Tarifvertrag bav für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen 1
Was regelt der Tarifvertrag? Monatlicher Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung Wo gilt der Tarifvertrag? Hamburg Hessen Saarland Landesteil Westfalen-Lippe 2
Für wen gilt der Tarifvertrag? Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen, Stomatologische Schwestern und Auszubildende 3
Wer ist an den Tarifvertrag gebunden? Arbeitgeber, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten und Zahnarzthelferinnen (AAA) und zugleich deren Zahnmedizinischen Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen, die Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.v. sind Oder die Anwendung des Tarifvertrages wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart 4
Wie ist die bav zu gestalten? Der Tarifvertrag sieht keine Exklusivität zu Gunsten eines bestimmten Anbieters vor Als Durchführungsweg ist die Pensionskasse (in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft) vorgesehen Legt sich der Arbeitgeber nicht fest, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach seiner Wahl verlangen 5
Welche Leistungen sind vorgesehen? Tarifvertrag Arbeitgeberbeitrag zur bav (AG-Beitrag) 45,00 EUR für Vollzeitbeschäftigte 45,00 EUR für Teilzeitbeschäftigte >20 Std. 27,50 EUR für Teilzeitbeschäftigte < 20 Std. 45,00 EUR für Auszubildende nach der Probezeit AG-Beitrag ist verpflichtend, wenn Tarifgebundenheit vorliegt. Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung 20% des umgewandelten Betrages AG-Zuschuss nur aufzuwenden, wenn Entgeltumwandlung vereinbart wird und Tarifgebundenheit vorliegt Pensionskasse AG oder Direktversicherung 6
Beispiel: Eine 30-jährige vollzeitbeschäftigte Zahnarzthelferin (StKl. I, KiSt-pflichtig, keine Kinder, Bundesland Hessen) erhält einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur bav in Höhe von 45 EUR. Ihr monatliches Brutto-Gehalt beträgt 2.100 EUR. Hieraus wandelt sie monatlich 164 EUR um und erhält somit einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von monatlich 33 EUR. Gesamtbeitrag 242 EUR AG-Beitrag 45 EUR Zuschuss 33 EUR AN-Beitrag 164 EUR Der monatliche Gesamtbeitrag zu Gunsten einer Direktversicherung beträgt somit 242 EUR. 7
Gesamtbeitrag 242 EUR AG-Beitrag 45 EUR Zuschuss 33 EUR AN-Beitrag 164 EUR 8
für eine mtl. Mtl. Gesamtbeitrag 242 EUR Gesamtrente von 1.368,58 EUR* oder eine mögliche Kapitalabfindung von 305.413 EUR* * Tarif NIR2801V, Endalter 67 Jahre, 10 Jahre Rentengarantiezeit, angenommene Wertsteigerung 5 % p. a. 9
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