Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Ähnliche Dokumente
in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom

Vom Inhaltsübersicht. Präambel

Inhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom Präambel

Inhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung. für den weiterbildenden Masterstudiengang. MBA HR-Management - Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Retail Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom

Vom in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Inhaltsübersicht. Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Applied Computational Mechanics

Finale Fassung. Präambel

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Finale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Finale Fassung. Präambel

Finale Fassung. Präambel

Vom in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Finale Fassung. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang B.Eng. Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Management in Gesundheitsberufen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Die Absolventen sollen nach ihrem Studium für folgende Tätigkeitsfelder qualifiziert

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement. an der Hochschule Ingolstadt. vom

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Elektrotechnik im Fahrzeug an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technik Erneuerbarer Energien an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom

Satzung für das Weiterbildungszertifikat Structural Mechanics an der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Hochschule Landshut

In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fahrzeugtechnik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft - Teilzeitstudium - an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Satzung für das Zertifikatsstudium Entrepreneurship und Unternehmertum an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Engineering and Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Financial Management und Controlling an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

Vom In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom

Finale Fassung. Präambel

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Flug- und Fahrzeuginformatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt

Satzung für das Zusatzstudium Sprachzertifikat und Interkulturelle Kompetenzen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive Production Engineering an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

WFK. vom 2007

vom Präambel

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement. an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Vom 3. August (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)

1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA)

Vom 27. September 2018

am wurde die Satzung aufgrund der Namensänderung der Hochschule redaktionell geändert

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

Vom 10. April wird wie folgt geändert: In 1 Satz 1 lit. b) wird das Wort zweijährigen durch das Wort einjährigen ersetzt.

vom 7. Dezember Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umwelttechnologie (Environmental Engineering) an der Hochschule Amberg- Weiden

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom

Vom 10. April wird wie folgt geändert: In Abs. 3 Satz 2 werden das Wort Studienplans und das Zeichen / ersatzlos gestrichen.

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt

in der Fassung der Änderungssatzung Vom 13. Januar 2016

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Photonik (Photonics) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München

Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Regensburg vom 2. August 2004

Studien- und Prüfungsordnung. für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. an der Fachhochschule München. vom

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Verbundwerkstoffe an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Vom b) Vor der Inhaltsübersicht wird folgender Absatz neu eingefügt:

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8.

vom Studienziel

Studien- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Studienmodul Fassade an den Fachhochschulen Augsburg und München vom 8.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Vom 22. Juni In der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16. Mai 2013 Die 1. Änderungssatzung tritt am 15. März 2013 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang IT-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den. (2,5) und eine mindestens zweijährige berufspraktische

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Logistik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

(Fundstelle:

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Global Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. vom 11.

in der Fassung der Änderungssatzung Vom 3. Mai 2017

Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Elektromobilität an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) Vom 28.07.204 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 09.05.206 Aufgrund von Art. 3 Abs., 58 Abs. Satz und 6 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 220---WFK) erlässt die Technische Hochschule Ingolstadt folgende Satzung: Vorbemerkung: Um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Satzung zu wahren, wird auf die durchgehende Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für Frauen und Männer verzichtet. Mit allen im Text verwandten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint. Inhaltsübersicht Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 2 Ziel des Studiums 3 Qualifikation für das Studium 4 Zulassungsverfahren 5 Art und Dauer des Studiengangs 6 Leistungspunkte 7 Module und Leistungsnachweise 8 Modulhandbuch 9 Masterarbeit 0 Bewertung von Leistungen, Prüfungsgesamtnote Masterprüfungszeugnis 2 Akademischer Grad 3 Inkrafttreten Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 7. Oktober 200 (GVBl S. 686, Bay RS 220-4--4--WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt (APO THI) vom 25.07.20 in ihrer jeweiligen Fassung. 2 Ziel des Studiums Ziel des weiterbildenden Masterstudiengangs Elektromobilität ist es, Elektrotechnikingenieure durch praxisorientierte Studieninhalte auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden gezielt für Tätigkeiten in der Elektromobilität zu qualifizieren. 2 Die Absolventen des weiterbildenden Masterstudiengangs Elektromobilität werden auf Fach- und Führungsfunktionen in international agierenden Unternehmen (OEMs und Supplier) vorbereitet. 3 Ein erfolgreicher Abschluss qualifiziert die Absolventen zur Bearbeitung technisch komplexer Problemstellungen und befähigt sie, in interdisziplinären Teams erfolgreich in der Entwicklung zu agieren.

Der Studiengang vermittelt neben fachlichem und methodischem Wissen auch soziale Kompetenzen. 3 Qualifikation für das Studium () Qualifikationsvoraussetzungen für das Weiterbildungsstudium sind a) der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Elektrotechnik oder einer verwandten Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studienumfang oder ein gleichwertiger erfolgreicher inoder ausländischer Abschluss. b) eine mindestens einjährige einschlägige qualifizierte Berufserfahrung nach Abschluss des in lit. a) genannten Hochschulstudiums bzw. gleichwertigen Abschlusses. 2 Eine einschlägige qualifizierte Berufserfahrung liegt vor bei Tätigkeiten im Umfeld der Elektrotechnik. 3 Diese ist durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu belegen. 4 Über die Gleichwertigkeit und die Umrechnung nach Satz lit. a) sowie die einschlägige Berufserfahrung nach lit. b) entscheidet die Prüfungskommission. (2) Bei Bewerbern, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 20, jedoch mindestens 80 ECTS-Punkte vergeben wurden, kann mit Zustimmung der Prüfungskommission die qualifizierte Berufserfahrung gemäß Abs. Satz lit. b) als Qualifikationsnachweis zum Ausgleich der fehlenden ECTS-Punkte anerkannt werden, wenn diese im Wesentlichen einem in Anlage 2 näher beschriebenen Praxissemester eines ingenieurswissenschaftlichen oder technischen Bachelorstudiums z.b. an der Hochschule Ingolstadt entspricht. 2 Dies ist durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu belegen. 3 Dieses muss einen Nachweis über die Art, die Dauer, den Inhalt und den Umfang der konkret ausgeübten Tätigkeit des Bewerbers erbringen. 4 Die inhaltlichen Anforderungen an den Qualifikationsnachweis nach Abs. 2 Satz sind in der Anlage 2 unter Angabe von Qualifikationszielen präzisiert. (3) Die in Absatz lit. a) lit b) genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. () Die Zulassung zum Studium setzt voraus 4 Zulassungsverfahren. Das fristgerechte Einreichen des Antrags auf Zulassung zum Studiengang. Dem aus gefüllten Antragsformular sind beizufügen: a) Abschlusszeugnis und -urkunde über den als Qualifikation nachzuweisenden Abschluss nach 4 Abs. Satz lit. a) b) Tabellarischer Lebenslauf c) Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten 2. das Erfüllen der Qualifikationsvoraussetzungen nach Maßgabe des 4. (2) Es gilt die Immatrikulationssatzung der Technischen Hochschule Ingolstadt. 5 Art und Dauer des Studiengangs () Der Weiterbildungsstudiengang wird als berufsbegleitender Teilzeitstudiengang geführt.

(2) Der Studiengang umfasst eine Regelstudienzeit von fünf theoretischen Semestern mit einer Workload von 90 ECTS. 2 In dieser Regelstudienzeit soll auch die Masterarbeit erstellt werden. 3 Er entspricht einem Vollzeitäquivalent von drei Semestern. (3) Ein Anspruch darauf, dass der Masterstudiengang bei nicht ausreichender Anzahl von qualifizierten Teilnehmern durchgeführt wird, besteht nicht. 2 Ebenso besteht kein Anspruch darauf, dass sämtliche Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule in jedem Semester angeboten werden. 6 Leistungspunkte Für bestandene Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise pro Modul werden Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben. 2 Pro Studienjahr werden in der Regel maximal 40 Leistungspunkte vergeben. 3 Dabei entspricht ein Leistungspunkt einer Studienbelastung von 25 Zeitstunden, die sich aus Präsenzveranstaltungen und Selbstlernphasen zusammensetzen. 4 Die Anzahl der Leistungspunkte ergibt sich aus Anlage zu dieser Studien- und Prüfungsordnung. 7 Module und Leistungsnachweise () Die Module, ihre Stundenzahlen, die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. (2) Alle Module sind entweder Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule:. Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. 2. Wahlpflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten werden. 2 Jeder Studierende muss unter ihnen nach Maßgabe dieser Satzung eine bestimmte Auswahl treffen. 3 Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. 8 Modulhandbuch () Der zuständige Studiengangleiter erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden ein Modulhandbuch, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Das Modulhandbuch wird vom Studienfakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. (2) Das Modulhandbuch enthält insbesondere Regelungen und Angaben über. die Aufteilung der Semesterwochenstunden je Modul und Studiensemester, 2. den Katalog der wählbaren Wahlpflichtmodule mit der Bezeichnung der Module, der Semesterwochenstundenzahl, der Lehrveranstaltungsart, den Studienzielen und Studieninhalten dieser Module, 3. nähere Bestimmungen zu den Leistungs- und Teilnahmenachweisen, 4. die Form und Organisation von Lehrveranstaltungen, 5. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Modulen, soweit sie nicht in der Anlage abschließend festgelegt wurde, 6. die Studienziele (Lernergebnisse) und -inhalte der einzelnen Module,

7. nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der Modulprüfungen, soweit diese nicht in der Anlage abschließend festgelegt wurden, 8. nähere Bestimmungen für Lehrveranstaltungen, die über neue Medien angeboten werden, 9. nähere Bestimmungen zum Abschlusskolloquium, 0. die Unterrichts- und Prüfungssprache in den einzelnen Modulen, soweit diese in einer Fremdsprache erfolgt. 9 Masterarbeit () In der Masterarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf komplexe Aufgabenstellungen der Praxis anzuwenden. (2) Die Ausgabe der Masterarbeit erfolgt frühestens am Ende der Vorlesungszeit des dritten und spätestens bis Mitte des vierten Studiensemesters. 2 Voraussetzung für die Ausgabe des Themas ist, dass der Studierende bereits 30 ECTS-Leistungspunkte erzielt hat. (3) Die Frist von der Ausgabe der Themenstellung bis zur Abgabe beträgt neun Monate. (4) An die Masterarbeit schließt sich ein Kolloquium (mündliche Prüfung) an. 2 Im Rahmen des Kolloquiums sollen die Studierenden ihre Masterarbeit verteidigen. 3 Das Kolloquium wird vor einem Prüfer, welcher in der Regel die Masterarbeit betreut hat, sowie einem Beisitzer abgelegt. 4 Die Dauer des Kolloquiums beträgt 5 Minuten, es kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. 0 Bewertung von Leistungen, Prüfungsgesamtnote Die Prüfungsgesamtnote wird aus den gewichteten Endnoten aller Module und der Masterarbeit einschließlich Abschlusskolloquium gemäß Anlage gebildet. 2 Die Endnoten werden entsprechend der ECTS-Leistungspunkte gemäß Anlage gewichtet. Masterprüfungszeugnis () Über die bestandene Masterprüfung wird ein Zeugnis gemäß dem in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Ingolstadt (APO THI) in der jeweiligen Fassung enthaltenem Muster ausgestellt. (2) Zusammen mit dem Zeugnis über die bestandene Masterprüfung wird ein Diploma Supplement gemäß dem in der APO THI enthaltenen Muster ausgestellt. 2 Akademischer Grad () Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Engineering, Kurzform: M.Eng. von der Hochschule Ingolstadt verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem in der Anlage zur APO THI enthaltenen Muster ausgestellt.

3 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in diesem Studiengang ab dem Sommersemester 206 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 28.07.204, des Beschlusses des Hochschulrats vom 09.2.204 und der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 7.2.205, Az.: VIII.5-H3444.IN.35/7 und durch den Präsidenten der Technischen Hochschule Ingolstadt genehmigt. Ingolstadt, 25.0.206 Prof. Dr. Walter Schober Präsident Diese Satzung wurde am 26.0.206 in der Technischen Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 26.0.206 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der 26.0.206.