Ackerschlagkartei Jahr: 2015

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Transkript:

Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Betrieb Schlagbezeichnung Größe ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Letzter Kartoffelanbau Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr. Saatgutbehandlung Mittel Dosierung kg;l/dt Methode organische Düngung Datum Mittel ha TF* N % Menge/ha Methode Anwender mineralische Düngung Datum Handelsname ha TF* kg N Menge/ha Methode Anwender Bodenbearbeitung Datum Tätigkeit Dauer Maschine Anwender Pflanzenschutz/ Pflanzenstärkungsmittel/Zusatzstoffe Datum Mittel Wirkstoff Wasseraufwandmenge l/ha ha TF* kg;l/h a Wartezeit Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 1 von 2

Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Bewässerung O ja 1. mm, 2. mm, 3. mm O nein Bonitur zur Erntevorbereitung Rodebedingungen O optimal O gut O schlecht Witterung O optimal O gut O schlecht Knollenzustand O optimal O gut O schlecht Knolleninnenmängel O ja O nein Knollenaußenmängel O ja O nein Ernte Datum ha Bemerkungen Lagerung; Einsatz von Keimhemmungsmittel Datum Mittel Wirkstoff kg;l/t Wartezeit Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 2 von 2

Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Persönlicher Code Persönlicher Code Persönlicher Code Code Anwender Code Methode/Maschinen Code Begründung BL Betriebsleiter DS Düngerstreuer U Unkräuter LU Lohnunternehmer HN Heißnebeln Keimhemmung H Hirse SP Spritzen Keimhemmung Q Quecke ST Stäuben Keimhemmung L Läuse SP Pflanzenschutzspritze K Käfer P Phytophthora A Abtöten von Kartoffellaub Datum, Unterschrift BL Name technisch verantwortliche Person PSM K Keimhemmung Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss jedoch mindestens das Mittel auf den Pflanzen getrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind.. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling Befall (Anzahl/m²) begangen, nicht gefunden gering mittel stark Maßnahme * TF = Teilfläche Seite 3 von 2

Betriebsdaten Falls neben dem Hauptunternehmen noch weitere Produktionsstätten existieren sollten, dann bitte diese beiden Blätter vor dem Ausfüllen in entsprechender Anzahl kopieren und für jede Produktionsstätte separat ausfüllen. Adresse: Firmenname: QS-ID: OGK-Nr.: GGN-Nr.: Telefon: Fax: Email: Gesetzlicher Vertreter: Ansprechpartner: Lagerkapazität für Erntegut: m³ (nutzbare Grundfläche x Stapelhöhe) Lagerkapazität für: Gülle: m³ Jauche: m³ Festmist: m³ Anbaufläche Pflanzenproduktion: Kultur Anbaufläche (ha) 2.1.1

- 2 - Skizze des Hauptunternehmens (Hofstelle) bzw. der Produktionsstätte Haupt- und Nebengebäude unter Angabe der jeweiligen Funktion (einfach Handskizze ausreichend) 2.1.1

Funktionsübersicht Anlage: Funktion Name, Vorname Telefon Betriebsleiter Technisch verantwortliche Person Ausbringung Pflanzenschutzmittel Technisch verantwortliche Person Ausbringung Düngemittel Verantwortlicher für Sicherheit und Gesundheit/Soziale Belange Verantwortlicher für Erste Hilfe Verantwortlicher für Lebensmittelsicherheit und Umsetzung von Hygieneverfahren im Betrieb Verantwortlicher Warenrückruf Stand: (Datum) 2.1.1 6.1.2 6.1.7

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Nachweis regelmäßig durchgeführter Fortbildungen und Bezug von Fachzeitschriften An nachfolgenden Fortbildungsveranstaltungen habe ich teilgenommen: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich beziehe folgende Fachzeitschriften: 2.2.1 2.2.2

Liste der Lohnunternehmer/Fremdarbeitskräfte Lohnunternehmer Name Straße PLZ Ort durchgeführte Tätigkeiten Zertifizierung Fremdarbeitskräfte Name Vorname Einsatzbereich Beschäftigungsbeginn Beschäftigungsdauer 2.2.3

Vereinbarung Lohnunternehmer Betrieb: Name Lohnunternehmer: Name Straße: Straße: PLZ Ort: PLZ Ort: Durchgeführte Arbeiten bitte ankreuzen: O Pflanzen O Pflanzenschutz O Transport O Häufeln O Roden O Sonstiges Der Lohnunternehmer wurde durch den Betriebsleiter über die GLOBALGAP bzw. QS-GAP Anforderungen, die bei der Durchführung oben genannter Arbeiten einzuhalten sind, informiert. Der Lohnunternehmer verpflichtet sich, die Anforderungen einzuhalten und die notwendigen Dokumentationen vorzunehmen. Die Dokumentationen sind mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Sind gesetzlich längere Aufbewahrungsfristen festgelegt, so sind diese einzuhalten. Der Lohnunternehmer stellt sicher, dass die Einhaltung der QS-GAP und GLOBALGAP- Anforderungen und die Dokumentationen jederzeit durch den Betriebsleiter oder eine von ihm beauftragte Person und durch externe Auditoren von GLOBALGAP bzw. QS-GAP- Kontrollen in Begleitung des Betriebsleiters oder einer von ihm beauftragten Person eingesehen und kontrolliert werden können. Diese Regelung gilt unabhängig von der Laufzeit des Vertrages. Der Lohnunternehmer willigt ein, dass der Betriebsleiter und die Auditoren im Rahmen von Kontrollen (intern und extern) die relevanten Bereiche der Räumlichkeiten des Lohnunternehmers zur Durchführung von Kontrollen betreten dürfen. Dieser Punkt gilt über das Ende der Vertragslaufzeit hinweg, soweit dies im Rahmen der GLOBALGAP- oder QS- GAP Zertifizierung erforderlich ist. Datum Unterschrift Betriebsleiter Unterschrift Lohnunternehmer

Risikoanalyse für neue Standorte, Betrieb: Diese Risikoanalyse ist für neue Flächen (z. B. durch Pacht oder Tausch) und für Tauschflächen, die wieder in Bewirtschaftung gehen. Bei der Erstkontrolle ist die Risikoanalyse für alle Flächen durchzuführen. Bezeichnung des Standortes Gemarkung Flur Flurstück Größe in ha Pacht ab vorheriger Bewirtschafter/Verpächter Frühere Nutzung des Standortes O Der Standort wurde bisher schon landwirtschaftlich genutzt. O Da aufgrund der früheren Nutzung des Standortes (Klärschlammausbringung, Deponierung, Militär- oder Industriegelände usw.) eine Belastung durch Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittel nicht auszuschließen ist, muss vor landwirtschaftlicher Nutzung eine Analyse auf diese Stoffe vorgenommen werden, um eine Gefährdung auszuschließen. O Aufgrund der früheren Nutzung des Standortes (organische Düngung usw.) ist eine Verunreinigung durch Mikroorganismen nicht auszuschließen. O Aufgrund der früheren Nutzung des Standortes liegt keine Gefährdung vor. Er ist uneingeschränkt für die geplanten Kulturen zu nutzen. Bodeneignung O Der Standort weist eine Bodenbeschaffenheit auf, die für den Anbau der vorgesehenen Kultur geeignet ist. O Der Standort weist in Verbindung mit der geplanten Nutzung keine überdurchschnittliche Gefahr von Wind- oder Wassererosion auf. O Chemische Eignung des Bodens für die vorgesehene Kultur ist gegeben. O Gefährdung durch Überflutung, Staunässe, Grundwasserspiegel, Qualität des Grundwassers Äußerer Einfluss O Ein negativer Einfluss von angrenzenden Flächen (Müllhalden, Autobahnen, Flugplätzen usw.) ist nicht zu erwarten. O Ein negativer Einfluss von angrenzender Tierhaltung ist nicht zu erwarten. O Rückstände von Pflanzenschutzmitteln z. B. durch benachbarte Flächen (Abdrift) O Der Standort ist in seiner unmittelbaren Umgebung frei von natürlichen Besonderheiten, die ein überdurchschnittlich hohes Risiko an Schädlingen, Krankheiten oder Unkräutern beherbergen. Sonstige mögliche Gefährdungen: Ergebnis: O der Standort ist aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse uneingeschränkt für die geplante Kultur zu nutzen O der Standort ist aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse nicht uneingeschränkt für die geplante Kultur zu nutzen. Weitere Maßnahmen sind notwendig ( Maßnahmenplan ) Datum: Unterschrift: 3.1.2

Risikoanalyse für organische Dünger Jahr Art des organischen Düngers Herkunft des Düngers O betriebseigen O Zukauf O Analyse liegt vor O Analyse liegt nicht vor bei Kompostierung: Kompostierungsmethode: O RAL Gütezeichen Mögliche Risiken Risiko vorhanden Grund? Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos ja nein Komposte Samen von unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) zu hohe Schwermetallgehalte hoher Anteil an sonstigen Fremdstoffen Mist/Gülle Rückstände von Medikamenten Übertragung von Krankheiten Gärsubstrat nur aus Gülle und pflanzlichem Material Sonstiges Zeitpunkt der Ausbringung Platzierung der organischen Düngemittel O von der Ausbringung des organischen Düngers geht keine Gefährdung aus. O von der Ausbringung des organischen Düngers ist aufgrund der Gefährdung abzusehen. Datum: Unterschrift: 3.5.9

Jährliche Wartung der Pflanzenschutztechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Behälter ohne Risse und Ablagerungen Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen verdrehsicher befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig Jährliche Wartung der Düngetechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Abdrehprobe Grenzstreuteller vorhanden Lager und Gelenke geschmiert Dosiergestänge geölt * Tabellen für mehrere Maschinen nutzbar. 3.5.10

Lagerung Mineraldünger (Aktualisierung: alle 3! Monate) Düngertyp Nährstoffgehalte Menge Einsatzbereiche Bestand am: Bestand am: Bestand am: Bestand am: Datum: Unterschrift: 3.5.13

Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden. In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparats muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraums eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig. In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher, mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet) bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten. Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang angebracht. Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen. Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter (siehe Schulungsnachweis). Verantwortlich für das Aufhängen des Hinweisschilds und für die Instruktion der Mitarbeiter ist Verantwortlich für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbots ist Datum: Unterschrift: Verfahren überprüft am: Verfahren überprüft am: Verfahren überprüft am: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: 3.6.6

- 2 - Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss mindestens das Mittel auf den Pflanzen abgetrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretungsfrist: Auflagen bzgl. der Wiederbetretungsfrist sind ggfls. in der Packungsbeilage eines jeden Pflanzenschutzmittels aufgeführt. Sie finden die Auflagen auch im Pflanzenschutz Informationssystem unter www.psinfo.org Für Globalgap muss zusätzlich die Einhaltung der Wiederbetretungsfrist dokumentiert werden. Es sollte der Betriebsart entsprechend eine individuelle Verfahrensanweisung erstellt werden. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling (Befall (Anzahl m²) begangen, nichts gefunden gering mittel stark Maßnahme Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutzund Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung 3.6.6

Anlage: Durchgeführte Maßnahmen integrierter Pflanzenschutz (bitte ankreuzen!) Vorbeugung O Einhaltung der erforderlichen Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen O Auswahl von für Kultur geeignete Flächen O Förderung von Nützlingen (Hecken, Steinhaufen, Sitzstangen usw.) O Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur (Gründüngung, Mulchmaterial) O Maßnahmen zur Verbesserung des Gehalts organischer Substanz im Boden O Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosionen (z. B. Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) O Sortenwahl (krankheitstolerante bzw. resistente Sorten) O Gesundes Vermehrungsmaterial O Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik O Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden) O Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Ausrüstungen Beobachtung und Überwachung O Routinemäßige Kontrolle (Ergebnisse s. Ackerschlagkartei ) O Schadschwellenkontrolle (Ergebnisse s. Ackerschlagkartei ) O Einsatz von Systemen zur Entscheidungsfindung Intervention O Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung O Selektiver Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Behandlung Vermehrungsmaterial (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Einsatz natürlicher Feinde O Einsatz von mikrobiellen Erregern O Teilflächen- oder Randbehandlung (Dokumentation Ackerschlagkartei ) 3.6.7

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 14.01.2015 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis Herbizide Agil S MAC 4107-00 Propaquinzafop 1,0 1 31.12.2015 N, Xn B4 F Aramo BAS 4662-00 Tepraloxydim 2,0 1 31.12.2015 N; Xn SF245-01 B4 F Artist BAY 4559-00 Metribuzin + Flufenacet 2,0-2,5 1 31.12.2016 N; Xn B4 F Bandur BAY 34145-00 Aclonifen 4,0 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B4 F Boxer SYD 33838-00 Prosulfocarb 5 1 30.09.2015 N, Xi B4 F Cato DPB 4078-00 Rimsulfuron 0,03 + 0,02 2 31.10.2015 N B4 F Centium 36 CS FMC 4798-00 Clomazone 0,25 1 30.09.2015 Xi SF245-01 B3 F ESCEP DPB 4078-60 Rimsulfuron 0,03 + 0,02 2 31.10.2015 N B4 F Focus Ultra BAS 3964-00 Cycoloxydim 2,5 1 30.11.2015 Xn B4 F Fusilade MAX SYD 24847-00 Fluazifop-P 1,0 (Quecke 2,0) 1 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 90 Metric BEL 6588-00 Clomazone + Metribuzin 1,5 1 31.12.2024 N SF1891 B4 F Mistral FSG 4504-00 Metribuzin 0,75 (NA 0,5) 1 31.12.2022 N SF1891 B4 42 Panarex SPU 5190-00 Quizalofop-P 1,25 (Quecke 2,25) 1 31.12.2018 N, T B4 60 Quickdown STA 5693-00 Pyraflufen (Ethylester) 0,4-0,8 l/ha 3 (4-7 Tage) 31.12.2017 N, Xn SF245-01 B4 14 Reglone SYD 0287-00 Deiquat 2,5 1 31.12.2016 N; T+ B4 10 SELECT 240 EC TOM 4366-00 Clethodim 0,75 (Quecke 1,0) 1 30.12.2014 Xn B4 60 Sencor Liquid BAY 7191-00 Metribuzin VA 0,9 (NA 0,6) 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 42 Sencor WG BAY 2004-00 Metribuzin VA 0,75 (NA 0,5) 1 31.12.2016 N, Xn SF1891 B4 42 Shark FMC 5268-00 Carfentrazone 1,0 1 30.06.2015 N; Xi SF245-01 B4 14 Tacco SPU 4129-00 100g/l Metosulam 0,3 l/ha 1 31.12.2017 N, Xn SF245-01 B4 F Targa Super BAY 4060-00 Quizalofop-P 2,0 1 31.12.2016 N, Xi SF245-01 B4 45 Fungizide ACROBAT PLUS WG BAS 24521-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Areva MZ FCS 7162-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF245-01 B4 7 Bravo 500 SYD 3138-00 Chlorthalonil 2,0 2 (7-10 Tage) 30.06.2015 N, Xn B4 7 BANJO FCS 6899-00 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 BANJO Forte FCS 7012-00 Dimethomorph +Fluazinam 1,0 4 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 Canvas NUF 6282-00 Amisulbrom 0,5 6 (7-10 Tage) 30.06.2015 N B4 7 Carial Flex SYD 7646-00 Cymoxanil + Mandipropamid 0,6 6 (7 Tage) 31.08.2020 N; Xn SF245-01 B4 7 Carneol FCS 6899-60 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N; Xn SF1891 B4 7 Contans WG FMC 4346-00 Coniothyrium minitans 4,0-8,0 1 (Pflanzgut) 31.12.2018 B3 F Cuprozin progress SPU 6895-00 Kupferhydroxid 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; T SF194 B4 14 Curzate M WG DPB 4573-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,5 3 (7 Tage) 30.11.2015 N; Xn B4 7 Dithane Neo Tec DOW 3924-00 Mancozeb 1,8 6 30.06.2015 N; Xn SF1891 B4 7 Electis DOW 4957-00 Mancozeb + Zoxamide 1,8 3 (7-12 Tage) 31.12.2016 Xn B4 7

- 2 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis EPOK ISK 4523-00 Fluazinam + Metalaxyl-M 0,5 4 (10-14 Tage) 31.12.2017 N; Xn SF245-01 B4 7 Fantic M STA 5872-00 Benalaxyl-M + Mancozeb 2,5 3 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 14 Fungazil 100 SL Certis 5584-00 Imazalil 150 ml/t 1 31.05.2015 N, Xi B3 3 Gemini BAY 5133-00 Mancozeb + Fenamidone 1,5 6 (7-10 Tage) 31.12.2014 N; Xn B4 7 Infinito Bay 25876-00 Propamocarb + Fluopicolide 1,6 / 1,2 4 (7-10 Tage) 31.12.2020 N, Xi SF245-01 B4 14 Monceren G BAY 5960-00 Pencycuron + Imidacloprid 60 ml/dt 1 31.12.2017 N B3 F Monceren Pro BAY 6850-00 Pencycuron + Prothioconazol 1,5 l/ha (Mafex 2,0 l) 1 31.12.2022 N B3 F Moncut FSG 6414-00 Flutolanil 20 ml/dt 1 (Lager/Legen) 31.12.2019 N B3 F Nando 500 SC NUF 7032-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 OHAYO ISK 34092-60 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xn SF1891 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 0,5 3 (14-28 Tage) 31.12.2020 N SF245-01 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 3,0 beim Legen 1 (3x in der Kultur) 31.12.2020 N SF245-01 B4 F Penncozeb DG CER 3588-00 Mancozeb 1,8 kg/ha 4 31.12.2017 N, Xn SF1891 B4 7 Polyram WG BAS 3986-00 Metiram 1,8 5 31.12.2015 N, Xi SF1891 B4 14 Proxanil BEL 6481-00 Cymoxanil + Propamocarb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2020 SF245-01 B4 14 Ranman ISK 4923-00 Cyazofamid 0,2 + 0,15 6 (7-10 Tage) 31.12.2015 Xi SF245-01 B4 7 Ranman Top ISK 6860-00 Cyazofamid 0,5 6 (5-10 Tage) 31.12.2021 N; Xi SF245-01 B4 7 Revus SYD 26221-00 Mandipropamid 0,6 4 (7-12 Tage) 31.12.2024 SF245-01 B4 7 Revus MZ SYD 6690-00 Mandipropamid + Mancozeb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF1891 B4 7 Revus Top SYD 7522-00 Mandipropamid+Difenoconazol 0,6 3 (7-14 Tage) 21.03.2016 SF245-01 B4 3 Ridomil Gold MZ SYD 24412-00 Mancozeb + Metalaxyl-M 2,0 4 (10-14 Tage) 31.12.2021 N: Xn SF1891 B4 14 Risolex SCD 3282-00 Tolclofos-methyl 200 g/dt 1 31.12.2015 N B3 F Risolex flüssig SCD 3845-00 Tolclofos-methyl 60 ml/dt 1 31.12.2015 N B3 F Shaktis NIC 6417-00 Mancozeb + Amisulbron 2,0 6 (7-10 Tage) 30.06.2015 N, Xn SF1891 B4 7 Shirlan ISK 34092-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xi SF1891 B4 7 Signum BAS 25483-00 Pyraclostrobin + Boscalid 0,25 4 (10-21 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 3 TANOS DPB 4647-00 Cymoxanil + Famoxadone 0,7 8 (7-14 Tage) 30.06.2015 N; Xn B4 14 Tattoo BAY 4106-00 Mancozeb + Propamocarb 4,0 6 (7-12 Tage) 31.12.2016 Xi B4 14 Tattoo C BAY 5805-00 Chlorthalonil + Propamocarb 1,5-2,7 3-2 (7-12 Tage) 31.12.2016 N, Xn B4 14 Terminus STA 6897-00 Fluazinam 0,4 8 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 7 Trimagnol Cerex 2851-00 Maneb 1,8 5 (10-14 Tage) 31.12.2016 N, Xn B4 7 Valbon SPU 25307-00 Mancozeb + Benthiavalicarb 1,6 6 (7-10 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 7 VONDAC DG ELF 24245-00 Maneb 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2020 Xi SF1891 B4 7 Valis M BEL 6814-00 Mancozeb + Valifenalate 2,5 3 (7-10 Tage) 05.02.2016 N, Xn SF246-01 B4 7 Winby ISK 34092-62 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; Xn SF1891 B4 7

- 3 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis Zampro BAS 26833-00 Dimethomorph + Ametoctradin 0,8 3 (5-14 Tage) 31.12.2024 Xn SF245-01 B4 7 Zetanil M OXO 6407-00 Cymoxanil + Mancozeb 3,0 4 (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 7 Insektizide Actara SYD 6212-00 Thiametoxam 80 g/ha 4 (2 x 2) 31.12.2018 N, Xn B1 7 Alverde BAS 6102-00 Metaflumizone 250 ml/ha 2 (7 Tage) 30.04.2015 N, Xn Spo5 B4 F Biscaya BAY 5918-00 Thiacloprid 0,3 2(10-14 Tage) 31.12.2016 N, Xn SF245-01 B4 14 Bulldock MAC 3977-00 Beta-Cyfluthrin 0,3 1 28.02.2016 N; Xn SF245-01 B2 28 Coragen DPB 3663-00 Chlorantraniliprole 60 ml/ha 2 31.05.2015 N B4 14 Dantop SPU 25583-00 Clothianidin 300 g/ha (Pflanzgut) 1 x beim Legen 31.12.2019 N, Xn B1 F Dantop SPU 25583-00 Clothianidin 150 g/ha (Pflanzgut) 2 x (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn B1 F Decis flüssig BAY 2973-00 Deltamethrin 0,2 1 31.12.2014 N; Xn SF245-01 B2 7 Decis forte BAY 7418-00 Deltamethrin 0,05 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B2 7 Fastac SC Super Contact BAS 4018-00 alpha-cypermethrin 65 ml/ha 1 (Kartoffelkäfer) 31.12.2015 N, Xn B4 7 Karate Zeon SYD 24675-00 Lambda-Cyhalothrin 75 ml/ha 2 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 14 Lambda WG SYD 34178-60 Lambda-Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Mospilan SG STA 5655-00 Acetamiprid 250 g/ha 1 31.12.2016 SF245-01 B4 14 Pirimor Granulat SYD 52470-00 Pirimicarb 0,3 2 30.06.2015 N; T SF1891 B4 7 Plenum 50 WG SYD 5223-00 Pymetrozin 0,2 2 31.10.2015 Xn SF1891 B1 7 SpinTor DOW 5314-00 Spinosad 50 ml/ha 2 31.12.2017 N SF245-01 B1 14 Spruzit Neu NEU 4780-60 Pyrethrine + Rapsöl 8,0 2 (7 Tage) 30.04.2015 N; Xi B4 3 Sumicidin Alpha EC BAS 4068-00 Esfenvalerat 0,3 1 31.12.2016 N; Xn B2 14 Teppeki BEL 5691-00 Flonicamid 160 g/ha 2 (14-21 Tage) 31.12.2022 SF245-01 B2 14 Trafo WG SYD 4178-00 Lambda - Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Rodentizide (Vorratsschutz in Räumen) Tabularaza ABP 4187-00 Difenacoum (-> Wanderratte) Köderkonzentrat bei Bedarf 31.12.2014 Xn B3 F Giftweizen GB FRU 5388-61 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.05.2015 N B3 F Etisso Mäusefrei P.-Sticks FRU 5388-60 Zinkphosphid (-> Hausmaus) Granulatköder bei Bedarf 30.05.2015 N B3 F Ratron Giftlinsen FRU 5388-00 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.05.2015 N B3 F Keimhemmer (Wachstumsregler) CIPC 300 EC Certis 24314-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 30.06.2015 N, Xn B3 F CIPC 300 HN Certis 24255-60 Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) 30.06.2015 N, Xn B3 F Fazor SPU 6865-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-5 Wo vor Ernte 31.10.2017 N SF245-01 B4 21 Gro-Stop Innovator SPU 5864-00 Chlorpropham 25-12,5 ml/t 7 (4 Wochen) 31.12.2016 N, Xn B3 F

- 4 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis GRO-STOP Fog SPU 4255-00 Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) 30.06.2015 N, Xn B3 F GRO-STOP BASIS SPU 4314-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 30.06.2015 N; Xn B3 F GRO-STOP Ready SPU 6097-00 Chlorpropham 150 ml/t 1 31.12.2018 N, Xn B3 F GRO-STOP 1 % DP SPU 4509-00 Chlorpropham 2,0 kg/t 1 30.06.2015 N B3 F Himalaya BEL 7380-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2017 N SF245-01 B4 21 ITCAN Kregl. 6526-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2017 SF245-01 B4 21 Kartoffelschutz Tixit Neu Certis 24509-60 Chlorpropham 2,0 kg/t 1 30.06.2015 B3 F MitoFOG FRO 0394-00 Chlorpropham 20 ml/t 3 (2-3 Monate) 31.12.2014 N; Xn B3 F Neonet Dust BEL 4531-60 Chlorpropham 1,0 kg/t 1 31.08.2015 B3 F Neonet Start BEL 4995-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.08.2015 N, Xn B3 F NeoNet 300 HN BEL 7443-60 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn B3 F Neonet 500 HN BEL 4764-60 Chlorpropham 1x24 + 3x16 ml/t 4 (2-3 Monate) 31.07.2015 N, Xn B3 F Neo-Stop L300 CAG 7443-00 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn B3 F Neo-Stop L500 CAG 4764-00 Chlorpropham 12 ml/t 3 (2-3 Monate) 31.10.2013 N; Xn B3 F Neo-Stop CAG 4531-00 Chlorpropham 1 kg/t 1 31.08.2015 N B3 F Neo Stop Starter CAG 4995-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.08.2015 N ; Xi B3 F Polder BASIC UPO 6913-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.01.2019 N, Xn B3 1 Polder DUST UPO 6916-00 Chlorpropham 1,5 kg/t 1 31.10.2018 N, T B3 1 Polder HOT FOG UPO 6910-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 4-6 Wo 31.10.2018 N, C SF1472 B3 1 Totalherbizide (Auswahl aktuell 67 glyphosathaltige Produkte zugelassen aber viele Produkte dürfen nicht nach der Pflanzung eingesetzt werden!) DOMINATOR 480 TF DOW 6923-00 480 g/l Glyphosat 3,75 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Glyphos Dakar STA 5937-00 680 g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2020 Xi SF245-01 B4 F Roundup TURBOplus MOT 5937-60 680 g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2020 Xi SF245-01 B4 F Roundup UltraMax MOT 5191-00 450 g/l Glyphosat 4,0 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2014 Xi SF245-01 B4 F Roundup PowerFlex MOT 6149-00 480 g/l Glyphosat 3,75 -bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Sonstige Ferramol-Schneckenkorn NEU 4496-00 Eisen-III-phosphat 25,0 4 31.12.2017 B3 F Sluxx BEL 6683-00 Eisen-III-phosphat 7,0 4 31.12.2015 B3 F MENNO Florades MEN 4407-00 Benzoesäure 2% 1 31.12.2015 Xi B3 F NEMATHORIN 10G ISK 5005-00 Fosthiazate 30,0 1 (in 4 Jahren) 31.12.2015 N: Xn B3 F

- 5 - Zulassungsablauf und Aufbrauchfristen Ablauf der Zulassung: Bei Ablauf der Zulassung gilt eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten sowie anschließend noch eine 12-monatige Aufbrauchfrist. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 18-Monate nach Zulassungsablauf aufgebraucht werden. Gefahrensymbole T+ = sehr giftig T = giftig Xn = gesundheitsgefährlich Xi = reizend N = umweltgefährlich C = ätzend Bienenschutz B1 = Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B2 = Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B3 = Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet B4 = Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft Einschränkungen der Betretung der Fläche bzw. des Kartoffellagers nach der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages SF1472 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF199 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mit mehr als insgesamt maximal 2,7 kg Chlorpropham umgehen.

Ansetzen von Pflanzenschutzmitteln Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheitsschäden führen. Daher: Gebrauchsanweisung des gewählten Mittels sorgfältig lesen. Das Ansetzen der Spritzflüssigkeit und das Befüllen der Spritze sollten sehr sorgsam erfolgen; ohne Verschütten und Spritzer. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Schutzausrüstung tragen (Handschuhe, Brille). Vor dem Ansetzen der Spritzbrühen ist Körperschutz gemäß den Herstellerangaben anzulegen. Spritzbrühen sind möglichst im Freien anzusetzen. Ist das Ansetzen der Spritzbrühe in geschlossenen Räumen unvermeidbar, so muss für eine gute Durchlüftung gesorgt werden. Kein Arbeiten in Abflussnähe (Gully, Wasch-, Ausgussbecken oder Toiletten). Keine direkte Wasserentnahme aus Gewässern oder Brunnen. Sicherheitsmaßnahmen zur Rückflussverhinderung sind bei Anschluss an die öffentliche oder private Wasserversorgung zum Befüllen erforderlich. Geben Sie zuerst das Pflanzenschutzmittel in die Spritze. Nutzen Sie das anschließende Einfüllen des Wassers zum Reinigen der Dosierhilfe beziehungsweise des Behälters. So entsteht kein mittelbelastetes Reinigungswasser. Vermeiden Sie Restmengen bereits vor der Anwendung, indem Sie nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie Sie für die vorgesehene Fläche benötigen. Während der Anwendung Vermeiden Sie das Einatmen des Spritznebels sowie Haut- und Augenkontakt. Verwenden Sie Schutzausrüstung Schutzanzug, Handschuhe, Brille, Gummistiefel. Nur die tatsächlich vorgesehene Fläche behandeln, benachbarte Bereiche bewusst aussparen. Das Mittel nicht versehentlich in den Wasserkreislauf einbringen, indem es unbeabsichtigt auf befestigten Flächen, Wegen, Abflüssen und in der Nähe von Gewässern ausgebracht wird. Abdrift des Mittels vermeiden. Anwendung nur bei Windstille. Nach der Anwendung Restmengen und Reinigungswasser dürfen nicht in Abflüsse, Gully oder in die Gewässer gelangen. Restmengen und Reinigungswasser der Spritze bitte stark verdünnt (mindestens 1:10) auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Ausgespülte Behälter über die Packmittelrücknahme (PAMIRA) des Handels und der Fachunternehmen entsorgen. Außenreinigung der Geräte über der belebten Bodenzone, also nur auf bewachsenen Bodenflächen oder auf genehmigten Waschplätzen. Keine Reinigung an Oberflächengewässern oder Brunnen. Produktreste müssen zur örtlichen Schadstoffsammelstelle oder zum Schadstoffmobil gebracht werden. Fragen Sie Ihren Abfallentsorger. 3.6.13

Risikoanalyse für Wasser zum Anmischen der Spritzflüssigkeit Herkunft des Wassers: Risikoeinstufung O Öffentliche Trinkwasserversorgung Kein Risiko O Brunnenwasser Sehr geringes Risiko O Oberflächenwasser (See, Fluss) Mögliches Risiko O Sonstige: Mögliche Risiken: Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Ja Nein Mikrobielle Verunreinigung oder chemische Verunreinigung? Analyse des Wassers werden essbare Teile benetzt? Wartezeit einhalten, Ernteprodukte waschen Verunreinigung mit Schwebstoffen, Gras, Sand etc.? Filter einsetzen Einschätzung / Ergebnis: O Kein Risiko O Risiko vorhanden aber erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen erfolgt und dokumentiert O Bestehendes Risiko; Einsatz nicht möglich Datum: Unterschrift: 3.6.14

Merkblatt Anforderungen und Empfehlungen an den Gebrauch von Schutzkleidung Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist die Gebrauchsanweisung in Bezug auf die spezifisch notwendige Schutzkleidung durchzulesen und deren Anweisungen genauestens einzuhalten. 1. Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel Werden beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Schutzanzüge vorgeschrieben, so müssen die Schutzanzüge die Anforderungen der DIN 32 781 Schutzkleidung Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel erfüllen. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen an einen Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Festigkeit und Dichtheit von Materialien und Nähten sowie hinsichtlich Design und Tragekomfort der Anzüge zusammengefasst. Die DIN 32 781 gilt auch für Schutzanzüge, die bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gewächshaus verwendet werden, wenn die Anwendungsbedingungen im Gewächshaus denen in Raum- und Feldkulturen vergleichbar sind. Ist dies nicht der Fall, so hat der Schutzanzug die Anforderungen des Typ 4 der DIN EN 14605 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren zu erfüllen. 2. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) Auf der Gebrauchsanleitung / der Verpackung für die Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sind neben den unter 3.2 genannten Anforderungen gemäß DIN EN 420, Abschnitt 7 bzw. DIN EN 374-1, Abschnitte 6 und 7, folgende Hinweise anzugeben: Vor Gebrauch der Handschuhe auf einwandfreien Zustand achten (keine Löcher, Risse, poröse Stellen). Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich abwaschen. Bei starker Benetzung mit dem unverdünnten Mittel Handschuhe sofort abwaschen und das Waschwasser der Spritzflüssigkeit beifügen. Der Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) ist mit dem Piktogramm Becherglas zu kennzeichnen. Allgemeine Anforderungen Die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe und Prüfverfahren sind in der DIN EN 420 Schutzhandschuhe Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben. Die Festlegung von Größe und Fingerfertigkeit wird gemäß den Abschnitten 5.1 und 5.2 dieser Norm durchgeführt. Die Anforderungen an Kennzeichnung und Information für Schutzhandschuhe ergeben sich aus Abschnitt 7 in Verbindung mit DIN EN 374-1 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen, Abschnitte 6 und 7, und der Richtlinie 89/686/EWG. Schutz gegen Chemikalien und Mikroorganismen Die Anforderungen an den Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) bezüglich des Eindringens von Chemikalien und Mikroorganismen sind in den Normen DIN EN 374-2 und DIN 3.6.15

EN 374-3 in Verbindung mit DIN EN 374-1 und der ersten Berichtigung zur DIN EN 374-3 aufgeführt. DIN EN 374-2 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration beschreibt den Widerstand gegen Penetration. Der Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) muss die Dichtigkeitskriterien gemäß der DIN EN 374-2 erfüllen. DIN EN 374-3 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen; Teil 3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien beschreibt den Widerstand gegen Permeation. Für den Universal-Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) sind die folgenden Lösungsmittel als Testsubstanzen zu verwenden: Schutz gegen Lösungsmittel N-Undecan 1120-21-4 Xylol 1330-20-7 Isopropanol 67-63-0 Propylenglykol 57-55-6 1-Methoxy-2-propylacetat 108-65-6 Lösungsmittel CAS-Nummer 1-Methoxy-2-propanol 107-98-2 Cyclohexanon 108-94-1 Als Ergebnis der Prüfung muss für jedes der vorgenannten Lösungsmittel mindestens Klasse 2 des Schutzindexes gemäß DIN EN 374-1 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und MikroorganismenTeil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen erreicht werden. Augenschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln der Augenschutz vorgeschrieben, so bezieht sich dies auf die DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz Anforderungen und die dort beschriebenen Anforderungen. Diese ist auch anzuwenden, wenn beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz vorgeschrieben wird. Atemschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Atemschutz vorgeschrieben, so ist je nach Erfordernis eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2, eine Halbmaske mit Partikelfilter P2, eine kombiniert filtrierende Halbmaske mit Ventilen zum Schutz gegen Partikel und Gase FFA1P2 oder eine Halbmaske mit kombiniertem Partikel- und Gasfilter A1-P2 zu empfehlen. In Sonderfällen, wie z.b. beim Umgang mit bestimmten anorganischen Gasen und Dämpfen oder niedrigsiedenden organischen Verbindungen ist ein spezifischer Atemschutz erforderlich und in der Gebrauchsanleitung zu beschreiben. In jedem Fall sind die nachfolgend genannten harmonisierten Normen und Regeln zu beachten: DIN EN 143 Atemschutzgeräte; Partikelfilter; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 149 Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 405 Atemschutzgeräte; Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gas oder Gase und Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung. DIN EN 14387 Atemschutzgeräte Gasfilter und Kombinationsfilter Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung BGR 190 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Benutzung von Atemschutzgeräten 3.6.15

Kopfschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Raumkulturen Kopfschutz vorgeschrieben, so ist damit ein breitkrempiger Hut aus festem Stoff oder die an einen Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel angegliederte Kapuze mit Schirm gemeint. Bei der Anwendung über Kopf in Raumkulturen soll damit der Anwender vor einem möglichen Herabtropfen des Pflanzenschutzmittels geschützt werden. Das Material des Kopfschutzes ist gemäß DIN EN ISO 6530 Schutzkleidung -Schutz gegen flüssige Chemikalien -Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten mit dem Testmedium Wasser zu prüfen und hat diesbezüglich die Anforderungen der Klasse 1 der DIN EN 14325 Schutzkleidung gegen Chemikalien - Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde zu erfüllen. Gummischürze im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln eine Gummischürze vorgeschrieben, so muss diese hinsichtlich des Materials die Anforderungen an den Typ PB [4] aus der DIN EN 14605 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4]) erfüllen. Darüber hinaus muss die Gummischürze auch den Anforderungen des Universal- Schutzhandschuhs (Pflanzenschutz) entsprechen, da diese wie auch der Universal- Schutzhandschuh (Pflanzenschutz) beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird. Dazu ist der Permeationswiderstand des Schürzenmaterials gemäß DIN EN ISO 6529 Schutzkleidung Schutz gegen Chemikalien Bestimmung des Widerstands von Schutzkleidungsmaterialien gegen die Permeation von Flüssigkeiten und Gasen mit den Chemikalien (siehe 3.3) festzustellen, mit denen auch der Permeationswiderstand des Universal- Schutzhandschuhs (Pflanzenschutz) geprüft wird. Die Schürze hat hinsichtlich der Permeation die Anforderungen der Klasse 3 und hinsichtlich der mechanischen Eigenschaften die Klasse 1 gemäß DIN EN 14325 Schutzkleidung gegen Chemikalien -Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde zu erfüllen. Fußschutz im Pflanzenschutz Wird beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln festes Schuhwerk vorgeschrieben, so muss dieses Schuhwerk die Anforderungen der DIN EN 20345 "Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe" besonders hinsichtlich der Wasserdichtigkeit erfüllen. Wird das Tragen von Gummistiefeln für notwendig erachtet, so haben diese den Anforderungen der Klasse II und der Höhe D gemäß DIN EN 20345 "Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe" zu genügen. Datum: Einweisung durch: Teilnehmer: Unterschrift: 3.6.15

Reinigungsanweisung PSM-Mehrwegschutzanzug Der PSM-Schutzanzug wird in einem separaten Waschgang alleine in der Waschmaschine gewaschen. Dabei wird sich an die Reinigungs- und Pflegeanweisungen in dem Schutzanzug gehalten. Vor der folgenden Benutzung der Waschmaschine wird ein Reinigungswaschgang ohne Wäsche durchgeführt. Stand Dezember 2013

Alarmplan Mitarbeiter erkennen und melden an : Brand/ Explosion Unfall/ Erkrankung Austritt gefährlicher Stoffe Meldung über Umweltbeeinträchtigungen Gefährdende Ereignisse im Umfeld Bedrohungen Wichtige Rufnummern Inhalt der Meldung Ruhig und deutlich sprechen! Feuerwehr: 112 1. Wer meldet? Rettungsdienst: 112 2. Was ist passiert? Arzt/Krankenhaus: 3. Wo ist es passiert? Polizei: 110 4. Wie viele Verletzte? 5. Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen! Interne Information im Gefahrfall an: Name Telefon Handy Ersthelfer Betriebsleiter Sammelstelle für die Belegschaft bei Betriebsalarm: 3.6.17

Alarmplan Allgemeine Verhaltensregeln 1. Feuer im Betrieb: Feuerwehr alarmieren Gefährdete Bereiche von Personen räumen, festgelegten Sammelplatz aufsuchen und Anwesenheitskontrolle durchführen Entstehungsbrand bekämpfen, soweit gefahrlos möglich Zufahrts- und Angriffswege für die Feuerwehr freihalten Feuerwehr einweisen Anordnungen der Einsatzleitung befolgen Keine Aufzüge benutzen Betroffene Nachbarschaft warnen 2. Unfall mit Verletzten: Krankenwagen anfordern, Zahl der Verletzten angeben Verletzte bergen, erste Hilfe leisten Krankenwagen einweisen Vorgesetzte informieren Im Bedarfsfall technische Hilfe bei der Feuerwehr anfordern

Gefahrstoffverzeichnis PSM (Aktualisierung: alle 3! Monate) Lfd. Nr. Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes * Menge Arbeitsbereich ** 1 Bestand am Bestand am Bestand am Bestand am 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Datum: Unterschrift: * Xi = reizend, Xn = gesundheitsschädlich, T = giftig, T+ = sehr giftig, F = leicht entzündlich, F+ = hoch entzündlich, N = umweltgefährlich, C = ätzend, O = brandfördernd, E = explosiv ** Außenbreich, Gewächshaus 3.6.20

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Handfeger, Besen, Kehrblech Bindemittel und Eimer (für Pflanzenschutzmittel) 3.6.23

Überprüfung von Messgeräten und anlagen Kalibrierung Messvorrichtungen Zur Wägung (Saatgut, Ansetzen von Spritzbrühen usw.) kommen im Betrieb zum Einsatz: Geeichte Waagen Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Waage geeichter Gewichte Vergleichswägung mit anderen Waagen Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Bei der Mengenermittlung von Flüssigkeiten kommen im Betrieb zum Einsatz: Messbecher mit geeichter Mengenskalierung Ja Nein Bei Nein: eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Messbecher Ja Nein Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Messbechern Mengenerfassung erfolgt mittels Bei der Erfassung von Temperaturen kommen im Betrieb zum Einsatz: geeichte Thermometer Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Thermometer Vergleichsmessungen mit anderen Thermometern Ja Nein Ja Nein Ja Nein Messmittel Muster: Waage Messbereich Prüfung am Prüfergebnis Unterschrift Prüfung am Bis 10 kg 20.12.12 In Ordnung Prüfergebnis Unterschrift Kalibriervorschrift Waage: Waage entweder geeicht oder Abgleich mit geeichten Gewichten oder anderer Waage Kalibriervorschrift Messbecher: Vergleichsmessung mit anderen Messbechern oder anderen Vergleichsgrößen Kalibriervorschrift Thermometer/Temperaturfühler: Vergleichsmessung mit anderen Thermometern oder Temperaturfühlern 3.6.24

Maßnahmenplan zum Umgang zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil usw. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigtem Boden; Reste auffangen und wiederverwenden, wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Bedarfs an Brühe Spritzenreinigung: Brühreste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (Schutz vor Regenwasser? abspülen von Pflanzenschutzmittel-Resten) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung; Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben Behälter über 60 Liter durchtrennen 3.6.25

Lager für leere Pflanzenschutz- mittelkanister 3.6.25

Bewässerungswasser Für die Qualität des Bewässerungswassers der Anbauflächen (QSGAP/ GLOBALGAP) sind folgende Leitwerte vorgesehen: Gesamtcoliforme Bakterien unter 10000 Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 2000 KBE/100 ml. Bei Freiland und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr bei der Benetzung der für den Rohverzehr geeigneten Teile sind folgende Werte einzuhalten: Gesamtcoliforme Bakterien unter 5000 KBE/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 400 KBE/100 ml. Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen. Die erforderlichen Untersuchungen für die Einstufung des Wassers sind vorzunehmen. Dazu können Analysen, die im Rahmen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasserüberwachungen vorliegen (z.b. im Rahmen von Gewässergüteuntersuchungen), herangezogen werden. Risikoanalyse Es wird eine Risikoanalyse durchgeführt, die eine mögliche chemische oder physikalische Verunreinigung aller Quellen des Bewässerungswassers/ Bewässerungsdüngungswasser berücksichtigt. Bestandteil der Risikoanalyse sollte die Bewässerungsmethode, die Kultur, die Häufigkeit von Analysen, die Herkunft des Wassers, die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen und Drainagewasser der Wasserquellen und der Umwelt sein. Nutzung von Brunnenwasser Bei der Nutzung von Brunnenwasser für Wäsche von Produkten muss dieses Wasser Trinkwasserqualität aufweisen. Das Wasser darf nicht am Brunnen, sondern muss am (letzten) abgebenden Hahn entnommen werden. 3.7.1

3.7.1

3.7.1

Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage: Entnahmestelle Art des Bewässerungswasser (Brunnen, Oberflächengewässer, Leitungswasser) O Brunnen O Oberflächengewässer O Leitungswasser Bewässerungsmethode beregnete Kulturen O Kulturen, die roh verzehrt werden O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) Geplanter Zeitpunkt der Bewässerung Mögliche Risiken Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos ja nein mikrobielle Verunreinigung bei Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse (Kartoffeln werden vor dem Oberflächengewässern und Entnahme Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering.) unterhalb von Dörfern, Viehweiden usw. (QS Richtwerte bei Benetzung der zum Rohverzehr geeigneten Ernteteil eingehalten) chemische Verunreinigungen Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse physikalische Verunreinigungen Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse zu hoher Nitratgehalt Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse O Für die Bewässerung liegt eine behördliche Genehmigung vor. Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Der Wasserbedarf wird mit Hilfe folgender Daten bestimmt: O Pflanzenbestand O Wettervorhersage O Niederschlagsmessung O Sonstiges O Bodenfeuchtemessung Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist unbedenklich und als Bewässerungswasser geeignet O Wasser ist nicht als Bewässerungswasser geeignet Datum: Unterschrift: 3.7.1

Risikoanalyse Wasser Jahr Anlage: Verwendung des Wassers O Reinigung O Beregnung O Pflanzenschutzmaßnahmen Herkunft des Wasser Kulturen O Kulturen, die roh verzehrt werden O Keimhemmung O Waschen O sonstiges: O Brunnen geringes Risiko O Oberflächengewässer (See, Bach, Fluss) mögliches Risiko O öffentliche Trinkwasserversorgung kein Risiko O Sonstige O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) Mögliche Risiken Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos ja nein mikrobielle Verunreinigung (z.b. bei Oberflächengewässern und Entnahme unterhalb von Dörfern, Viehweiden, Lagerung von organischem Dünger usw.) Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering. Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse Chemische Verunreinigung Analyse des Wassers Wasser kommt nicht in direkten Kontakt mit dem Produkt Wartezeiten einhalten, Ernteprodukt mit Trinkwasser waschen Kulturen werden vor dem Verzehr immer gekocht (Kartoffeln) Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck bedingt geeignet, Durchführung von Maßnahmen notwendig, durchgeführt und dokumentiert O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet Datum: Unterschrift: 3.7.1

Erntevorbereitung Datum Fläche/ Kultur/ Sorte Reifezustand/ Erntebeginn Unkrautbesatz Tiere im Feldbereich inkl. Spaziergänger mit Hunden unkritisch kritisch / Feststellungen / Maßnahmen unkritisch kritisch / Feststellungen / Maßnahmen

Risikotabelle (Kartoffeln) Betrieb: Jahr: Kultur: Anlage: Zutreff end * O O O O O O O O O O O O O O Prozessschritt Beschreibung der Gefahr Kategorie Feldauswahl Vorernteüberprüfung Vorernteüberprüfung Gefahr der Verunreinigung durch Fremdkörper (Wege, Raststätte, Autobahn, Müllkippe, Golfplatz usw.) Gefahr der Verunreinigung durch tierische Exkremente auf dem Feld (Wildtiere, Haustiere, Vögel, usw.) Gefahr der Verunreinigung durch Klärschlamm, Schwermetalle, Öl, Pflanzenschutzmittel Vorernteüberprüfung Mögliche Kontamination durch Unkräuter P Bewässern Organische Düngung Pflanzenschutz Ernte Ernte Gefahr der Verunreinigung des Erntegutes durch Bewässerungswasser (mikrobiell, chemisch, physikalisch, Nitrat) Gefahr der Verunreinigung des Erntegutes durch organische Düngemittel (mikrobiell) Gefahr der Verunreinigung des Erntegutes durch Spritzwasser Fremdkörper durch Erntegeräte (Glas, Holz, Gummi) Gefahr der Verunreinigung durch Öl durch Erntegeräte P M P, C C, P, M B C, M Zwischenlagerung Gefahr der Verunreinigung C,P Verladen Verladen Verladen Fremdkörper in der Ladung (Holz, Glas, Öl) Verunreinigte Transportfahrzeuge (Vorfracht, Geruch, usw.) Verunreinigungen der Ware durch Vögel usw. P C P C P,C Waschen verunreinigtes Waschwasser C, M Wahrscheinlichkeit des Auftretens * O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel O hoch O gering O mittel Hygieneverfahren (Maßnahme, Begründung, Aufzeichnungen) Verlesung intensivieren (Zahl des Verlesepersonals erhöhen, Information an Verlesepersonal) evtl. waschen, Fläche ggf. Entsteinen, Risikoanalyse neue Flächen ) Gefährdung kann auftreten, Kartoffeln wachsen jedoch unterirdisch und werden in der Regel gewaschen, geschält und gekocht, ggf. Schilder oder Zäune aufstellen Ware sperren und nicht abliefern, Risikoanalyse neue Flächen Bei Gefährdung Unkraut vor der Ernte entfernen Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse (s. Risikoanalyse Bewässerungswasser ) Es besteht keine Gefährdung, da keine zu erntenden Teile der Pflanze benetzt werden, Risikoanalyse Bewässerungswasser Einarbeiten des organischen Düngers in den Boden, Risikoanalyse organische Düngung, Ausbringen des organischen Düngers vor dem Pflanzen Es besteht keine Gefährdung, da keine zu erntenden Teile der Pflanze benetzt werden. In der Regel Verwendung von Stadtwasser oder Brunnenwasser mit Analyse. Risikoanalyse Wasser allgemein Verlesung intensivieren (Zahl des Verlesepersonals erhöhen); Wartung verstärken, Reinigungsplan Verunreinigte Ware entsorgen, Reinigungsplan Produkt abdecken, Bereich vorher säubern, intensiver verlesen Verlesung intensivieren (Zahl des Verlesepersonals erhöhen) Reinigung der Fahrzeuge, Reinigungsplan Nach Beladung werden LKW, Anhänger direkt abgeplant Ernteprodukte, die mit verunreinigtem Wasser gewaschen wurden, sind zu sperren; über die weitere Vorgehensweise entscheidet der Betriebsleiter * Zutreffendes bitte ankreuzen Seite 1 von 3 3.8.3, 4.1.6, 4.1.7