Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer

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Transkript:

Das PedAhlen-Quiz nicht nur für Radfahrer Frage 1 Dürfen Radfahrer die Straße benutzen? a. Nur, wenn es keinen eigenen rot gepflasterten Radweg gibt oder dieser ausnahmsweise unbenutzbar schlecht ist und Schlaglöcher hat. b. Nur wenn es ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung oder Markierung erlaubt ist. c. Radfahrer gehören auf die Straße! Das schreibt der Gesetzgeber sogar vor! Nur, wenn ein rundes blaues Schild mit einem weißen Rad drauf, das Radfahren auf dem Radweg vorschreibt, dann ist die Straße tabu. Da gibt es eine Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen, Kinder bis zehn dürfen den Gehweg benutzen. d. Das ist für Radfahrer zu gefährlich! Wenn es keinen rot gepflasterten Weg für Radfahrer gibt, kann man mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Frage 2 Dann jetzt mal anders herum: Wann dürfen Radfahrer den Gehweg benutzen? a. Was soll die Frage? Bürgersteige sind in Deutschland immer für Radfahrer und Fußgänger zugelassen. Sind ja schließlich alles Bürger. b. Radfahren auf dem Gehweg ist eine Ausnahme: Erwachsene dürfen allenfalls ihr Kind bis zehn Jahre begleiten. Anders ist das, wenn es ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist. Das gibt es in Ahlen auf breiten Gehwegen. c. Soweit kommt s noch! Da müsst ihr euch schon entscheiden. Räder auf die Straße Punktum! Bei Kindern (bis zehn Jahren) wollen wir mal nicht so sein, aber für Papa und Mama gilt, was für alle gilt. Frage 3 Wenn es eine rote Pflasterung auf dem Bürgersteig gibt und wenn ein Zusatzschild das Radfahren auf diesem Weg oder dem Gehweg erlaubt: Wie muss sich der Radfahrer verhalten, wenn er von diesem Angebot Gebrauch macht? a. Wie auf jedem Radweg, das Radfahren ist schließlich erlaubt. Da gibt es bei der Geschwindigkeit und beim Fahrstil keine Einschränkungen. b. Nur wenn es ein gemeinsam zu nutzender Weg mit dem Fußgänger ist und dies so beschildert ist, muss ich als Radfahrer Rücksicht nehmen. c. Auf solchen Bürgersteigen ist für den Radfahrer grundsätzlich Vorsicht geboten. Er ist hier nämlich nur Gast neben dem Fußgänger und sollte sich so verhalten dass niemand gefährdet wird. Wer schnell unterwegs sein will, muss die Straße nehmen.

Frage 4 Straße oder Gehweg: Gut und schön, aber was ist denn mit Radwegen. Wir reden jetzt von denen mit den blauen Schildern und dem weißen Rad manchmal sind auch noch Fußgänger drauf? a. Klare Sache, dann ist die Benutzung des Radweges vorgeschrieben! Allerdings gibt es diese Schilder in der Ahlener Innenstadt immer weniger. Das macht außerhalb der Ortschaft mehr Sinn als in der Innenstadt, wo kaum Platz ist. b. Das sieht man ja schon am abgebildeten Rad. Schnelle Rennräder oder Pedelecs sind nicht gemeint. Die können auch dann die Straße benutzen, wenn eines dieser Schilder für die anderen Radfahrer eine Benutzungspflicht des Radweges anzeigt. c. Das ist egal! Eine Vorschrift zur Nutzung eines Radweges gibt es nicht. Frage 5 So, jetzt wieder zurück auf die Straße: Nehmen wir mal an, eine Ampel ist rot. Vor der Ampel warten ein paar Autos und von hinten nähert sich ein Radfahrer. Darf der Radfahrer an den wartenden Autos bis nach vorne zur Haltlinie der Ampel vorbeifahren? a. Wie kommt ihr denn da drauf? Es gilt: Hinten anstellen und warten wie alle anderen. b. Klar darf der Radfahrer nach vorne fahren! Egal wie, rechts vorbei oder links, bei zwei Spuren gerne auch ab, durch die Mitte. c. Ja, wenn rechts genügend Platz ist, dann darf man als Radfahrer rechts an den wartenden Autos vorbeifahren. Aber Vorsicht: Kommt es zu Schäden an in der Schlange stehenden Fahrzeugen, haftet der Radfahrer. Und eine Pflicht für die Autofahrer rechts Platz zu lassen, damit Räder vorbei können, gibt es in dieser Situation auch nicht. Frage 6 Noch so ein Grenzfall: Ein Radfahrer möchte eine Straße über einen Zebrastreifen queren, darf er dabei fahren oder muss er absteigen und schieben? a. Absteigen und schieben keine Ausnahme! b. Er darf vorsichtig über den Zebrastreifen fahren, aber Autofahrer müssen ihm keine Vorfahrt gewähren und warten. Ein Recht darauf haben nur Fußgänger und schiebende Radler. c. Augen zu und rüber, egal wie. Autofahrer haben am Zebrastreifen grundsätzlich anzuhalten, wenn jemand drüber will. Dabei spielt es keine Rolle, ob er auf dem Rad sitzt oder zu Fuß daher kommt.

Frage 7 Wenn Sie einen Führerschein haben kennen Sie die Frage, jetzt mal für Radfahrer: Sie fahren mit dem Rad auf der Straße, vor Ihnen will ein Bus von einer Haltestelle losfahren, er blinkt und Sie a. fahren schnell links vorbei, damit der Bus nicht so lange warten muss. Aber Anhalten ist nicht nötig, weil ich als Radfahrer ja schlechter wieder in die Gänge komme als ein Auto. b. fahren zügig rechts am Bus vorbei, dann kann der sich nach links in den Verkehr einfädeln. c. bleiben hinter dem Bus und lassen ihn von der Haltestelle losfahren. Frage 8 Jetzt mal was Kompliziertes: Die Ampel steht auf Rot und zwar für Fußgänger und Autos. Eine Radfahrerampel gibt es an dieser Stelle nicht. Wann darf der wartende Radfahrer auf dem rot gepflasterten Bürgersteig fahren? a. Wenn die Fußgänger Grün bekommen. Man ist ja mit dem Rad und nicht mit dem Auto unterwegs. b. Wenn es keine Radfahrerampel gibt, kann ich mit dem Fußgänger auf dem Bürgersteig weiterfahren, wenn die Kreuzung frei ist. Die Ampeln gelten für mich nicht. c. Es gilt seit 2017 die Regel, dass dann immer die Ampelschaltung für die Autos gilt. Wer bereits als Radfahrer beim Grünwerden der Fußgängerampel losfährt und die Haltelinie überquert, fährt also bei Rot und muss mit Verwarnung durch die Polizei rechnen. Frage 9 Fahren auf dem Radweg: Gibt es da eine Fahrtrichtung? a. Radwege können immer in beiden Richtungen benutzt werden. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot auch auf dem Radweg, damit sich die beiden Fahrtrichtungen nicht ins Gehege kommen. Ordnung muss sein. b. Immer nur in einer Richtung fahren, es sei denn ein Radweg ist gesondert für beide Richtungen freigegeben. Gibt es auf einer Straßenseite keinen Radweg und keine Freigabe der Fahrtrichtung, muss auf der Straße gefahren werden. c. Nein, Fahrtrichtungen gelten nur auf der Straße, da wäre es ja auch zu gefährlich, gegen den fließenden Autoverkehr zu fahren. Frage 10 Straße ist ja nicht gleich Straße, wie ist das in Einbahnstraßen? Gelten die auch für Radfahrer?

a. Wer vorsichtig und angepasst fährt, darf als Radfahrer Einbahnstraßen auch gegen die Fahrtrichtung befahren. Der Autofahrer sieht mich und kann sich dann darauf einstellen. b. Niemals, das ist ebenfalls verboten und viel zu gefährlich! c. Einbahnstraßen, in denen Radfahrer gegen die Richtung fahren dürfen, sind immer gesondert ausgewiesen. Dann wissen Auto- und Radfahrer Bescheid und sind bei der Begegnung vorsichtig und rücksichtsvoll. d. Wenn die Schilder zur Freigabe der Einbahnstraße fehlen, bleibt für den Radfahrer das Fahren in Gegenrichtung auf dem Gehweg. So kann ich Umwege vermeiden. Frage 11 In Ahlen werden neuerdings Schutzstreifen für Radfahrer markiert, die auf der Straße unterwegs sind. Autofahrer dürfen diese Schutzstreifen a. in keinem Fall befahren. b. zum Ausweichen und bei Bedarf befahren, wenn sie damit keinen Radfahrer gefährden. c. zum Parken nutzen, wenn nicht so viel los ist. Frage 12 Auf den Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf dem rot gepflasterten Bürgersteig. Welche Wahlmöglichkeit haben Radfahrer? a. Radfahrer müssen den Schutzstreifen benutzen, wenn einer auf der Fahrbahn vorhanden ist. Das ist wie mit dem ausgeschilderten Radweg keine Wahl! Und der Fußgänger hat mehr Platz. b. Radfahrer können wählen, wenn auch das Fahren auf dem Bürgersteig gestattet ist. Sie sind dann auf der Straße schneller unterwegs, weil sie auf dem Bürgersteig angepasst fahren müssen. c. Radfahrer dürfen den Schutzstreifen nicht benutzen, wenn sie noch keine acht Jahre alt sind. Frage 13 Der rot gepflasterte Streifen auf dem Bürgersteig ist von Autos zugeparkt das ist verboten, kommt aber vor. Was ist zu tun? a. Ist dieser Radweg blockiert, kann ich mir aussuchen, ob ich auf der Straße weiterfahre oder auf dem Gehweg. Ist ja nicht meine Schuld, wenn ich dem Fußgänger auf den Leim gehe. b. Dann gilt: Räder gehören auf die Straße und müssen sich vorsichtig einfädeln. Eine Wahl habe ich nicht! c. Ab auf den Gehweg. Ausweichen auf die Straße ist viel zu gefährlich!

Frage 14 Egal wo, manche Radfahrer haben gerne ihren Hund an der Leine neben sich laufen. Ist das erlaubt? a. Klar, aber das gilt ausdrücklich nur für Hunde. b. Das Problem ist die Leine, damit sich niemand verheddert, muss der Hund ohne Leine rechts neben dem Rad laufen. c. Das ist überhaupt nicht erlaubt. Wo gibt s denn sowas? Frage 15 Nicht mehr wegzudenken das Smartphone. Wie ist das beim Radfahren? Darf ich beim Radfahren telefonieren? a. Natürlich, ich bin dann viel langsamer unterwegs und kann auch mit dem Handy am Ohr Rad fahren. Keine Gefahr! b. Wenn sich das Handy in einer Halterung am Lenker befindet und auf laut gestellt ist oder wenn über ein Headset telefoniert wird, dann ist das Telefonieren auf dem Rad erlaubt. Es gilt also die gleiche Regel wie für den Autofahrer. c. Volle Konzentration ist gefordert. Das Handy muss beim Radfahren ausgeschaltet in der Tasche sein. Frage 16 Darf man beim Radfahren (auch) über den Kopf- oder Ohrhörer Musik hören? a. Logisch, (wenn ich telefonieren darf,) darf ich Musik hören. Allerdings sollte die Musik nur so laut sein, dass ich den Verkehr und meine Umwelt auch akustisch noch wahrnehme und angemessen darauf reagieren kann. b. Egal, volle Dröhnung. Aber Augen auf, das reicht beim Radfahren ich fahre ja nicht nach Gehör! c. Nein, Musikhören lenkt viel zu sehr ab absolut verboten. Frage 17 Also für die Ohren gibt es klare Regeln, wie ist es mit den Händen. Darf ich freihändig fahren, zum Beispiel, um mal eben eine SMS abzusetzen oder eine Zigarette zu drehen. a. Wer seinen Gleichgewichtssinn im Griff hat, der darf auch die Hände vom Lenker nehmen. Aber eben nicht jeder kann so cool sein. b. Nein, vorgeschrieben ist, dass das Rad so gefahren werden muss, dass es immer beherrschbar ist, besonders in unvorhersehbaren Situationen.. Und das geht nur mit den Händen am Lenker. c. Freihändig darf man nur auf dem Bürgersteig fahren.

Frage 18 Beim Fahren auf der Straße sind klare Zeichen wichtig, wie ist das beim Abbiegen als Radfahrer? a. Handzeichen ersetzen den Blinker beim Auto. Weil das so ist, muss die Hand auch während des gesamten Abbiegevorgangs draußen bleiben wie beim Blinker. b. Es reicht, wenn ich mit einem Handzeichen klar mache, dass ich abbiegen will. Die Hand muss nicht die ganze Zeit vom Lenker bleiben. c. Ein Handzeichen zu geben ist für viele unsichere Radfahrer viel zu gefährlich. Der Autofahrer muss eben bremsbereit und vorausschauend fahren und rechtzeitig reagieren beim Ausschwenken des Fahrrades. Frage 19 Darf ich mit dem Rad in der Fußgängerzone fahren? a. Klar, die ist doch breit genug. b. Quatsch. Die Fußgängerzone heißt nicht nur so, die ist genau genommen ein Gehweg, auf dem das Radfahren nie erlaubt ist. c. In der Regel gilt: Absteigen und schieben. Aber Schilder erlauben zu bestimmten Zeiten das Befahren in Schrittgeschwindigkeit. Aber auch dann muss der Radfahrer im Bedarfsfall absteigen. d. Wenn die Geschäfte geschlossen sind, dann ist das Radfahren in der Fußgängerzone immer erlaubt. Frage 20 Dürfen Radfahrer nebeneinander unterwegs sein? a. Ein Pläuschchen in Ehren kann niemand verwehren. Nebeneinander fahren ist auf alle Fälle erlaubt, die anderen kommen schon vorbei. b. Solange niemand behindert wird, ist das erlaubt. Gegenverkehr muss aber vorbei kommen und auch Überholen muss gewährleistet sein. c. Bei Gruppen ab 16 Radlern ist das paarweise Nebeneinander nicht mehr erlaubt, da sie die ganze Straße blockieren.