First Responder Konzept Kanton Luzern
Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 3 2 Einsatzgebiet... 3 3 Organisation... 4 4 First Responder... 4 4.1 Definition... 4 4.2 Anforderungen... 4 4.3 Kompetenzen... 4 4.4 Schulung... 5 4.5 Einsatzmaterial... 5 4.6 AED Standorte... 5 4.7 Registrierung und Freischaltung... 5 4.8 Indikation... 5 4.9 Einsatzablauf... 5 4.9.1 Alarmierung... 5 4.9.2 Am Einsatzort... 6 4.9.3 Nach dem Einsatz... 6 4.10 Schweigepflicht und Datenschutz... 6 4.11 Entschädigung und Versicherung... 6 5 Qualitätssicherung... 6 6 Anhang AGB... 7 6.1 Allgemeines... 9 6.2 Schweigepflicht und Datenschutz... 9 6.3 Registrierung... 9 6.4 Verhalten im Strassenverkehr... 9 6.5 Ausrüstung... 9 6.6 Versicherung... 9 6.7 Mitgeltende Unterlagen... 10 Konzept First Responder Januar 2019 2/10
1 Ausgangslage Die Sanitätsnotrufzentrale 144 Zentralschweiz (SNZ 144) nimmt für die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und den Bezirk Küssnacht am Rigi alle Notrufe auf die Nummer 144 entgegen und disponiert und koordiniert sämtliche in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung stehenden Rettungsmittel. Im Jahre 2017 disponierte die SNZ 144 rund 25'000 Einsätze in der Zentralschweiz. Kommt es zu einem Notfall, ist die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte am Einsatzort einer der Hauptfaktoren eines erfolgreichen Einsatzes. So sinken die Überlebenschancen bei einem Herzkreislaufstillstand nach zehn Minuten ohne Hilfe auf unter 10%. Um das Zeitfenster bis zum Eintreffen der ersten Hilfe bei einem Herzkreislaufstillstand eng zu halten, werden Ersthelfer (sogenannte First Responder) aufgeboten und eingesetzt. Abb. 1 Rettungskette First Responder sind eine wichtige Ergänzung der Rettungskette. First Responder kommen beim definierten Einsatzstichwort Herzkreislaufstillstand zum Einsatz und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Einsatzort. Um einen schnellen und Regionen übergreifenden Einsatz der First Responder zu gewährleisten, bedarf es einer übergeordneten Organisation und eines einheitlichen Alarmierungssystem. Dies wird durch die SNZ 144 mit der Applikation Momentum der Firma DOS sichergestellt. Momentum ist ein Benachrichtigungssystem zur Weiterleitung von Einsatzmeldungen an eine Gruppe von registrierten Nutzern. 2 Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet wird durch die SNZ 144 definiert und umfasst die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri und den Bezirk Küssnacht am Rigi. Abb. 2 Einsatzgebiet SNZ 144 Zentralschweiz Konzept First Responder Januar 2019 3/10
3 Organisation Die SNZ 144 ist das zentrale Steuerungsgremium. Über die Applikation Momentum alarmiert sie bei einem Herzkreislaufstillstand die First Responder. First Responder Steuerungsgremium (SNZ 144) Rettungsdienst 1 Regionen Master Rettungsdienst 2 Regionen Master Rettungsdienst 3 Regionen Master Rettungsdienst 4 Regionen Master First Responder First Responder First Responder First Responder Abb. 3 Organisation Die der SNZ 144 angeschlossenen Rettungsdienste stellen für die First Responder sogenannte Regionen Master zur Verfügung. Die Regionen Master sind für die Administration, Schulung, Führung, Abgabe Einsatzmaterial und Qualitätskontrolle der First Responder verantwortlich und sind die primären Ansprechpersonen der First Responder. 4 First Responder 4.1 Definition Der englische Begriff First Responder hat sich im deutschsprachigen Raum als Fachbegriff für "Ersteintreffender" durchgesetzt. First Responder sind medizinische Laienhelfer. Sie überbrücken bei einem Herzkreislaufstillstand das Zeitintervall bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsmittels mit einfachen medizinischen Erstmassmassnahmen und erhöhen dadurch nachweislich die Überlebensrate von Patienten im Herzkreislaufstillstand. 4.2 Anforderungen Für die Tätigkeit als First Responder sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Grundkurs BLS-AED-SRC-Komplett (gültiger Ausweis innert der letzten zwei Jahre) 2. Refresherkurs BLS-AED alle 3 Jahre 3. First Responder Informationsveranstaltung (2 Stunden) 4. Vollendetes 18. Lebensjahr 5. Besitzt ein Smartphone (Android / ios) 6. Verfügbarkeit für First Responder-Einsätze 7. Physisch und psychisch belastbar 4.3 Kompetenzen Die Kompetenzen der First Responder richten sich nach den Inhalten der zertifizierten BLS-AED- SRC Kurse und beinhalten die medizinischen Erstmassnahmen bei einer Reanimation (Beatmung, Herzdruckmassage, AED-Verwendung). Nach Eintreffen des Rettungsdienstes unterstützen die First Responder bei Bedarf und auf Anordnung den Rettungsdienst. Konzept First Responder Januar 2019 4/10
4.4 Schulung Der First Responder ist selber verantwortlich für die Absolvierung des BLS-AED-SRC Grundkurses und der Refresherkurse. Zudem besucht er beim lokalen Rettungsdienst eine unentgeltliche zweistündige First Responder Informationsveranstaltung, welche einmalig zu absolvieren ist. Die Kursdaten sind jeweils auf http://www.firstresponderluzern.ch publiziert. Mit dem First Responder Basiskurs erfolgt eine zielgerichtete Vorbereitung der First Responder auf ihre Tätigkeit. Lernziele First Responder Basiskurs: Die Teilnehmenden kennen die Rettungskette Die Teilnehmenden kennen die Bedeutung des Selbstschutzes Die Teilnehmenden kennen ihre Rechte, Pflichten und mitgeltenden Rahmenbedingungen Die Teilnehmenden kennen ihre Kompetenzen Die Teilnehmenden kennen den Alarmierungs- und Einsatzprozess Die Teilnehmenden kennen das lokale Rettungswesen Die Teilnehmenden befassen sich mit ethischen Themen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit 4.5 Einsatzmaterial Der First Responder verfügt über eine Tasche mit Erste Hilfe Material: Weste zur Kennzeichnung mit der Aufschrift First Responder (Mehrwegmaterial) Beatmungsmaske (Einwegmaterial) Handschuhe (Einwegmaterial) Desinfektionsmittel (Einwegmaterial) Das Material kann über den lokalen Regionen Master des Rettungsdienstes kostenlos nach erfolgreicher Registrierung bezogen werden. Nach dem Einsatz kann der First Responder das Verbrauchsmaterial kostenlos beim lokalen Rettungsdienst ersetzen. 4.6 AED Standorte Die AED (automatische externe Defibrillatoren) Standorte sind auf http://www.firstresponderluzern.ch und der First Responder App ersichtlich. 4.7 Registrierung und Freischaltung Der First Responder installiert auf seinem Smartphone das App "Firstresponder Zentralschweiz" und registriert sich via App oder http://www.firstresponderluzern.ch. Die Regionen Master des Rettungsdienstes überprüfen die Registrierung auf ihre Vollständigkeit und schalten den First Responder frei, sofern die in Kapitel 4.2 aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Der First Responder hat keinen Anspruch auf Aufschaltung. Es ist den Regionen Mastern vorenthalten, First Responder nicht aufzuschalten und / oder jederzeit abzuschalten. Erfüllt der First Responder die geforderte Rezertifizierung des BLS-AED-SRC-Komplett nicht, wird er automatisch abgeschaltet. 4.8 Indikation Das Alarmierung der First Responder erfolgt durch die SNZ 144 Zentralschweiz ausschliesslich beim Einsatzstichwort Herzkreislaufstillstand. 4.9 Einsatzablauf 4.9.1 Alarmierung Die Alarmierung der First Responder erfolgt durch die SNZ 144 mittels der Alarmierungsplattform Momentum. Konzept First Responder Januar 2019 5/10
Alarmierungsablauf: SNZ 144 nimmt Notruf mit dem Einsatzstichwort "Herzkreislaufstillstand" entgegen SNZ 144 alarmiert zeitgleich mit dem Rettungsdienst die für die entsprechende Gemeinde hinterlegten First Responder Die First Responder, die verfügbar sind, beantworten die Anfrage Die Alarmierungsplattform wählt die nächsten freien First Responder aus Die ausgewählten First Responder erhalten die Einsatzmeldung und begeben sich an den Einsatzort Es liegt in der Verantwortung der First Responder, wie sie an den Einsatzort gelangen. Sie sind verpflichtet, sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Bei Nichteinhalten der Verkehrsbestimmungen haftet der First Responder. Bei Unklarheiten bezüglich des Einsatzortes nimmt der First Responder über die Telefonnummer +41 41 202 23 66 Kontakt mit der SNZ 144 auf. 4.9.2 Am Einsatzort Sobald der First Responder am Einsatzort eingetroffen ist, wird dies automatisch der SNZ 144 angezeigt. Am Einsatzort geht der First Responder folgendermassen vor: Selbstschutz gewährleisten Einsatzort bei Bedarf absichern Erstversorgung nach BLS-AED Richtlinien Telefonische Rücksprache mit der SNZ 144 bei Schwierigkeiten oder allfälligen Situationsänderungen Übergabe an den Rettungsdienst bei dessen Eintreffen Unterstützung des Rettungsdienstes bei Bedarf Kostenlose Retablierung des Verbrauchmaterials vor Ort durch den Rettungsdienst Nach Möglichkeit kurze Einsatznachbesprechung 4.9.3 Nach dem Einsatz Nach dem Einsatz erhält der First Responder eine Benachrichtigung, mit einem Link zur Datenabfrage, auf sein Smartphone. Besteht der Bedarf auf eine Einsatznachbesprechung kontaktiert der First Responder den Regionen Master des lokalen Rettungsdienstes. 4.10 Schweigepflicht und Datenschutz Die First Responder unterliegen der Schweigepflicht. Alle Informationen, die der First Responder im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, unterliegen dem Datenschutz und dürfen zu keiner Zeit an Dritte weitergeben werden. Der First Responder anerkennt die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht in den Geschäftsbedingungen (AGB) bei der Registrierung (Anhang 4). 4.11 Entschädigung und Versicherung Der First Responder erhält für seine Tätigkeit keine Entschädigung. Der Einsatz erfolgt ehrenamtlich. Die Versicherung ist Sache des First Responders. 5 Qualitätssicherung Der Regionen Master des lokalen Rettungsdienstes wertet die von den First Respondern eingegebenen Einsatzdaten aus und erstellt jährlich einen Bericht zuhanden des Steuerungsgremiums. Konzept First Responder Januar 2019 6/10
6 Anhang AGB First Responder Kanton Luzern Allgemeine Geschäftsbedingungen, Konzept First Responder Januar 2019 7/10
Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage... 3 2 Einsatzgebiet... 3 3 Organisation... 4 4 First Responder... 4 4.1 Definition... 4 4.2 Anforderungen... 4 4.3 Kompetenzen... 4 4.4 Schulung... 5 4.5 Einsatzmaterial... 5 4.6 AED Standorte... 5 4.7 Registrierung und Freischaltung... 5 4.8 Indikation... 5 4.9 Einsatzablauf... 5 4.10 Schweigepflicht und Datenschutz... 6 4.11 Entschädigung und Versicherung... 6 5 Qualitätssicherung... 6 6 Anhang AGB... 7 6.1 Allgemeines... 9 6.2 Schweigepflicht und Datenschutz... 9 6.3 Registrierung... 9 6.4 Verhalten im Strassenverkehr... 9 6.5 Ausrüstung... 9 6.6 Versicherung... 9 6.7 Mitgeltende Unterlagen... 10 Konzept First Responder Januar 2019 8/10
6.1 Allgemeines Das First Responder System Zentralschweiz dient als Ergänzung der Rettungskette. First Responder (FR) überbrücken bei einem Herzkreislaufstillstand die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Der FR ist eine freiwillige Person, mit gültigen BLS-AED Zertifikat, die die Einführungsveranstaltung First Responder Zentralschweiz besucht hat. Er leistet bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe. Der FR ist in der Regel in maximal 3 Minuten verfügbar. Die SNZ 144 Zentralschweiz ist als Steuerungsgremium für die angeschlossenen Rettungsdienste zuständig und setzen als Bindeglied zu den FR sogenannte Regionen Master ein. Die Regionen Master sind für die Administration, Schulung, Führung und Qualitätskontrolle der FR verantwortlich und sind die primären Ansprechpersonen der FR. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht in schriftlicher Vereinbarung geändert werden. 6.2 Schweigepflicht und Datenschutz Der FR unterliegt der Schweigepflicht. Alle Informationen, die der FR im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, unterliegen dem Datenschutz und dürfen zu keiner Zeit an Dritte weitergeben werden. Das Erstellen von Foto- oder Videoaufnahmen ist strikt untersagt. Der FR anerkennt die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht. Eine Verletzung der Schweigepflicht kann, nach Artikel 321 StGB strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Patientendaten sind durch das Datenschutzgesetz (DSG) geschützt und müssen nach dessen Grundsätzen bearbeitet werden. Der FR akzeptiert, dass durch die Einwilligung zu einem Einsatzauftrag, standortspezifische und einsatzrelevante Daten bei der SNZ 144 Zentralschweiz gespeichert werden. 6.3 Registrierung Der FR registriert sich auf der App "First Responder Zentralschweiz" oder auf http://www.firstresponderluzern.ch. Die Regionen Master überprüfen die Registrierung auf ihre Vollständigkeit und schalten den FR frei. Der FR hat keinen Anspruch auf eine Freischaltung. Es ist den Regionen Master vorenthalten, FR nicht aufzuschalten und / oder jederzeit abzuschalten. Der FR kann jederzeit, ohne Begründung, sein Profil als First Responder löschen. 6.4 Verhalten im Strassenverkehr Ein Einsatz als FR muss immer unter Einhaltung der Strassenverkehrsordnung erfolgen. Bei Nichteinhalten haftet der FR. 6.5 Ausrüstung Jeder registrierte FR erhält eine Tasche mit Beatmungsmaske, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und ein FR Gilet. 6.6 Versicherung Die Versicherung ist Sache des FR. Der FR trägt die alleinige Verantwortung für sein Handeln gegenüber sich, dem Patienten und Dritten. Der FR stimmt mit der Bestätigung der Alarmierung durch die App zu, dass er ohne Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatzanspruch gegenüber der SNZ Zentralschweiz den Einsatz auf freiwilliger Basis durchführt. Konzept First Responder Januar 2019 9/10
6.7 Mitgeltende Unterlagen First Responder Konzept Zentralschweiz Mit akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die aktuellen Richtlinien für die Teilnahme am First Responder System Zentralschweiz vollumfänglich akzeptiert. Konzept First Responder Januar 2019 10/10