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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB iepco ag Steiächerweg 10 5316 Leuggern SWITZERLAND www.iepco.ch info@iepco.ch Tel. +41 56 268 80 40 Fax +41 56 268 80 50 Geltungsbereich - Dienstleistungen an Kundenteilen - Galvanische Beschichtungen - Bearbeitungen durch Strahlverfahren 01.08.2018 Verkauf / Entwicklung Hofstrasse 21 CH-8181 Höri Tel. +41 44 861 16 16 Fax +41 44 860 63 86 Produktion / Lager Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern Tel. +41 56 268 80 40 Fax +41 56 268 80 50 Dienstleistung Schiffmüliweg 31 CH-5316 Gippingen Tel. +41 56 245 33 91 Fax +41 56 245 40 35

Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Preise... 2 3 Verpackung... 2 4 Versand... 2 5 Lieferfrist... 2 6 Reklamationen... 3 7 Zahlung... 3 8 Ausführung... 3 9 Eigentumsvorbehalt... 3 10 Unterlagen und Material des Bestellers... 3 11 Datenschutz... 4 12 Garantie... 4 13 Haftung... 4 14 Ausschluss weiterer Haftungen des Dienstleisters... 4 15 Salvatorische Klausel... 5 16 Erfüllungsort... 5 iepco ag Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern 1/5

1 Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden (nachfolgend Besteller genannt) und der iepco ag (Steiächerweg 10, CH- 5316 Leuggern nachfolgend Dienstleister genannt). Soweit nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, gelten nachstehende Bedingungen. Alle mündlichen oder telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden. 2 Preise Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto, ab Werk und schliessen Transport, Verpackung und Versicherung nicht ein. Preisänderungen bleiben uns vorbehalten, sofern durch Änderungswünsche, Ergänzungen, nicht zeichnungs- oder musterkonforme Teile, Mehrkosten entstehen. Sämtliche Nebenkosten wie z.b. Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen sowie die damit verbundenen administrativen Kosten zu tragen. Soweit derartige Kosten, Steuern etc. beim Dienstleister oder seinen Hilfspersonen erhoben werden, sind diese vom Besteller nach Vorlage der entsprechenden Dokumente zu erstatten. Richtpreise sind in jedem Fall unverbindlich. 3 Verpackung Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und werden nicht zurückgenommen. 4 Versand Der Versand erfolgt ab unserem Werk in CH-5316 Gippingen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportschäden oder Verluste sind vom Empfänger sofort dem Transporteur zu melden. Transportversicherungen werden durch uns nur nach Vereinbarung abgeschlossen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers. 5 Lieferfrist Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferfrist beginnt bei Eingang der Bestellung und der vereinbarten Anzahlung resp. Klärung sämtlicher notwendiger, technischer und kaufmännischer Details und allenfalls Erhalt von Musterteilen. Fehlen nachträglich Weisung oder Material, so stehen vereinbarte Fristen still. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistungen verursacht, wenn Hindernisse auftreten, die der Dienstleister trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise fehlerhafte Zulieferung der nötigen Materialien, erhebliche Betriebsstörung oder Unfälle. Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Fall zu bezahlen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus. Eine Überschreitung der Lieferfrist kann weder eine Haftung unsererseits noch eine Annullierung des Auftrages nach sich ziehen. iepco ag Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern 2/5

6 Reklamationen Der Besteller hat die Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und dem Dienstleister eventuelle Mängel unverzüglich, jedoch höchstens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Allfällige verdeckte Mängel hat der Besteller binnen 8 Tagen nach der Entdeckung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Rügefristen sind jegliche Mängelrechte verwirkt. 7 Zahlung Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto in Schweizer Franken zahlbar. Abweichende Konditionen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Dienstleisters gültig. Die Zurückhaltung oder Verrechnung von Zahlungen wegen beliebiger Gegenansprüche oder Beanstandungen ist nicht zulässig. 8 Ausführung Alle Aufträge werden nach modernen Arbeitsmethoden und mit aller gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Eine Gewähr für die Eignung unserer Verfahren für den vom Besteller beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter werden nach bestem Wissen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile, die dem Besteller oder Dritten erwachsen sollten, hergeleitet werden. Bei mangelhafter Ausführung eines Auftrages beschränkt sich unsere Haftung auf eine Verbesserung derselben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden. 9 Eigentumsvorbehalt Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Dienstleisters bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware. 10 Unterlagen und Material des Bestellers Zeichnungen, Qualitätsanforderungen, Messpunkte, Material und Arbeitsbeschreibung, Normen, etc. werden dem Dienstleister vom Besteller zur Verfügung gestellt und gelten als Weisung. Fehlen detaillierte Unterlagen, so hat der Dienstleister die branchenübliche Ausführung und Qualität zu liefern. Für vom Besteller verlangte Endmasse sind dem Dienstleister Werkstücke anzuliefern, deren Rohmasse geprüft sind. Zur Toleranz-Veredelung sind die nötigen Lehren vom Besteller zur Verfügung zu stellen. Wellen, Achsen und dergleichen sind in rundlaufgeprüftem Zustand anzuliefern. Der Dienstleister hat das vom Besteller gelieferte Material summarisch zu prüfen. Wesentliche Abweichungen von Gewicht und Stückzahl sowie offensichtliche Mängel sind dem Besteller schriftlich zu melden, der innert angemessener Frist über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat. iepco ag Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern 3/5

11 Datenschutz Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Bestellers zu erfassen und zu bearbeiten. Der Besteller ist insbesondere damit einverstanden, dass der Dienstleister zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland bekannt gibt. 12 Garantie Für Garantieleistungen gelten die Richtlinien des Verband Galvanobetriebe der Schweiz - SWISSGALVANIC. Die Garantie des Dienstleisters erstreckt sich auf eine den branchenüblichen Qualitätsnormen entsprechende respektive, auf eine weisungsgerechte Vertragserfüllung. Eine weitergehende Garantie bezüglich der Verwendbarkeit der Werkstücke für bestimmte Zwecke besteht nicht. Jede Weiterverarbeitung der Werkstücke durch den Besteller schliesst die nachträgliche Geltendmachung von Mängeln aus. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar auf nicht weisungsgerechte Vertragserfüllung respektive auf Missachtung branchenüblicher Qualitätsnormen zurückzuführen sind, wie beispielsweise natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falsche Bedienung, übermässige Beanspruchung etc. Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm rechtzeitig und schriftlich mitgeteilten Mängel auszubessern oder durch Reduktion des Rechnungsbetrages auszugleichen. Der Dienstleister trägt nur diejenigen Kosten, die durch die Mängelbeseitigung oder den Ersatz schadhafter Teile in seinen Werkstätten entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, nicht in seinen Werkstätten repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus erwachsenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Im Verlaufe der Garantiearbeiten ersetzte Werkstücke werden Eigentum des Dienstleisters, dürfen aber nicht für den ursprünglichen Zweck verwendet werden. 13 Haftung Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich auf den Ersatz direkter Sachschäden, soweit diese nachweisbar durch den Dienstleister verschuldet wurden. Die Ersatzpflicht des Dienstleisters bleibt jedoch auf die Höhe des Veredelungspreises der schadhaften Werkstücke begrenzt. Jegliche weiteren Ansprüche und/oder Rechte des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz (unter Einschluss von Ansprüchen aus entgangenem Gewinn, Zinsverlust, Produktionsausfall, Ersatz anderer indirekter Schäden) oder auf Auflösung des Vertrages sind ausgeschlossen. Der Besteller hat für die Schäden einzustehen, die durch die Mängel in dem von ihm zur Verfügung gestellten Material verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn es durch das Personal des Dienstleisters ohne Beanstandung verwendet worden ist. 14 Ausschluss weiterer Haftungen des Dienstleisters Für den Fall, dass Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung bestehen sollten, ist der Gesamtbetrag dieser Ansprüche auf den vom Besteller bezahlten Preis beschränkt. Hingegen sind insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers iepco ag Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern 4/5

auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Rückrufkosten, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Auch die Haftung für den Ersatz von Ansprüchen Dritter, welche gegenüber dem Besteller wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. 15 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile des mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Zweck möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 16 Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie auch Gerichtsstand, ist CH-5330 Bad-Zurzach. Es gilt Schweizerisches Recht. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. iepco ag Steiächerweg 10 CH-5316 Leuggern 5/5