Direktvermarktung von Biogasanlagen im EEG Verpflichtende Marktprämie -

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Transkript:

Deutsches BiomasseForschungsZentrum gemeinnützige GmbH Direktvermarktung von Biogasanlagen im EEG 2012 - Verpflichtende Marktprämie - 6. Fachtagung Biogas IHK Potsdam 26.10.2011 Dipl. Geogr. Alexander Krautz Deutsches BiomasseForschungsZentrum gemeinnützige GmbH, Torgauer Str. 116, D-04347 Leipzig, www.dbfz.de

Inhalte Markt- uns Systemintegration - Warum? Systemintegration von Biogas Allgemeines zum EEG 2012 Marktprämie Flexibilitätsprämie Beispiele Erlösmöglichkeiten 2

Markt- und Systemintegration Warum? 1 Abs.2 des EEG 2012 [ ] verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf [ ] und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren. In einem auf erneuerbaren Energien basierenden System muss der Bedarf und die Erzeugung aneinander angepasst werden. Erneuerbaren müssen mit wachsenden Anteil sukzessive mehr Systemdienstleistungen im Stromsystem übernehmen. 3

Erneuerbarer Energien im Energiesystem Strom Wärmepumpe Bedarfsgerechte Bereitstellung Systemdienstleistungen PV Wind Systemintegration Biomasse-KWK Solarthermie Biomasse Wärme *unvollständige Auswahl der erneuerbaren Energien Mobilität A. Krautz - DBFZ, 2011 4

Markt- und Systemintegration Warum? Warum Biomasse dazu nutzen? Strom ist schlecht speicherbar Systemintegration und die sich daraus ergebenden Vorteile für das System bieten u.a. eine Chance für langfristige Akzeptanz. Biomasse wird auf Dauer eine der teuersten EE sein, da kaum Kostendegressionen zu erwarten sind. Verlagerung der Stromproduktion ist eine vergleichsweise kostengünstige Speicheroption. Erhöhung der Leistung biete eine höhere Systemsicherheit 5

Vergütungsentwicklung 6

Systemintegration von Biogas A. Krautz - DBFZ, 2011 7

Allgemeines zum EEG 2012 Biomethan ist Biogas, d.h. alle Regelungen für Biogas im EEG 2012 gelten auch für Biomethan. 27 Abs.3 - Verpflichtende Marktprämie gilt für alle Biogasanlagen, die ab dem 1. Januar 2014 mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kw erstmalig in Betrieb gehen. 66 Abs.4 - Der Maisdeckel findet nur Anwendung, wenn die Biogaserzeugungsanlage erstmalig nach dem 1. Januar 2012 Biogas erzeugt. 3 Abs. 5 - Begriffsbestimmung: Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage [ ] 19 Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn sie Strom aus Biogas mit Ausnahme von Biomethan erzeugen und das Biogas aus derselben Anlage zur Erzeugung von Biogas stammt. Neue Berechnungsmethodik für Anlagenerweiterungen 8

Direktvermarktungsmöglichkeiten im Rahmen des EEG 2012-33 33b - drei Formen der Direktvermarktung möglich Inanspruchnahme der Marktprämie - 33g - Ohne Nutzung der Flexprämie - mit Nutzung der Flexprämie 33i Direktvermarktung nach 39 zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage Grünstromprivileg Sonstige Direktvermarktung Grundvoraussetzung - Vergütungsanspruch nach EEG gilt für Alt- und Neuanlagen Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Direktvermarktungsformen und der Festvergütung ist jeweils zum Monatsersten möglich. Der in der Anlage erzeugte Strom muss im gesamten Umfang oder nach vorher angebenden festen Prozentsätzen, die jederzeit eingehalten werden müssen, direktvermarktet werden. Vermiedene Netzentgelte dürfen nicht in Anspruch genommen werden. 9

Marktprämie - 33g Die Anlage muss dem technischen Vorgaben des EEG 2012 entsprechen Messung der Strommengen in 15 min Auflösung Bildung von Bilanzkreisen bzw. Unterbilanzkreisen Meldung an den Netzbetreiber über die tatsächlich eingespeiste Mengen bis zum 10. des nachfolgenden Kalendermonats Rechtzeitige Mittteilung über den Wechsel an den Netzbetreiber Voraussetzung für die Inanspruchnahme Monatliche Expost-Berechnung der Marktprämie aus MW Epex-Spot SE Im Vergleich zur Festvergütung besteht keine Wärmenutzungsverpflichtung OHNE Wärmenutzung langfristig keine Anpassungsmöglichkeiten der Erlöse! Verpflichtende Marktprämie für Biogasanlagen ab 750 kw installierter Leistung mit Erstinbetriebnahme 2014 10

Berechnung der Marktprämie MP = EV RW RW Steuerbare = MW EPEX P M (Steuerbare) Management-Prämie (P M ) P M degressiv 2012 0,3 ct/kwh 2013 0,275 ct/kwh 2014 0,25 ct/kwh ab 2015 0,225 ct/kwh EEG-Einspeisevergütung (EV) Differenz EEG-Vergütung Marktprämie (MP) Marktwert (MW) Expost Monatsmittel der EPEX Spot SE A. Krautz - DBFZ, 2011 11

Erlösmöglichkeiten am Spotmarkt DBFZ, 2011 nach www.eex.com Neben dem Spotmarkt, der als Referenzwertgeber dient, bestehen noch weitere Handelsplätze 12

Flexibilitätsprämie Optionale Erweiterung der Marktprämie für Biogasanlagen Umweltgutachterliche Prüfung der technischen Eignung für einen bedarfsorientierten Betrieb 130 /kw für zusätzlich bereitgestellte Leistung Berechnung kalenderjährlich monatliche Abschlagszahlungen Max. 10 Jahre nach Erstinanspruchnahme FP = P Zusatz = P inst -(f kor x P Bem ) Nebenbedingungen: Wenn P Zusatz 0,5 P inst ; dann P Zusatz = 0,5 Wenn P Bem < 0,2 P inst ; dann P Zusatz = 0 FP = Flexibilitätsprämie P Bem = Bemessungsleistung P inst = installierte Leistung P Zusatz = zusätzlich Bereitgestellte Leistung f Kor = Korrekturfaktor -Biogas = 1,1 -Biomethan = 1,6 KK = Kapazitätskomponente 130 / kw / a 13

Flexibilitätsprämie A. Krautz - DBFZ, 2011 14

Beispielrechnung 1/2 BHKW 1: Inbetriebnahme 2009 8.000 VLH 4,0 Mio kwh EEG 2009 GV; 40% KWK; Nawaro EV 18,2 ct/kwh Stromnetz Biogasproduktion 500 kw Stromeinspeisung A. Krautz - DBFZ, 2011 15

Beispielrechnung 2/2 BHKW 1: Inbetriebnahme 2009 4.000 VLH 2,0 Mio kwh EEG 2009 GV; 40% KWK; Nawaro EV 19,0 ct/kwh Stromnetz Biogasproduktion 500 kw 500 kw BHKW 2: Inbetriebnahme 2012 (! 19) VLH 4.000 2,0 Mio. kwh (von 4 Mio. kwh) EEG 2012 GV + 100% EK I EV 17,4 ct/kwh Händler Stromeinspeisung A. Krautz - DBFZ, 2011 16

Vergütungsvergleich Festvergütung EEG 2009 ct/kwh Festvergütung EEG 2012 ct/kwh Marktprämie 2012 ct/kwh Flexibilitätsprämie ct/kwh BHKW 1 18,2 1) 19,0 2) 13,2 2) 13,2 2) BHKW 2 3) 17,4 12,4 12,4 Managementprämie 0,3 0,3 MWEpex-Spot Se 4) 5 5 Flexprämie 3,2 Gesamt 18,2 18,4 21,6 1) 455 kw Bemessungsleistung 2) 278 kw Bemessungsleistung 3) Vergütungsberechnung nach 19 4) fiktiver Wert (Höhe nicht vergütungsrelevant) Bei guter Vermarktung sind höhere Erlöse als MW EPEX-Spot bei der Marktund Flexibilitätsprämie möglich. Vermarktung von Regelenergie bietet weitere Erlösoption. Anlagenbetreiber muss die vereinbarte Betriebsweise gewährleisten. Höheren Erlösen aus der Flexibilitätsprämie stehen höhere Investitionen der Anlagenerweiterung entgegen (~ 3 ct/kwh). Der Händler will auch mitverdienen und sich gegen Risiken absichern. 17

39 - Grünstromprivileg Direktvermarkung zum Zwecke der Verringerung der EEG-Umlage Max. 2,0 ct/kwh (2011 3,53 ct/kwh; 2012 3,592 ct/kwh) Min. 8 Monate im Kalenderjahr muss diese Vermarkungsform vorliegen sowie: - Min. 50 % EE-Stromanteil - Min. 20 % Strom aus PV oder Wind Bis zu 50 % Graustrom können von der EEG-Umlage befreit werden (max. 2,0 ct/kwh) In der Regel nur für Anlagen mit sehr geringen Stromgestehungskosten interessant, bspw. Windkraftanlagen oder große Biomasseheizkraftwerke Attraktivität steigt mit Annäherung der Börsenpreise und der EEG-Festvergütung 18

Zusammenfassung Die Markt- und Flexibilitätsprämie bieten neue Chancen für die Anlagenbetreiber, bringt aber auch neue Anforderungen mit sich. Der Anlagenbetreiber muss einen externen Zugriff auf seine Anlage zulassen. Es sollten nur Konzepte realisiert werden, die einen flexiblen Wechsel zwischen Festvergütung und Direktvermarktung ermöglichen. Durchschnittliche Preissteigerung an der Strombörse (EPEX-Spot Se) bedeuten keine höheren Erlöse. Neben dem Management des Energiehändlers bedingen tageszeitliche Differenzen am Spotmarkt und die Entwicklung der Regelenergiepreise die Erlöse und möglichen Erlössteigerungen. Nachhaltige Konzepte mit einem möglichst hohen Anteil an Wärmenutzung bieten langfristig die besten Anpassungsmöglichkeiten bei Preissteigerungen. Die verpflichtende Marktprämie besteht für alle Anlagen mit einer installierte Leistung ab 750 kw, die erstmalig ab dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen. 19

Vergütungsrechner des DBFZ Für die Vergütungsberechnung im Rahmen der Festvergütung können Sie die kostenlosen Vergütungsrechner des DBFZ nutzen (www.dbfz.de) 20

DBFZ Deutsches BiomasseForschungsZentrum Solutions and Innovations for Today and Tomorrow. Deutsches BiomasseForschungsZentrum gemeinnützige GmbH Torgauer Straße 116 D-04347 Leipzig Ansprechpartner: Alexander Krautz Tel.: 030 18305 4683 Email: Alexander.Krautz@dbfz.de www.dbfz.de Tel./Fax. +49(0)341 2434 112 / 133 21