GESCHÄFTSORDNUNG DES BEZIRKS OBERBAYERN-NORD

Ähnliche Dokumente
Geschäftsordnung des Kreises Ansbach im Bezirk Mittelfranken

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Neue BTTV-Struktur. Ligenspielbetrieb, Bezirke, Altersklassen, Bezeichnungen, Zugänge, Zeitplanung

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Neue BTTV-Struktur

Ordnung für ständige Ausschüsse

Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Neue BTTV-Struktur. Vorstellung der bisher erarbeiteten Ergebnisse der Struktur-AG

Mannschaftssport. Bezirk Oberbayern-Nord

Vorschlagspapier zur Strukturreform - Bezirk 15 - Niederbayern-Ost

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

GESCHÄFTSORDNUNG PRÄSIDIUM VORBEMERKUNG

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Landesfachverband Berlin für Kegeln und Bowling e.v. Jugendordnung

Jugendordnung. Stand: Gültig ab:

Geschäftsordnung. des Betriebssport-Kreisverbandes Köln. Betriebssportkreisverband Köln e.v.

Sektionsordnung der Sektion Classic des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V.

DBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung

Geschäftsordnung für DBV-Ausschüsse und Kommissionen

JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am in Duisburg)

Jugendordnung des Verbandes Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW)

Deutscher Rollstuhl Sportverband e.v. Mitglied des Deutschen Behinderten Sportverbandes. Fachbereich Rollstuhlbasketball im DRS / DBS

Satzung der Kegelkreisrunde Ebersberg / Erding e.v. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO

JUGENDORDNUNG. des Berliner Tisch-Tennis Verbandes. 1. Inhalt

Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU

BEZIRKSORDNUNG TISCHTENNISVERBAND WÜRTTEMBERG-HOHENZOLLERN

Geschäftsordnung des Grünlandzentrum Niedersachsen / Bremen e.v. Stand: November 2012

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Deutscher Fechter-Bund e.v.

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Kreistag TT-Kreis Fürth TSV Langenzenn. -lich Willkommen!

Der Baden-Württembergische Badmintonverband e.v. (BWBV) teilt sein Verbandsgebiet auf in die Bezirke

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Fachgebietsordnung Kinderturnen im Bayerischen Turnverband e.v.

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Schützenverein Grabstede von 1968 e.v.

Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Geschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"

Satzung für den Kirchlichen Fernunterricht der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Inhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft...

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V.

Satzung des ACV Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz. ACV Automobil-Club Verkehr Ortsclub Pirmasens-Südwestpfalz e.v. Seite - 1 -

Jugendordnung. Jugendordnung des Sportclub Olympia 1911 e.v. Neulußheim ZUSTÄNDIGKEIT, MITGLIEDSCHAFT

KREISSCHÜTZENVERBAND CELLE STADT UND LAND E.V. - DER FACHVERBAND FÜR DAS SPORTSCHIESSEN -

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Ordnung der Sport- und Regelkommission (S p o R K o m)

Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.

Geschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

(beschlossen am Bereichsversammlung Pool/Snooker des BLVN) 1 Name und Aufgaben Mitgliedsverhältnis: Organe...

Geschäftsordnung. 2 Die Mitglieder

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

ABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v e.v.

Geschäfts- und Verfahrensordnung des Sportbeirats vom 10. Oktober 2012

Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Landkreis Karlsruhe. vom [ ]

S a t z u n g. der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Geschäftsordnung für den Vorstand. 1 Erlass und Änderung dieser Geschäftsordnung. C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Geschäftsreglement der Geschäftsleitung (GRGL)

Die Jugend der DLRG Ortsgruppe Heringen e.v. Ortsgruppenjugendordnung

Geschäftsordnung des. Kreisfeuerwehrverbandes. Miesbach e.v.

Geschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Österreichischer Bundesverband für Mediation (ÖBM) Lerchenfelder Straße 36/3 A-1080 Wien

SCHIEDSRICHTERORDNUNG DES HESSISCHEN SCHACHVERBANDES E.V.

Orthodoxe Pfarrkonferenz in. Präambel

Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Greven

DBU Ehrenordnung - Stand Seite 1. Ehrenordnung

Geschäfts- und Wahlordnung des Symphonischen Blasorchesters Parsberg e.v.

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf

Urteil. im Verfahren. gegen die Protestentscheidung des Verbandsfachwartes Einzelsport vom

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Satzung des SPD-Ortsvereins Cuxhaven

Ordnung. der Bayerischen Schützenjugend

Satzung des Ortsvereins Soest

Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks

Satzung für den Kundenbeirat

Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim

Geschäftsordnung SV Pappelau/Beiningen e.v.

Die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet sie in eigener Verantwortung.

Beitrags- und Gebührenordnung

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2

JUGENDORDNUNG. des Bürger-Schützen-Vereins Dinslaken 1461 e. V.

Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren e.v.

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach 17c Abs. 3 KHG

Satzung der Sportgemeinschaft Klotzsche e. V.

Organisationsreglement

Turnverein Einigkeit 07/52 Waltrop e.v.

Satzung des Stadtkulturverbandes e. V. Schloß Holte-Stukenbrock

Transkript:

GESCHÄFTSORDNUNG DES BEZIRKS OBERBAYERN-NORD Status: vom Bezirksvorstand beschlossen Version: 1.0 Datum: 16.01.2019

Inhaltsverzeichnis Abschnitt A: Einleitung... 3 Abschnitt B: Der Bezirk Oberbayern-Nord... 4 1 Gebietsstruktur... 4 1.1 Abgrenzung... 4 1.2 Übergeordnete Strukturen im Ligenspielbetrieb... 4 2 Zusammensetzung und Aufgaben der Organe der Exekutive... 5 2.1 Allgemeines zu Sitzungen... 5 2.2 Bezirksvorstand... 6 2.3 Fachgremium Sportbetrieb... 7 2.4 Fachgremium Jugendsport... 8 2.5 Fachgremium Mannschaftssport Erwachsene... 8 2.6 Fachgremium Mannschaftssport Jugend... 9 2.7 Fachgremium Einzelsport Jugend... 9 2.8 Fachgremium Finanzen... 10 2.9 Fachgremium Vereinsservice... 11 Abschnitt C: Durchführungsbestimmungen... 12 Abschnitt D: Inkrafttreten und Veröffentlichung... 13 Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 2

Abschnitt A: Einleitung Wenn in der Geschäftsordnung und den Durchführungsbestimmungen bei Funktionsbezeichnungen die männliche Sprachform verwendet wird, so dient dies lediglich der einfacheren Lesbarkeit der Bestimmungen und soll keinesfalls als Diskriminierung der Frauen verstanden werden. Jede Funktion ist grundsätzlich mit Frauen wie Männern besetzbar (siehe auch Satzung des BTTV, Abschnitt A vor 1). Der Begriff Fachwarte wird nachfolgend als Oberbegriff für die Mitglieder des Bezirksvorstands sowie die berufenen Fachwarte und Spielleiter im Bezirk verwendet, soweit keine weitergehende Differenzierung der Funktionen notwendig ist. Die Geschäftsordnung (nachfolgend GO) des Bezirks Oberbayern-Nord im BTTV soll die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse im Bezirk erleichtern, die Transparenz dieser Prozesse erhöhen, die Zusammenarbeit aller Fachwarte im Bezirk untereinander und mit den Vereinsvertretern fördern sowie neuen Fachwarten und Vereinsvertretern eine schnelle Einarbeitung ermöglichen. Neben Hinweisen und Beiträgen mit rein informellem Charakter enthält die GO zusammen mit den Durchführungsbestimmungen verbindliche Anordnungen für den internen Geschäfts- und Spielbetrieb. Die GO ist von ihrem Inhalt her ein Organisationshandbuch. Sie wird zusammen mit den Durchführungsbestimmungen auf der Website des Bezirks Oberbayern-Nord veröffentlicht und soll ständig einen aktuellen Überblick über alle Regelungen geben, die einerseits für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs und andererseits für die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Fachgremien auf Bezirksebene und den Mitgliedsvereinen von Bedeutung sind. Die GO baut auf der Satzung und den Ordnungen des BTTV auf und ergänzt sie für die besonderen Erfordernisse des Bezirks Oberbayern-Nord. Soweit die GO auf die Satzung oder eine Ordnung des BTTV Bezug nimmt, wird auf die entsprechende Fundstelle verwiesen, insbesondere werden im Allgemeinen keine Bestimmungen aus der Satzung oder den Ordnungen des BTTV zitiert. Die GO ist in Abschnitte gegliedert, die mit Buchstaben bezeichnet sind. Die zu einem Abschnitt gehörenden Kapitel sind fortlaufend nummeriert. Alle Fachwarte und Vereinsvertreter im Bezirk Oberbayern-Nord sind aufgerufen, an der Fortentwicklung der GO mitzuwirken. Vorschläge zur Ergänzung und Änderung der GO sind schriftlich an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 3

Abschnitt B: Der Bezirk Oberbayern-Nord 1 Gebietsstruktur 1.1 Abgrenzung Das Bezirksgebiet des Bezirks Oberbayern-Nord umfasst das Gebiet der Städte Ingolstadt und Landshut sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Freising, Erding und Landshut. Im Ligenspielbetrieb ist der Bezirk Oberbayern-Nord nach regionalen Gesichtspunkten in parallele Staffeln und Gruppen gegliedert, siehe dazu auch die Durchführungsbestimmungen (DfB) für den Mannschaftssport. 1.2 Übergeordnete Strukturen im Ligenspielbetrieb An den Bezirk Oberbayern-Nord grenzen östlich der Bezirk Niederbayern-Ost, nördlich die Bezirke Mittelfranken-Süd und Oberpfalz-Süd, westlich der Bezirk Schwaben-Nord und südlich die Bezirke Oberbayern-Mitte und Oberbayern-Ost an. Der Bezirk Oberbayern-Nord gehört zusammen mit dem Bezirk Oberpfalz-Süd zur Landesliga Ostsüdost. Die Landesliga Ostsüdost bildet zusammen mit der Landesliga Südsüdost die Verbandsliga Südost. Die Verbandsliga Südost bildet zusammen mit der Verbandsliga Südwest die Verbandsoberliga Süd. Zusammen bilden die Verbandsoberligen Süd und Nord die Oberliga Bayern. Landesligen Verbandsligen Verbandsoberligen Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 4

2 Zusammensetzung und Aufgaben der Organe der Exekutive 2.1 Allgemeines zu Sitzungen (siehe auch Satzung des BTTV, Abschnitt G, 25 Punkt 3, sowie Versammlungsordnung des BTTV) Sitzungen der Organe der Exekutive können als Präsenzsitzungen oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Aus Kostengründen sollten wenn möglich Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden, sofern bei allen Teilnehmern die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen bestehen. Wenn einzelne Entscheidungen zu treffen sind, dann können diese auch im Umlaufverfahren per E- Mail vorgenommen werden. Wenn nachfolgend vom Vorsitzenden eines Gremiums die Rede ist, dann ist beim Gremium Bezirksvorstand der Bezirksvorsitzende und bei Fachgremien der Vorsitzende des jeweiligen Fachgremiums gemeint. Der Vorsitzende eines Gremiums lädt form- und fristgerecht zu Sitzungen des Gremiums ein, wenn der Vorsitzende verhindert ist, erfolgt die Einladung durch seinen Stellvertreter. Sitzungen der Gremien sind in der Regel nicht öffentlich, dies ist z.b. bei der Wahl des Sitzungslokals zu berücksichtigen. Der Vorsitzende eines Gremiums bzw. im Verhinderungsfall sein Stellvertreter leitet die Sitzung. Der Sitzungsleiter ist für die Erstellung eines Protokolls der Sitzung verantwortlich, deshalb ist die erste Aufgabe bei jeder Sitzung die Festlegung des Protokollführers. Protokolle von Sitzungen sind in der Regel spätestens 14 Tage nach der Sitzung allen Sitzungsteilnehmern sowie nach Maßgabe des Vorsitzenden des Gremiums auch weiteren Personen zugänglich zu machen, etwa durch Übersendung des Protokolls per Mail oder durch Bereitstellung des Protokolls in einem geschützten Download-Bereich. Protokolle von Sitzungen der Fachgremien sind immer auch dem Bezirksvorsitzenden zugänglich zu machen. Protokolle von Sitzungen der Fachgremien mit Sportbezug sind immer auch dem Bezirkssportwart zugänglich zu machen. Der Bezirksvorsitzende hat das Recht, an allen Sitzungen von Gremien des Bezirks teilzunehmen, auch wenn er nicht Mitglied des Gremiums ist. Der Bezirkssportwart hat das Recht, an allen Sitzungen von Fachgremien des Bezirks mit Sportbezug teilzunehmen, auch wenn er nicht Mitglied des Fachgremiums ist. Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 5

2.2 Bezirksvorstand Die Zusammensetzung des Bezirksvorstands sowie seine Aufgaben und Rechte sind in der Satzung des BTTV im Abschnitt G 7, 37 geregelt. Sitzungen des Bezirksvorstands finden bei Bedarf statt, mindestens jedoch einmal pro Kalenderhalbjahr. Jedes ordentliche Mitglied des Bezirksvorstands kann beim Bezirksvorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung beim stellvertretenden Bezirksvorsitzenden eine Sitzung des Bezirksvorstands initiieren. Die Sitzung des Bezirksvorstands zur Vorbereitung des Bezirkstags ist grundsätzlich als Präsenzsitzung durchzuführen. Zur Durchführung von Sitzungen wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Zu berufende Fachwarte können ihre Bereitschaft zur Übernahme der Aufgaben persönlich (etwa beim Bezirkstag) oder auch schriftlich (auch E-Mail) erklären. Im Fall der schriftlichen Erklärung werden sie vom Bezirksvorsitzenden schriftlich (auch E-Mail) über die Berufung informiert. Der Bezirksvorstand wird berufene Fachwarte abberufen, wenn die zugrunde liegende Aufgabe entfällt der Bezirksvorstand die Notwendigkeit für eine Abberufung erkennt der berufene Fachwart den Wunsch auf Abberufung äußert Eine Abberufung erfolgt nach mehrheitlichem Beschluss im Bezirksvorstand, sie wird dem Fachwart durch den Bezirksvorsitzenden schriftlich (auch E-Mail) mitgeteilt. Der Bezirksvorstand richtet gemäß Satzung des BTTV, Abschnitt G 7, 38 die nachfolgend beschriebenen Fachgremien ein. Bei Bedarf kann der Vorsitzende eines Fachgremiums zu einer Sitzung Fachwarte aus anderen Bereichen als kooptierte Mitglieder hinzuziehen. Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 6

2.3 Fachgremium Sportbetrieb Das Fachgremium Sportbetrieb setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirkssportwart als Vorsitzender Bezirksjugendwart Bezirksfachwarte Erwachsenen-Mannschaftssport Bezirksfachwarte Jugend-Mannschaftssport Bezirksfachwarte Erwachsenen-Einzelsport Bezirksfachwarte Jugend-Einzelsport Bezirksfachwarte Seniorensport Bezirksfachwarte Turniercontrolling Sitzungen des Fachgremiums Sportbetrieb finden in Absprache mit dem Bezirksvorsitzenden in der Regel einmal pro Saison als Präsenzsitzung statt. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Mitarbeit bei der Erstellung des Rahmenterminplans für den Bezirk Erstellung von DfB für den Spielbetrieb im Bezirk Vergabe von Sportveranstaltungen im Bezirk, wenn möglich für eine komplette Legislaturperiode Organisation der Turnierleitung für alle Turniere im Bezirk Frauenförderung Kompetenzzentrum für Turnier-Software Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 7

2.4 Fachgremium Jugendsport Das Fachgremium Jugendsport setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirksjugendwart als Vorsitzender Bezirksfachwarte Jugend-Mannschaftssport Bezirksfachwarte Jugend-Einzelsport Sitzungen des Fachgremiums Einzelsport Jugend finden im Bedarfsfall statt, in Abhängigkeit von der Erfordernis zu treffender Entscheidungen im Bereich des Einzelsports der Jugend. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Koordination der Jugendarbeit auf Bezirksebene Erstellung von DfB für den Spielbetrieb der Jugend 2.5 Fachgremium Mannschaftssport Erwachsene Das Fachgremium Mannschaftssport Erwachsene setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirksfachwarte Erwachsenen-Mannschaftssport einer der Bezirksfachwarte übernimmt in Absprache den Vorsitz Spielleiter Damen und Herren Spielleiter Pokal Damen und Herren Außerordentliches Mitglied des Fachgremiums Mannschaftssport Erwachsene ist: der Bezirkssportwart Sitzungen des Fachgremiums Mannschaftssport Erwachsene finden in Absprache mit dem Bezirksvorsitzenden einmal pro Jahr statt. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Koordination des Mannschaftsspielbetriebs der Erwachsenen Erstellung von DfB für den Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen vorläufige und endgültige Ligeneinteilung Prüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen der Erwachsenen Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 8

2.6 Fachgremium Mannschaftssport Jugend Das Fachgremium Mannschaftssport Jugend setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirksfachwarte Jugend-Mannschaftssport einer der Bezirksfachwarte übernimmt in Absprache den Vorsitz Spielleiter Jungen und Mädchen Spielleiter Pokal Jungen und Mädchen Außerordentliches Mitglied des Fachgremiums Mannschaftssport Jugend ist: der Bezirksjugendwart Sitzungen des Fachgremiums Mannschaftssport Jugend finden in Absprache mit dem Bezirksvorsitzenden einmal pro Jahr statt. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Koordination des Mannschaftsspielbetriebs der Jugend Erstellung von DfB für den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend vorläufige und endgültige Ligeneinteilung Prüfung und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen der Jugend 2.7 Fachgremium Einzelsport Jugend Das Fachgremium Einzelsport Jugend setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirksfachwarte Jugend-Einzelsport einer der Bezirksfachwarte übernimmt in Absprache den Vorsitz Außerordentliches Mitglied des Fachgremiums Einzelsport Jugend ist: der Bezirksjugendwart Sitzungen des Fachgremiums Einzelsport Jugend finden im Bedarfsfall statt, in Abhängigkeit von der Erfordernis zu treffender Entscheidungen im Bereich des Einzelsports der Jugend. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Koordination des Einzelsports der Jugend Erstellung von DfB für den Einzelsport der Jugend Entscheidung über Härteplatzanträge Festlegung der Freistellungen im Ranglistensystem Festlegung der Kriterien für persönliche Startplätze bei Meisterschaften Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 9

2.8 Fachgremium Finanzen Das Fachgremium Finanzen setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirkskassenwart als Vorsitzender Bezirksvorsitzender Sitzungen des Fachgremiums Finanzen finden im Bedarfsfall statt, in Abhängigkeit von der Erfordernis zu treffender finanzieller Entscheidungen über die Mittel des Bezirks. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Dem Bezirkskassenwart obliegt die praktische Durchführung des Kassenwesens im Bezirk. Der Bezirksvorsitzende übernimmt eine Kontroll- und Überwachungsfunktion. Führung der Bezirkskasse gemäß Bereitstellung durch den BTTV unter Einhaltung der Regularien gemäß des Finanzhandbuchs des BTTV Festlegungen über Entscheidungen von Ausgaben aus den Finanzmitteln des Bezirks, die Entscheidung des Bezirksvorsitzenden ist hierbei maßgeblich Überwachung und Kontrolle der zweckgebundenen Verwendung der Finanzmittel durch die Fachgremien und Fachwarte des Bezirks Unterstützung der Fachwarte im Bezirk bei finanzbezogenen Geschäftsvorfällen als Dienstleister Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes vor dem Bezirkstag zur Vorlage an den Bezirksvorstand Erstellung der Quartalsabrechnungen sowie des Kassenabschlusses zum Geschäftsjahr und Weitergabe an die Geschäftsstelle des BTTV bzw. an die Revision des Verbandes Ansprechpartner für die Geschäftsstelle des BTTV und die Revision in Finanzangelegenheiten des Bezirkes Oberbayern-Nord Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 10

2.9 Fachgremium Vereinsservice Das Fachgremium Vereinsservice setzt sich aus folgenden ordentlichen Mitgliedern zusammen: Bezirksfachwart Vereinsservice als Vorsitzender Bezirksfachwarte Öffentlichkeitsarbeit Bezirksfachwarte Breitensport Bezirksfachwarte Schulsport Bezirksfachwarte Nachwuchssportangebote Außerordentliches Mitglied des Fachgremiums Vereinsservice ist: der Bezirksjugendwart Sitzungen des Fachgremiums Vereinsservice finden im Bedarfsfall statt, in Abhängigkeit von der Erfordernis zu treffender Entscheidungen im Beriech des Vereinsservice. Zur Durchführung wird auf Abschnitt B 2.1 der GO verwiesen. Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Breiten- und Schulsport, z.b. mini- Meisterschaften Nachwuchsförderung Organisation von Werbeaktionen für den Tischtennissport auf Bezirksebene Koordinierung der Aus- und Fortbildung von Trainern aller Lizenzen Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit auf Bezirksebene Koordinierung und Verteilung von Bezirksinformationen Organisation und Überwachung des Internet-Auftritts des Bezirks Erstellung und Führung eines Bezirksarchivs Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 11

Abschnitt C: Durchführungsbestimmungen Für den Spielbetrieb im Mannschaftssport und im Einzelsport des Bezirks Oberbayern-Nord gelten grundsätzlich die WO und die DfB des BTTV. Soweit darüber hinaus Regelungsbedarf für den Mannschaftssport oder Einzelsport besteht, erlässt der Bezirksvorstand in Absprache mit den zuständigen Fachgremien entsprechende DfB. Diese DfB werden auf der Website des Bezirks veröffentlicht und sind nur für den Bezirk Oberbayern-Nord wirksam. Wenn eine DfB des Bezirks Oberbayern-Nord im Widerspruch steht zur WO oder zu den DfB des BTTV, dann haben die in der WO und den DfB des BTTV getroffenen Regelungen Vorrang. Der Bezirksvorstand wird die betroffene DfB in Absprache mit den zuständigen Fachgremien entsprechend überarbeiten oder sie zurückziehen, wenn eine Regelung für den Bezirk nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. Diese Regelungen können auf Bezirksebene durch den Bezirksvorstand bzw. das zuständige Fachgremium getroffen werden, insbesondere bei der Änderung von Spielsystemen oder der Einführung einer Relegation kann jedoch den Vereinen beim Bezirkstag die Möglichkeit der Mitbestimmung gegeben werden. Für wesentliche Änderungen an den DfB des Bezirks Oberbayern-Nord stellt das zuständige Fachgremium oder der Bezirksvorstand beim Bezirkstag einen entsprechenden Antrag, über den der Bezirkstag dann entscheidet. Die Entscheidung, ob eine Änderung wesentlich ist oder nicht, trifft der Bezirksvorstand. Sonstige Änderungen an den DfB des Bezirks Oberbayern-Nord werden vom zuständigen Fachgremium vorgenommen und dem Bezirksvorstand zur Entscheidung vorgelegt. Änderungen an Spielsystemen sollten mit mindestens einem Jahr Vorlauf beschlossen werden. Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 12

Abschnitt D: Inkrafttreten und Veröffentlichung Die Geschäftsordnung wurde vom Bezirksvorstand erstellt und auf seiner Sitzung am 16.01.2019 beschlossen, sie tritt mit Wirkung zu diesem Datum in Kraft und wird auf der Website des Bezirks Oberbayern-Nord veröffentlicht. Die Geschäftsordnung kann vom Bezirksvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden. Nach der Veröffentlichung der geänderten Geschäftsordnung verliert die vorherige Version der Geschäftsordnung automatisch ihre Gültigkeit. Attenkirchen, den 16.01.2019 Der Bezirksvorstand Markus Baumgärtner (Bezirksvorsitzender) Dr. Ingo Bettges (Bezirkssportwart und stellvertretender Bezirksvorsitzender) Klaus Drexlmaier (Bezirkskassenwart) Sebastian Häckl (Bezirksfachwart Vereinsservice) Franz Rogl (Bezirksjugendwart) Version: 1.0 / vom Bezirksvorstand beschlossen Seite 13