Gramin. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat. Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton



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Transkript:

Flüssiges Spezialherbizid zur Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeiner Quecke in Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton 024060-62 lotusagrar.de

2 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Festgesetze Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Zucker- und Futterrüben Kartoffeln Winterraps Winterraps Zucker- und Futterrüben Kartoffeln Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Einjähriges Rispengras) Gemeine Quecke Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für die Aufwandmenge von 1,25 l/ha NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist. für die Aufwandmenge von 2,0 l/ha NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist. Genehmigung nach 18 a Abs. 1 PflSchG Pflanzen/Objekte Wurzelzichorie, Chicoree, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Einjähriges Rispengras) Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (Chicoree, Wurzelzichorie, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold): NT102 Die Anwendungs des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %

3 eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln), weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Hinweise für genehmigte Anwendungen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Gebrauchsanleitung Wirkungsweise enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-Ethyl (Wirkmechanismus HRAC Gruppe A). Es wirkt vorzugsweise über das Blatt und wird deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser angewendet. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme transportiert, wo er die weitere Entwicklung stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 bis 14 Tagen nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab (lassen sich leicht herausziehen). wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff aufgrund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert. Dort wird der Wiederaustrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das rasche Absterben der Pflanzen. ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist. Wirkungsspektrum sehr gut bis gut bekämpfbar Nicht ausreichend bekämpfbar Mit 1,25 l/ha Ausfallgetreide aller Getreidearten, Acker-Fuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer, Hirsearten Mit 2,0 l/ha Quecke Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst. Einjähriges Rispengras

4 Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungsgebiete Allgemein wird im Nachauflaufverfahren gegen Ungräser einschließlich Ausfall-Getreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben und Kartoffeln eingesetzt. Die Anwendung sollte erfolgen, wenn die Masse der Unkräuter aufgelaufen ist. Die Applikation wird mit üblicher Spritztechnik durchgeführt. Ackerbau Kartoffel Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In Anwendungstechnik: Spritzen; Aufwandmenge: 1, 25 l/ha; Wartezeit: 45 Tage Ackerbau Kartoffel Schadorganismus/Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Stadium Schadorganismus: Stadium des Schadorganismus: Behandlung bei 15 20 cm Unkrauthöhe Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Anwendungstechnik: Spritzen; Aufwandmenge: 2 l/ha; Wartezeit: 45 Tage Ackerbau Winterraps (Anwendung im Frühjahr) Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen einjähriges Rispengras) sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Anwendungstechnik: spritzen; Aufwandmenge: 1,25 l/ha; Wartezeit: 75 Tage Ackerbau Winterraps (Anwendung im Frühjahr) Schadorganismus/Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Anwendungstechnik: spritzen; Aufwandmenge: 2 l/ha; Wartezeit: 75 Tage

5 Ackerbau Winterraps (Anwendung im Herbst) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar. Anwendungszeitpunkt: Im Herbst nach dem Auflaufen. Anwendungstechnik: spritzen; Aufwandmenge: 1,25 l/ha; Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Ackerbau Winterraps (Anwendung im Herbst) Schadorganismus/Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Stadium Schadorganismus: Applikation bei 15 20 cm Unkrauthöhe. Anwendungszeitpunkt: im Herbst nach dem Auflaufen. Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In Anwendungstechnik: spritzen; Aufwandmenge: 2 l/ha; Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht Ackerbau Zuckerrübe, Futterrübe Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In Anwendungstechnik: Spritzen; Aufwandmenge: 1,25 l/ha; Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

6 Ackerbau Zuckerrübe, Futterrübe Schadorganismus/Zweckbestimmung: Gemeine Quecke Stadium Schadorganismus: Behandlung bei 15-20 cm Unkrauthöhe Anwendungszeitpunkt: Frühjahr nach dem Auflaufen Anwendungstechnik: Spritzen; Aufwandmenge: 2 l/ha; Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Gemüsebau Wurzelzichorie, Chicoree, Spinat, Möhre, Schnitt- und Stielmangold Schadorganismus/Zweckbestimmung: Einjährige einkeimblättrige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar. Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik: Spritzen; Aufwandmenge: 1, 25 l/ha; Wartezeit: Wurzelzichorie, Chicoree: keine; Möhre: 42 Tage; Spinat, Schnitt- und Stielmangold: 28 Tage Besondere Hinweise wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfall-Getreide. Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann der günstigste Anwendungstermin sich ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen Ungräser im 3-Blattstadium befindet. Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet hat, d.h. ca. 15 20 cm hoch ist. Zusätzliche Anwendungshinweise Wenn Quizalofop-P als Ethylester oder andere Wirkstoffe derselben Gruppe (Aryloxyphenoxypropionate HRAC Gruppe A), deren Wirkung auf einer Hemmung der Acetyl CoA Carboxylase (ACCase) der Pflanzen beruht, über mehrere Jahre auf den gleichen Feldern eingesetzt werden, kann es zur Selektion von resistenten Biotypen kommen. Eine Resistenzbildung kann durch geeignete acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen und durch Wechsel zu Herbiziden mit einer anderen Wirkungsweise oder Tankmischungen mit Produkten, die eine unterschiedliche Wirkungsweise haben, vermieden oder zumindest verlangsamt werden. Dementsprechend sollte nicht in jedem Glied der Fruchtfolge ein Wirkstoff aus der Gruppe der Aryloxyphenoxypropionate eingesetzt werden. Getreidekulturen sowie Futtergräser sind empfindlich gegenüber und können durch eine Behandlung geschädigt werden. Abdrift oder Verwehungen von Spritzbrühe auf diese benachbarten Kulturen sind unbedingt zu vermeiden.

7 Verträglichkeit ist gegenüber den zugelassenen Kulturen sehr verträglich. Sorteneinschränkungen sind bisher nicht bekannt. Bei Kartoffelsorten können unter extremen Anwendungsbedingungen vereinzeltweiße Aufhellungen an Blättern auftreten, die sich in der Regel schnell wieder verwachsen. Der Einsatz in Saatkartoffeln ist möglich, da keine Verwechslungsmöglichkeiten dieser Flecken mit Viruskrankheiten der Kartoffeln besteht. Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzten als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Nachbau Nach Anwendung von sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten. Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte Beratung anfordern. Hinweise zur Anwendungstechnik Mischbarkeit Tankmischungen oder Spritzfolgen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf sind möglich. kann in Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden, jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen. In Kartoffeln raten wir von solchen Mischungen ab, weil sie Pflanzenschäden hervorrufen können. Die Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten. Nach der Anwendung von clomazonehaltigen Mitteln sollte ein Abstand von mindestens 14 Tagen bis zum Einsatz von eingehalten werden. Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzten, wie tatsächlich benötig wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3-1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, ev, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit siehe allgemeinen Text an anderer Stelle.

8 Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrühresten sind zu beachten. WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WH916 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Erste Hilfe Nach Hautkontakt: Sofort kontaminierte Kleidung entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Falls Kontaktlinsen verwendet werden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer anhaltenden Reizung ärtzliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt zur symptomatischen Behandlung aufsuchen. Nach Inhalation: Betroffene Person an die frische Luft bringen; warm und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Eine Magenspülung sollte nicht erforderlich sein. Jedoch wird empfohlen, Medizinalkohole und Natriumsulfat zu verabreichen, wenn eine größere Menge aufgenommen wurde. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sowie die Hinweise zu Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

9 Hinweise zum Umweltverhalten Hinweise für Transport und Lagerung Einfluss auf Nutzorganismen NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 C abkühlen. Lagerung LGK nach TRGS 510: 10 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden nicht rauchen! Trocken lagern! Einfluss auf Gewässerorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.