Strukturplan Version 1.0 vom Version 2.1 vom

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Transkript:

Version 1.0 vom 01.12.2007 Version 2.1 vom 28.02.2015

STRUKTURPLAN DES DEUTSCHEN ROCK N ROLL UND BOOGIE- WOOGIE VERBAND E.V. 1. GELTUNGSBEREICH 01.2015-12.2017 2. SCHULUNGSORGANISATION 2.1 Bestehende Schulungsorganisation 2.1.1 Trainer/in C Leistungssport, Gruppentraining als Vereinstrainer/in für Gruppen als Einführung zum Turniertanz für untere Turnierklassen. Einstieg in den Leistungssport. 2.1.2 Trainer/in B Leistungssport, über den Aufgabenbereich der Trainer/in C Leistungssport hinausgehendes Einzel- Training im Leistungssport der unteren Turnierklassen sowie Training von Formationen sowie auf Landesebene Einsatz im Kadertraining 2.1.3 Trainer/in A/B Leistungssport, als Landestrainer/in, Trainer/in von Spitzenpaaren und Formationen sowie als Vereinstrainer/in. Einsatz als Lehrkraft in der fachlichen Trainerausbildung und in der Ausbildung von Wertungsrichtern. 2.1.4 Bundestrainer/in, Koordination der Arbeit und der Aufgaben der Landestrainer/in und Landesjugendtrainer/in, Trainer/in der Bundeskader 2.2 SPORTARTÜBERGREIFENDE BEWEGUNGS-CHECKS Mit der Einführung von sportartübergreifenden Bewegungschecks wird das Ziel verfolgt, Kinder auf ihr Bewegungsverhalten und ihre motorische Fähigkeiten zu überpru fen. So können Kinder in Anbetracht der demographischen Entwicklung gezielt auf Talentförderangebote orientiert, in den Vereinssport eingebunden oder zu Bewegungsförderprogrammen geführt werden. Die Kinder sollen nach der allgemeinen Bewegungserziehung im Grundschulalter regional einen sportartübergreifenden Bewegungs-Check durchlaufen. Hierbei sollen Grundschule, Landessportbund sowie ggf. Stadt- bzw. Kreissportbund und Vereine einen Überblick über die sportmotorische Entwicklung der Grundschüler erhalten. Hierfür existieren bereits validierte sportartübergreifende Testverfahren, u. a. in Form von Vielseitigkeitswettbewerben. (Brandenburg Emotikon) Durch den Turn- und Athletiktest wird im Bereich Rock n Roll diesem Ziel Rechnung getragen. 2.3 ERGEBNISSE IM JAHR 2014-12-16 Jahr RR BW WM WL WM WL 2014 5. Platz 10. Platz 13. Platz 19. Platz 2015 2.4 ZIELVORSTELLUNG BIS 2017 Das Ziel für den ist es, dass in den beiden Hauptklassen immer Paare in den Top 10 der Welt vertreten sind. Dazu zählt auch ein Platz 1-10 auf den jeweiligen Weltmeisterschaften oder Platz 1-3 auf einer Europameisterschaft, denn das sind die Mindestanforderungen des Kaderstrukturplanes für einen A Kader, der eine Anerkennung durch den DTV (Deutscher Tanzsportverband) mit den dazugehörigen Zuschusszahlungen des DTV gewährleistet. Generell fördert der jeweils nur die Hauptklassen mit den dazugehörigen Aufbauklassen. Eine Grundlage dafür sind einheitliche Kaderkonzeptionen auf Bundes- wie Landesebene und die Einbeziehung der Landestrainer in die konzeptionelle Arbeit der Bundestrainer. - 2 - Version 2.1

3. WETTKAMPFSYSTEM 3.1 NATIONALES WETTKAMPFSYSTEM EINZELPAARE 3.1.1 Nach der Turniersportordnung (TSO) des für Einzelpaare werden Sportturniere und Ranglistenturniere durchgeführt. Ranglistenturniere sind Qualifikationsturniere für Weltund Europameisterschaften. 3.1.2 Einzelpaare starten in der Turnierart Rock n Roll und Boogie-Woogie 3.1.3 Einzelpaare tanzen in verschieden Gruppen gemäß der Startklassenordnung des. 3.2 INTERNATIONALES WETTKAMPFSYSTEM Kaderpaare werden mindestens von dem jeweiligen Bundestrainer auf der WM und/oder EM betreut. 3.2.1 Nach den Regeln der WRRC (World Rock n Roll Confederation) werden Welt- und Europameisterschaften durchgeführt. Außerdem starten Einzelpaare bei World-Cups und - Masters. 3.2.2 Einzelpaare starten in den Turnierarten Rock n Roll und Boogie-Woogie 4. ART UND GRÖßE DER KADER Die Berufungen für die Landes- und Bundeskader erfolgt durch die Verbände jährlich zu Beginn des Trainings- und Wettkampfjahres. Verfahren und Inhalte einschließlich Rechte und Pflichten der Kadersportler werden im Leistungssportkonzept des Verbandes festgelegt. Landes- und Nationalverband informieren sich umgehend gegenseitig über ihre Entscheidungen. Ein Sportler kann nur in einem Kader gefördert werden. Geeignete Merkmale zur Auswahl der Kader sind: Perspektivisch bedeutsame Leistungsvoraussetzungen Stand und Entwicklung einschließlich körperbaulicher Dispositionen sowie Gesundheitsstatus Wettkampfleistungen und -erfolge Stand und Entwicklung Bereitschaft zum leistungsorientierten Training gemäß Rahmentrainingsplan 4.1 A-KADER - EINZELWETTBEWERBE - Paare Platz 1 bis 8 bei Weltmeisterschaften und Platz 1 bis 10 der Weltrangliste Rock n Roll und Boogie-Woogie, Platz 1 bis 3 bei Europameisterschaften Rock n Roll und Boogie-Woogie 4.2 B-KADER - EINZELWETTBEWERBE - Paare Platz 1 bis 5 der Deutschen Meisterschaft Rock n Roll und Boogie-Woogie, 4.3 D/C-KADER - EINZELWETTBEWERBE - Talentpaare die auf Landesebene durch den Landeskader gefördert werden. Durch dezentrale Fördermaßnahmen des werden diese Kader unterstützt. Gestaltung des langfristigen Trainings- und Leistungsaufbaus Vielseitigkeit ist eine zentrale inhaltliche Forderung für die allgemeine und die spezielle Ausbildung junger Sportler/innen. Eine frühzeitige, eng ausgerichtete Spezialisierung wird vermieden. Orientierungswerte zur Trainingshäufigkeit und -zeit D/C Kader C-Kader B-Kader A-Kader Trainingseinheiten pro Woche 3-8 5-9 6-11 8-12 Trainingsstunden pro Woche 6-18 12-21 14-24 18-27 Zur Erfüllung der Trainingsziele werden in den Rahmentrainingsplänen der Spitzenverbände für das Kindes- und Jugendalter quasi kontinuierlich steigende Zeitbudgets für Training und Wettkämpfe konzipiert. Version 2.1-3 -

5. LEHRGANGSSYSTEM 5.1 ZENTRALE MAßNAHMEN 5.1.1 Drei zentrale A-Kader-Lehrgänge Rock n Roll und Boogie-Woogie für Paare zur Vorbereitung auf die internationalen Meisterschaften. 5.1.2 Drei zentrale A/B-Kader-Lehrgänge zur Leistungskontrolle und Leistungsverbesserung. 5.2 LEHRGANGSSYSTEM 5.2.1 Landesstützpunkte bzw. Landesleistungszentren, ggf. mit Anerkennung als Bundesstützpunkt, für Kader-Lehrgänge zwecks Einzel- und Gruppentraining der dem zugehörigen A/B/C/D-Kaderpaare sowie Talentsuche und Talentförderung aus D-Kadern. 6. TRAINER 6.1 ANZAHL UND QUALIFIKATION Ein Bundestrainer für den Jugendbereich und ein Bundestrainer für die Hauptklassen. Sie können sich Fachtrainer zur Umsetzung ihrer Zielstellung heranziehen. Sie besitzen die höchste Stufe der Trainerausbildung im Verband. 6.2 AUFGABEN ALS BUNDESTRAINER 1. Durchführung von Lehrgängen für A/B/C-Kader und Talentsichtung 2. Sichtung der Spitzenpaare bei nationalen Meisterschaften 3. Betreuung der Nationalmannschaft bei internationalen Meisterschaften 4. Zusammenarbeit mit den Landestrainern und Heimtrainern bei der Trainingsbetreuung und beim Trainingscontrolling auf Bundes- und Landesebene 5. Vorgabe von Lehrgangsinhalten für Kaderschulungen auf Bundes- und Landesebene 6. Vorgaben für die Verbandstrainer, Landestrainer und Heimtrainer für die Trainingsbetreuung und das Trainingscontrolling auf Bundes-, Landes- und Vereinsebene 7. MAßNAHMEN IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH 7.1 PSYCHOLOGISCHE, SPORTMEDIZINISCHE UND PHYSIOTHERAPEUTISCHE BETREUUNG 7.1.1 Psychologische und physiotherapeutische Betreuung zur Vorbereitung auf und bei Meisterschaften zur optimalen Leistungsausschöpfung durch den betreuenden - Kaderarzt und -Physiotherapeuten (z.z. nicht besetzt). 7.2 SPORTMEDIZINISCHE BETREUUNG NICHT BESETZT 7.2.1 Sportmedizinische Betreuung und Beratung zur Doping-Problematik durch den - Verbands-arzt zur Vermeidung und Bekämpfung von Doping. http://www.drbv.de/cms/index.php/drbv-organisation/beauftragte/anti-dopingbeauftragter 7.2.2 Sportmedizinische Untersuchungen sind jährlich für alle Kaderpaare vorgeschrieben, da sonst die Kaderzugehörigkeit verloren geht. 7.3 TRAININGSLEHRE Erstellung von Trainingsplänen für alle Kaderstufen und Leistungsgruppen im durch die Bundestrainer bzw. Landestrainer. 8. WERTUNGSSYSTEM Eine Anzahl von Wertungsrichtern mit entsprechender Lizenz bewertet Turniere und Meisterschaften im Bereich der Einzelpaare gemäß den Wertungsrichtlinien des in den Turnierarten Rock n Roll und Boogie-Woogie Gewertet wird entsprechend den gültigen Bewertungsrichtlinien des. - 4 - Version 2.1

9. QUALITÄTSMANAGEMENT/QUALITÄTSCONTROLLING 9.1 Zur Herstellung und Sicherung der tanzsportlichen Qualität werden ausschließlich lizenzierte Übungsleiter und Trainer ausgebildet und durch Pflichtschulungen fort- und weitergebildet. Durch befristete Gültigkeit der Lizenzen und darauf aufbauende Lizenzerhaltsschulungen wird die Qualität gesichert. Nationale und internationale Entwicklungen und Trends werden zeitnah in Training und Lehre eingebaut. 9.2 Lizenzerteilung und Lizenzerhalt werden durch den Bundesverband und seine Landesverbände überwacht. Die Fort- und Erhaltsmaßnahmen unterliegen den Richtlinien für Aus- und Weiterbildung des auf Grundlage der Richtlinien des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund). 9.3 Das gleiche Verfahren gilt für die Aus- und Fortbildung der zum Einsatz kommenden Wertungsrichter. Qualitätsabstufungen der Lizenzen, Pflichtschulungen zum Lizenzerhalt, und ein verschärftes Prüfungssystem in der Aus- und Weiterbildung sichern die Qualität der Wertungsrichter. Der verstärkte Einsatz von internationalen Wertungsrichtern bei nationalen Turnieren und Meisterschaften sichern den Vergleich zum internationalen Standard. 9.4 Das Controlling der Qualität von Ausbildung und Lehre wird durch die Ergebnisse der deutschen Tanzsportler im internationalen Vergleich gesichert und bestätigt. Die Qualität der Wertungsrichter wird durch das Wertungssystem und die Turniersportordnung überprüft. Die Schaffung einer flexiblen Einsatzliste von Wertungsrichtern auf nationaler Ebene, und die Entwicklung eines Controllingsystems für alle Wertungsrichter bezüglich ihrer gezeigten Leistungen bei nationalen Wettkämpfen ist ein weiterer Schritt zur Herstellung von mehr Qualitätskontrolle. 9.5 Die ständige Fortschreibung von Rahmentrainingsplänen, Rahmenrichtlinien für die Aus-, Weiter- und Fortbildung im, Turniersportordnung und Strukturplänen sowie die Schaffung eines Fördersystems für Hochleistungssportler ergänzen das Qualitätscontrolling. Version 2.1-5 -