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MedIa-daten 2016 das Portal zum arbeits- und Sozialrecht!

MedIa-daten 2016 Kurzcharakteristik: ist eines der führenden arbeitsrechtlichen Informationsportale in Deutschland. Eine juristische Fachredaktion informiert tagesaktuell über die neueste Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht. bietet darüber hinaus: Expertenbeiträge zu arbeitsrechtlichen Themen stark frequentierte Diskussionsforen für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte Arbeitshilfen, Mustervorlagen, Checklisten Lohnspiegel, Stellenmarkt mit durchschnittlich mehr als 250 aktuellen Stellenangeboten bundesweite Anwaltssuche Arbeitsrecht auflagenstarke E-Newsletter für Betriebsräte und Personalräte:»Newsletter für Betriebsräte«und»Newsletter für Personalräte«Mit knapp 200.000 Besuchern pro Monat ist die erste Anlaufstelle für Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht sowie in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen. Zielgruppen: Arbeitnehmer, Betriebsräte, Personalräte Personalleiter, -referenten und -sachbearbeiter Gewerkschafter, Rechtsanwälte und Fachanwälte, Richter Fakten zum Traffic*: Page Impressions (Seitenaufrufe) 331.339 Visits (Besuche) 187.517 Visitors (Besucher) 175.047 *durchschnittliche Monatswerte für 2015, Stand 08/2015

Media-Daten 2016 Ihre Werbemöglichkeiten: er Banner-/Anzeigenschaltung auf Start- und Unterseiten von Stand ard Sk yscrap Fullsize-Banner Stellen anzeige Banner Fullsize-Banner inkl. Verlinkung oben (468 x 60 Pixel) Preis pro Monat: 500, Preise pro Monat, in Euro Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer Standard Skyscraper inkl. Verlinkung rechts (120 x 600 Pixel) Preis pro Monat: Stellenanzeige»Top-Job«rechts auf Unterseite Stellenmarkt, prominent platziert inkl. Verlinkung (300 x 250 Pixel) Preis pro Monat: 300, Sonderwerbeform Bannerplatzierung in den News der Startseite (300 x 250 Pixel) Preis pro Monat:

Media-Daten 2016 Ihre Werbemöglichkeiten: Banner-/Anzeigenschaltung in den Newslettern»Newsletter für BetriebsräteNewsletter für Personalräte«Ihre Werbemöglichkeiten in den Newslettern: Erscheinungsweise: wöchentlich Empfänger: knapp 40.000 Abonnenten Preise sowie Mengenstaffel: 1 Mal 750, 3 Mal je 650, 6 Mal je 12 Mal je 500, Erscheinungsweise: 14-tägig Empfänger: 8.900 Abonnenten Preise sowie Mengenstaffel: 1 Mal 500, 3 Mal je 450, 6 Mal je 400, 12 Mal je 300, Die Newsletter erscheinen in einer normalen und einer mobilen Version. Deshalb benötigen wir die Anzeigendaten in den folgenden Formaten: Banner normal: (650 x 161 Pixel) inkl. Verlinkung Dateiformat: als TIF, GIF oder JPG anzuliefern Banner mobil: (480 x 161 Pixel) inkl. Verlinkung Dateiformat: als TIF, GIF oder JPG anzuliefern Preise pro Ausgabe, in Euro Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer

MedIa-daten 2016 Ihre ansprechpartner Preise im Überblick: Banner-/anzeigenschaltung Start-/Unterseiten auf Werbeform Breite x Höhe Preis / Startseite Preis / Unterseite pro Monat pro Monat Fullsize-Banner 468 x 60 Pixel 500, 500, Standard Skyscraper 120 x 600 Pixel Stellenanzeige 300 x 250 Pixel im Stellenmarkt 300, Sonderwerbeform 300 x 250 Pixel Im Verlag: Im außendienst: Bannerschaltung in den newslettern newsletter»newsletter für Betriebsräte«*»Newsletter für Personalräte«* thorsten Kauf Anzeigenabteilung Tel.: 069 / 79 50 10-602 Fax: 069 / 79 50 10-12 thorsten.kauf@bund-verlag.de Christof Herrmann, Tel.: 0241 / 99763411 Fax: 0241 / 99763412 christof.herrmann@bund-verlag.de dr. Jürgen Schmidt Sponsoring Tel.: 069 / 79 50 10-47 Fax: 02246 / 9153417 juergen.schmidt@bund-verlag.de dietrich engler, Tel.: 069 / 79 50 10-26 Fax: 069 / 94 59 84 21 dietrich.engler@bund-verlag.de Preis pro ausgabe 750, 500, * Die Bannerformate finden Sie auf Seite 4. Stand: 05.10.2015 Für ein individuelles angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Ein Portal der Bund-Verlagsgruppe Bund-Verlag GmbH www.bund-verlag.de

Media-Daten 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen 1.»Anzeigenauftrag«im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Die Zeitschriften erscheinen normalerweise im Laufe eines Monates, jedoch behalten sich Herausgeber und Verlag das Recht vor, nach Bedarf zwei Hefte zu einer Doppelnummer zu vereinen. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort»Anzeige«deutlich gekennzeichnet. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachen des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mindestens 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Prospektmaterial und Beihefter, die als Beilage für die Zeitschriften vorgesehen sind, sind vom Verlag nicht gegen Feuer und Wasserschäden, auch nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert. 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt. Stand: 05.10.2015