrat Einsiedeln

REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN-

Versammlung der Einwohnergemeinde Eriz

gestützt auf Artikel 49 des Schulgesetzes vom 28. Mai ,

2. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 22. Februar 2016, Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil

BOTSCHAFT zum Erlebniseisfeld Lenzerheide

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli

Parkplatzreglement vom in Kraft seit

Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Sanierung der Strassenbeleuchtung vom Coop Ortsausgang West

6. Sitzung vom 27. März 2018 INHALTSVERZEICHNIS

Statuten Gewerbeverein Gossau

Kompetenzreglement GEMEINDE KOBLENZ. Beschlossen durch den Gemeinderat: 23. November 2009 Inkrafttreten am: 1. Januar Gemäss 39 Gemeindegesetz

Abstimmungs- und Wahlgesetz der Gemeinde Vaz/Obervaz

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

2. PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER EINWOHNERGEMEINDE ARNI BE

53/10 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Parkplatzreglement der Gemeinde Kerzers

BOTSCHAFT zur Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016

E i n w o h n e r g e m e i n d e. P f e f f i n g e n

Sanierung Abwasseranlagen Breitenrain: Projektierungs- und Ausführungskredit

Reglement für die Umweltschutz- und Energiekommission vom 5. September 1994 (in Kraft ab 1. April 1995) 6.1 R

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Verfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:

der Öffentlichkeit, den Behörden sowie kantonalen und nationalen Organisationen.

Traktanden Gemeindeversammlung vom

Einwohnergemeinde Habkern. Kurtaxenreglement

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung

Verfassung. der Gemeinde. Stetten SH

Statuten. Die Dienste umfassen Krankenpflege und Haushilfe. Weitere Dienste können nach Bedarf angegliedert werden.

Verordnung. für die. Bildungskommission

Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz

Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung

STATUTEN. suissetec industrie

Transkript:

GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 BOTSCHAFT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeverfassung unterbreitet Ihnen der Gemeindevorstand folgende Vorlagen zur Abstimmung: Traktandum 1 Protokollgenehmigung Gemeindeversammlung Durch die Revision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde das Auflage-, Einsprache- und Genehmigungsverfahren für das Protokoll der Gemeindeversammlung einheitlich geregelt. Der Ablauf wurde dabei wie folgt festgelegt. Die Publikation des Gemeindeversammlungsprotokolls, max. 30 Tage nach der Gemeindeversammlung erfolgt über die Homepage der Gemeinde www.gemeindecelerina.ch. Das Protokoll kann auch bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Publikation des Protokolls wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Engadiner Post) bekannt gegeben. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt. Eine formelle Genehmigung an der Gemeindeversammlung ist somit nicht mehr notwendig bzw. gar ausgeschlossen. Damit erübrigt sich auch das Vorlesen des Protokolls anlässlich der Gemeindeversammlung. In diesem Fall wird die Versammlung zu Beginn darüber informiert, dass zum Protokoll der letzten Gemeindeversammlung keine Einsprachen eingegangen sind und dieses somit als genehmigt gilt.

Traktandum 2 Regionales Eissportzentrum; Leistungsvereinbarung Anlässlich der Gemeindeabstimmung vom 10. Februar 2019 wurde Art. 6 Abs. 2 der Statuten der Region Maloja ergänzt, indem Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums zur regionalen Aufgabe erklärt wurde und die Gemeinden die Region ermächtigt haben, hier potenziell tätig zu sein. Gestützt auf Art. 6 Abs. 3 der Statuten erfolgt die Aufgabenübertragung mittels Leistungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 der Statuten. Diese verpflichtet ausschliesslich die betreffende Gemeinde. Die Gemeinde überträgt mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung die Evaluation eines Eissportzentrums an die Region mit folgenden Aufgaben: - Evaluation Standort - Festlegung eines Standortes - Eventuell Antrag an die Standortgemeinde betreffend Anpassung der Grundordnung - Eventuell Anpassung des Regionalen Richtplanes Für die durch die Region zu erbringenden Leistungen ist ein Betrag von Fr. 300 000. notwendig. Der Anteil der Gemeinde Celerina liegt gemäss Verteilschlüssel 2019 bei 9.76%, was einem Beitrag von Fr. 29 280.-- entspricht. Für den Fall, dass nicht alle 12 Gemeinden der Region einen entsprechenden Leitungsauftrag mit der Region vereinbaren, wird die Präsidentenkonferenz entscheiden, ob das Budget für die aufgeführten Aufgaben entsprechend reduziert werden soll oder ob eine neue Leistungsvereinbarung mit abgeändertem Kostenteilschlüssel zur Abstimmung gebracht werden soll. Die detaillierte Leistungsvereinbarung kann auf der Homepage der Gemeinde Celerina unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.gemeinde-celerina.ch/gemeinde/unterlagen-gemeindeversammlung.html Ein Exemplar kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Die Leistungsvereinbarung mit der Region Maloja betreffend Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums im Umfang von Total Fr. 300 000. (Anteil Gemeinde Celerina Fr. 29 280.--) sei zu genehmigen. Traktandum 3 Lärmschutz Umfahrung Celerina; Kredit Fr. 1 340 000. Ausgangslage Im Rahmen des Dorfentwicklungsprojektes Perla Futura wurde eine Lärmschutzmassnahme entlang der kantonalen Umfahrungsstrasse als Massnahme festgelegt. Der Gemeindevorstand hat daraufhin ein konkretes Projekt ausgearbeitet. Der dafür notwendige Kredit von Fr. 2 Mio. wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2006 abgelehnt. Mit dem Projekt Umgestaltung des Anschlusses Celerina und

der damit verbundenen Tieferlegung der Kantonsstrasse, hätte die Lärmbelastung ebenfalls reduziert werden können. Nach der Ablehnung durch die Gemeindeversammlung wurde die Strasse durch den Kanton saniert. Im Jahr 2015 hat der Gemeindevorstand das Büro Kuster und Partner beauftragt die Lärmbelastung durch die kantonale Umfahrungsstrasse für das gesamte Dorfgebiet zu berechnen und aufzuzeigen. In der grafischen Darstellung wurden dabei auch die Auswirkungen einer möglichen Lärmschutzmassnahme aufgezeigt. Aufgrund des Umweltschutzgesetzes sind die Betreiber von Strassen verpflichtet die Lärmbelastungen darzustellen und allfällig notwendige Massnahmen aufzuzeigen. Auf Gemeindegebiet Celerina hat daraufhin die Gemeinde ein Lärmsanierungsprojekt für die Gemeindestrassen erarbeiten lassen. Parallel hat auch der Kanton ein Lärmsanierungsprojekt für die kantonale Umfahrungsstrasse ausarbeiten lassen. Beide Projekte wurden vom 24. April 2017 bis zum 23. Mai 2017 öffentlich aufgelegt. Das Projekt des Kantons sieht im Bereich der Einfahrt Richtung St.Moritz zwingend ein Stück Lärmschutzwand vor. Projekt Lärmschutzwand Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeindevorstand entschieden ein Projekt für eine, gegenüber dem Projekt aus dem Jahr 2006, optimierte Lärmschutzwand ausarbeiten zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht in diesem Bereich Lärmschutzmassnahmen zu erstellen. Die genannten Untersuchungen zeigen jedoch auf, dass dadurch eine Qualitätssteigerung für die Einheimischen und Gäste in Celerina erreicht werden kann. Damit kann die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung gesteigert und die Attraktivität von Celerina als lebendiger Wohn- und Arbeitsort verbessert werden. Bei der Ausarbeitung des Projektes wurde darauf geachtet, dass die Sicht auf das Dorf Celerina dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Bis auf Höhe der Leitplanke muss der Lärmschutz, aufgrund einer Vorgabe des kantonalen Tiefbauamtes, als Betonsockel erstellt werden. Darauf aufbauend ist eine transparente Glaswand geplant. Die Vorteile liegen neben der optischen Qualität auch bei der Langlebigkeit. Damit Vögel diese erkennen können wird das Glas strukturiert. Die maximale Höhe der Lärmschutzwand liegt bei 1.80 Metern. Die vorgesehene Wandlänge liegt bei 790 Metern. Im Bezug auf das Wild wurden mit dem zuständigen kantonalen Amt intensive Gespräche geführt. Es ist vorgesehen die Situation mit einer Wildwarnanlage, auch gegenüber heute zu verbessern. Eine derartige Anlage ist Richtung Pontresina bereits im Einsatz und hat zu einer deutlichen Abnahme der Wildunfälle geführt. Das Projekt soll gemeinsam mit dem kantonalen Tiefbauamt realisiert werden. Der Gemeindeanteil an der gesamten Lärmschutzmass-nahme liegt bei Fr. 1 340 000.. Die detaillierten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Celerina unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.gemeinde-celerina.ch/gemeinde/unterlagen-gemeindeversammlung.html Ein Exemplar kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Der Kredit von Fr. 1 340 000. für die Erstellung einer Lärmschutzwand entlang der Engadinerstrasse (Umfahrungsstrasse) sei zu genehmigen. Traktandum 4 Ersatzbeschaffung Radlader; Kredit Fr. 90 000. Der aktuelle Radlader, welcher bei der Werkgruppe im Einsatz steht ist 14-jährig und muss ersetzt werden. Beim jetzigen Fahrzeug würden grössere Investitionen anstehen, welche sich nicht mehr auszahlen. Der Gemeindevorstand beantragt deshalb einen Kredit für den Ersatz des Radladers in der Höhe von Fr. 90 000..

Der Kredit von Fr. 90 000. für den Ersatz des Radladers sei gutzuheissen. Traktandum 5 Bürogebäude Alte Brauerei; Kredit Sanierung Fr. 1 300 000. Das Bürogebäude Alte Brauerei soll energetisch sowie im Bereich Haustechnik und im Bezug auf die Situation Laden saniert werden. Ein Architekt hat im Auftrag der Gemeinde die Situation analysiert und einen Sanierungsvorschlag erarbeitet. Dieser beinhaltet folgende Bestandteile: Energetische Sanierung der Gebäudehülle Fr. 825 000. Sanierung Heizung Fr. 210 000. Sanierung Sanitär- und Elektroanlagen Fr. 186 000. Reserve Fr. 79 000. Total Fr. 1 300 000. Für die energetischen Massnahmen können vom Förderprogramm des Kantons Graubünden ca. Fr. 100 000. Förderbeiträge erwartet werden. Der Kredit von Fr. 1 300 000. für die Sanierung des Bürogebäudes Alte Brauerei sei gutzuheissen. 7505 Celerina, 05. März 2019 GEMEINDEVORSTAND CELERINA/SCHLARIGNA Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: Chr. Brantschen B. Gruber