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Transkript:

Pressestelle Anmeldeformular, Einzelhändler Augenschmaus am 29. Juni und 30. Juni 2019 mit verkaufsoffenem Sonntag* Anmeldeschluss: 17. Mai 2019 Ich melde mich an mit einem Verkaufsstand oder marktbezogener Außendekoration statt Verkaufsstand Firma: einer Außengastronomie an. Rechnungsempfänger: Straße / Hausnummer: Postleitzahl / Ort: Telefon: Mobil: E-Mail: Troisdorf-Aktiv Mitglied Ja Nein Der Gewerbebetrieb besitzt eine Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen beziehungsweise Außengastronomie Ja Nein Gemäß bestehender Sondernutzungserlaubnis: Meter Breite Meter Tiefe Information zum Warenangebot: (Beschreibung des Waren- / Leistungsangebotes, Sortimentsbeschreibung)

Anmietung eines städtischen Verkaufsstandes erforderlich? Ja Pavillon Marktstand Nein Technische Geräte und deren Anzahl: (zum Beispiel Waffeleisen, Backofen, Herdplatten, Kühlschrank, Fritteuse und so weiter) Sonstiges (eigenes Equipment, zum Beispiel Stehtische, Bierzeltgarnituren und so weiter) Die Teilnahme und die Standgebühr richten sich nach der Troisdorfer Gebührensatzung für Spezial-, Jahrmärkte, Volksfeste und Ausstellungen vom 02.03.2016 (Gebührenverzeichnis als Anlage beigefügt). Der Unterzeichner verpflichtet sich, die angemeldete Fläche und/oder Verkaufsstand an allen Markttagen und den festgesetzten Marktzeiten (unabhängig des verkaufsoffenen Sonntages ab 13.00 Uhr) einzurichten und mit marktbezogener Außendekoration zu versehen. Sollte die nicht geschehen, behält sich die Marktleitung vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihrer Eingänge bearbeitet. Für die Strom- und Wasserversorgung hat der jeweilige Aussteller auf eigene Kosten selbst zu sorgen. Eine Abgabe von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Die Bewilligung der Standflächen erfolgt ausschließlich durch die Pressestelle. Bestehende Sondernutzungserlaubnisse sind während Spezial-, Jahrmärkten, Volksfesten und Ausstellungen, die durch die Stadt Troisdorf veranstaltet werden, ausgesetzt. Daher ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nur über dieses Anmeldeformular möglich. Eine Teilnahme im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis zum Beispiel durch reine Warenauslage, Aufstellung von sogenannten Kundenstoppern kann daher nicht erfolgen.

Brandschutzanforderungen: Beim Betrieb von Elektro-, Gas-, bzw. mit Spiritus oder ähnlichem betriebenen Geräten oder sonst leicht entflammbarem Inventar muss entsprechendes Löschmittel zwingend am Stand vorhanden sein. Empfehlung: Fettbrandlöscher, Feuerlöscher oder Löschdecke. Bei Rückfragen wenden Sie sich bezüglich konzeptioneller Planung (Größe, Aufbau, Deko und weitere) an: JK Agentur Jürgen Kutter 0175-4064182 Telefon: 02241/900173 info@jkagentur.de Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: STADT TROISDORF, Pressestelle, Innenstadtveranstaltungen Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Oder an E-Mail: Veranstaltungen@troisdorf.de

Information zur Anmeldung für Augenschmaus mit verkaufsoffenem Sonntag* Markttage: 29. Juni und 30. Juni 2019 Marktzeiten: Samstag: 11:00 bis 19:00 Uhr Sonntag: 11:00 bis 19:00 Uhr Aufbau: Abbau: 29. Juni 2019 von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr (abweichende Aufbautermine sind mit dem Ordnungsamt abzustimmen) Nach Ende des Marktes, 30. Juni 2019, bis maximal 22:00 Uhr Veranstaltungsort: Fußgängerzone Kölner Straße Parkflächen: Innerhalb des Marktbereiches ist das Parken untersagt, nur für Auf- und Abbauzwecke darf der Bereich befahren werden. Parkmöglichkeiten gibt es im Umfeld. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall in eigenen Müllgefäßen entsorgt wird. Abfall: Strom & Wasser: 50 Meter Stromkabel und - falls benötigt - Wasserschlauch (entsprechend der Hygieneverordnung) sind mitzubringen. Abdeckmatten für Strom- und/oder Wasserschläuche sind selbst in ausreichender Länge und Anzahl zu stellen. Witterung: Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, seinen Stand dem Wetter entsprechend zu sichern. Ausschankgenehmigung: Eine Genehmigung für den Alkoholausschank wird über das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf erteilt. Frau Pelikan, Telefon 02241/900-318, PelikanA@troisdorf.de oder Herr Celik -319, Mail: CelikE@troisdorf.de. Standgebühren: siehe Anhang *Zusatz: Bis zum Ratsbeschluss bleibt eine Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage abzuwarten. Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen unterschriebene, an uns gesendete Anmeldung, keine Teilnahme an der Veranstaltung garantiert. Augenschmaus Seite 4

Anlage: Gebührenverzeichnis Anlage zur Gebührensatzung vom 02.03.2016 Ziffer 1 Standgebühren Ziffer 1.1 Standgebühr mit eigenem Verkaufsstand (ohne Speisen und Getränke) je lfd. Meter / Tag 11,00 Ziffer 1.2 Standgebühr mit eigenem Verkaufsstand (mit Speisen und/oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) je lfd. Meter / Tag 22,00 Ziffer 2 Kosten für die Anmietung von städtischem Equipment (ggf. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) Ziffer 2.1 offener Marktstand pro Veranstaltungstag (einschl. Auf- und Abbau) Front 2,50m, mit Verkaufstheke zuzüglich Standgebühren analog Ziffer 1.1 und 1.2 Ziffer 2.2 Geschlossene städtische Hütte pro Veranstaltungstag (einschl. Auf- und Abbau) Front 2,50m, mit Verkaufstheke zuzüglich Standgebühren analog Ziffer 1.1 und 1.2 Ziffer 2.3 Zelte / Pavillons pro Veranstaltungstag (einschl. Auf- und Abbau) Maße 3,00 m x 3,00 m zuzüglich Standgebühren analog Ziffer 1.1 und 1.2 50,00 80,00 45,00

Ziffer 3 Gebühren für Gewerbebetriebe im Stadtgebiet Troisdorf Ziffer 3.1 Gewerbebetriebe die ihren Sitz im Stadtgebiet Troisdorf haben und außerhalb von Märkten und Festen keine Sondernutzungserlaubnis für W arenauslagen bzw. Außengastronomie haben, zahlen 50 % der im Gebührenverzeichnis unter Ziffer 1 genannten Gebühren, wenn die Teilnahme mit einem eigenen Verkaufsstand oder mit marktbezogener Außendekoration, anstelle des Verkaufsstandes entsprechend der Marktsatzung insbesondere a) an allen Markttagen und b) zu den festgesetzten Marktzeiten erfolgt. Bei der Anmietung von städtischem Equipment erfolgt eine Gebührenreduzierung um 50 %. Erfolgt eine Teilnahme nicht entsprechend der unter Ziffer 3.1 genannten Bedingungen, so besteht kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Der Veranstalter kann dann die Gebühren nacherheben oder bei mehrmaliger Missachtung der unter Ziffer 3.1 genannten Bedingungen einen Ausschluss an der Marktteilnahme bewirken. Ziffer 3.2 Gewerbebetriebe die ihren Sitz im Marktbereich haben und (außerhalb von Märkten und Festen) über eine Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen bzw. Außengastronomie verfügen, zahlen 50 % der im Gebührenverzeichnis unter Ziffer 1 genannten Gebühren für den Markttag, der auf einen Sonn- bzw. Feiertag fällt, wenn die Teilnahme entsprechend der Marktsatzung mit einem eigenen Verkaufsstand oder mit marktbezogener Außen- dekoration anstelle des Verkaufsstandes entsprechend der Marktsatzung erfolgt und insbesondere die unter Ziffer 3.1 genannten Bedingungen erfüllt werden. Dies gilt nur für die im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis genehmigte Fläche. Bei der Anmietung von städtischem Equipment erfolgt eine Gebührenreduzierung um 50 %. Erfolgt eine Teilnahme nicht entsprechend der unter Ziffer 3.2 genannten Bedingungen, so besteht kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Der Veranstalter kann dann die Gebühren nacherheben oder bei mehrmaliger Missachtung der unter Ziffer 3.2 genannten Bedingungen einen Ausschluss an der Marktteilnahme bewirken. Ziffer 5 Reduzierungen und Befreiungen an Markttagen außerhalb von Wochenenden und Feiertagen Bei Spezial-, Jahrmärkten, Volksfesten und Ausstellungen, die an W ochentagen (Montag bis Freitag) außer an Feiertagen durchgeführt werden, erfolgt für den jeweiligen W ochentag

eine Reduzierung der Standgebühren und Kosten für die Anmietung von städtischem Equipment um 50 % (zzgl. der Reduzierungen aus Ziffer 3 und 4.1 wenn die Voraussetzungen hierfür zutreffen). Mitglieder des Vereins Troisdorf Aktiv werden bei Spezial-, Jahrmärkten, Volksfesten und Ausstellungen, die an Wochentagen (Montag bis Freitag) außer an Feiertagen durchgeführt werden, von jeglicher Gebührenpflicht befreit. Alle aufgeführten Gebühren sind Netto-Gebühren nach 1 der Troisdorfer Gebührensatzung für Spezial-, Jahrmärkte, Volksfeste und Ausstellungen und sind unter Anwendung des geltenden Steuerrechts ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen. Die Gebühren- und Teilnahmepflicht entsteht, sobald die Standplatz- bzw. Teilnahmegenehmigung erteilt wurde. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren / Nebenkosten.