BETRIEBSREGLEMENT MITTAGSTISCH MASSJUCHERT FÜR SEKUNDARSCHÜLER/INNEN. gültig ab 22. Mai 2012

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Transkript:

BETRIEBSREGLEMENT MITTAGSTISCH MASSJUCHERT FÜR SEKUNDARSCHÜLER/INNEN gültig ab 22. Mai 2012

Inhalt 1 Zweck... 3 2 Trägerschaft... 3 3 Leitgedanke... 3 4 Betreuungszeiten/Betriebsferien... 3 5 Betreuungsalter... 3 6 Örtlichkeit... 4 7 Verpflegung... 4 8 Schulweg... 4 9 Hausaufgaben... 4 10 Anmelde- und Aufnahmeverfahren/Änderungen Umfang... 4 11 Flexibilität der Besuche... 4 12 Tarifgestaltung... 4 13 An- und Abwesenheit/Verrechnung... 4 14 Krankheit und Unfall... 5 15 Kündigung... 5 16 Ausschluss... 5 17 Versicherung und Haftung... 5 18 Datenschutz... 6 19 Schlussbestimmungen... 6 20 Genehmigung... 6 2/6

1 Zweck Der Mittagstisch Massjuchert für SekundarschülerInnen zählt zum Familienergänzenden Betreuungsangebot der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Jugendliche müssen nicht alleine zu Hause sein, wenn die Eltern 1 berufstätig sind. Das zugrunde liegende Betriebsreglement versteht ganztätige Schulformen nie im Sinne eines erweiterten Schulbetriebes über den ganzen Tag o- der eines blossen Aufbewahrungsortes für die Kinder und Jugendlichen, sondern als Aufgabe, den pädagogischen Auftrag der Schule im umfassendsten Sinn wahrzunehmen. Neben der Erfüllung der sozialpädagogischen Anliegen geht es auch im weiteren Sinn um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung. In einer altersgemischten Gruppe ermöglicht der Mittagstisch den Jugendlichen gemeinsames Erleben und Erfahren. Zweck 2 Trägerschaft Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen übernimmt die Trägerschaft, vertreten durch die Schulpflege. Trägerschaft 3 Leitgedanke Die Zusammenarbeit ist, neben den sozialen Beziehungen, ein entscheidendes Qualitätsmerkmal in der familienergänzenden Betreuung. Teamfähigkeit sowie kooperatives Vorgehen innerhalb der SchülerInnenschaft, aber auch zwischen Betreuungspersonen und Kindern und Jugendlichen gilt als eine weitere Qualitätsdimension für Tageseinrichtungen. Den Jugendlichen sollen Erfahrungen auf unterschiedlichen Kooperationsebenen ermöglicht werden. Leitgedanke Eine gelungene ausserschulische und schulische Betreuung versucht, Eltern in die Schule/Institution einzubinden und mit ihnen zusammen zu arbeiten. Damit dies nicht einseitig geschieht, gehört auch die Bereitschaft der Eltern dazu. 4 Betreuungszeiten/Betriebsferien Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 11.50 13.40 Uhr Der Mittagstisch bleibt an schulfreien Tagen und während den Schulferien geschlossen. Fällt hingegen die Schule infolge Kapitel nur halbtags aus, findet der Mittagstisch bis 13.40 Uhr statt. Die Ferien und schulfreien Tage richten sich nach dem Ferienplan der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Betreuungszeiten/ Betriebsferien 5 Betreuungsalter Der Mittagstisch Massjuchert für SekundarschülerInnen kann von Jugendlichen, welche in die 1. bis 3. Sekundarklasse im Schulhaus Bruggwiesen gehen, besucht werden. Zusätzlich wird der Mittagstisch Massjuchert auch von Kindern ab Kindergartenalter bis zur 6. Klasse besucht (siehe separates Reglement Tagesstrukturen). Betreuungszeiten 1 Mit Eltern sind die mit den Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten gemeint. 3/6

6 Örtlichkeit Die Betreuung erfolgt im Pavillon Massjuchert in Brüttisellen. Örtlichkeiten 7 Verpflegung Den Jugendlichen wird ein ausgewogenes warmes Mittagessen angeboten. Verpflegung 8 Schulweg Die Verantwortung für den Weg zwischen Wohnort, Schule und Mittagstisch liegt bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Falls ein/e Jugendliche/r im Mittagstisch nicht planmässig erscheint, ist der Mittagstisch verpflichtet, sofort die Erziehungsberechtigen zu informieren. Der Mittagstisch haftet nicht für Unfälle auf dem Schulweg. Schulweg 9 Hausaufgaben Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, ab 12.50 Uhr den Aufgabensupport im Sekundarschulhaus Bruggwiesen zu besuchen. Hausaufgaben 10 Anmelde- und Aufnahmeverfahren/Änderungen Umfang Die Nutzung des Mittagstisches kann auf ein beliebiges Datum unter Einhaltung einer 14-tägigen schriftlichen Voranmeldung erfolgen. Anmeldungen werden nur während den Öffnungszeiten des Mittagstisches angenommen. Die Aufnahme des/der Jugendlichen wird definitiv, sobald die Anmeldung von der Leitung Tagesstrukturen und den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklären sich die Eltern mit den im vorliegenden Reglement erläuterten Regeln einverstanden. Anmelde- und Aufnahmeverfahren/ Änderungen Umfang Änderungen des Betreuungsumfangs müssen mittels Formular "Änderung des bestehenden Vertrages" mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen. 11 Flexibilität der Besuche Unregelmässige Besuche des Mittagstisches oder sonstige Spezialvereinbarungen müssen mit der Leitung Tagesstrukturen besprochen werden. Flexibilität der Besuche 12 Tarifgestaltung Die Mittagessen werden zu CHF 10 verrechnet. Tarifgestaltung 13 An- und Abwesenheit/Verrechnung Die Verrechnung beginnt an dem Tag, an welchem der/die Jugendliche das erste Mal für den Mittagstisch angemeldet ist. Die Rechnungen werden den Eltern monatlich von der Schule Wangen-Brüttisellen zugestellt. An- und Abwesenheit/ Verrechnung 4/6

Kurzfristige Absenzen (Krankheiten, sonstige Abwesenheiten) sind bis spätestens 11.45 Uhr des betreffenden Tages durch die Eltern bekannt zu geben, werden aber trotzdem verrechnet, sowie alle anderen nicht bezogenen Leistungen (Abwesenheiten wegen Schulausfall aufgrund Lehrpersonenweiterbildungen oder kantonale Feiertage wie Sechseläuten und Knabenschiessen). Längerfristige Absenzen (Klassenlager, Spitalaufenthalte), die mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich angekündigt werden, werden nicht verrechnet. 14 Krankheit und Unfall Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber über 38 C dürfen die Jugendlichen nicht am Mittagstisch teilnehmen. Muss ein/e Jugendliche/r ein Medikament einnehmen, werden diese von zu Hause mitgebracht. Sollte ein/e Jugendliche/r verunfallen, ist die Hortleitung berechtigt, den Notarzt oder ein Spital aufzusuchen. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt. Krankheit und Unfall 15 Kündigung Der Mittagstischplatz kann von beiden Vertragsparteien per Monatsende mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. Wird ein Mittagstischplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für den nachfolgenden Monat oder die verbleibende Zeit bezahlt werden. Kündigung 16 Ausschluss Sollte ein/e Jugendliche/r mehrmals unentschuldigt dem Mittagstisch fernbleiben oder des Öfteren gegen die Regeln verstossen, wird das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die Trägerschaft 2 des Mittagstisches wird nach Notwendigkeit beigezogen. Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Leitung mit der Trägerschaft einen dauernden oder vorübergehenden Ausschluss des Jugendlichen aus dem Mittagstisch verfügen. Mit dem zeitlich befristeten Ausschluss wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für diese Zeit bezahlt werden. Ausschluss 17 Versicherung und Haftung Die Kinder müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Die entsprechenden Kopien sind mit dem Anmeldeformular abzugeben. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für verloren gegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt der Mittagstisch keinerlei Haftung. Der Mittagstisch seinerseits verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Versicherung und Haftung 2 Mitglied/er der Schulpflege 5/6

18 Datenschutz Für Schulen und entsprechend auch für die Tagesstrukturen gilt das Informations- und Datenschutzgesetz. Viele Schulen veröffentlichen Bilder in Schulzeitungen oder auf Webseiten vorausgesetzt, dass dazu keine Personalangaben gemacht werden. Auch in den Tagesstrukturen werden hin und wieder Bilder von Kindern/Jugendlichen auf unserer Webseite gezeigt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, das der Leiterin Tagesstrukturen schriftlich mitzuteilen. Datenschutz 19 Schlussbestimmungen Das vorliegende Betriebsreglement tritt auf 1. August 2013 in Kraft und ersetzt das Betriebsreglement Mittagstisch Massjuchert für SekundarschülerInnen vom 3. April 2012. Schlussbestimmungen 20 Genehmigung Das Betriebsreglement der Gemeinde Wangen-Brüttisellen über die ausserschulische Betreuung (Tagesstrukturen) wurde von der Schulpflege am 22. Mai 2012 genehmigt. Das Betriebsreglement Mittagstisch Massjuchert für SekundarschülerInnen wurde davon abgeleitet. Genehmigung Wangen-Brüttisellen, 15. März 2013 SCHULPFLEGE WANGEN-BRÜTTISELLEN Schulpräsident Leiter Abteilung Schule Henry Clémençon Rolf Hamecher 6/6