ARE Abteilung Geoinformation
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- Kerstin Biermann
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1 ARE Abteilung Geoinformation 6. UNIGIS Tag Schweiz, 11. Mai 2012 Kataster der Öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB Kataster) Pilotprojekt zur Umsetzung im Jakob Günthardt Leiter GIS Zentrum
2 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 2
3 Vorstellung Porträt JkbGü Jakob Günthardt Leiter GIS Zentrum seit 2010 in der Baudirektion Amt für Raumentwicklung (ARE) Dipl. Geomatik Ingenieur HTL / EMBE Jahrgang 1966 Seite 3
4 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 4
5 Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 1 Ausgangslage Bund Auf Stufe Bund wurde die gesetzliche Grundlage für ein Geoinformationsgesetz (GeoIG) geschaffen. Das GeoIG ist seit dem 01. Juli 2008 in Kraft. Es wurde 1 Gesetz und 10 Verordnungen erstellt. Es fand eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und Verbänden statt. Bei der Abstimmung im National und Ständerat Sä wurde das Gesetz einstimmig (mit null Gegenstimme) angenommen. Links: und => Suchen => Suchbegriff Geoinformationsgesetz Seite 5
6 Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 1 Das GeoIG Gund die Verordnungen SR Nr. Abkürzung Bezeichnung GeoIG Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz) GeoIGV Verordnung über Geoinformation (Geoinformationsverordnung) GeoIV swisstopo Verordnung des Bundesamtes für Landestopografie über Geoinformation GeoNV Verordnung über die geografischen Namen VAV Verordnung über die amtliche Vermessung TVAV Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung GeomV Verordnung über die Ingenieur Geometerinnen und Ingenieur Geometer LVV Verordnung über die Landesvermessung (Landesvermessungsverordnung) LVV VBS Verordnung des VBS über die Landesvermessung LGeolV Verordnung über die Landesgeologie (Landesgeologieverordnung) ÖREBKV Verordnung über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Seite 6
7 Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 1 Grundlage des ÖREB Katasters Im Art. 16 bis 18 des GeoIG wurde die Einführung eines ÖREB Katasters festgelegt. Die Kantone sind mit der Führung des ÖREB Katasters (Art. 34 Abs. 2 Lit. b GeoIG) beauftragt und zuständig. Am 01. Oktober 2009 trat die ÖREB Kataster Verordnung (ÖREBKV) in Kraft. DerÖREB ÖREB Kataster wird in zwei Etappen eingeführt. Anfang April 2011 hat Bundesrat Ueli Maurer mitgeteilt, dass alle Kantone welche sich beworben haben, am Pilot teilnehmen werden. (Teil) (Teil) Seite 7
8 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 8
9 Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) Ausgangslage üih Der Kantonsrat hat am das Geoinformationsgesetz (KGeoIG) beschlossen (ohne Gegenstimme). Das Gesetz wurde am publiziert. Die Referendumsfrist ist abgelaufen. Das KGeoIG wird mit den Verordnungen zusammen in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung muss der Regierungsrat beschliessen. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) vom Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 1. Dieses Gesetz regelt a. den Vollzug des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (GeoIG), b. die Erhebung und Verwendung von Geodaten des Kantons und der Gemeinden, c. die Anlage und Nachführung des digitalen Leitungskatasters. 2 Seite 9
10 Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) Das KGeoIG Gund die Verordnungen Abkürzung Bezeichnung Bemerkung 2 KGeoIG Kantonales Geoinformationsgesetz Beschluss Kantonsrat KGeoIV KVAV LKV KÖREBKV KGebV Kantonale Geoinformationsverordnung Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung Kantonale Leitungskatasterverordnung Kantonale ÖREB Kataster Verordnung Kantonale Gebührenverordnung Nach Vernehmlassung bereinigt, Prüfung durch Gesetzgebungsdienst erfolgt, bei Redaktionskommission. Nach Vernehmlassung bereinigt, Prüfung durch Gesetzgebungsdienst erfolgt, bei Redaktionskommission. Nach Vernehmlassung bereinigt, Prüfung durch Gesetzgebungsdienst erfolgt, bei Redaktionskommission. Nach Vernehmlassung bereinigt, Prüfung durch Gesetzgebungsdienst erfolgt, bei Redaktionskommission. Vernehmlassung am gestartet, bis Ende Mai Seite 10
11 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 11
12 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Was ist ein ÖREB Kataster Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart. Beispiel: der Kauf eines Grundstücks Privatrechtliche Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und zentral zugänglich. Seite 12
13 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Was ist ein ÖREB Kataster Öffentlich rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande. Beispiel: die Verfügung einer Lärmschutzzone. Für die öffentlich rechtlichen Bestimmungen besteht bis heute keine zentrale Auskunftsstelle. Seite 13
14 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Was ist ein ÖREB Kataster Bei den ÖREB ist zu unterscheiden zwischen generell abstrakt und generell konkreten bezüglich den Eigentumsbeschränkungen. Generell Abstrakt: Allgemein formulierte, haben keinen direkten räumlichen Bezug eugzu einem e oder mehreren e e Objekten. Zum Beispiel die Definition von Bauabständen im Baureglement. Generell Konkret: Haben einen direkten räumlichen Bezug zu einem oder mehreren Objekten. Zum Beispiel zu einer einzelnen Bauzone gibt es eine Sondernutzung oder Quartiergestaltungsplan etc. Seite 14
15 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Bestandteil ildes ÖREB Katasters Der ÖREB Kataster besteht aus einem Plan und aus einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet et eine ebestimmte te ÖREB gilt. gt In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Seite 15
16 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Inhalt hldes ÖREB Katasters ist ein amtliches öffentliches Inventar der generell konkreten Eigentumsbeschränkungen, ist systematisch aufgebaut, enthält klar abgegrenzte und amtlich anerkannte Objekte, informiert über rechtswirksame und gegenüber Dritten wirksame ÖREB, gilt mit seinem Inhalt hlals bekannt, informiert vollständig und flächendeckend über Geobasisdaten des Bundesrechts, die vom Bundesrat als ÖREB festgelegt werden. Seite 16
17 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Inhalt hldes ÖREB Katasters der 1. Etappe Bereich Bezeichnung Zuständigkeit Raumplanung Strassen Eisenbahn Flughafen Nutzungsplanung (Bestandteil AV/KMAF) Sondernutzungszonen (Bestandteil AV/KMAF) Projektierungszonen entlang Nationalstrassen Baulinien entlang Nationalstrassen Kantonale Baulinien (Bestandteil AV/KMAF) Kommunale Baulinien (Bestandteil AV/KMAF) Projektierungszonen Baulinien Projektierungszonen Baulinien Sicherheitszonenplan Gemeinden Gemeinden Bund Bund Kanton Gemeinden Bund Bund Bund Bund Bund Seite 17
18 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Inhalt hldes ÖREB Katasters der 1. Etappe Bereich Bezeichnung Zuständigkeit KBS Grundwasser Lärm Wald Kataster der belasteten Standorte (KbS) KbSim Bereich Militär KbSim Bereich zivile Flugplätze KbSim Bereich öffentlicher Verkehrs Grundwasserschutzzonen (Bestandteil AV/KMAF) Grundwasserschutzareale Gewässerabstandslinien (Bestandteil AV/KMAF) Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen), (Bestandteil AV/KMAF) Waldgrenzen (in Bauzonen), (Bestandteil AV/KMAF) Waldabstandslinien (Bestandteil AV/KMAF) Kanton Bund Bund Bund Gemeinden Kanton Gemeinden Gemeinden Kanton Gemeinden Seite 18
19 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Nutzen und Ziele eines ÖREB Katasters Vor Einführung eines ÖREB Katasters mussten die verschiedenen Akteure die Informationen einer Liegenschaft bei verschiedenen Bundes, Kantonalen oder Kommunalen Behörden in diversen Formen beschaffen und dies teilweise ohne Gewähr auf Zuverlässigkeit und Rechtsgültigkeit. Seite 19
20 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Nutzen und Ziele eines ÖREB Katasters Gegenüberstellung zwischen einem Geoinformationssystem (GIS) Vorher/Heute Vorher/Heute und einem ÖREB Kataster Nachher/Zukunft Nachher/Zukunft zeigt den Nutzen eines ÖREB Katasters auf. Geoinformationssystem (GIS) kein gemeinsamer Bezug keine gemeinsame Daten und Darstellungsmodelle von Kanton zu Kanton unterschiedlich keine Rechtssicherheit, ohne Gewähr Kenntnis des Inhalts wird nicht vorausgesetzt der Datenkatalog ist nicht abschliessend ÖREB Kataster gemeinsamer Bezug gemeinsame Daten und Darstellungsmodelle einheitlich für und über die ganze Schweiz Rechtssicherheit gewährleistet, mit Gewähr, öffentlicher Glaube der Inhalt des Katasters gilt als bekannt (Art. 17 GeoIG) Katalog gesetzlich definiert, nur ÖREB Themen welche in Kraft sind Seite 20
21 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Nutzniesser des ÖREB Katasters Grundeigentümerinnen und eigentümer Akteure des Immobilienmarktes öffentliche und private Bauherrschaften Architektinnen und Architekten Immobilienhändler Banken, Versicherungen, Wirtschaft Behörden und öffentliche Verwaltungen etc. Sie alle sparen Zeit und Geld. Seite 21
22 Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 3 Der ÖREB Kataster.. erhöht die Rechtssicherheit,. stellt rechtsverbindliche h Daten Dt zur Verfügung,. stellt zuverlässige Daten zur Verfügung,. vereinfacht die Informationsgewinnung,. stellt an einem zentralen Ort die Daten für das Visualisieren, Bearbeiten, Suchen und Vertreiben zur Verfügung,. etc. Seite 22
23 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 23
24 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Umsetzungsplan Bund und Kantone 1. Etappe Einführung im Rahmen eines Pilotprojektes in den ausgewählten Kantonen mit Betriebsaufnahme am 01. Januar Etappe Definitive Einführung in allen Kantonen mit Betriebsaufnahme spätestens am 01. Januar Seite 24
25 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Projektorganisation i üih 4 Baudirektion Auftraggeber Amt für Raumentwicklung Auftragnehmer Experten nach Bedarf GPL Hiestand Othmar Juristische Unterstützung Sarbach Fabienne (RD, ARE) Bossard Markus (RD, ALN) GIS-Arbeitsausschuss GIS-Ausschuss Pilot-Gemeinden Steuerungsausschuss Bund Internes Projektteam Günthardt Jakob PL Externes Projektteam Günthardt Jakob PL Kantone BE, GE, JU, NE, NW, OW, TG, ZH Teilprojekt Prozesse Günthardt Jakob TPL Teilprojekt Datenmanagement- Tool Herzog Adrian TPL Teilprojekt Daten- & Darstellungsmodelle Baudraz Geneviève TPL Teilprojekt Rechtsvorschriften Sarbach Fabienne TPL KOGIS Swisstopo V+D Seite 25
26 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Sh Schwergewichtsprojekte ih jk 4 Kanton BE (Teil) GE JU NE NW/OW TG ZH (Teil) Beschreibung Situationsanalyse ÖREB Kataster Themen des Bundes. Konzept Verknüpfung der Datenmodelle der ÖREB Kataster Themen mit dem Rahmenmodell (Datenkonzept) 3D Kataster für ÖREB Kataster Anerkennungsprozess von digitalen Daten ÖREB Kataster Auszug Print und Web Beziehungsmodellierung und erstellen einer Beziehungserfassungssprache g für verteilte Daten Rechtssicherheit bei der Zuordnung der ÖREB Rechtsdokumente Datenmanagement durch zentrale Datenhaltung Seite 26
27 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Ausgangslage Der ist mit 15 Gemeinden in die 1. Etappe gestartet. Fläche ca ha Baugebiet ca ha Einwohner ca Seite 27
28 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im ÖREB Themen 1. Etappe im üih 4 Bezeichnung, Beschreibung ID, Nr. Zuständige Stelle Bund Kanton Gemeinde Amtliche Vermessung, DM01AVZHV X Nutzungsplanung (kantonal, kommunal) 73 X Kataster der belasteten Standorte (KBS) 116 AWEL KBS im Bereich Militär 117 BAFU, VBS KBS im Bereich der zivilen Flugplätze 118 BAFU, BAZL KBS im Bereich des öffentlichen Verkehrs 119 BAFU, BAV Grundwasserschutzzonen 131 X Grundwasserschutzareale 132 AWEL Lärmempfindlichkeitsstufen it t f 145 X Waldgrenzen in Bauzonen 157 ALN Waldabstandslinien 159 X Baulinien i Nationalstrassen 88 ASTRA Seite 28
29 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im ÖREB Themen 1. Etappe im üih 4 Bezeichnung, Beschreibung ID, Nr. Zuständige Stelle Baulinien Eisenbahnanlagen 97 BAV Baulinien Flughafenanlagen 104 BAZL Bund Kanton Gemeinde Sondernutzungen 73 X Projektierungszonen Nationalstrassen 87 ASTRA Projektierungszonen Eisenbahnanlagen 96 BAV Projektierungszonen Flughafen 103 BAZL Sicherheitszonenplan bei Flughäfen 108 BAZL Kantonale Baulinien 44 ZH AFV Kommunale Baulinien i 45 ZH X Gewässerabstandslinien 42 ZH X Anzahl Datensätze 6 Stk. (10 Stk.) 4 Stk. 8 Stk. Seite 29
30 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Rahmenbedingungen für ein zentrales Datenmanagement Es gibt ein Daten und Darstellungsmodell für den ganzen für jedes ÖREB Thema, in welchem auch die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden abgedeckt werden. Die zentrale Infrastruktur hat einen hohe Verfügbarkeit. Es werden Darstellungs und Download Dienste, Exportfunktionen für rechtsgültige und projektierte Zustände von ÖREB Themen zur Verfügung gestellt. Die Visualisierung erfolgt auf der neuen GIS Browser Infrastruktur, welche auf Open Source Komponenten basiert. 4 Seite 30
31 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Teilprojekt Datenmanagement Tool ÖREB Kataster Der wird eine zentrale ÖREB Kataster Infrastruktur betreiben, auf welcher alle Original rechtsverbindlichen ÖREB Themen gemanagt werden. Die Datenerfassung und nachführung erfolgt zentral über eine Internet Applikation oder durch eine Terminal Server Lösung durch zertifizierte Fachleute. Inder KÖREBKV undim dazugehörigenerläuternden Berichtwurde die zentrale ÖREB Kataster Infrastruktur festgeschrieben. Fachinformationsgemeinschaften (FIG) auf Stufe Kanton Gemeinden erarbeiten bit die Prozesse. Die Daten und Darstellunsgmodelle auf der Grundlage der minimalen Daten und Darstellungsmodell des Bundes werden für den Kanton erstellt. 4 Seite 31
32 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Konzeptionelles Schema Sh Infrastruktur Kunde 4 GIS- Browser Auskunfts- System DLG GeoLion (Metadatenbank) Shop GWR GB GVZ DAV-ZH Produkte, Themen Produktekatalog ÖREB- Kataster- Auszug Geodatensätze ÖREB Seite 32
33 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Teilprojekt Datenmanagement Tool ÖREB Kataster (Konzeptioneller Schema) 4 Web-Browser Visualisierung der projektierten Änderungen Visualisierung des rechtsgültigen t ge Zustands ÖREB- Kataster DB ÖREB- Kataster History DB historisierter i i t Zustand rechtsgültiger Zustand führendes System ÖREB Themen... etc. Kopie ÖREB- Kataster Projekt DB projektierter t Zustand Änderungen ÖREB-Thema wird bearbeitet Vorprüfung Genehmigung Festsetzung Publikation Auflage rechtskräftig setzen Seite 33
34 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Teilprojekt Prozesse der ÖREB Themen Für jedes ÖREB Thema wurden durch die Fachinformationsgemeinschaften ein Prozess mit einer Beschreibung erarbeitet, damit die Abläufe, die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, die Dokumente, etc. klar und verständlich geregelt sind. 4 Seite 34
35 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Teilprojekt Daten und Darstellungsmodelle Die Daten und Darstellunsgmodelle werden auf der Grundlage der minimalen Daten und Darstellungsmodelle des Bundes erstellt. Das Rahmenmodell spielt dabei eine wichtige Rolle. Hauptthema Unterthema ID, Nr. Zuständigkeit Nutzungsplanung Nutzungsplanung 73 Gemeinde Sondernutzungszonen 73 Gemeinde Lärmempfindlichkeitsstufen 145 Gemeinde Grundwasser Grundwasserschutzzonen 131 Gemeinde Grundwasserschutzareale 132 Kanton Abstandslinien Kantonale Baulinien 44 ZH Kanton Kommunale Baulinien 45 ZH Gemeinde Gewässerabstandslinien 42 ZH Gemeinde Waldgrenzen in Bauzonen 157 Kanton Waldabstandslinien 159 Gemeinde KbS Kataster der belasteten Standorte 116 Kanton 4 Seite 35
36 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Teilprojekt Rechtsvorschriften h Es müssen für die ÖREB Themen geklärt werden, in welchem Umfang und in welcher Informationstiefe die Rechtsvorschriften sowie die erforderlichen Hinweise bereitgestellt werden müssen. Insbesondere soll festgelegt werden: welche Dokumente beim Bearbeitungsablauf bereitgestellt werden müssen; welcher Inhalt und welche Qualität diese Dokumente aufweisen müssen; wer diese Dokumente bereitstellt und an die katasterführende Stelle liefern muss; wer die Originaldokumente und die weiteren Unterlagen aufbewahren soll. 4 Seite 36
37 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Ausblick Der Umsetzungsplan wurde Ende 2011 durch den bei der Swisstopo eingereicht. Auf der Basis des Umsetzungsplans wurde die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und dem erarbeitet. Ende Februar 2012 wurde durch den Baudirektor RR Markus Kägi die Programmvereinbarung unterzeichnet und zur Gegenzeichnung an die Swisstopo anherr Bundesrat Maurergesandt. 4 Seite 37
38 Umsetzung ÖREB Kataster Pilotprojekt im Herausforderungen, Risiken iik Die ÖRBE Themen müssen qualitative einen sehr hohen Stand haben. Das heisst keine CAD Daten Daten, keine GIS Daten ohne Attribute. Auf die Qualitätssicherung muss ein sehr hohen Wert gelegt werden. Es müssen automatische Prüfroutinen und Datenchecks innerhalb des System durchgeführt werden. Es muss einen hohe Verfügbarkeit des Systems gewährleistet sein, welches auch bezahlbar ist. Der Bund und die Pilotkanton haben noch wenig Erfahrung. Das Projekt und das Ziel ist enorm ehrgeizig. g Die Umsetzung ist enorm komplex. Es hat noch sehr viele offene Fragen, welche geklärt werden müssen. 4 Seite 38
39 Agenda 1. Geoinformationsgesetz (GeoIG) Stufe Bund 2. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG) 3. Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen 4. Umsetzung Pilotprojekt ÖREB Kataster Kt t im 5. Fragen Seite 39
40 Fragen? 5 Seite 40
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