Der Wahlleiter. Rundschreiben Nr. 43/2018. Universitätseinrichtungen gem. Verteiler hier -

Ähnliche Dokumente
Wahlen zum Studentischen Rat und zu den Fachschaftsräten im Wintersemester 2015/2016 Anlage: 1 Wahlausschreiben vom mit Anlagen 1 bis 3

Wahlau sschreibung für die Hochschulwahlen im WS 2018/2019

Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der. Technischen Universität Braunschweig. Wahlausschreibung

Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig. Wahlausschreibung

Wahlordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. 1 Geltungsbereich

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal Amtliches Verku ndungsblatt

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

Amtliche Bekanntmachung

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

NR JANUAR 2017

Gremienwahlen Wahlvorschlag für die Gremienwahlen am 4. und 5. Juni der Wählergruppe: Studierende

Korrigierte Wahlausschreibung: Die Nachwahlen zum AStA und zu den Studierendenräten der Fachbereiche Sozialwesen sowie Bauingenieurwesen

W A H L B E K A N N T M A C H U N G

Bekanntmachungen des. I. Der Landeswahlausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Nordrhein AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

WAHLORDNUNG DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK

Amtliche Bekanntmachung Nr. 67

Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung für die Europa-Universität Flensburg

W a h l b e k a n n t m a c h u n g

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung

Wahlbekanntmachung: Wahl zum 50. Studierendenparlament

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

W A H L A U S S C H R E I B E N

WAHL DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

am Dienstag, den 31. Mai 2016 am Mittwoch, den 01. Juni 2016

51/8 Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg - Biedenkopf 1 Grundsatz 2 Wahltag

Wahlordnung zur Wahl des Fachbereichsrats. der Fachhochschule in der Akademie der Polizei Hamburg. Wahlen zum Fachbereichsrat

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU

Wahlausschuss der Bergischen Universität Wuppertal

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Wahlordnung. für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Bornheim vom Geltungsbereich und Zuständigkeit

Amtliches Mitteilungsblatt

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Bekanntmachung der Auflegung der Wählerverzeichnisse

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Der Bischof von Speyer

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 09/2014

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt

Bekanntmachung. über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes ( 1 Abs. 4 WO-SPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei...

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Verkündungsblatt

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

Bekanntmachung der Wahlen der studentischen Vertreter zu den/zum Senat Großen Fakultätsräten Studierendenparlament

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung

Der Wahlleiter. Rundschreiben Nr. 02/2018. Universitätseinrichtungen gem. Verteiler hier -

Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Erfurt für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft

Der Wahlvorstand Dez

Der Wahlvorstand. Ort und Tag des Erlasses und der Bekanntmachung Düsseldorf, den W A H L A U S S C H R E I B E N

Amtliche Bekanntmachung

Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27.

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. für die Wahl zur Vertreterversammlung

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

Wahl-Rundschreiben Nr. 1/2010

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

W A H L A U S S C H R E I B U N G

Wahlordnung für die Wahlen zu den Kollegialorganen an der Georg-August-Universität Göttingen

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg

Wahlbekanntmachung der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig. Wahlausschreibung

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

hsd NR. 602 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n

Hinweise für die Kandidatur zur Vollversammlungswahl der IHK Reutlingen für die Wahlperiode 2015 bis 2020

Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm 2018

Wahlordnung. der Ärztekammer Hamburg. vom 20. Februar 2006

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

Transkript:

Der Wahlleiter Rundschreiben Nr. 43/2018 Universitätseinrichtungen gem. Verteiler 1 2 3 4 5 - hier - Dezernat Personal und Recht -Wahlamt- bearbeitet von: Gabriele Sennholz Tel. +49 511 762 4448 Fax +49 511 762 5069 E-Mail: gabriele.sennholz @zuv.uni-hannover.de 25.10.2018 Wahl der Vertretung aller Gruppen im Senat, in den Fakultätsräten, den Räten der QUEST Leibniz Forschungsschule und der Leibniz School of Education sowie Wahl der Promovierendenvertretung im Wintersemester 2018/2019 Anlage: 1 Wahlausschreiben vom 25.10.2018 Mein Zeichen: 23.05-71003 (bitte bei Antwort angeben) Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich Ihnen das vorerwähnte Wahlausschreiben einschließlich der Anlagen 1 bis 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung sowie um Bekanntgabe in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Sennholz Dienstgebäude: Welfengarten 1 30167 Hannover Zentrale: Tel. +49 511 762 0 Fax +49 511 762 3456 www.uni-hannover.de

Der Wahlleiter Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1, 30167 Hannover Sehr geehrte Damen und Herren, Wahlausschreiben Gültigkeit vom 25.10.2018 bis 22.11.2018 Dezernat Personal und Recht -Wahlamt- bearbeitet von: Gabriele Sennholz Tel. +49 511 762 4448 Fax +49 511 762 5069 E-Mail: gabriele.sennholz @zuv.uni-hannover.de 25.10.2018 Mein Zeichen: 23.05-71003 (bitte bei Antwort angeben) Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: im Wintersemester 2018/2019 sind die Vertreterinnen und Vertreter aller Gruppen der Leibniz Universität Hannover in folgenden Gremien zu wählen: Senat Fakultätsräte Rat der QUEST Leibniz Forschungsschule Rat der Leibniz School of Education Darüber hinaus ist die Promovierendenvertretung der Leibniz Universität Hannover zu wählen. Die Wahl zum Rat der QUEST Leibniz Forschungsschule wird als Briefwahl organisiert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in der Wahlbekanntmachung, die im Dezember veröffentlicht wird. Die Wahlen zu den übrigen o. a. Gremien finden am Dienstag, den 15.01.2018 und am Mittwoch, den 16.01.201 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Wählen und gewählt werden darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Daher wird jede/r Wahlberechtigte aufgefordert, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, das vom 25.10.2018-22.11.2018 montags bis donnerstags von 9.00 Uhr-15.00 Uhr im Wahlamt, Welfengarten 3 (Raum 206) zusammen mit der Wahlordnung zur Einsichtnahme ausliegt. Gegen den Inhalt einer Eintragung (falsche Eintragung) oder eine Nichteintragung in das Wählerverzeichnis kann jede/r Wahlberechtigte bis zum 22.11.2018 beim Wahlamt schriftlich Einspruch einlegen. Personen, die Mitglied mehrerer Gruppen oder Fakultäten sind, können ebenfalls bis zum 22.11.2018 durch eine Zugehörigkeitserklärung bestimmen, in welcher Gruppe/Fakultät sie wählen möchten. Das nach Entscheidung über die Einsprüche durch den Wahlausschuss festgestellte Wählerverzeichnis ist Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit (passives Wahlrecht). Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts wird das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Grund von Anträgen, die dem Wahlamt bis zum 09.01.2019 zugegangen sein müssen, fortgeschrieben. Wer nach Ablauf dieser Frist Hochschulmitglied wird, ist nicht wahlberechtigt. Bitte beachten Besucheradresse: Welfengarten 3 30167 Hannover Zentrale: Tel. +49 511 762 0 Fax +49 511 762 3456 www.uni-hannover.de

Sie die in der Anlage 1 abgedruckten Regelungen der Wahlordnung zum Wählerverzeichnis. Auf der Webseite des Wahlamts finden Sie weitere Informationen, u. a. Erläuterungen zu Wahlberechtigung und Gruppenzuordnung sowie die den Wahlen zugrundeliegenden Ordnungen: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/wahlen/akademische-wahlen/ Alle Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die o. a. Wahlen einzureichen (Listen- oder Einzelwahlvorschläge). Die Wahlen zur Leibniz School of Education und zur Promovierendenvertretung werden als Mehrheitswahl durchgeführt (keine Listenwahl). Die Wahlvorschläge müssen dem Wahlamt bis Donnerstag, den 22.11.2018, 12.00 Uhr vorliegen. Sie sind für jedes zu wählende Organ (Senat, Fakultätsrat, Rat, Promovierendenvertretung) gesondert einzureichen. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen gem. 16 Abs. 5 S. 2 NHG Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden. Vorschlagslisten (Blankoformulare) können vom Wahlamt angefordert oder auf der o. a. Webseite heruntergeladen werden. Die Vorschriften über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen finden Sie in der Anlage 2 zu diesem Wahlausschreiben. Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten, zum Rat der Leibniz School of Education und der Promovierendenvertretung besteht für die Wahlberechtigten ebenfalls die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dies kann bis zum 08.01.2019 persönlich oder schriftlich beim Wahlleiter (Wahlamt) beantragt werden. Mit dem Antrag ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen oder zuzusenden. Einem anderen als der/dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt oder zugesandt werden, wenn eine schriftliche Empfangsvollmacht vorliegt. Die folgende Übersicht gibt die Anzahl der zustehenden Sitze der einzelnen Gruppen in den Gremien an: Organ Gruppe Sitze Senat Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 7 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung 2 Studierende 2 Fakultätsräte / Rat der QUEST LFS Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 7 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung 2 Studierende 2 Rat der Leibniz School of Education Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 10* Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung 2 Studierende 4 Promovierendenvertretung Angenommene Promovierende 10** * Sitzverteilung gem. 4 Abs. 3 der Ordnung der Leibniz School of Education (Proporz) ** je 1 Mitglied und 1-3 Stellvertretungen pro Fakultät/Forschungsschule (s. Ordnung der Promovierendenvertretung) In der Anlage 3 werden die Standorte der Wahllokale angegeben. Pro Wahllokal muss auf Grund des Beschlusses des Wahlausschusses vom 24.10.2018 gemäß 2 Abs. 6 der z. Z. gültigen Wahlordnung ein örtlicher Wahlausschuss gebildet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Sennholz

Anlage 1 Auszug aus der Wahlordnung der Leibniz Universität Hannover vom 19.10.2016 5 Aufstellung des Wählerverzeichnisses (1) Wählen und gewählt werden darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. (2) (3). (4) 1 Personen, die Mitglied mehrerer Gruppen und bei deren Aufgliederung Mitglied mehrerer Wahlbereiche sind, oder die Mitglied mehrerer Fakultäten sind, können durch eine Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung bestimmen, in welcher Gruppe, in welchem Wahlbereich oder in welcher Fakultät sie ihr Wahlrecht ausüben wollen. 2 Die Wahlleitung kann unter Fristsetzung zur Abgabe einer Zugehörigkeitserklärung auffordern und bis dahin die Eintragung in das Wählerverzeichnis aussetzen. 3 Liegt nach Ablauf der Frist eine Zugehörigkeitserklärung nicht vor, kann die Wahlleitung die Zuordnung nach ihrem Ermessen vornehmen; entsprechendes gilt, wenn eine Aufforderung nach Satz 2 nicht ergangen ist. 4 Ein Antrag auf nachträgliche Eintragung ( 6) gilt als Zugehörigkeitserklärung. (5)... (6) 1 Gegen den Inhalt der Eintragung oder gegen eine Nichteintragung in das Wählerverzeichnis kann jede wahlberechtigte Person schriftlich Einspruch bei der Wahlleitung einlegen. 2 Wird gegen die Eintragung Dritter Einspruch erhoben, sind diese von der Wahlleitung über den Einspruch zu unterrichten und im weiteren Verfahren zu beteiligen. 3 Die Einspruchsfrist darf frühestens acht Wochen vor dem ersten Tag des Wahlzeitraums, aber nicht vor Ablauf des Auslegungszeitraums enden und ist in der Wahlausschreibung bekanntzugeben. 4 Einsprüchen Wahlberechtigter wegen einer Eintragung, die sie selbst betrifft, kann die Wahlleitung durch eine vorläufige Entscheidung abhelfen. 5 Der Wahlausschuss soll spätestens am fünften Vorlesungstag nach Ablauf der Einspruchsfrist zur endgültigen Entscheidung über die Einsprüche zusammentreten. 6 Wird durch den Wahlausschuss nicht lediglich die dem Einspruch abhelfende Entscheidung der Wahlleitung bestätigt, ist die Entscheidung des Wahlausschusses dem Einspruch erhebenden Hochschulmitglied sowie den zu beteiligenden Dritten durch die Wahlleitung mitzuteilen. (7) 1 Nach der Entscheidung über die Einsprüche stellt der Wahlausschuss das Wählerverzeichnis fest. 2 Das festgestellte Wählerverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit. 3 Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist Hochschulmitglied wird, ist nicht wählbar. (8) In das Wählerverzeichnis kann auch nach Beendigung der Auslegungsfrist jedes Mitglied der Universität Einblick nehmen. (9)

Anlage 2 Auszug aus der Wahlordnung der Leibniz Universität Hannover vom 19.10.2016 6 Nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis (1) 1 Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts ist das festgestellte Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Grund von Anträgen, die bis zu einem in der Wahlbekanntmachung festgesetzten Zeitpunkt eingehen, durch nachträgliche Eintragungen fortzuschreiben. 2 Die Frist für nachträgliche Eintragungen darf frühestens mit dem siebenten Tage vor Beginn des Wahlzeitraums enden. 3 Wer nach Ablauf dieser Frist Mitglied der Universität wird, ist nicht wahlberechtigt. 4 Die nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann auch die Änderung der Gruppen- oder Fakultätszugehörigkeit betreffen. (2) (3) (4) 9 Einreichung von Wahlvorschlägen (1) 1 Der Wahl liegen Wahlvorschläge zugrunde, die mehrere Kandidierende (Listenwahlvorschläge) oder einen Kandidaten oder eine Kandidatin (Einzelwahlvorschläge) benennen können. 2 Jeder Wahlvorschlag darf sich nur auf die Wahl eines Organs und auf einen Wahlbereich beziehen. (2) 1 Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleitung einzureichen. 2 Die Einreichungsfrist darf nicht vor einer Woche nach Bekanntmachung der Wahlausschreibung und nicht später als zwei Wochen vor dem ersten Tag des Wahlzeitraums enden. (3) (4) 1 Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen in den Wahlbereichen, in denen sie aufgestellt sind, wahlberechtigt sein. 2Die Wahlberechtigung kann nur durch das festgestellte Wählerverzeichnis nachgewiesen werden. 3 Jeder Kandidierende darf für die Wahl desselben Organs nur auf je einem Wahlvorschlag benannt werden. 4 Gehen bei der Wahlleitung mehrere mit Einverständnis des Kandidierenden gemachte Wahlvorschläge für dasselbe Organ ein, gilt nur der Wahlvorschlag, der von dem Kandidierenden bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge benannt wird. 5 Erfolgt keine Benennung, so gilt der zuletzt eingereichte Wahlvorschlag; bei gleichzeitigem Eingang der Wahlvorschläge entscheidet das Los entsprechend 13 Abs. 2 Satz 2. (5) 1 Der Wahlvorschlag muss die Kandidaten und Kandidatinnen in einer deutlichen Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Fakultätszugehörigkeit oder Angabe des Bereichs, in dem ein Kandidat oder eine Kandidatin tätig ist, aufführen. 2 Anschrift, Geburtsdatum, Amtsbezeichnung, Titel, Studiengang und Tätigkeitsbereich können hinzugefügt werden; sie sind auf Anforderung der Wahlleitung auch noch nach Zulassung des Wahlvorschlags hinzuzufügen, wenn das notwendig ist, um Verwechselungen zu verhindern. 3 Der Wahlvorschlag muss die Erklärung enthalten, dass alle Kandidaten und Kandidatinnen mit der Kandidatur einverstanden sind und diese für den Fall ihrer Wahl annehmen wollen. 4 Der Wahlvorschlag ist von allen Kandidierenden eigenhändig zu unterzeichnen. 5 Es kann ein Kennwort (Listenbezeichnung) angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll. (6) 1 In jedem Wahlvorschlag soll eine Vertrauensperson unter Angabe ihrer Erreichbarkeit (Anschrift, Telefonnummer, E- Mail-Adresse) benannt werden. 2 Diese muss Universitätsmitglied, nicht aber selbst Kandidierender sein. 3 Falls keine Benennung erfolgt, ist die kandidierende Person, die an erster Stelle des Wahlvorschlags genannt ist, die Vertrauensperson. 4Die Vertrauensperson ist in Vertretung der Kandidaten und Kandidatinnen des Listenwahlvorschlags zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt. 5 Neben ihr sind die einzelnen Kandidierenden zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt, soweit nur sie selbst betroffen sind. (7) Die Wahlberechtigten haben das Recht, eingegangene Wahlvorschläge zu den üblichen Dienststunden bei der von der Wahlleitung bestimmten Stelle einzusehen. 10 Zulassung der Wahlvorschläge (1) 1 Durch die Wahlleitung werden auf jedem Wahlvorschlag Tag und Uhrzeit des Eingangs vermerkt. 2 Sie prüft die Wahlvorschläge auf ihre Ordnungsmäßigkeit sowie Vollständigkeit und weist auf eventuelle Mängel hin. 3 Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können Wahlvorschläge zurückgenommen, geändert oder ergänzt werden. (2)... (3) 1 Nicht zuzulassen sind insbesondere Wahlvorschläge, die 1. nicht oder nicht vollständig bis zum festgesetzten Termin eingereicht sind, 2. nicht erkennen lassen, für welche Wahl oder für welchen Wahlbereich sie bestimmt sind, 3. die Kandidierenden nicht eindeutig bezeichnen, 4. die Einverständniserklärungen oder Unterschriften der Kandidierenden nicht enthalten, 5. Personen aufführen, die nach dem festgestellten Wählerverzeichnis im betreffenden Wahlbereich nicht wählbar sind, 6. Bedingungen oder Einschränkungen enthalten. 2Soweit die Nichtzulassungsgründe sich nur auf einzelne Kandidaten und Kandidatinnen eines Listen-Wahlvorschlags beziehen, sind nur diese nicht zuzulassen und aus dem Wahlvorschlag zu streichen.

Anlage 3 Standorte der Wahllokale (WS 2018 /2019 ) WAHLLOKAL 1 WAHLLOKAL 2 WAHLLOKAL 3 WAHLLOKAL 4 WAHLLOKAL 5 Verwaltung, Zentrale Einrichtungen Naturwissenschaftliche Fakultät Fakultät für Mathematik und Physik Fakultät für Elektrotechnik und Informatik Fakultät für Maschinenbau Raum E 242 Gebäude 1101 Welfengarten 1 Foyer der Hauptmensa, EG Studentischer Arbeitsraum Callinstr. 23 Blaue Grotte am Institut für Mathematik - Seitenflügel-, Raum G 116 Hauptgebäude, Welfengarten 1 Konferenzraum 027 im Foyer, Appelstr. 4 Foyer des Otto-Klüsener-Hauses, Im Moore 11B WAHLLOKAL 6 WAHLLOKAL 7 WAHLLOKAL 8 WAHLLOKAL 9 Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie Hohlraum der Fachschaft (EG) Callinstr. 34 (ehem. Kaserne) Philosophische Fakultät Raum C 005 (Foyer) Schloßwender Str. 5 Gebäude 1210 Fakultät für Architektur und Landschaft Großes Foyer Herrenhäuser Str. 8 Juristische Fakultät und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Foyer des Hörsaalgebäudes, Königsworther Platz 1 Stand Oktober 2018