Informationen und Fördergrundlagen zur Förderung in Kindertagespflege - Stand 04/2019 (gültig rückwirkend zum )

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Transkript:

Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Informationen und Fördergrundlagen zur Förderung in Kindertagespflege - Stand 04/2019 (gültig rückwirkend zum 01.01.2019) Was ist Kindertagespflege? Kindertagespflege ist eine Form von regelmäßiger, organisierter und geplanter Kinderbetreuung. Sie wird durch qualifizierte und geeignete Tagespflegepersonen erbracht und kann im Haushalt der Tagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Förderung in Kindertagespflege nach 23 und 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Wenn Ihr Kind in Kindertagespflege betreut werden soll, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach den 23 und 24 SGB VIII zu stellen. Beim Vorliegen der Voraussetzungen, wird eine sogenannte "laufende Geldleistung" monatlich von der Stadt Ulm an die Tagespflegeperson ausbezahlt und gleichzeitig wird von den Erziehungsberechtigten ein monatlicher Kostenbeitrag erhoben. Wer kann eine Förderung nach 23 und 24 SGB VIII beantragen? Grundsätzlich alle Erziehungsberechtigten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Das Kind und seine Erziehungsberechtigte/n müssen mit Hauptwohnsitz in Ulm gemeldet sein. Bei Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres wird die Hilfe nur dann gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. die Förderung des Kindes für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Bei Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht der Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Bei Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kann die laufende Geldleistung ergänzend zu einer Kindertagesstätte, Kindergarten, Hort o. ä. gewährt werden, wenn beispielsweise der Betreuungsbedarf des Kindes durch die Einrichtung nicht vollständig abgedeckt werden kann. Die Eignung der Tagespflegeperson muss durch eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege nach 43 SGB VIII nachgewiesen werden. Wo erhalte ich einen Antrag auf Förderung? Einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege erhalten Sie an folgenden Stellen: Tagesmütterverein Ulm e.v., Deinselsgasse 18, 89073 Ulm, Tel: 0731/ 60 23 37 6, www.tmv-ulm.de, Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales, Abteilung Kinderbetreuung Ulm (KIBU), Kindertagespflege, Frau Mim, Tel. 0731/161-5073 oder Frau Hoffmannova Tel. 0731/161-5074, Ulmergasse 15, 89073 Ulm, E-Mail: s.mim@ulm.de, n.hoffmannova@ulm.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales, Fachberatung Kindertagespflege, Herr Sill, Herrenkellergasse 1, 89073 Ulm, Tel. 0731/161-5455

- 2 - Wo muss ich den Antrag stellen? Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen bei der Stadt Ulm, Abteilung KIBU, Kindertagespflege, Frau Mim oder Frau Hoffmannova gestellt werden. Ab wann gewährt die Stadt Ulm eine Förderung? Frühestens ab Bedarfsmeldung und Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist die Förderung befristet? Die Förderung wird auf max. 12 Monate befristet. Nach diesem Zeitraum ist erneut ein Antrag zu stellen. Wie hoch ist die laufende Geldleistung? Die Höhe der laufenden Geldleistung richtet sich in Ulm nach dem Betreuungsumfang und dem Alter des betreuten Kindes. Pro Betreuungsstunde werden von der Stadt Ulm folgende Beträge an die Tagespflegeperson bezahlt: a) Allgemeine Empfehlungen für Baden-Württemberg: Alter des Kindes Stundensatz unter 1 Jahr 6,50 1 bis unter 3 Jahre 6,50 über 3 Jahre 5,50 b) Freiwillige Leistungen der Stadt Ulm: Voraussetzung für die Gewährung von freiwilligen Leistungen durch die Stadt Ulm: Vorlage einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung von der Tagespflegeperson und den Eltern, dass keine privaten Zuzahlungen zu den öffentlich geförderten Betreuungszeiten/Stundensätzen erfolgen. Alter des Kindes Allgemeine Empfehlungen Baden - Württemberg (s.o.) Freiwilliger Zuschlag Stadt Ulm Stundensatz Gesamt unter 1 Jahr 6,50 4,50 11 1 bis unter 3 Jahre 6,50 2,50 9 über 3 Jahre 5,50 2,50 8 Bei der Betreuung von Kindern über 1 Jahr kann beim Vorliegen der folgenden Gegebenheiten ein weiterer freiwilliger ergänzender Zuschlag in Höhe von 2 pro Betreuungsstunde gewährt werden: - nachgewiesener Inklusionsbedarf - Betreuung zu ungünstigen Zeiten (Randzeiten); (vor 7 Uhr, zwischen 18 und 22 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen) - bei Übernahme von Vertretungszeiten Liegen mehrere Gegebenheiten gleichzeitig vor, wird der ergänzende Zuschlag nur einmal gewährt. Wie hoch ist der zu zahlende Kostenbeitrag? Die Höhe der Kostenbeiträge orientiert sich in Ulm an der "Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder". Bei Betreuungszeiten ab 28 Std. pro Woche entspricht der Kostenbeitrag dem der Kindertagesstätten. Für Betreuungszeiten unter 28 Std. pro Woche werden die Sätze entsprechend angepasst.

- 3 - Allgemeine Regelungen: Die Höhe des Kostenbeitrags ist abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten dem Betreuungsumfang (Betreuungsstunden in der Woche) dem Alter des Kindes der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt der Erziehungsberechtigten Bei Kindern unter 3 Jahren (sogenannten U3 Kindern) wird der 1,5-fache Kostenbeitrag erhoben. Als Höchstbetrag wird derzeit ein pauschaliertes Nettoeinkommen von 5743,43 festgesetzt. Sozialregelungen bei der Erhebung des monatlichen Kostenbeitrages: Besuchen gleichzeitig drei Kinder aus dem Haushalt der/des Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder oder werden in Kindertagespflege betreut, so entfällt die Grundgebühr für das dritte Kind. Haben der/die Erziehungsberechtigten vier oder mehr Kinder im Haushalt oder sind Lobby Card berechtigt, entfällt die Grundgebühr. Werden gleichzeitig 2 Kinder aus dem Haushalt der/des Erziehungsberechtigten betreut, so wird für Kinder unter 3 Jahren lediglich das 1,25-fache der Grundgebühr erhoben. Berechnung: Der monatliche Kostenbeitrag je Kind ergibt sich aus der Multiplikation des in der Kostenbeitragstabelle jeweiligen zutreffenden Prozentsatzes mit dem nach 4 der Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ermittelnden monatlichen pauschalierten Nettoeinkommens. Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege wöchentliche Betreuungsstunden Kinderanzahl 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 5 0,49 % 0,31 % 0,13 % 6 0,59 % 0,37 % 0,16 % 7 0,68 % 0,44 % 0,19 % 8 0,78 % 0,50 % 0,22 % 9 0,88 % 0,56 % 0,24 % 10 0,98 % 0,62 % 0,27 % 11 1,08 % 0,69 % 0,30 % 12 1,17 % 0,75 % 0,32 % 13 1,27 % 0,81 % 0,35 % 14 1,37 % 0,87 % 0,38 % 15 1,47 % 0,94 % 0,40 % 16 1,56 % 1,00 % 0,43 % 17 1,66 % 1,06 % 0,46 % 18 1,76 % 1,12 % 0,49 % 19 1,86 % 1,19 % 0,51 % 20 1,96 % 1,25 % 0,54 % 21 2,05 % 1,31 % 0,57 % 22 2,15 % 1,37 % 0,59 % 23 2,25 % 1,44 % 0,62 % 24 2,35 % 1,50 % 0,65 % 25 2,45 % 1,56 % 0,67 % 26 2,54 % 1,62 % 0,70 % 27 2,64 % 1,68 % 0,73 % Betreuungsbausteine in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Stufe 1 28 Std. 2,75 % 1,75 % 0,75 % Stufe 2 über 28-33 Std. 3,75 % 2,75 % 1,75 % Stufe 3 über 33-38 Std. 5,25 % 4,25 % 3,25 % Stufe 4 über 38-43 Std. 6,35 % 5,35 % 4,35 % Stufe 5 über 43-48 Std. 7,45 % 6,45 % 5,45 % Stufe 6 über 48 Std. 8,55 % 7,55 % 6,55 %

- 4 - Was passiert nach Antragsstellung? Der Antrag wird geprüft. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der bewilligten Geldleistung, welchen die Tagespflegeperson in Kopie erhält. Die laufende Geldleistung wird monatlich im Voraus direkt an die Tagespflegeperson ausbezahlt. Des Weiteren ergeht an die Eltern ein Bescheid über den festgesetzten Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag ist zum 5. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Allgemeine Informationen zur Antragsstellung Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der Tagespflegeperson. Bei der Antragsstellung ist zu beachten: Der Antrag wird bei der Ausgabe mit einem Ausgabedatum versehen. Frühestens ab diesem Datum kann die Förderung bewilligt werden. Zur Berechnung des Kostenbeitrags erhalten die Erziehungsberechtigten zusätzliche Formulare, auf denen das Einkommen abgefragt wird. Die Erziehungsberechtigten sind zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Wer dies nicht möchte bzw. keine vollständigen Nachweise vorlegt, bei dem wird der Kostenbeitrag anhand des jeweiligen Höchstbetrages der Gebührensatzung festgesetzt. Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen einzureichen: Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (nur im Original), Stundennachweis der Eingewöhnung (falls eine Eingewöhnung stattfindet), Arbeitsverträge (Bescheinigung über wöchentliche Arbeitszeiten), Schulbescheinigung, Leistungsbescheid Jobcenter o.ä. müssen als Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen immer dem Antrag beigelegt werden Formular "Angaben über sonstige Einkünfte zur Berechnung des Kostenbeitrags" Liegt das Einkommen unter der Höchstsatzgrenze, wird das Formular "Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers" oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bruttoeinkommen nach der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) der letzten 12 Monate vor Antragsstellung benötigt Evtl. Abtretungserklärung für angestellte Tagespflegepersonen (Beratung beim Tagesmütterverein Ulm) Welche Pflichten bestehen nach Antragsstellung? Ab der Antragstellung müssen sowohl von den Erziehungsberechtigten, als auch von der Tagespflegeperson alle Änderungen, die für den Anspruch auf laufende Geldleistung und für den Kostenbeitrag von Bedeutung sind, umgehend bei der Stadt Ulm, Fr. Mim oder Fr. Hoffmannova, angezeigt und schriftlich begründet werden. Dazu müssen die notwendigen Unterlagen (z.b. neuer Arbeitsvertrag o.ä.) vorgelegt werden. Insbesondere bei folgenden Änderungen, ist eine Meldung notwendig: der Betreuungszeiten der Arbeits- oder Ausbildungszeiten bzw. des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Wechsel der Tagespflegeperson Beendigung des Betreuungsverhältnisses des Wohnorts oder der Adresse der Einkommensverhältnisse im familiären Bereich (z. B. Beginn Mutterschutz, Geburt oder Wegzug eines Kindes) Zuzahlungen für den Betreuungsaufwand an die Tagespflegeperson Schließzeiten der Tagespflegeperson über 4 Wochen/Jahr Fehlen des Kindes mehr als 4 Wochen/Jahr

- 5 - Informationen zur Unterbrechung der Betreuung Bei vorübergehender Abwesenheit des Tagespflegekindes und gleichzeitiger Betreuungsbereitschaft der Tagespflegeperson kann die Leistung bis zu 4 Wochen pro Jahr weitergewährt werden. Bei Ausfall der Tagespflegeperson und gleichzeitigem Betreuungsbedarf des Tagespflegekindes wird die laufende Geldleistung nur einmal gewährt. Während der Schließzeiten der Tagespflegeperson (z.b. Urlaub) können die Leistungen bis zu 4 Wochen weiter gewährt werden, sofern von den Eltern keine Vertretung in Anspruch genommen wird und Eltern und Tagespflegeperson gemeinsam schriftlich erklären, dass keine privaten Zuzahlungen zu den öffentlichen geförderten Betreuungszeiten/Stundensätze erfolgen. Mindestbetreuungszeit: Um dem Zweck der Kindertagespflege gerecht zu werden, wird eine Mindestbetreuungszeit von 5 Stunden pro Woche festgelegt. Betreuungsverhältnisse von unter 5 Stunden pro Woche können ausnahmsweise als Kindertagespflegeverhältnisse bewertet werden, wenn ein dauerhafter geringer Betreuungsbedarf vorliegt und die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Bei Fragen zur Betreuung, Vermittlung, Antragstellung und Abtretungserklärungen berät der Tagesmütterverein Ulm e.v. zur Antragsbearbeitung (Voraussetzungen, Berechnungen etc.) berät die Stadt Ulm, Abteilung Kinderbetreuung Ulm, Fr. Mim oder Fr. Hoffmannova zur Erlaubnis zur Kindertagespflege nach 43 SGB VIII berät die Stadt Ulm, Fachberatung Tagespflege, Hr. Sill Datenschutz Die Stadt Ulm erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Kindertagespflege personenbezogene Daten der Eltern, Kinder und Tagespflegepersonen. Hinweise zum Datenschutz sind den Formularen zu entnehmen, mit denen die Daten erhoben werden.