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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Datum 5. Juli 06 Nr. 64/06 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive der Universität Siegen Vom. Juli 06 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Adolf-Reichwein-Straße a, 57076 Siegen, Tel. 07/740-483

Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive der Universität Siegen Vom. Juli 06 Aufgrund des Absatz 4 und des 64 Absatz des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 6. September 04 (GV. NRW. S. 547) hat die Universität Siegen die folgende Änderungsordnung erlassen:

Artikel Die Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive der Universität Siegen vom 6. August 04 (Amtliche Mitteilung 89/04) wird wie folgt geändert:. Der Inhalt wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 5 wird wie folgt gefasst: 5 Module. b) Die Angabe zu 6 wird wie folgt gefasst: 6 Pflicht- und Wahlpflichtmodule.. In werden die Wörter des Kernfachs gestrichen. 3. 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz wird wie folgt gefasst: () Der Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive kann als Kernfach und als Ergänzungsfach studiert werden. Das Kernfach umfasst neun Module, das Ergänzungsfach fünf Module. b) In Absatz 4 wird der zweite Satz gestrichen. c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Das Studium ist modularisiert und gliedert sich in eine Orientierungsphase (. Studienjahr) und eine Qualifizierungsphase (. und 3. Studienjahr). Im Kernfach müssen sechs Pflicht- und drei Wahlpflichtmodule studiert werden. Im Ergänzungsfach müssen fünf Pflichtmodule absolviert werden. 4. 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz werden vor dem Wort Ergänzungsfach die Wörter Kern- oder eingefügt. b) In Absatz wird vor dem Wort Ergänzungsfach das Wort Kernfach/ eingefügt. 5. 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift zu 5 wird wie folgt gefasst: 5 Module b) In Absatz wird im ersten Satz das Wort Pflichtmodule durch das Wort Module ersetzt. c) Die Tabelle in Absatz wird wie folgt gefasst: Nr. BA-CT Modultitel SL PL FS KF 3 FS EF 4 M Die christliche Religion - - 4 9. Einführung in die katholische bzw. protestantische Theologie - 3. Christliche Konfessionen und ökumenische Bewegung - 3.3 Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. o. - 3 SWS LP5 Voraussetzungen Studienleistung Prüfungsleistung 3 Fachsemester Kernfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Kernfach in Vollzeit. 4 Fachsemester Ergänzungsfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Ergänzungsfach in Vollzeit. 5 Leistungspunkte

(Fortsetzung) Nr. BA-CT Modultitel SL PL FS KF 3 M Methoden der Theologie - - 4 9.. Einführung in die bibelwissenschaftliche Methode Einführung in den wissenschaftlichen Umgang mit historischen oder systematischen Quellentexten - - 3 - - 3.3 Eine Prüfungsleistung in. oder. - o. - - 3 M 3 3. 3. Kirchen- und Theologiegeschichte Epochen der Kirchen- und Theologiegeschichte I Zentrales Thema der Kirchen und Theologiegeschichte - 3-4 4 9-3 3-4 3 3.3 Eine Prüfungsleistung in 3. oder 3. - o. 3.o.4-3 M 4 Die Wurzeln des Christentums 3-4 -3 4 9 4. Exemplarische Themen des AT oder NT - 3 3 3 4. Einführung in die Bibel - 4 3 4.3 Eine Prüfungsleistung in 4. oder 4. - 3 o. 4 o. 3-3 M 5 5. 5. Zentrale Inhalte christlicher Theologien Vorstellungen von Gott und/oder Jesus Christus Weiteres zentrales Thema christlicher Theologien I 3-4 5-6 4 9-3 5 3-4 6 3 5.3 Eine Prüfungsleistung in 5. oder 5. - 3 o. 4 5. o.6. - 3 M 6 6. Religiöse Einflüsse auf die Westliche Kultur Christliche Ethik und gesellschaftlicher Diskurs 3-4 - 4 9-3 - 3 6. Religion in Gesellschaft und Kultur - 4-3 6.3 Eine Prüfungsleistung in 6. oder 6. - 3 o. 4 - - 3 M 7 Kirchengeschichtliche Vertiefung 5-6 - 4 9 7. 7. Ein weiteres zentrales Thema der Kirchen- und Theologiegeschichte Eine weitere Epoche der Kirchenund Theologiegeschichte - 5-3 - 6-3 7.3 Eine Prüfungsleistung in 7. oder 7. - 5 o. 6 - - 3 FS EF 4 SWS LP5 Voraussetzungen Studienleistung Prüfungsleistung 3 Fachsemester Kernfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Kernfach in Vollzeit. 4 Fachsemester Ergänzungsfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Ergänzungsfach in Vollzeit. 5 Leistungspunkte 3

(Fortsetzung) Nr. Modultitel SL PL FS BA-CT KF 3 Zeitgeschichtlicher Rahmen der M 8 biblischen Schriften Geschichte der frühen Christenheit 8. (Urkirche) FS EF 4 SWS LP5 Voraussetzungen 5-6 - 4 9 M & M3-5 - 3 8. Zeitgeschichte - 6-3 8.3 Eine Prüfungsleistung in 8. oder 8. - 5 o. 6 - - 3 M 9 Exegetische Vertiefung AT 5-6 - 4 9 3.3 9. 9. Exegese einer alttestamentlichen Schrift/Exemplarisches Thema des AT Exegese einer alttestamentlichen Schrift/Exemplarisches Thema des AT - 5-3 - 6-3 9.3 Eine Prüfungsleistung in 9. oder 9. - 5 o. 6 - - 3 M 0 Exegetische Vertiefung NT 5-6 - 4 9 M & M3 Exegese der neutestamentlichen 0. Schrift Exemplarische Beschäftigung mit 0. einem Thema des NT Eine Prüfungsleistung in 0. oder 0.3 0. Systematisch-theologische Vertiefung M Zentrales Thema christlicher. Theologien II Zentrales Thema christlicher. Theologien III Eine Prüfungsleistung in. oder.3. Christliches Leben in der Gegenwart M Christliche Ethik und. gesellschaftlicher Diskurs II Gegenwartsfragen in theologischer. Praxis Eine Prüfungsleistung in. oder.3. - 5-3 - 6-3 - 5 o. 6 - - 3 5-6 - 4 9-5 - 3-6 - 3-5 o. 6 - - 3 5-6 - 4 9-5 - 3-6 - 3-5 o. 6 - - 3 M 3 Religionspädagogische Vertiefung 5-6 - 4 9 3. Einführung in die Religionspädagogik - 5-3 3. 3.3 Themen gegenwärtiger religionspädagogischer Forschung Eine Prüfungsleistung in 3. oder 3. - 6-3 - 5 o. 6 - - 3 Studienleistung Prüfungsleistung 3 Fachsemester Kernfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Kernfach in Vollzeit. 4 Fachsemester Ergänzungsfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Ergänzungsfach in Vollzeit. 5 Leistungspunkte 4

(Fortsetzung) Nr. Modultitel SL PL FS BA-CT KF 3 Weltreligionen und interreligiöse M 4 Bildung 4. Weltreligionen (Schwerpunkt Judentum oder Islam) 5-6 5-6 4 9-5 5 3 4. Interreligiöse Bildung und Religion - 6 6 3 4.3 Eine Prüfungsleistung in 4. oder 4. - 5 o. 6 5 o. 6-3 FS EF 4 SWS LP5 Voraussetzungen Studienleistung Prüfungsleistung 3 Fachsemester Kernfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Kernfach in Vollzeit. 4 Fachsemester Ergänzungsfach: Die empfohlenen Fachsemester beziehen sich auf das Ergänzungsfach in Vollzeit. 5 Leistungspunkte d) Absatz 4 wird gestrichen. 6. 6 wird wie folgt gefasst: 6 Pflicht- und Wahlpflichtmodule () Wird Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive als Kernfach (9 Module) studiert, sind die Module M bis M6 Pflichtmodule. In Modul M5 muss ein Modulelement aus dem Lehrangebot des Faches Evangelische Theologie, das andere Modulelement aus dem Lehrangebot des Faches Katholische Theologie gewählt werden. Die verbleibenden drei zu studierenden Wahlpflichtmodule können aus den Modulen M7 bis M4 gewählt werden. Einschränkungen hinsichtlich der Kombination gibt es keine, um eine möglichst präzise Abstimmung mit dem angezielten Berufsfeld zu erlauben. () Wird Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive als Ergänzungsfach studiert, so sind die Module M, M3, M4, M5 und M4 Pflichtmodule. In Modul M5 muss ein Modulelement aus dem Lehrangebot des Faches Evangelische Theologie, das andere Modulelement aus dem Lehrangebot des Faches Katholische Theologie gewählt werden. (3) Die Veranstaltungen können wie folgt angeboten werden: a) einsemestrig von Lehrenden ( + SWS) b) einsemestrig von Lehrenden (je SWS) c) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) d) zweisemestrig von Lehrenden ( + SWS) 7. 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Sätze und wie folgt gefasst: (3) Im Kern- sowie Ergänzungsfach sollen von den Pflichtmodulen mindestens zwei Module durch eine Hausarbeit abgeschlossen werden. Als Abschluss der verbleibenden Pflichtmodule dient eine andere Prüfungsform (schriftlich ausgearbeitetes Referat; Klausur; mündliche Prüfung). b) In Absatz 4 werden nach dem Wort Wahlpflichtmodule die Wörter im Kernfach eingefügt. c) Es wird folgender Absatz 5 neu eingefügt: (5) Die Prüfungsleistung ist bei jeder der im betreffenden Modul lehrenden Person möglich. 8. In 8 Absatz wird folgender Satz neu eingefügt: Zusätzlich kann das Fremdsprachmodul Biblisches Griechisch belegt werden. 5

9. In 9 werden nach dem Studienverlaufsplan Studienverlauf im Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive Fachorientiertes Studienmodell Kernfach (Teilzeit) die folgenden Studienverlaufspläne eingefügt: Studienverlauf im Kombinations-Studienmodell Ergänzungsfach Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (Vollzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmungen des gewählten Kernfachs] Ergänzungsfach Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (45 LP) Studium Generale (36 LP) [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP 3 WiSe SoSe 3 WiSe 4 SoSe 5 WiSe 6 SoSe M I. M I. M IV. M IV. M VII. M VII. M II. M II. Praktikum M V. M V. M VIII. M VIII. Bachelorarbeit M III. M III. M VI. M VI. M IX. M IX. M. (+ M.3 ) M. (+ M.3 ) M 3. (+ M 3.3 ) M 3. (+ M 3.3 ) M 5. (+ M 5.3 ) M 5. (+ M 5.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) SG-M III SG-M I SG-M II. SG-M II. SG-M IV. SG-M IV. Studienverlauf im Kombinations-Studienmodell Ergänzungsfach Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (Teilzeit) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmungen des gewählten Kernfachs] Ergänzungsfach Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (45 LP) Studium Generale (36 LP) [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP WiSe SoSe 3 WiSe 4 SoSe M I. M I. M III. Praktikum M II. M II. M. (+ M.3 ) M. (+ M.3 ) M 3. (+ M 3.3 ) M 3. (+ M 3.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) 5 5 5 5 ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder 3 LP (Studienleistung) oder 3 LP (Studienleistung) plus 3 LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. 6

(Fortsetzung) Studienjahr Semester Kernfach (8 LP) [s. Fachspezifische Bestimmungen des gewählten Kernfachs] Ergänzungsfach Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive (45 LP) Studium Generale (36 LP) [Es müssen vier Module nach Wahl belegt werden; s. Modulkatalog Studium Generale] LP 3 5 WiSe 6 SoSe M III. M IV. M IV. M 5. (+ M 5.3 ) M 5. (+ M 5.3 ) SG-M I. SG-M I. 5 5 7 WiSe M V. SG-M III. SG-M II 5 4 8 SoSe M V. M VII. SG-M III. 5 5 9 WiSe 0 SoSe M VI. M VI. M VII. M 4. (+ M 4.3 ) M 4. (+ M 4.3 ) SG-M IV. 5 5 WiSe M VIII. M IX SG-M IV. 5 6 SoSe M VIII. Bachelorarbeit 5 ohne Praktikum und Bachelorarbeit Es können in jedem Modulelement entweder 3 LP (Studienleistung) oder 3 LP (Studienleistung) plus 3 LP (Prüfungsleistung) absolviert werden. Insgesamt müssen pro Modul 9 LP erworben werden. Artikel () Diese Änderungsordnung tritt am. Oktober 06 in Kraft und wird in dem Verkündungsblatt Amtliche Mitteilung der Universität Siegen veröffentlicht. () Studierende, die sich vor dem Wintersemester 06/07 in den Bachelorstudiengang Religion im europäischen Kontext eingeschrieben haben, können ihr Studium nach der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Religion im europäischen Kontext der Universität Siegen vom 6. August 04 (Amtliche Mitteilung 88/04) in Vollzeit noch bis zum 3. März 00 und in Teilzeit noch bis zum. September 04 fortführen. Danach gilt die Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt. (3) Auf Antrag einer oder eines Studierenden, die bzw. der sich vor dem Wintersemester 06/07 in den Bachelorstudiengang Religion im europäischen Kontext eingeschrieben hat, kann die Fachspezifische Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive in der jeweils gültigen Fassung schon vor den in Absatz genannten Zeitpunkten angewandt werden. Der Antrag ist schriftlich an den Fachlichen Prüfungsausschuss zu stellen und ist unwiderruflich. 7

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät I Philosophische Fakultät vom 4. Oktober 05, 4. November 05 und 6. Juli 06. Siegen, den. Juli 06 Der Rektor gez. (Universitätsprofessor Dr. Holger Burckhart) 8