Arbeitsentwurf des EEG 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsentwurf des EEG 2014"

Transkript

1 Arbeitsentwurf des EEG 2014 Inzwischen ist der Arbeitsentwurf des EEG 2014 vom in der öffentlichen Diskussion. Er kann hier abgerufen werden. Die Änderungen sind tiefgreifend. Nachfolgend soll ein erster Überblick über den Entwurf gegeben werden, ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ob und welche Änderungen umgesetzt werden bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren überlassen. ACHTUNG: in dieser Fassung (Stand ) sind kleinere Fehlerkorrekturen erfolgt. Allgemeine Regelungen Es ist für die wesentlichen erneuerbaren Energieträger, also Wind, Sonne und Biomasse, ein Ausbaupfad vorgegeben, 1b AE-EEG Bei Abweichungen davon wird die jährliche Degression angepasst wie bisher schon bei PV-Anlagen (atmender Deckel). Ziel der Änderung ist die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt und die Begrenzung der Kosten. Dafür wird das bisherige System der gesetzlichen Einspeisevergütung wesentlich umgestaltet und besonders bei der Vergütung für Strom aus Biomasse gekürzt. Vermarktungsformen und Förderung Statt eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs erhalten Anlagenbetreiber nunmehr einen Förderanspruch ( 16 AE-EEG 2014) für die geförderte Direktvermarktung. Es sind folgende Vermarktungsformen künftig möglich ( 15a AE-EEG 2014): Geförderte Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie (ähnlich der bisherigen Direktvermarktung im Marktprämienmodell), Sonstige Direktvermarktung ohne finanzielle Förderung, Einspeisevergütung für kleine Anlagen (entspricht der bisherigen gesetzlichen Vergütung), Ausfallvergütung (als Sicherheitsnetz). Geförderte Direktvermarktung Der Förderanspruch für die geförderte Direktvermarktung errechnet sich weitgehend ähnlich dem bisherigen Marktprämienmodell. Der Netzbetreiber ist zur Zahlung der Marktprämie verpflichtet ( 22 AE-EEG 2014), der Stromdirektvermarkter zahlt den vereinbarten Strompreis. Dieser Preis wird in der Regel dem Monatsmarktwert des jeweiligen Energieträgers an der Strombörse entsprechen. Zur Festlegung der Marktprämie wird ein anzulegender Wert für die einzelnen Energieträger bestimmt, der die bisherigen gesetzlichen Vergütungssätze fortführt. Die bisherige Managementprämie ist entfallen und in den anzulegenden Werten enthalten bzw. aufgeschlagen worden, um die Direktvermarktungskosten abzubilden. Für fluktuierende Energieträger sind 0,4 Cent/kWh, für speicherbare Energieträger 0,2 Cent/kWh angesetzt worden. Die Berechnungsformel lautet: MP = AW MW. AW ist der gesetzlich festgelegte anzulegende Wert. MW ist der Monatsmarktwert, der je nach Energieträger gesondert zu ermitteln ist. Einzelheiten sind in der Anlage 4 des AE-EEG 2014 geregelt.

2 Folgende Voraussetzungen ( 22a AE-EEG 2014) sind einzuhalten, um die Marktprämie beanspruchen zu können: Fernsteuerbarkeit der Anlage, 22b AE-EEG 2014, Bilanzierung in einem Direktvermarktungsbilanzkreis, Keine Inanspruchnahme vermiedener Netzentgelte. Entfallen ist die Möglichkeit der prozentualen Vermarktung des erzeugten Stroms in verschiedenen Vermarktungsformen. Einspeisevergütung für kleine Anlagen Ein Anspruch wie bisher auf die gesetzliche Vergütung gemäß 22c AE-EEG 2014 entfällt schrittweise für Anlagen mit Inbetriebnahme bis und ab 500 kw installierter Leistung, mit Inbetriebnahme bis und ab 250 kw installierter Leistung, mit Inbetriebnahme ab und ab 100 kw installierter Leistung. Anlagen, die nach den genannten Zeitpunkten in Betrieb genommen werden und die genannte Leistung überschreiten, müssen ihren Strom direkt vermarkten. Verlangt der Betreiber die Einspeisevergütung entsprechend dem anzulegenden Wert vom Netzbetreiber, ist dieser Wert für Wind- und PV-Anlagen um 0,4 Cent/kWh, für die sonstigen (speicherbaren) Energieträger um 0,2 Cent/kWh verringert. Gesetzgeberischer Grund: um diese Direktvermarktungskosten ist der anzulegende Wert erhöht worden. Ausfallvergütung Wenn sich keine Vermarktungsoption ergibt (beispielsweise bei Insolvenz des Stromhändlers) steht dem Anlagenbetreiber eine Ausfallvergütung in Höhe von 80 % des anzulegenden Wertes gegenüber dem Netzbetreiber zu, 22d AE-EEG Der Wechsel in die Ausfallvergütung ist jederzeit möglich. Eigenverbrauch Zu den Voraussetzungen des Eigenverbrauchs, für den bisher keine Pflicht zur EEG-Umlage bestand, und zur bisher politisch diskutierten Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage enthält der Arbeitsentwurf noch keine Regelungen (bisherige Regelung: 37 Abs. 3 EEG 2012). Wegfall des Grünstromprivilegs Das bisherige Grünstromprivileg einschließlich des solaren Grünstromprivilegs ist ersatzlos entfallen, offenbar auch, um der EU-Kommission im aktuellen Beihilfeverfahren entgegenzukommen. Anlagenregister Bereits seit dem EEG 2009 ist die Einrichtung eines Anlagenregisters gesetzlich vorgesehen. Das soll jetzt umgesetzt werden, 1c AE-EEG Meldet der Anlagenbetreiber die Änderungen der installierten Leistung nicht, so entfällt der Förderanspruch. Weiterhin kann durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass ein Abgleich mit den Daten bei den Genehmigungsbehörden geregelt wird, 64e AE-EEG

3 Korrektur des BGH-Urteils zum Anlagenbegriff Gesamtinbetriebnahme der Anlage Die im aktuellen Urteil des BGH gefundene Lösung, dass die Förderdauer von 20 Jahren sich auf den Generator bezieht, wird im aktuellen Entwurf ausdrücklich verworfen. Der Begriff der Inbetriebnahme ist in 3 Nr. 5 AE-EEG 2014 wieder geändert worden und in 20 S. 2 AE-EEG 2014 ausdrücklich Bezug auf die Inbetriebnahme der Anlage genommen worden. Anknüpfungspunkt für den Vergütungsstatus ist jetzt wieder - entgegen der Gesetzesbegründung zum EEG die Anlage und nicht der Generator. Jede weit zu verstehende - Anlage weist nach Ansicht der Gesetzesbegründung damit einen einheitlichen Inbetriebnahmezeitpunkt auf. Ob damit alle Unklarheiten beseitigt sind darf als offene Rechtsfrage bezeichnet werden. Die Inbetriebnahme setzt jetzt ausdrücklich entgegen der bisherigen Rechtslage - die erstmalige Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien voraus. Das gilt auch für bestehende BHKW, die zuvor fossil betrieben worden sind, 66 Abs. 2 AE-EEG Bestandsschutz für genehmigte Anlagen Für vor dem nach dem BImSchG genehmigte Anlagen gilt das EEG 2012 in der bisherigen Fassung, wenn diese Anlagen bis zum in Betrieb genommen werden. Biomasse Weitreichende Änderungen ergeben sich für Biomasse- und Biogasanlagen. Zwar sieht der Entwurf noch einen Zubau von 100 MW für Biomasse vor, sollte er ohne Änderungen umgesetzt werden, dürfte weder ein nennenswerter Zubau noch eine Erweiterung bestehender Anlagen erfolgen. Regelungen für neue Anlagen: Für Biomasse-Anlagen werden die bisherigen Einsatzstoffvergütungsklassen vollständig gestrichen. Damit dürfte für Biogasanlagen keine kostendeckende Vergütung bei Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, landwirtschaftlichen Reststoffen oder Landschaftspflegematerial darstellbar sein. Der Förderanspruch ist begrenzt auf eine Bemessungsleistung, die 50 % der installierten Leistung nicht übersteigt, 27 Abs. 2 AE-EEG Für den weiteren installierten Leistungsanteil kann ein Kapazitätszuschlag von 40 je kw/jahr geltend gemacht werden, 27d AE-EEG Der Gasaufbereitungsbonus entfällt. Die Regelungen für Abfallvergärungsanlagen werden weitgehend wie bisher weitergeführt. Für Gülle-Vergärungsanlagen bis 75 kw installierter Leistung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Geflügelmist und Geflügeltrockenkot ist wie bisher nicht anrechenbar auf den erforderlichen Gülle-Anteil von 80 Masseprozent. Die Pflicht zur gasdichten Abdeckung entfällt für Neuanlagen, die ausschließlich Gülle einsetzen, 6 Abs. 5 S. 2 EEG Für Altanlagen gilt weiterhin diese Pflicht, sobald Festmist eingesetzt wird, 66 Abs. 1 Nr. 2 AE-EEG Bestehende Biogasanlagen Grundsätzlich bestehen die bisherigen Vergütungsansprüche weiter fort, allerdings sind auch Klarstellungen, Einschränkungen und Kürzungen für bestehende Anlagen vorgesehen. 3

4 Der Definition des Landschaftspflegematerials in der BiomasseV 2012, die Mais, Getreide und Raps ausdrücklich ausschließt, gilt ausdrücklich auch für das EEG 2009, 67 Abs. 1 Nr. 2 AE-EEG Der Lapf-Bonus für gezielt angebaute Feldfrüchte stellt laut Gesetzesbegründung eine Fehlentwicklung zulasten der umlagepflichtigen Letztverbraucher dar. Der Emissionsminderungs-Bonus entfällt ab dem 6. auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Kalenderjahr, 67 Abs. 1 Nr. 2 AE-EEG Für bestehende Biogasanlagen wird der Vergütungsanspruch begrenzt auf die einmal erreichte höchste Jahresdurchschnittsleistung (Höchstbemessungsleistung), 67 Abs. 1 Nr. 1 AE-EEG Für den darüber hinaus produzierten Strom besteht nur ein Anspruch auf den Monatsmarktwert. Damit sind die gesetzlichen Vergütungsansprüche für Biomasseanlagen auf die einmal erreichte jahresdurchschnittliche Leistung begrenzt. Diese Regelung würde solche Anlagenbetreiber treffen, die bereits in die Erweiterung investiert haben, aber bisher noch nicht die Leistung erhöhen konnten. Die Vertrauensschutzregelung zur neuen Flex-Stilllegungsprämie in 68 Abs. 1 S. 3 AE-EEG 2014 für kürzlich in Betrieb genommene Anlagen gilt jedenfalls nicht ausdrücklich für 67 Abs. 1 NR. 1 AE-EEG Die bisherige Flexibilitätsprämie nach 33i EEG 2012 i.v.m. Anlage 5 entfällt, sofern sie nicht bis zum (geplantes Inkrafttreten des Gesetzes) in Anspruch genommen worden sein wird. Der bisherige Wortlaut in 33i EEG 2012, wonach der gesamte erzeugte Strom direkt vermarktet werden muss, um die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen, wird in 67 Abs. 3 AE-EEG 2012 laut Gesetzesbegründung dahingehend klargestellt, dass nicht der gesamte erzeugte Strom in die Marktprämie oder in sonstiger Weise direkt vermarktet werden muss. Der Eigenverbrauch ist also ausdrücklich möglich, allerdings kann dafür keine Einspeisevergütung geltend gemacht werden. Stattdessen wird für bestehende Biogasanlagen eine neue Flexibilitätsprämie eingeführt. Sie kann auch als Stilllegungsprämie bezeichnet werden, da laut Gesetzesbegründung die Verminderung der Biogasproduktion bei gleichbleibender Stromerzeugungskapazität ein Ziel ist. Voraussetzungen sind: Die Bemessungsleistung muss im Rahmen von 0,5 bis 0,7 der Höchstbemessungsleistung liegen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2012 gilt als Höchstbemessungsleistung die um 10 % verringerte installierte Leistung der Anlage. (Eine tatsächlich erreichte höhere Bemessungsleistung ist nach Wortlaut und Begründung unerheblich.) Wird die Grenze von 0,5 bis 0,7 der Höchstbemessungsleistung nicht eingehalten, entfällt die Prämie für das Kalenderjahr, 68 Abs. 7 AE-EEG 2012, Bei Überschreitung des Wertes von 0,7 der Höchstbemessungsleistung verringert sich der Vergütungsanspruch für das gesamte Jahr auf den Monatsmarktwert, 68 Abs. 4 S. 4 AE-EEG Diese Prämie kann nur geltend gemacht werden, wenn zuvor nicht die bisherige Flexibilitäts- Prämie beansprucht worden ist, 68 Abs. 8 EA-EEG Anlagenbetreiber müssen sich also kurzfristig entscheiden. Die Höhe der Flex-Prämie wird kalenderjährlich nach folgender Formel berechnet: FP = (P HBem - P Bem ) * KK 4

5 Die Höhe der Flex-Prämie richtet sich nach der Differenz von der Höchstbemessungsleistung zur Bemessungsleistung, die mit der Kapazitätskomponente multipliziert wird. Die Kapazitätskompmente KK richtet sich nach der installierten Leistung der Anlage und beträgt: 400 pro kw/jahr bis zu einer installierten Leistung von 500 kw, 250 pro kw/jahr ab einer installierten Leistung von 500 kw. Windenergie Der Zubaukorridor beträgt bis MW jährlich. Für Windenergieanlagen an Land entfallen der Repowering-Bonus und der SDL-Bonus. Für Windenergieanlagen beträgt der anzulegende Wert 4,95 Cent/kWh (Grundwert). Die erhöhte Anfangsvergütung wird auf 8,9 Cent/kWh festgelegt. Die erhöhte Anfangsvergütung erhalten nur noch Standorte mit einem Referenzertrag von weniger als 130 % (statt bisher 150 %). Der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung verlängert sich um einen Monat je Unterschreitung des Referenzertrages von 130 % um 0,60 %. Wird der Referenzertrag von 95 % unterschritten, wird die erhöhte Anfangsvergütung zusätzlich um einen Monat je 0,19 % der Unterschreitung verlängert. Solarenergie Der Zubaukorridor beträgt bis MW jährlich. Für PV-Anlagen werden die bisherigen Fördersätze fortgeschrieben. Das Marktintegrationsmodell (Entfall der gesetzlichen Vergütung für 10 % der erzeugten Strommenge) entfällt. Anlagen ab 10 kw installierter Leistung müssen mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Einspeiseleistung, Anlagen von 800 Watt bis 10 kw mit regelfähigen Wechselrichtern ausgestattet werden. Für Freiflächen-PV-Anlagen wird in 33 erstmalig ein Ausschreibungsmodell geregelt. Damit wird erstmals im EEG das System der gesetzlichen Einspeisevergütung verlassen. 5

Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle

Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle 15. NRW-Biogastagung Haus Düsse, 27.03.2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle 2014 - Dr. Thomas Forstreuter Westfälisch-Lippischer

Mehr

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße

Mehr

Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen

Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen NEWSLETTER FEBRUAR 2014 Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen Aktuell liegt mit Stand vom 10.02.2014

Mehr

Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG

Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am in Berlin Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG Rechtsanwalt Mitglied im Juristischen Beirat des Fachverbandes Biogas e.v. Übersicht Einleitung Anlagenbegriff

Mehr

Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG

Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG Biogasseminar am 1. März 212 in Wittlich Dipl.-Ing. Patrick Hochloff Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG 1) Direktvermarktung

Mehr

Windenergie die tragende Säule der Energiewende?!

Windenergie die tragende Säule der Energiewende?! Windenergie die tragende Säule der Energiewende?! Tarmstedt 2012 Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Gliederung 1. Einführung Folie 2 RA Harald Wedemeyer Einführung Ziele des Gesetzgebers

Mehr

Das EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Das EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Das EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 9. Fachtagung Biogas 15. Oktober 2014 Einführung neuer Koalitionsvertrag

Mehr

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw EEG-Vergütungsübersicht für Inbetriebnahmejahr 2015 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) Hinweise: Im EEG 2014 sind 3 Fördermöglichkeiten vorgesehen. Unter diesen kann der Anlagenbetreiber

Mehr

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar: Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2014 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

EEG 2012: Eckpunkte des Referentenentwurfs

EEG 2012: Eckpunkte des Referentenentwurfs EEG 2012: Eckpunkte des Referentenentwurfs biogaspartner das podium am 6. Juni 2011 in Berlin Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, 10117 Berlin Tel.: (030) 25 92

Mehr

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 EEG 2014 - Überblick über die wesentlichen Neuregelungen Einführung Am 1. August 2014 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel

Mehr

Umwelt- und Energierecht

Umwelt- und Energierecht Umwelt- und Energierecht Vergütung Windenergie und PV Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Generelle neue Vorgaben für die Vergütung Bisherige EEG EEG 2014 Bisherige

Mehr

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07.2011 Grundlage: Zum 1. Januar 2012 ist das novellierte Gesetz

Mehr

Welche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte. Bildquelle: Wagner

Welche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte. Bildquelle: Wagner Welche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte Bildquelle: Wagner Inhalt Strom, Wärme und Kraftstoffe aus Erneuerbaren Energien in Deutschland, Der Weg vom Stromeinspeisegesetz

Mehr

Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009

Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009 Informationen über das Neue EEG-Regelungen ab 2009 2008: Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG 2009: Höhere Vergütung und weniger Degression Vergütung für neue Windenergieanlagen an Land EEG 2004:

Mehr

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:

Mehr

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -

Mehr

EEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber

EEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber EEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber Die Lechwerke AG > Aktuell ca. 1,5 Mrd. kwh in der Direktvermarktung > Seit 2007 Vermarktung von Minutenreserveleistung > Seit 2013 Vermarktung

Mehr

EEG Novelle 2014. Harald Wedemeyer. Rechtsanwalt

EEG Novelle 2014. Harald Wedemeyer. Rechtsanwalt Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung des NawaRo - Bonus: Begründung zum EEG 2004 4. Bessere Bedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse und ( ) Für die Erzeugung

Mehr

20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber

20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber 20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit

Mehr

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014 Stand: 07. Juli 2014 INFO EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind ARGE Netz GmbH & Co.KG Husumer Straße 61 25821 Breklum Beisheim Center Ebertstraße

Mehr

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des

Mehr

Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien

Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien EEG-Vergütung EEG-Umlage Elektrische Energie Vergütung für Graustrom EEG-Vergütung Lieferanten Kunde 12.03.2013 2 Im Marktprämien-Modell übernimmt der Anlagenbetreiber

Mehr

Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen

Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen # 2 Oktober 2014 EA.paper Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen www.energieagentur.nrw.de Autoren: Pia Daǧaşan Simon Trockel Sascha Schulz Impressum Herausgeber EnergieAgentur.NRW

Mehr

EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen

EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen KOCOnnect Tag bei der KOCO AG 22. Januar 2015, Dirk Voges LL.M, Legal Director Europe, Yingli Green Energy Europe GmbH DAS EEG 2014 AUF EINEN BLICK 2 Yingli

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001697 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Regelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen

Regelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen Diskussionspapier 01.08.2014 WITZENHAUSEN-INSTITUT Thema: Regelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen 1 Novellierung des EEG im Jahr 2014 Mit den Zielen der Beschränkung des Strompreisanstiegs

Mehr

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen

Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen Kanzlei für Bau- und Energierecht Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen RA Stefan Flaig Freitag, 1. Januar

Mehr

23. Windenergietage. Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land

23. Windenergietage. Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land www.becklaw.de 23. Windenergietage Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land Markus Krieger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beck beck rechtsanwälte

Mehr

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr

Mehr

EEG-Novelle Wesentliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung. Jörg-Uwe Fischer 6. Branchentag Windenergie NRW Düsseldorf, 11.

EEG-Novelle Wesentliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung. Jörg-Uwe Fischer 6. Branchentag Windenergie NRW Düsseldorf, 11. EEG-Novelle 2014 - Wesentliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung Jörg-Uwe Fischer 6. Branchentag Windenergie NRW Düsseldorf, 11. Juni 2014 DKB - die Hausbank für erneuerbare Energien 1990 gegründet

Mehr

Das EEG 2012 neue Chancen und neue Verpflichtungen

Das EEG 2012 neue Chancen und neue Verpflichtungen Das EEG 2012 neue Chancen und neue Verpflichtungen Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat Erneuerbare Energien Ziele der EEG-Novellierung Ausbau der Stromerzeugung

Mehr

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung a) Einspeisevergütung Einspeisevergütung nach 37 EEG 2014 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG 2014 kaufmännisch abgenommende Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete kaufmännisch

Mehr

biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.

biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,

Mehr

Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun?

Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun? Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun? Freiburg, den 11. Juli 2014 Ursula Sladek Vorstand der Netzkauf EWS Genossenschaft Schönau eg EEG Umlage Das Erneuerbare Energien

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): enercity Netzgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10002966 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter

Mehr

Die Einspeisevergütung stel t sich wie folgt dar:

Die Einspeisevergütung stel t sich wie folgt dar: Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2010 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare -Energien-Gesetz EEG vom 25.Oktober 2008 (Stand: Juli 2010) Zum 01.Januar 2009 trat das

Mehr

EEG-Novelle vom 1. August 2014

EEG-Novelle vom 1. August 2014 Fachveranstaltung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am in Trossin EEG-Novelle vom 1. August 2014 Geschäftsführer Fachverband Biogas e.v. Agenda Fachverband Biogas e.v. und Branchenzahlen Inhalte des

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Politik zur Flexibilisierung von Biogasanlagen EEG 2014

Aktuelle Entwicklungen in der Politik zur Flexibilisierung von Biogasanlagen EEG 2014 Flexibilisierung von Biogasanlagen, Siebenlehn am 06.März.2014 Aktuelle Entwicklungen in der Politik zur Flexibilisierung von Biogasanlagen EEG 2014 Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000984 Netznummer der Bundesnetzagentur:

Mehr

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger

Kaufmännisch abgenommene Strommengen. Einspeisevergütung und Selbstverbrauchsvergütung. Energieträger EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 und 16 EEG 2012 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene

Mehr

EEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014

EEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014 EEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014 Biogas-Fachtagung Thüringen, 20. März 2014 KONTAKT ADRESSE Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 402 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax: 030 / 319 04 196 10117

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Kosten Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) Netzbetreiber (VNB): Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:

Mehr

Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet:

Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet: a) EEG-Jahreswerte Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet: Im Rahmen des bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus im Jahr 2014 nach EEG vergütete Jahresarbeit (vgl. Testat); keine Direktvermarktung:

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene Strommengen [kwh]

Mehr

Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz

Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells Workshop zum EEG 2014 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 10. Dezember 2014 Dr. Steffen Herz Über uns Erneuerbare

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001445 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): WSW Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001781 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01

Mehr

EEG Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v.

EEG Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. EEG 2014 Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. Zeitlicher Ablauf 21.01.2014 VÖ Eckpunktepapier vom BMWi 10.02.2014 VÖ Arbeitsentwurf 18.02.2014 VÖ Referentenentwurf

Mehr

EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009

EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009 Wasserkraft ( 23 EEG) EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009 (ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit) Anlagen bis 5 MW Anlagen bis 5 MW Neuanlagen modernisierte/revitalisierte

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Bericht gemäß 52 Abs. 1 EEG - EEG-Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001071 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1

Mehr

Änderungen bei der Biomasse

Änderungen bei der Biomasse Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Biomasse Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst 2011/2012. Das neue EEG - Überblick

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst 2011/2012. Das neue EEG - Überblick LBD Unternehmerseminar 2011/2012 Das neue EEG - Überblick Inhalt 1. Zweck und Ziel des Gesetzes 2. Allgemeine Vorschriften 3. Was sind Erneuerbare Energien gem. EEG? 4. Windkraft 5. Solare Strahlungsenergie

Mehr

Umwelt- und Energierecht

Umwelt- und Energierecht Umwelt- und Energierecht Teil 5 Direktvermarktung Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht REFERENT: DR. HELMUT LOIBL Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sprecher

Mehr

Biogasregister-Workshop

Biogasregister-Workshop Biogasregister-Workshop Biomethannachweise richtig nutzen EEG 2014 Stand und Ausblick 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Mehr

vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum sowie EEG-Umlage für

vermiedene Netzentgelte für den Zeitraum sowie EEG-Umlage für 21.11.2016 Gesetz für den Vorrang Erneuerbaren Energien (EEG ) v. 21.07. Angabe von Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität und vermiedene Netzentgelte aus regenerativer Erzeugung.

Mehr

EEG Finanzierungsrelevante Änderungen

EEG Finanzierungsrelevante Änderungen EEG 2014 Finanzierungsrelevante Änderungen Dr. Stefan Geiger Das neue EEG Auswirkungen auf die Finanzierung von Onshore-Windprojekten 17. September 2014 Stenger LLP Mittelständische Wirtschaftskanzlei

Mehr

Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch

Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch BWE Forum: Zukunftsfragen im WEA-Betrieb HUSUM Wind 2017 Dr. Steffen Herz Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,

Mehr

Vergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009

Vergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009 Vergleich der -Vergütungsregelungen für 2009 Bundestagsbeschluss zum nachrichtlich (theoretische Werte): nach, - und nach. Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und

Mehr

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015

Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Bericht der Stadtwerke Pfarrkirchen nach 77 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 betreffend die EEG-Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Pfarrkirchen Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10000417

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2015

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001705 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene Strommengen [kwh]

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 16. Oktober 2017)

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 16. Oktober 2017) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-

Mehr

Stand der EEG-Diskussion

Stand der EEG-Diskussion Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung,

Mehr

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 14. Oktober 2016)

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 14. Oktober 2016) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2017 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-

Mehr

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage Oktober 2016 www.bdew.de Einflussfaktor EEG-Umlage: Einspeisevergütung Der EEG-Wälzungsmechanismus gilt nach Ausgleichsmechanismus-Verordnung

Mehr

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014 Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 16 EEG In der ersten Spalte Einspeisemengen nach 16 EEG [kwh] sind ausschließlich solche Strommengen auszuweisen,

Mehr

Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen

Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen Dipl. Ing. agr. Regionalbüro Nord über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisung im Jahr 2013

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisung im Jahr 2013 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisung im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Gemeindliche Werke Hengersberg Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000307 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter

Mehr

Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Berlin, 23.09.2014 Dr. Hermann Falk Geschäftsführer Agenda 1. Vorbemerkung 2. Übergreifende Rechtsfragen

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG

Bericht nach 52 Abs. 1 EEG Bericht nach 52 Abs. 1 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Stadtwerke Windsbach 10001469 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

Anlagenflexibilisierung EEG. Energieagentur Rheinland-Pfalz Trier Dipl.-Ing. (FH) Anton Backes Umweltgutachter

Anlagenflexibilisierung EEG. Energieagentur Rheinland-Pfalz Trier Dipl.-Ing. (FH) Anton Backes Umweltgutachter Anlagenflexibilisierung EEG Energieagentur Rheinland-Pfalz Trier 10.11.2016 Dipl.-Ing. (FH) Anton Backes Umweltgutachter Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz Anlagenflexibilisierung im

Mehr

vorrangig an Halle Netz Einleitung

vorrangig an Halle Netz Einleitung Bericht gemäß 777 Abs. 1 Gesetz Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung E von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Anlagen) Der Strom wird entweder an den Netzbetreiber (1a)

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB). EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Str. 1 27568 Bremerhaven EUROGATE Technical Services GmbH

Mehr

Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch?

Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? 16. Fachkongress für Holzenergie, Augsburg 6. Oktober 2016 Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? EEG 2017 noch? (BT-DrS 18/8832) öorp# 16. Fachkongress

Mehr

Übergangsbestimmungen im EEG 2014

Übergangsbestimmungen im EEG 2014 Übergangsbestimmungen im EEG 2014 Kommentierungen und Materialien Von Dr. Martin Altrock Dr. Andrea Huber Dr. Helmut Loibl René Walter Inhalt Gesetzestext EEG 2014... 1 100 Abs. 1... 51 I. Schlagwort/Obersatz...

Mehr

EEG-Bericht 2015 der Stadtwerke Konstanz GmbH gem. 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG

EEG-Bericht 2015 der Stadtwerke Konstanz GmbH gem. 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Bericht 2015 der Stadtwerke Konstanz GmbH gem. 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG Netzbetreiber (VBN): Stadtwerke Konstanz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001064 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht gemäß 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Endabrechnung für das Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten

EEG-Jahresmeldung Testatsdaten EEG-Jahresmeldung Testatsdaten Tabelle 1: Einspeisevergütung Angaben zur energetischen Wälzung und Vergütung nach 19 A EEG 2012 In der ersten Spalte Kaufnännisch abgenommene Strommengen [kwh] sind ausschließlich

Mehr

Neuerungen im EEG 2012

Neuerungen im EEG 2012 Neuerungen im EEG 2012 Landwirtschaftskammer NRW Bonn 1 Einführung Entwicklung der Biogasanlagenanzahl und leistung in Deutschland Quelle: Fachverband Biogas e.v. 3 Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch

Mehr

Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017

Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017 Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017 12. Fachtagung Biogas der IHK Potsdam Biogasanlagen zwischen Anspruch und Wirklichkeit Rechtsanwalt Burkhard Hoffmann Über

Mehr

Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung)

Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung) Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung) Fachgespräch Direktvermarktung Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven auf den Berliner Energietagen

Mehr

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September

Mehr

Zahlen zum EEG. Bericht nach 77 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:

Zahlen zum EEG. Bericht nach 77 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: Zahlen zum EEG Bericht nach 77 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Saarbrücken AG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000923 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1

Mehr

Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v.

Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. Biogasanlagen in Sachsen Konfliktfelder und Potenziale EEG 2014 Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. Struktur Fachverband Biogas e.v. über 400 ehrenamtliche Experten

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte

Mehr

Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet:

Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet: a) EEG-Jahreswerte Angaben zu EEG-Anlagen in Ihrem Netzgebiet: Im Rahmen des bundesweiten EEG-Ausgleichsmechanismus im Jahr 2014 nach EEG vergütete Jahresarbeit (vgl. Testat); keine Direktvermarktung:

Mehr

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. Dies ist die Druckversion dieses Artikels. zurück zur normalen Artikelansicht vom 07.02.2006, aktualisiert am 31.01.2014, SFV: Solarstrom-Vergütungen im Überblick

Mehr

EEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen

EEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen EEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen Anzahl der Folien: 17 Stand: 31. Juli 23 1 [Mrd. kwh/a] 15 125 1 75 5 25 1991 Wasser EEG Wind offshore

Mehr

e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014

e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014 Bericht der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG nach 77 Absatz 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2014 Netzbetreiber (bis 30.06.2014): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 100

Mehr

Biomasse Geothermie Windenergie an Land

Biomasse Geothermie Windenergie an Land EEG-Mengentestat 2015 auf Basis von WP-Prüfungsvermerken: 29.07.2016 Angaben zu Stromeinspeisemengen und Vergütungen nach EEG EEG-Strom-Einspeisemengen nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommene

Mehr

Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt

Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 A. Nachhaltigkeit, Transformationsbedingungen, Steuerungsprobleme: Grundlagen und Grundprobleme der Energiepolitik 13 I. Deutschland, ein Vorreiter bei der Energiewende? 13 II. Effektivitätsbedingungen

Mehr

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte

WMRC EEG. Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin. Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1. Rechtsanwälte EEG Vorlesung im WS 2011/2012, TU Berlin Dr. Friedrich Wichert Vorlesung EEG 1 Wirtschaftliche Folgen Jahr 1991 (Stromeinspeisungs-gesetz) Eingespeiste Energiemenge in TWh 1,0 50 1992 1,3 80 1993 1,6 100

Mehr