Kanton Zürich Faktenblatt zum Kantonalen Geodatenmodell Generelle Entwässerungsplanung (GEP) von Gemeinden und Abwasserverbänden Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerschutz Kontakt: Bea Keller, Gewässerschutzinspektorin, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich Telefon +41 43 259 54 02, www.abwasser.zh.ch 1/6 1. Allgemeines Der generelle Entwässerungsplan (GEP) wird durch Gemeinden für das Gemeindegebiet oder durch Abwasserverbände für das Einzugsgebiet einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) erstellt. Die Generelle Entwässerungsplanung gewährleistet einen sachgemässen Gewässer-schutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung. Der GEP ist behördenverbindlich, öffentlich zugänglich und bedarf der Genehmigung durch die. Die räumliche Gliederung der Abwasserentsorgung kann je nach Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein. Die kleinste räumliche Einheit, die separat betrachtet werden muss, ist das ARA-Teileinzugsgebiet, respektive das Teileinzugsgebiet einer Kleinkläranlage (KLARA), von denen eine Gemeinde mehr als eines haben kann. Im GEP festgelegt werden Gebiete, in denen öffentliche Kanalisationen zu erstellen sind Regenabwasser getrennt vom anderen Abwasser zu beseitigen ist (Trennsystem/Mischsystem) Regenabwasser versickern zu lassen ist Regenabwasser in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten ist zentrale ARA oder andere Systeme zur Abwasserentsorgung zu erstellen sind Massnahmen mit denen stetig anfallendes Abwasser (Fremdwasser) von der ARA fernzuhalten ist. Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutz-Fachleute (VSA) ist der massgebende Fachverband für den GEP und hat dazu diverse Normen und Richtlinien veröffentlicht. Seit Einführung der GEP-Richtlinie vom VSA 1989 haben alle Gemeinden und viele Abwasserverbände im Kanton Zürich einen GEP erarbeitet und sind nun im Sinne der Rollenden Planung an dessen Aktualisierung (GEP der 2. Generation). Beim GEP handelt es sich um ein komplees Planungswerk, das in Teilprojekten mit unterschiedlichem Aktualisierungsrhythmus erarbeitet wird.
2/6 Die Erarbeitung eines GEP gliedert sich in folgende Teilprojekt: = empfohlene Bearbeitungsebene Teilprojekte Abwasserverband Gemeinde Gesamtleitung Organisation der Abwasserentsorgung Datenbewirtschaftung Anlagekataster (inkl. Leitungskataster) Datenübernahme Zustand, Sanierung und Unterhalt Planung + Analyse Gewässer Fremdwasser Gefahrenvorsorge Finanzierung Übernahme + Aufschlüsselung Gemeinden Abwasserentsorgung im ländlichen Raum Entwässerungskonzept Massnahmenplan Planung Umsetzung 2. Ausgangslage Seit Einführung der kantonalen Geoinformationsgesetzgebung 2012 wird die digitale Erarbeitung von allen Geobasisdaten vorangetrieben. Wichtig sind in erster Linie die Geobasisdaten des Bundes-rechts wie amtliche Vermessung (AV), Grundbuchdaten und der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster), die inzwischen im Kanton Zürich erfolgreich eingeführt wurden. Bei den GEP hat die digitale Bearbeitung in den letzten Jahren eine hohe Bedeutung bekommen. Die Vorgaben von VSA und SIA haben immer wieder geändert. Bis anhin wurden die GEP zur Genehmigung in Form von analogen Plänen und Berichten eingereichten, die unterschiedlich in Inhalt, Form und Umfang sind. Derzeit ist der digitale Leitungskataster (LK), der auf der Leitungskatasterverordnung (LKV) basiert, durch das ARE in Bearbeitung (roter Kreis in Abbildung). Die hell violette Spitze zeigt das Medium Abwasser (AB). Zwischen GEP (nach VSA-DSS) und LK stehen die Werkleitungskataster der Gemeinden, deren Umfang ebenfalls zu definieren ist. Für GEP fehlen bis heute im Kanton Zürich klare Datenstrukturen, Erfassungs- und Darstellungsvorgaben.
3/6 Städte, Gemeinden, Abwasserverbände und andere Leitungseigentümer sind die Datenherren (Eigentümer der Abwasseranlagen), der Kanton hat «nur» eine Aufsichtspflicht. Die GEP- Bearbeitung erfolgt in der Regel durch spezialisierte Ingenieurbüros und weitere Eperten. Die Bewirtschaftung digitaler Kataster erfolgt meist durch Geometerbüros oder in grösseren Städten durch eigene Bauämter. Je nach Datensatz und Verwendungszweck kann eine Gemeinde unterschiedliche Datenlieferanten haben. 3. Zielsetzung Ziel ist die Einführung eines digitalen GEP, mit harmonisiertem Geodaten- und Darstellungsmodell sowie den dazugehörigen Metadaten (inkl. Erfassung und Nachführung). Dies soll für alle Städte, Gemeinden, Abwasserverbände, Leitungseigentümer (wie ASTRA, Drainagegenossenschaften, Flughafen, SBB, TBA) und andere GEP-Beteiligte gelten. Ein nachhaltiger Umgang mit digitalen Informationen soll gesichert und der digitale Datentransfer vereinfacht werden. 4. Rechtliche Grundlagen SR Nr. Abkürzung Bezeichnung Inkraftsetzung 510.62 GeoIG Bundesgesetz über Geoinformation 01.07.2008 510.620 GeoIV Verordnung über Geoinformation 21.05.2008 814.20 GSchG Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer 24.01.1991 814.201 GSchV Gewässerschutzverordnung 28.10.1998 LS Nr. Abkürzung Bezeichnung Inkraftsetzung 704.1 KGeoIG Kantonales Geoinformationsgesetz 01.11.2012 704.11 KGeoIV Kantonale Geoinformationsverordnung 01.11.2012 711.1 EG GSchG Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz 01.07.1975 711.11 KGSchV Verordnung über den Gewässerschutz 01.07.1975 Beim «Anlagenkataster» zu berücksichtigen sind: LS Nr. Abkürzung Bezeichnung Inkraftsetzung 704.14 LKV Leitungskatasterverordnung 01.11.2012 Mit in die Betrachtung einbezogen werden diese Themen gemäss KGeoIV Anhang 2: ID Bezeichnung Zuständige Stelle 81-ZH Kataster der Abwassereinleitungen in Oberflächengewässern Gemeinden [AWEL] 82-ZH Kataster der bewilligten Versickerungsanlagen Gemeinden [AWEL] 93-ZH Strassenentwässerung Staatsstrassen (ohne Zürich + Winterthur) TBA 94-ZH Strassenentwässerung Staatsstrassen (nur Zürich + Winterthur) Gemeinden [TBA] 5. Bisherige Abklärungen Die Modelldokumentation der Geobasisdaten des Umweltrechts «Kommunale Entwässerungsplanung (GEP), Identifikator 129.1» vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), herausgegeben am 252.11.2016, bildet die Grundlage des kantonalen Geodatenmodells (KGDM). Das Modell des Bundes ist so minimal gehalten, dass auf kantonaler Ebene noch weitere Ergänzungen unabdingbar sind. 1999 wurde die Richtlinie «Datenstruktur Siedlungsentwässerung (VSA-DSS)» erstellt, mehrmals aktualisiert und weiterentwickelt. Aktuell gültig ist die Version von 2015 mit den Erweiterungen «Optische Inspektion (VSA-KEK)», «Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (VSA-ALR)», «Massnahmen(plan)», «Stammkarte» und «Melioration». Es besteht sowohl eine komplee Vollversion als auch eine reduzierte Version namens «VSA-DSS-Mini». Der Werkleitungskataster (Medium Abwasser) richtet sich nach der Norm SIA 405 (mit Merkblättern 2015, 2016 und 2045) und ist nur in der Vollversion enthalten.
4/6 Eine detaillierte Analyse der gesamten Modelle zeigte, dass die nachfolgend genannten Geobasisdatensätze vom GEP-Datensatz ausgeschlossen werden können (rot gestrichene Klassen). Dies sind Planungszone (ID 76), Gewässerschutzbereich (ID 130), Grundwasserschutzzone (ID 131), Grundwasserschutzareal (ID 132), Abwasserreinigungsanlage inkl. Unterklassen (ID 134.5), Wasserfassung (ID 140 + 141) sowie das ganze Subsystem Gewässer (ID 139.1). Diese Informationen sind zwar für die GEP-Bearbeitung relevant, müssen aber nicht nochmals als Geobasisdaten beschrieben werden.
5/6 Als Diskussionsgrundlage für die Fachinformationsgemeinschaft (FIG) wurde ein kantonales Modell entwickelt, in dem Klassen mit entsprechenden Attributen vorgeschlagen werden; basierend auf dem Pickelloch-Modell gemäss VSA-DSS-Mini mit «Knoten» und «Leitungen». Um aus der gleichen Geodatenstruktur jedoch einen Versickerungskataster, einen Einleitungskataster und einen Werkleitungskataster erstellen zu können, wird der Knoten zusätzlich je nach Abwasserbauwerk unterschieden und mit Bauwerksteilen ergänzt. Bei den restlichen Klassen handelt es sich um reine GEP- Daten, wie Entwässerungssystem, Einzugsgebiet, Sonderbauwerke, u.s.w.
6/6 6. Weiteres Vorgehen An der Informationsveranstaltung vom 3. September 2018 soll Gemeinden, Abwasserverbänden, Leitungseigentümern, GEP-Ingenieuren, Kantonalen Fachstellen und weiteren Beteiligten der Koordinationsbedarf aufgezeigt werden, mit dem Ziel, eine Fachinformationsgemeinschaft (FIG) zu gründen. Wegen der Kompleität erfolgt die Erarbeitung des KGMD «GEP» innerhalb der FIG in themenspezifischen Untergruppen: Finanzen und Kennzahlen Kanalisation / Leitungskataster inkl. Bahn-, Flughafen- und Strassenentwässerung + Melioration Versickerungskarte und anlagen Einleitstellen + biologisch-ökologische Gesamtbeurteilung Gefahren für die Siedlungsentwässerung Abwasserentsorgung im ländlichen Raum Sonderbauwerke mit ihren Stammkarten und hydraulischen Einbauten 7. Chancen Alle Abwasserverbände können ihre GEP auf den gleichen Daten/Informationen aufbauen und beliebig an weitere Planer weitergeben, egal welche Gemeinden bisher/zukünftig an eine ARA angeschlossen sind. Eine teure Aufbereitung der einzelnen Daten entfällt zukünftig. GEP von Gemeinden und Abwasserverbänden können (teilweise) öffentlich im GIS-Browser dargestellt und eingesehen werden. Es besteht eine ganz neue Möglichkeit die GEP-Informationen der Gemeinden einander gegenüber zu stellen, zu vergleichen und Auswertungen über den Zustand der Siedlungsentwässerung im Kanton Zürich zu machen. Durch die Harmonisierung entsteht für die kantonalen Fachstellen eine Gesamtsicht, die bisher nur in den Köpfen der Sachbearbeiter stattfand. 8. Risiken Durch die grosse Anzahl Beteiligter, Betroffener und Themen besteht das Risiko von Konflikten zwischen Mitwirkenden. V.a. ist zu befürchten, dass gewisse Leitungseigentümer wie ASTRA, Flughafen, Militär und SBB separate Regelungen anstreben, da sie nicht nur im Kanton Zürich tätig sind und direkt dem Bundesrecht unterstehen. Weil sie aber Grundeigentümer in einer Zürcher Gemeinde sind, sollte diese mindestens an die Informationen zur Entwässerung auf dem betroffenen Grundstück erhalten. Durch die Erarbeitung und Vorlage eines konkreten Geodatenmodells mit Klassen und Attributen könnte der Eindruck entstehen, dass der Kanton das KGDM vorgibt und keine wirkliche Mitwirkung erwünscht ist. Die anfallenden Kosten, die durch die Einführung dieser Geobasisdaten GEP entstehen und auf Gemeinden und Kanton zukommen, sind allgemein schwierig abzuschätzen. Gemeinden, die bereits den GEP der 2. Generation erarbeitet haben, könnten dagegen protestieren, ihre Daten nochmals anpassen zu müssen. Stand: 22.Mai 2018