Tatfunk-Wettbewerb 2013/14. Teilnahmebedingungen



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Tatfunk-Wettbewerb 2013/14 Teilnahmebedingungen

Tatfunk-Wettbewerb 2013/14 I. Allgemeine Teilnahmebedingungen Zum Tatfunk-Wettbewerb wird jede Tatfunk-Gruppe zugelassen, die zum Einsendetermin am Ende des Schuljahres sowohl die fertige Sendung in 10facher Kopie auf CD (falls diese nicht im mp3-format, dann bitte noch zusätzlich 1 CD mit Sendung im mp3-format beilegen), wie auch das komplette Projektheft (Antrag, Zwischen- und Jahresbericht in gedruckter Form) in einfacher Ausführung fristgerecht bei den betreuenden Institution eingereicht hat. Es gelten folgende Einsendetermine: Bayern 16. Juli 2014 (Stiftung Zuhören) Brandenburg 26. Juni 2014 (LISUM) Bremen 17. Juli 2014 (Senatorin für Bildung) Nordrhein-Westfalen 23.Juni 2014 Sachsen 07. Juli 2014 (SLM) Hessen 14. Juli 2014 (Arbeitskreis Rundfunk und Schule) Wichtig: Für die Einsendung gilt nicht der Poststempel, sondern spätestens zum Termin des Einsendeschlusses müssen die Unterlagen vorliegen. Das E-Learning Modul Projektmanagement, das unter www.tatfunk.de erreichbar ist, stellt hilfreiche Vorlagen (v.a. Finanzplan) und Informationen zur Verfügung. Um diese Plattform zu nutzen, muss eine einmalige Anmeldung mit frei wählbarem Benutzernamen und Passwort durchgeführt werden. II. Erläuterungen zum Projektheft Für die Zulassung zum Wettbewerb ist jede Tatfunk-Gruppe verpflichtet, zusammen mit der fertigen Sendung ein Projektheft, das den Projektverlauf dokumentiert, mit allen Unterlagen zum Projekt in Papierversion einzusenden. Dieses Projektheft fließt im Rahmen des Bereichs Projektmanagement in die abschließende Bewertung ein (siehe Punkt III. Bewertungsraster). Das Projektheft soll das gesamte Projekt von Beginn an dokumentieren und kann in einer selbst gewählten Form (gebunden, geheftet, o.ä.), allerdings in gedruckter Version abgeliefert werden. Die Inhalte des Projektheftes setzen sich aus den Unterlagen zusammen, die durch die Gruppe im Verlauf des Tatfunk-Schuljahres erstellt werden müssen. Darüber hinaus kann die Gruppe das Projektheft frei gestalten und weitere Materialien und Unterlagen hinzufügen. Folgende Bestandteile muss das Projektheft auf alle Fälle enthalten: 2

Projektantrag, Zwischenbericht und Abschlussbericht. a) Projektantrag Jede Tatfunk-Gruppe muss einen schriftlichen Projektantrag erstellen und an die betreuende Institution senden. Hierfür gelten folgende Einsendetermine: Bayern 30. November 2013 (Stiftung Zuhören) Brandenburg 30. November 2013 (LISUM) Bremen 30. November 2013 (Senatorin für Bildung) Nordrhein-Westfalen 30. November 2013 Sachsen 30. November 2013 (SLM) Hessen 30. November 2013 (AK Rundfunk und Schule) Dieser Projektantrag wird von Experten begutachtet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei Wochen. Die geförderten Tatfunk-Gruppen unterzeichnen im Anschluss daran eine Vereinbarung zum Projektbudget, die genauere Regeln zum Umgang mit dem Budget enthält. Nach Rücksendung der unterschriebenen Vereinbarung wird die Budgetsumme auf ein Konto des Kurses überwiesen. Der Projektantrag muss folgende Bestandteile enthalten: Sendekonzept, inkl. Zielgruppenfestlegung Zeitplan Budgetplan 1 Teilnehmerliste mit Namen, Geburtsdaten und Verantwortungsbereichen Kontoverbindung des Schülerkontos Nähere Angaben zu den einzelnen Punkten finden sich im Anhang unter Punkt 1, Seite 6. Der Projektantrag wird Bestandteil des Projekthefts. b) Zwischenbericht zum Schulhalbjahr Jede Tatfunk-Gruppe muss zum Schulhalbjahr per Email einen schriftlichen Zwischenbericht per Email einsenden. Hierfür gelten folgende Einsendetermine: Bayern 14. März 2014 (Stiftung Zuhören) Brandenburg 14. Februar 2014 (LISUM) Bremen 07. Februar 2014 (Senatorin für Bildung) Nordrhein-Westfalen 14. Februar 2014 (LVR-Zentrum für Medien) Sachsen 7. März 2014 (SLM) Hessen 14, Februar 2014 (AK Rundfunk und Schule) Der Zwischenbericht besteht aus zwei Teilen: a) Schriftlicher (formloser) Projektbericht zum Projektverlauf, sollte - 2-3 Seiten nicht überschreiten 1 Für den Budgetplan muss die Mustervorlage (Excel-Datei) aus der Tatfunk-Lernplattform im Bereich Projektmanagement verwendet werden. Die Datei ist dort als Download verfügbar. 3

- inhaltlich den Ist-Stand der Projektarbeit widerspiegeln - einen Überblick über den bisherigen und weiteren, geplanten Verlauf geben - die bisherige Zusammenarbeit mit dem Mediencoach beschreiben - selbstkritisch den bisherigen Projektverlauf reflektieren b) Finanz-Zwischenbericht - Unter Verwendung der Mustervorlage (vgl. Fußnote 2) wird der Kassenstand zum Stichtag detailliert dargelegt (d.h. alle bis dahin getätigten Ausgaben werden in einer Liste zusammengefasst und aufsummiert). Vgl. auch Punkt 2, Seite 7, im Anhang! Der Zwischenbericht wird Bestandteil des Projekthefts. c) Abschlussbericht zum Schuljahresende Der Abschlussbericht besteht aus zwei Teilen und wird als Bestandteil des Projekthefts zum offiziellen Einsendeschluss des Wettbewerbs am Schuljahresende eingesandt: a) Schriftlicher (formloser) Bericht zum Projektverlauf, sollte - 3-4 Seiten nicht überschreiten - auf dem Zwischenbericht aufbauen - den Projektverlauf von der Entstehung der Idee über die Planungsphase bis hin zu Realisierung anhand eines Soll-/Ist-Vergleichs darstellen (d. h. die Planung (= Soll ) wird mit dem tatsächlichen Verlauf (= Ist ) verglichen) und Gründe für aufgetretene Abweichungen nennen - auch der Reflexion der Gruppe über die gemeinsame Arbeit dienen b) Jahres-Finanzabschluss (vgl. Anhang, Punkt 2, Seite 7) - unter Verwendung der Mustervorlage (vgl. Fußnote 2) wird der Kassenstand zum Schuljahresende detailliert dargelegt (d.h. alle getätigten Ausgaben werden in einer Liste aufgeführt und aufsummiert) - alle aufgeführten Posten werden durch Originalbelege nachgewiesen (Belege auf DIN A 4-Seiten aufkleben und sinnvoll durchnummerieren) - Der Restbetrag wird an die betreuende Institution zurücküberwiesen. 4

III. Bewertungsraster 1. Sendung 2. Projektmanagement Max. Gesamtpunktzahl - Thema - Struktur - Inhalt - Technik - Einhaltung der Termine - Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen - Gesamtdarstellung/ Gestaltung - Zusammenarbeit mit Partnern (Mediencoach, Stiftung) max. 60 Punkte max. 40 Punkte max. 100 Punkte Genauere Informationen zum Bewertungsbereich Projektmanagement (jeder Bereich wird mit maximal 10 Punkten bewertet): Einhaltung der Termine: Es zählt die pünktliche Einsendung aller geforderter Unterlagen. Wichtig: Für die Einsendungen gilt nicht der Poststempel, sondern spätestens zum jeweils genannten Termin müssen die Unterlagen vorliegen. Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen: Es zählt nicht alleine die Einhaltung der Einsendetermine, sondern auch die Qualität und die Vollständigkeit der Unterlagen werden bewertet. Ist zum Beispiel der Projektantrag vollständig eingegangen (inklusive der Namensliste, der Zuständigkeiten und der Schüler-Kontonummer)? Gesamtdarstellung/ Gestaltung: Hier wird der Gesamtauftritt nach formalen Gesichtspunkten beurteilt. Hat sich eine Gruppe besondere Mühe bei der CD- Layoutgestaltung gegeben? Ist das Projektheft in einer ansprechenden äußeren Form eingereicht worden? etc. Zusammenarbeit mit Partnern: Sowohl die Zusammenarbeit mit den Mediencoaches wie auch mit den betreuenden Institution wird hier bewertet. Hat die Kommunikation gut geklappt? Wurden individuell vereinbarte Termine eingehalten? etc. IV. Feedback Jede Tatfunk-Gruppe erhält nach Abgabe des Projekthefts eine Rückmeldung zum Projektmanagement und nach der Entscheidung der Jury ein Feedback zur Sendung. Die genaue Punktzahl und Platzierung wird aus organisatorischen Gründen allerdings nur für die drei Erstplazierten ausgewiesen. 5

Anhang 1. Hinweise zum Projektantrag Der Projektantrag muss folgende Bestandteile aufweisen: a) Sendekonzept Bei der Erarbeitung des Sendekonzepts ist die Hilfe des Mediencoaches unerlässlich! Folgende Fragen sollten beantwortet werden: Welches Thema soll die Sendung haben? Wie ist die Sendung aufgebaut? Welche Interviewpartner sollen angefragt werden? Für welche Zielgruppe ist die Sendung gedacht? Welcher Radiosender soll die Sendung senden? Welche Vorgaben müssen deshalb beachtet werden? Mit welchen externen Partnern (Interviewpartnern, Radiosendern etc.) haben bereits Vorgespräche stattgefunden? Sollen eine oder mehrere Sendungen produziert werden? b) Zeitplan Wichtig für die Einschätzung der Realisierbarkeit des Projektvorhabens ist die Erstellung eines möglichst detaillierten Zeitplans. Ein Zeitplan verdeutlicht, in welchen Etappen die Umsetzung geplant ist und bis wann welche Zwischenziele erreicht sein müssen (Einsendetermine beachten!). Im E-Learning-Modul Projektmanagement sind Beispiele für einen Zeitplan hinterlegt. c) Budgetplan Geförderte Gruppen können für die Realisierung ihres Vorhabens ein Budget in der maximalen Höhe von EUR 200 beantragen. Dazu muss ein detaillierter Finanzplan erstellt werden, der alle anfallenden Kosten möglichst realistisch auflistet. Beantragt werden können Fahrtkosten, Materialkosten (z.b. Batterien, CD-Rohlinge), Spesen (nur für ganztätige Reisen; max. 15 EUR pro Person pro Tag) sowie sonstige Auslagen. Die fortlaufende Betreuung durch die Mediencoaches wird direkt mit der Schulleitung 2 abgerechnet; dieser Kostenpunkt darf also nicht in der Budgetplanung aufgeführt werden. Im E-Learning-Modul Projektmanagement ist eine Mustervorlage (Excel-Tabelle zum Ausfüllen) hinterlegt, die für die Erstellung des Budgetplans benutzt werden muss. Die Schulen, die Tatfunk mit eigener Finanzierung durchführen, bitten wir ebenfalls um einen Finanzplan über die ihnen zu Verfügung stehenden Mittel, da dies ein entscheidender Teil jeder Projektarbeit ist. d) Teilnehmerliste und Verantwortlichkeiten Die Tatfunkgruppe erstellt eine Teilnehmerliste mit den vollständigen Namen, den Geburtsdaten und den E-Mail-Adressen jedes Tatfunkers. Sie benennt einen Chef vom Dienst (CvD), der in erster Linie für die Koordination des Projektablaufs verant- 2 Hier kann es in den einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner über die geltenden Rahmenbedingungen. 6

wortlich ist. Darüber hinaus nennt die Gruppe einen Schüler, der im Verlauf des Schuljahres als Ansprechpartner für die betreuende Institution zur Verfügung steht. Dieser Schüler sollte per E-Mail gut zu erreichen sein, da alle wichtigen Informationen im Verlauf des Schuljahres per Mail versandt werden. Außerdem muss der Kurs einen Schatzmeister bestimmen. e) Kontoverbindung Der Kurs kümmert sich rechtzeitig um eine Kontoverbindung für das Tatfunk-Projekt und führt diese im Projektantrag auf. Dieses Konto soll frei zugänglich für die Schüler sein und eigens von ihnen verwaltet werden. Banken bieten meist ein kostenloses Konto für Schülerinnen und Schüler an. Sollten jedoch Kosten in diesem Zusammenhang entstehen, können diese im Finanzplan berücksichtigt werden. Wichtig: Die geförderten Schulen müssen das Schülerbudget bis zum Halbjahr abrufen, d.h. die unterschriebene Vereinbarung über die Förderung in Höhe von 200,- Euro bei der betreuenden Institution eingegangen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine finanzielle Förderung nicht mehr gewährleistet. Nicht vergessen: Der Projektantrag muss auf alle Fälle in elektronischer Form eingesandt werden (eine Papierversion kann zusätzlich geschickt werden)! Der Projektantrag muss spätestens zum Datum des Einsendeschlusses vorliegen. 2. Hinweise zu den Finanzabrechnungen a) Schülerbudget Allgemein: Grundsätzlich muss für alle Finanzanträge bzw. abrechnungen die Mustervorlage unter www.tatfunk.de (E-Learning-Modul Projektmanagement ) verwendet werden. Die Auflistung der Finanzen wird fortlaufend geführt. Die Endsumme in der Excel-Tabelle entspricht also immer dem bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Geld. Originalbelege werden auf DIN A4 Papier geklebt und am Schuljahresende als Teil des Finanzabschlussberichts im Projektheft eingesandt. Belege werden logisch (chronologisch) und nachvollziehbar nummeriert; dabei erhält jede Ausgabe/ jeder Beleg eine eigene Zeile in der Tabelle. Bei Ausgaben, für die keine Belege vorhanden sind (z.b. Benzinkosten) müssen Eigenbelege angefertigt werden, die den Betrag, Gegenstand, Zweck und die Firma des Einkaufs aufweisen sowie das Datum und die Unterschrift des Einkäufers. Dies gilt auch im Falle eines Beleg-Verlusts. (Achtung: es können nicht willkürlich zu jeder Position Eigenbelege erstellt werden!) Grundsätzlich gilt: Ausgaben, die nicht durch einen Beleg nachgewiesen sind, werden nicht erstattet. 7

Erläuterung zu genehmigten Ausgaben: Das Projektbudget darf ausschließlich für Auslagen verwendet werden, die sich eindeutig einer der folgenden Kategorien zuordnen lassen: Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion der Radiosendung stehen (z.b. CD-Rohlinge). Die Schule ist verpflichtet die nötige technische Ausstattung (z.b. Geräte, Soundkarte) zur Verfügung zu stellen, daher haftet die Stiftung nicht für Defekte/ Verschleißerscheinungen an technischen Geräten, die während der Arbeit im Projekt auftreten können. Fahrtkosten zu Interview- oder Recherchezwecken, wobei immer nur eine unbedingt nötige Anzahl von Schülern an einer entsprechenden Fahrt teilnehmen kann. Wenn mehr als zwei Personen an einer solchen Fahrt teilnehmen, ist dies der Stiftung schriftlich zu begründen. Bei Fahrten mit dem Auto müssen Ausgangs- und Zielort bzw. die Entfernung in Kilometern angegeben werden: pro Kilometer können 0,30 abgerechnet werden. Spesen nur für ganztätige Reisen; maximal 15 pro Person pro Tag Kleine (!) Präsente für Interviewpartner über insgesamt maximal 25 im Schuljahr. Finanzabschluss: Am Ende des Schuljahres wird im Rahmen der Abgabe des Projektheftes an die Stiftung ein Jahres-Finanzabschluss geschickt, der alle Ausgaben inklusive der Originalbelege enthält. Hieraus muss die Summe der nicht benötigten Mittel deutlich ersichtlich sein. Der Restbetrag wird an die Stiftung bzw. die betreuende Institution zurück überwiesen. Der Schatzmeister fertigt eine Kopie der Originalbelege an, um bei eventuellen Rückfragen Auskunft geben zu können. Grundsätzlich sollte der betreuende Lehrer über den aktuellen Finanzstatus informiert sein und die ausgehenden Finanzberichte kontrollieren. b) Mediencoachbudget Die Mediencoaches werden von der betreuenden Institution oder von der Schule direkt bezahlt. Genauere Anweisungen bekommen Sie bei Ihrer betreuenden Institution. Sollten Sie den Mediencoach direkt bezahlen beachten Sie bitte folgende Punkte: Achten Sie darauf, dass die Rechnungen korrekt gestellt sind. Bitte bezahlen Sie den Mediencoach immer rechtzeitig nach Rechnungseingang. Bewahren Sie die Original-Rechnungen gut auf. Schicken Sie am Ende des Schuljahres (Einsendedatum siehe Vereinbarung) einen Jahres-Finanzabschluss zum Mediencoachbudget mit den gesammelten Original-Rechnungen an die Stiftung bzw. die betreuende Institution. Der nicht benötigte Restbetrag des Mediencoachbudgets wird an die betreuende Institution zurück überwiesen 8

3. Kontaktdaten Ansprechpartner Bayern Tina Täsch Stiftung Zuhören c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien Heinrich-Lübke-Str. 27 81737 München Tel. 089/ 63 808-256 Fax 089/ 63 808-290 Tina.taesch@blm.de Ansprechpartner Hessen Markus Pleimfeldner Arbeitskreis Rundfunk und Schule c/o Hessischer Rundfunk Bertramstraße 8 60320 Frankfurt Tel. 069/ 155 2786 od. -2807 Fax 069/155 3939 markus.pleimfeldner@hr.de Ansprechpartner Brandenburg Dr. Detlef Gietzel Leiter Referat 32 Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) Struveweg 14974 Ludwigsfelde-Struveshof Tel. 03378/ 209-226 Fax 03378/ 209-198 detlef.gietzel@lisum.berlin-brandenburg.de www.lisum.berlin-brandenburg.de Ansprechpartner Bremen Timo Scholz Referat 21 Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 28195 Bremen Tel. 0421/ 36116957 timo.scholz@bildung.bremen.de Ansprechpartner Sachsen Kersten Ihne Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Ferdinand-Lassalle-Straße 21 04109 Leipzig Tel. 0341 22 59-150 kersten.ihne@slm-online.de www.slm-online.de Bundesweite Koordination: Birgit Echtler Stiftung Zuhören - Geschäftsstelle München - c/ o Bayerischer Rundfunk - Rundfunkplatz 1-80335 München - Tel: 089 5900 41256 - info@stiftung-zuhoeren.de 9