Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) Asbestverseuchte Gebäude in Neukölln. Drucksache 18 /

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Transkript:

Drucksache 18 / 17 557 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 15. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2019) zum Thema: Asbestverseuchte Gebäude in Neukölln und Antwort vom 30. Januar 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17 557 vom 15.01.2019 über Asbestverseuchte Gebäude in Neukölln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das vom Abgeordnetenhaus geforderte Asbest-Register bereits aufgebaut und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Zur Realisierbarkeit eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters fehlen wesentliche gesetzliche Grundlagen. Im Rahmen der Strategieentwicklung zur schrittweisen Erfassung und zum Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters prüft die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen federführend gemeinsam mit dem hierfür eingerichteten Arbeitsgremium ressortübergreifend die Möglichkeit der Schaffung notwendiger neuer Rechtsgrundlagen. Die Prüfung umfasst die Bewertung einer Vielzahl von öffentlichrechtlichen, datenschutz-, privatrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten, außerdem die finanziellen und sonstigen Auswirkungen auf private Haushalte und den Landeshaushalt zur Bewertung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Um belastbare Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, sind aufwendige Recherchen notwendig, die noch nicht abgeschlossen sind. Frage 2: Wie viele Gebäude und Wohneinheiten sind nach Kenntnis des Senats in Neukölln mit Asbest belastet? Antwort zu 2: Es besteht keine Verpflichtung zur Meldung oder Katalogisierung von Gebäuden mit asbesthaltigen Baustoffen gegenüber dem Bezirk Neukölln oder anderen Stellen. Entsprechend liegen dem Senat keine Kenntnisse vor, in welchen Gebäuden bzw. Wohnungen im Bezirk Neukölln asbesthaltige Baustoffe verbaut sind. 1

Frage 3: Bei welchen dieser Gebäude in Neukölln ist bereits eine Sanierung geplant bzw. umgesetzt? Antwort zu 3: Sanierungs- u. Instandsetzungsarbeiten sind gem. 61 Abs. 4 Bauordnung für Berlin verfahrensfrei, d.h. entsprechende Arbeiten sind bei der Bauaufsichtsbehörde nicht bauantrags- bzw. anzeigepflichtig. Der Bezirk erlangt daher grundsätzlich keine Kenntnis über Asbestsanierungen. Entsprechend liegen dem Senat keine Angaben vor. Frage 4: Welche Mittel stellt das Land dem Bezirk und den im Bezirk asbest-sanierenden Akteuren zur Verfügung und wieviel wurde bereits abgerufen? Antwort zu 4: Das Land stellt den Bezirken und den in Bezirken asbest-sanierenden Akteuren keine Mittel ausschließlich zu Asbestthemen (z.b. Asbestsanierung) zur Verfügung. Es gibt derzeit kein spezielles Programm zur Asbestsanierung, aus denen Mittel von den Bezirken abgerufen werden können. Mit den im Dezember 2018 erschienenen Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018 (WMB 2018) fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Ob eine Asbestsanierung eine förderfähige Maßnahme im Sinne der WMB 2018 darstellt, muss für jeden Förderfall individuell unterschieden werden. Eine Maßnahme, mit der aus Gründen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung ausschließlich asbesthaltige Baustoffe beseitigt werden, ist nicht durch die WMB 2018 förderfähig. Frage 5: Inwiefern plant der Bezirk Neukölln nach Kenntnis des Senats, stärker gegen Asbest in Neuköllner Wohngebäuden vorzugehen? Antwort zu 5: Zurzeit gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auf deren Grundlage ein aktives ordnungsbehördliches Vorgehen zum Rückbau von asbesthaltigen Baustoffen erfolgen könnte. Der Bezirk Neukölln hat seine Teilnahme im Arbeitsgremium Gesund und Asbestfrei Wohnen angekündigt (siehe auch Antwort zu Frage 8). Frage 6: Inwiefern gibt es nach Kenntnis des Senats in Neukölln Anlaufstellen für Personen, die von Asbest betroffen sind oder es in ihrer Umgebung vermuten, in Neukölln wenden? Falls es keine gibt, warum nicht? 2

Antwort zu 6: In Neukölln gibt es keine spezielle Anlaufstelle. Hinweise oder Beschwerden können aber jederzeit an die bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht gerichtet werden. Diesen wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und der tatsächlichen Zuständigkeit nachgegangen, ggf. an zuständige Stellen weitergeleitet. Frage 7: Inwiefern gibt es nach Kenntnis des Senats solche Anlaufstellen in anderen Bezirken? Antwort zu 7: Nach Kenntnis des Senats existieren keine besonderen zentralen Anlaufstellen zu Asbestfragen in den Bezirken. Die Bezirke kommen ihren Aufgaben im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten nach. Frage 8: Inwiefern ist die Asbeststrategie Berlins weiterhin in Bearbeitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen? Antwort zu 8: Die Oberste Bauaufsicht ist federführend zuständig, gemeinsam mit dem dafür eingerichteten Arbeitsgremium Gesund und Asbestfrei Wohnen entsprechenden Strategien zu erarbeiten. In diesem ressortübergreifenden Arbeitsgremium sind die Mitglieder aus den betroffenen Senatsverwaltungen und Behörden vertreten. Prioritär und in dieser Reihenfolge werden dort derzeit die Grundlagen zur Umsetzbarkeit einer zentralen Asbestberatungsstelle sowie eines Asbestregisters zusammengetragen und bewertet. Frage 9: An wen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen können sich von Asbest in Wohngebäuden betroffene Mieter*innen wenden? Antwort zu 9: Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht die Oberste Bauaufsicht für grundsätzliche Auslegungsfragen zu bauordnungsrechtlich relevanten Aspekten zum Thema Asbest für jedermann zur Verfügung. Für bauordnungsrechtliche Angelegenheiten oder Missstände in den Wohnungen sind die bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichten zuständig. Mietrechtliche Fragestellungen können auch die bezirklichen Mieterberatungen beantworten, die in fast allen Bezirken verfügbar sind. Frage 10: Wie weit ist nach Kenntnis des Senats der Stand der Asbestsanierung in der Weißen Siedlung in Neukölln vorangeschritten? 3

Antwort zu 10: Der Senat hat darüber keine Kenntnis (siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 11: Kann der Senat ausschließen, dass die o.g. Asbest-Sanierung in der Weißen Siedlung ohne unbegründete Mieterhöhungen geschieht? Wenn nein, was tut er dagegen? Antwort zu 11: Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass ein Vermieter sich an die gesetzlichen Regelungen hält. Darüber hinaus müssen die Mieterinnen und Mieter unbegründete Mieterhöhungen nicht akzeptieren. Der Bezirk unterhält eine auch für die Weiße Siedlung zuständige Mieterberatung, in der betroffene Haushalte mögliche Modernisierungsankündigungen bzw. Mieterhöhungen zur Prüfung vorlegen und sich beraten lassen können (siehe auch Antwort zu Frage 9). Kommt es zwischen den Mietvertragsparteien über die Zulässigkeit zum Streit, entscheiden die ordentlichen Gerichte abschließend. Berlin, den 30. Januar 19 In Vertretung Lüscher... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 4