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Transkript:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Johann Kühtreiber Laa a/d Thaya 1. ALLGEMEINES: 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). 1.2 Abweichende Bedingungen werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 1.3 Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Auftraggeber in einem Schreiben darauf bezieht. Das Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf die Zustimmung des Auftragnehmers geschlossen werden. 2. VERTRAGSABSCHLUSS: 2.1 Aus Angeboten des Auftragnehmers ist keine Pflicht zum Vertragsabschluß abzuleiten. 2.2 Anbote des Auftragnehmers sind ohne Gewähr. 2.3 Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Erst zu diesem Zeitpunkt gelten Bestellungen als angenommen. 2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. 3. LEISTUNGSZEIT: 3.1 Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 3.2 Ansonsten stellen angegebene Liefer- und Leistungszeiten nur Annäherungstermine dar.

4. VERTRAGSRÜCKTRITT: 4.1 Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Lieferung vom Vertrag zurück, so hat er den Auftragnehmer einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Brauereiabgabepreises für Spezialbier der Hubertusbrauerei zu bezahlen. Unbeschadet davon bleibt das Recht des Auftragnehmers, einen darüber hinausgehenden Schaden zu verlangen. Auch hat der Auftragnehmer die Wahl, weiter auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, seine Leistungsverpflichtung selbst zu erfüllen und vom Auftraggeber das vereinbarte Entgelt zu verlangen. Nach Beginn der Lieferung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. 5. PREISE, ZAHLUNG: 5.1 Die Preise gelten, soweit noch nicht berücksichtigt, zuzüglich Ust in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 5.2 Die Rechnungsbeträge sind sofort (netto Kassa) mit Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig. 5.3 Im Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Verzugszinsen p.a. verrechnet. 5.4. Wechsel und Scheck werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 5.5 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder daß die Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. 5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungseingänge vorerst offenen Mahnspesen, sodann aushaftenden Zinsen und in der Folge den aushaftenden Kapitalsbeträgen beginnend bei der ältesten Schuld anzurechnen. 5.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer für den Fall des Zahlungsverzuges jegliche gerichtliche und außergerichtliche (Rechtsanwalts- und Inkasso-) Spesen aus dem Titel des Schadenersatzes zu ersetzen. 6. EIGENTUMSVORBEHALT: 6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum des Auftragnehmers.

7. LEIHINVENTAR FESTINVENTAR: 7.1. Die leihweise Überlassung von Inventargegenständen, welche im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers stehen, ist jedenfalls Gegenstand einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. 7.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Inventar des Auftragnehmers pfleglich zu behandeln und auf einen schonenden Umgang zu achten. 7.3. Das Inventar ist pünktlich, im gereinigten Zustand dem Auftragnehmer zurückzustellen. Der Auftragnehmer ist bei verunreinigter und verspäteter Rückgabe des Inventares berechtigt, Säumniszuschläge in der Höhe der halben Leihgebühr zu verrechnen. 7.4. Der Auftraggeber übernimmt das Inventar in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand. Der Auftragnehmer ist von etwaigen Schäden unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Aufwand einer etwaigen Reparatur des Inventares hat der Auftraggeber vollen Ersatz zu leisten. 8. GEWÄHRLEISTUNG: 8.1. Offene Mängel oder Mängel, die leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbar sind, müssen unverzüglich nach der Übernahme der Lieferung durch den Auftraggeber gerügt werden, anderenfalls gelten sie als genehmigt und sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. 8.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Der Auftragnehmer kann sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß er in angemessener Frist die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie austauscht. 9. HAFTUNG: 9.1 Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher isd Konsumentenschutzgesetzes und es tritt ein Schaden an der Person ein. Die Haftung des Auftraggebers ist der Höhe nach auf den Preis der Ware bzw. Leistung aus dem Auftrag beschränkt, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher isd Konsumentenschutzgesetzes.

10. MEHRWEGGEBINDE: 10.1. Jegliches Mehrweggebinde, sei es Bierfässer, Flaschen oder Kisten unabhängig, ob vom Auftraggeber hiefür Pfand zu bezahlen war bleibt stets im Alleineigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das übernommene Gebinde schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Auflösung der Vertragsbeziehung, dem Auftragnehmer in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, anderenfalls der Auftraggeber hiefür Ersatz zu leisten hat. 10.2. Bierfässer werden dem Kunden lediglich zum Zweck des Transports und der Lagerung der Brauereiprodukte unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt. Jegliche andere Nutzung der Bierfässer, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist untersagt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche zweckfremde Nutzung des Mehrweggebindes zu unterlassen bzw. eine zweckfremde Nutzung durch Dritte zu verhindern. Gegebenenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rücknahme des Mehrweggebindes zu verweigern und statt dessen Schadenersatz lt. Punkt 10.3. zu begehren. 10.3. Sollte das Mehrweggebinde nicht ordnungsgemäß bzw. zeitgerecht zurückgestellt werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, hiefür Ersatz in Höhe der Anschaffungskosten zu begehren, zuzüglich einer Überzeitentschädigung in der Höhe von 20 % des Neuwertes. 10.4. Das vom Auftragnehmer bekanntgegebene, ausstehende Mehrweggebinde gilt ausdrücklich als anerkannt, sollte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen werden. 10.5. Der Auftraggeber ist keinesfalls berechtigt, daß Mehrweggebinde zurückzubehalten bzw. mit offenen Forderungen des Auftragnehmers gegenzuverrechnen. 10.6. Der Auftraggeber ist mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, für die Zurverfügungstellung des Mehrweggebindes Pfand zur Sicherung des Rückgabeanspruchs in angemessener Höhe lt. aktueller Preisliste zu leisten. 10.7. Jede Manipulation am Mehrweggebinde des Auftragnehmers ist zu unterlassen. 10.8. Das Mehrweggebinde muß für den Auftragnehmer jederzeit zugänglich sein. 11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN: 11.1. Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aus dem vorliegenden Vertrag unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Erfüllungsort ist der Betrieb des Auftragnehmers.

11.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien (unabhängig ob Kunden oder Lieferanten) die örtliche Zuständigkeit des für 2136 Laa a.d. Thaya sachlich zuständigen Bezirksgerichtes. 11.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. 11.4. Hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber darüber hinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen (zb. Darlehens- und/oder Bezugsverträge), so wird ausdrücklich vereinbart, daß die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur so weit gelten, als diese mit dem Vertragsinhalt nicht im Widerspruch stehen. 11.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, jegliche Information bezüglich der bestehenden Geschäftsbeziehung an Gläubigerschutzverbände zu melden bzw. weiterzuleiten. Auch ist der Auftraggeber damit einverstanden, daß die dieser Geschäftsbeziehung zugrunde legenden Daten registriert und weiterverarbeitet werden. 11.6. Der Auftraggeber erklärt sich widerruflich mit einer schriftlichen, telefonischen, mittels E-mail und SMS erfolgenden Beratung zu Marketing- und Werbezwecken seitens der Hubertusbräu Johann Kühtreiber Laa a. d. Thaya, sowie widerruflich mit der Verwendung seiner Stammdaten zu Marketing- und Werbezwecken der Hubertusbräu Johann Kühtreiber Laa a. d. Thaya ausdrücklich einverstanden.