Interpellation Nr. 150 Tonja Zürcher betreffend Notschlafstelle

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Transkript:

An den Grossen Rat 17.5005.02 WSU/P175005 Basel, 1. Februar 2017 Regierungsratsbeschluss vom 31. Januar 2017 Interpellation Nr. 150 Tonja Zürcher betreffend Notschlafstelle (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 11. Januar 2017) Vor gut einer Woche berichtete die TagesWoche, dass obdachlose Auswärtige (nicht in Basel angemeldete Personen) bei der Notschlafstelle abgewiesen wurden, obwohl sie über eine Kostengutsprache verfügten. Diese Meldung wurde vom zuständigen Regierungsrat dementiert. Bestätigt wurde jedoch, dass der Preis von 40 Franken für eine Übernachtung für Auswärtige bewusst hoch gesetzt ist, um Nicht-BaslerInnen davon abzuhalten, die Notschlafstelle zu nutzen. Der inzwischen angekündigte Runde Tisch ist zu begrüssen. Es besteht offenbar Einigkeit darüber, dass für obdachlose Auswärtige und insbesondere für jene, die über keine Anmeldung in einer Schweizer Gemeinde verfügen und in der Region Basel eine Arbeit suchen, eine Lösung gesucht werden muss. Fragwürdig erscheint jedoch, dass der runde Tisch erst angekündigt wurde, als das Problem medial aufgenommen wurde. Zudem deuten die Aussagen von Regierungsrat Brutschin im Telebasel darauf bin, dass das Problem zwar erkannt wurde, sich der Regierungsrat aber nur beschränkt verantwortlich fühlt, selber eine Notlösung für obdachlose Wanderarbeiter zur Verfügung zu stellen und vielmehr auf das Engegement privater Institutionen hofft. Da mit der Ankündigung eines Runden Tisches noch keiner obdachlosen Person geholfen ist, bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie stellt der Regierungsrat ab sofort sicher, dass bei Minustemperaturen keine Menschen draussen übernachten müssen? 2. Wo können obdachlose Auswärtige aus EU-Ländern, die über keine Anmeldung in einer Schweizer Gemeinde verfügen (sogenannte Wanderarbeiter ), übernachten, wenn sie sich ein kommerzielles Angebot (Hostel o. ä.) nicht leisten können? 3. Was passiert aktuell, wenn obdachlose Auswärtige bei schlechtem oder kaltem Wetter in der Notschlafstelle übernachten wollen, aber die hohen Kosten von 40 Franken nicht aufbringen können? 4. Bis wann ist ein Lösungsvorschlag durch den angekündigten Runden Tisch zu erwarten? Bis wann könnte ein solcher Vorschlag umgesetzt werden? 5. Was unternimmt der Regierungsrat, um andere Kantone oder den Bund dazu zu bewegen, selber Notschlafstellen anzubieten oder sich finanziell an einem Ausbau der Basler Notschafstelle zu beteiligen? Tonja Zürcher Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Februar 2017. Seite 1/5

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: 1. Betrieb der Notschlafstelle In den letzten Wochen haben verschiedene regionale Medien über die Basler Notschlafstelle berichtet. Sie haben sich dabei auf die Aussage der Präsidentin des Vereins Soup & Chill bezogen. Dabei sind einige Themen und Fakten miteinander vermischt und teilweise falsch dargestellt worden. Aus diesem Grund möchte der Regierungsrat die Gelegenheit nutzen, um den Betrieb der Notschlafstelle detaillierter darzustellen. Die Notschlafstelle in Basel wird im Auftrag des Kantons durch die Sozialhilfe Basel-Stadt betrieben. Obdachlose Menschen, die bis spätestens um Mitternacht eintreffen, können dort eine oder mehrere Nächte in Mehrbett-Zimmern übernachten. Zudem besteht die Möglichkeit zu duschen und Wäsche zu waschen. Die Unterkunft ist zweckdienlich, ohne jeden Komfort, ermöglicht aber in Notsituationen ein Dach über dem Kopf, was gerade in der kalten Jahreszeit unerlässlich ist. 1.1 Abgeltung und Tarife Die Übernachtung kann bar oder mit einer Kostengutsprache bezahlt werden. Die meisten Personen erscheinen mit einer Kostengutsprache der Sozialhilfe Basel-Stadt im Rahmen der Ausrichtung von Sozialhilfe oder Nothilfe. Wenige Personen erhalten eine Kostengutsprache einer Nachbargemeinde oder aber einer Institution, welche sich für sozial benachteiligte Menschen einsetzt. Da die Notschlafstelle hauptsächlich Menschen aus Basel-Stadt zur Verfügung stehen soll, bezahlen sie pro Übernachtung 7.50 Franken. Für Personen, die nicht in Basel-Stadt angemeldet sind bzw. zuletzt waren, wird 40 Franken pro Nacht verlangt. Diese Differenz soll verhindern, dass der Betrieb für Ausserkantonale zu attraktiv wird und dadurch plötzlich zu wenig Platz für Personen aus Basel-Stadt zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Differenzierung zwischen kantonalen und ausserkantonalen Personen kennen auch andere Städte: In der Stadt angemeldete Personen Ausserstädtische Personen Zürich Fr. 5 pro Nacht Fr. 5 pro Nacht, sie dürfen aber nur eine Nacht bleiben; dann werden sie an private Institutionen (z.b. von Pfarrer Sieber) verwiesen. Luzern Wenn die Person selber bezahlt: Fr. 150 pro Nacht Fr. 10 pro Nacht; kommt eine Institution für die Übernachtung auf, wird Fr. 32 pro Nacht in Rechnung gestellt. Bern Fr. 11-15 pro Nacht Gleicher Preis, dürfen aber nur wenige Nächte bleiben Mit der Begrenzung der Anzahl Nächte bzw. des höheren Tarifs soll sichergestellt werden, dass für ausserkantonale Personen möglichst schnell eine Anschlusslösung in ihrer Gemeinde gesucht werden kann. Bei ausländischen Personen ist die Sozialhilfe im Rahmen der Nothilfe zuständig. 1.2 Praxis im Winter In den kalten Wintermonaten, vor allem wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, besteht eine grosszügigere Regelung. Institutionen aus Basel-Stadt wird für Kostengutsprachen an ausserkantonale Personen auch der günstigere Tarif verrechnet. Dadurch soll sichergestellt Seite 2/5

werden, dass niemand erfriert. Die Institutionen haben so die Möglichkeit, vor allem am Abend, wenn die Sozialhilfe bereits geschlossen ist, eine Kostengutsprache für eine Nacht oder an Wochenenden bis zu drei Nächten auszustellen. Anschliessend können sich die betroffenen Personen bei der Sozialhilfe melden, damit nach Anschlusslösungen gesucht werden kann. Meist geht es darum, die Rückreise in ihr Heimatland zu organisieren. Doch auch wenn jemand in einer sehr kalten Nacht ohne Geld oder Kostengutsprache zur Notschlafstelle kommt, darf die Person bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen kein Risiko ein. Zudem ist bei Minustemperaturen auch die Kantonspolizei vermehrt unterwegs und bringt gefährdete Personen in die Notschlafstelle. 2. Konflikt Verein Soup & Chill - Sozialhilfe Der Verein Soup & Chill führt beim Güterbahnhof eine Wärmestube für sozial benachteiligte Personen. Die Wärmestube hat jeweils von Oktober bis März in den Abendstunden bis 21 Uhr geöffnet. Es kann gratis eine Suppe gegessen werden. Im Gegensatz zu anderen Institutionen für diesen Personenkreis ist die Wärmestube von Soup & Chill für alle zugänglich, unabhängig von ihrer Lebenssituation oder ihrem Wohnort. Das führt dazu, dass sie gerade auch für die sogenannten Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter aus dem EU-Raum interessant ist. Im Anschluss an die Mahlzeit bei Soup & Chill wird ihnen jeweils eine Kostengutsprache für die Notschlafstelle ausgestellt - und entgegen den Spielregeln meist für mehrere Nächte. Anfangs Dezember 2016 nahmen die Übernachtungen in der Notschlafstelle so stark zu, dass nur noch eine Handvoll Betten frei war für andere, nicht planbare Notfälle. Aus diesem Grund wurde die Präsidentin des Vereins Soup & Chill von der Sozialhilfe am 6. Dezember 2016 per Mail darauf hingewiesen, dass vom 1. 6. Dezember 2016 knapp 100 Kostengutsprachen für Wanderarbeiter ausgestellt worden seien, und der Platz knapp werde. Sie solle bitte diese Praxis einstellen. Leider änderte sich aber in den nächsten zehn Tagen nichts, so dass sich die Sozialhilfe am 15. Dezember 2016 gezwungen sah, die Kostengutsprachen von Soup & Chill auf monatlich 30 zu kontingentieren. Zum Vergleich gesagt werden kann, dass Institutionen, die mit einem ähnlichen Klientel arbeiten, wie zum Beispiel die Gassenküche oder der Schwarze Peter zwischen vier bis zehn Kostengutsprachen im Dezember 2016 ausgestellt haben. Soup & Chill wurde also für die zweite Dezemberhälfte noch Kostengutsprachen für 15 Übernachtungen zugestanden. Damit wollte sich der Verein nicht zufrieden geben und verlangte eine Aussprache mit der Sozialhilfe, welche am 23. Dezember 2016 stattfand. Da die Präsidentin des Vereins mit dem Ergebnis des Gesprächs nicht zufrieden war, wandte sie sich mit der Thematik an die Medien. Sie behauptete unter anderem, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notschlafstelle Personen mit Kostengutsprachen von Soup & Chill abwiesen hätten und damit in Kauf nähmen, dass diese draussen erfrieren. Diese Behauptung ist falsch. Sowohl das Journal der Notschlafstelle wie auch das Buchungssystem zeigen klar, dass niemand abgewiesen wurde. In der zweiten Dezemberhälfte wurden weiterhin sämtliche Kostengutsprachen von Soup & Chill akzeptiert. So kamen zu den 194 Kostengutsprachen bis 15. Dezember 2016 weitere 67 dazu. Ende Dezember 2016 waren es damit insgesamt 263 Übernachtungen mit Kostengutsprachen von Soup & Chill. Wie der Medienmitteilung der Gassenküche vom 11. Januar 2017 zu entnehmen ist, bestärkt sich die Vermutung, dass osteuropäische Wanderarbeiter, der deutschen Sprache nicht mächtig, den Weg zur Notschlafstelle nicht fanden, beziehungsweise von der Gassenküche zurückgewiesen Seite 3/5

und an die Notschlafstelle weiterverwiesen wurden, da die Gassenküche ja bekanntermassen keine Übernachtung anbietet. 3. Beantwortung der Fragen Frage 1: Wie stellt der Regierungsrat ab sofort sicher, dass bei Minustemperaturen keine Menschen draussen übernachten müssen? Mit der erhöhten Aufmerksamkeit der Kantonspolizei und der speziellen Praxis in der Notschlafstelle während den kalten Monaten ist schon seit vielen Jahren sichergestellt, dass niemand unfreiwillig draussen übernachten muss. Frage 2: Wo können obdachlose Auswärtige aus EU-Ländern, die über keine Anmeldung in einer Schweizer Gemeinde verfügen (sogenannte Wanderarbeiter ), übernachten, wenn sie sich ein kommerzielles Angebot (Hostel o. ä.) nicht leisten können? Die sogenannten Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter können eine bis drei Nächte in der Basler Notschlafstelle übernachten. Anschliessend ist die Sozialhilfe im Rahmen der Nothilfe für diese Personen zuständig. Sie kümmert sich um eine Anschlusslösung, in der Regel um die Organisation der Heimreise, wenn die Personen ihren Aufenthalt in der Schweiz nicht selber finanzieren können und damit gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU verstossen. Reisende aus EU-Ländern sind, wie alle anderen Reisenden auch, grundsätzlich selber für die Unterkunft verantwortlich. Bei visapflichtigen Ländern wird vor der Visumerteilung geprüft, ob die Personen über genügend finanzielle Mittel verfügt. Bei nicht-visapflichtigen Ländern und EU- /EFTA Staaten (Personenfreizügigkeit) geht die Schweiz davon aus, dass diese Bedingungen in der Regel erfüllt sind (sonst wäre keine Befreiung von der Visumpflicht erfolgt) bzw. dass mit den entsprechenden Ländern Abkommen bestehen für den Umgang mit Staatsbürgern, welche den jeweils anderen Staatswesen zur Last fallen. Es ist also zwischen Sozialhilfe und Nothilfe zu unterscheiden: Nothilfe ist ein vorübergehendes, sehr kurzfristiges Element der Unterstützung. Frage 3: Was passiert aktuell, wenn obdachlose Auswärtige bei schlechtem oder kaltem Wetter in der Notschlafstelle übernachten wollen, aber die hohen Kosten von 40 Franken nicht aufbringen können? In der kalten Jahreszeit können die Personen trotzdem eine Nacht in der Notschlafstelle bleiben. Sie werden am nächsten Morgen an die Sozialhilfe verwiesen. Frage 4: Bis wann ist ein Lösungsvorschlag durch den angekündigten Runden Tisch zu erwarten? Bis wann könnte ein solcher Vorschlag umgesetzt werden? Am runden Tisch wird neben allfälligen Lösungsvorschlägen auch der Bedarf einer Sanierung der aktuellen Einrichtung geprüft. Aktuell wird keine dringliche Umsetzung benötigt, da die Notschlafstelle bei Platzmangel über ein Notfallszenario verfügt und auch die Heilsarmee schnell und unbürokratisch eine Lösung zur Verfügung stellen könnte. Frage 5: Was unternimmt der Regierungsrat, um andere Kantone oder den Bund dazu zu bewegen, selber Notschlafstellen anzubieten oder sich finanziell an einem Ausbau der Basler Notschafstelle zu beteiligen? Mit der aktuellen Tarifpolitik kann wirksam verhindert werden, dass die Basler Notschlafstelle zu stark von ausserkantonalen Personen genutzt wird. So wurden im gesamten 2016 Jahr lediglich 32 Personen mit insgesamt 336 Übernachtungen aus dem Kanton Basel-Landschaft gezählt. Seite 4/5

Ein Ausbau der Notschlafstelle mit finanzieller Beteiligung anderer Kantone wird nicht aktiv angestrebt, da sich damit schnell das Problem der Ansiedelung von Armut aus den Nachbarkantonen stellen würde. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Seite 5/5