Für mich als Standesbeamtin sind bei einer Trauung zwei Dinge wichtig:

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Transkript:

Liebes Brautpaar! Für mich als Standesbeamtin sind bei einer Trauung zwei Dinge wichtig: - es müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein - Sie sollen sich immer gerne an diesen besonderen Tag und an die Trauungszeremonie zurückerinnern Um Ihnen bereits die Vorbereitung zu erleichtern, finden Sie hier Fotos von unseren Trauungsorten, eine Aufstellung der Dokumente, welche Sie für das Ermittlungsverfahren der Ehefähigkeit benötigen und eine Gebührenaufstellung. Da im zentralen Personenstandsregister bereits viele Daten eingearbeitet sind, klären Sie am besten mit mir ab, welche Dokumente wirklich noch erforderlich sind. Beginnen Sie Ihre Vorbereitungen damit, den passenden Termin zu finden und diesen mit Pfarre, Standesamt, Hotel und Restaurant abzustimmen. Danach ist es wichtig, sich mit dem Standesamt bezgl. des Ermittlungsverfahrens zur Ehefähigkeit in Verbindung zu setzen. Dieses Verfahren können Sie bei jedem Standesamt in Österreich beantragen, unabhängig davon wo die Trauung stattfinden wird. Die dabei festgestellte Ehefähigkeit ist 6 Monate gültig. Wenn Ihre Daten im zentralen Personenstandsregister noch nicht vollständig erfasst sind, werden folgende Urkunden und Nachweise von den Standesämtern benötigt: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass) Nachweis des Wohnsitzes (Meldezettel), wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt Heiratsurkunden aller früheren Ehen Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten. HINWEIS: Ausländische Scheidungen müssen in Österreich manchmal erst anerkannt werden. Ausnahmen: Wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Erlassung der ausländischen Ehescheidung ausschließlich dem Staat, dessen Behörde entschieden hat, angehört haben. Wenn die Ehescheidung nach dem 01.03.2001 von Behörden der EG-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) getroffen wurde.

Zuständig für den Anerkennungsantrag ist jenes Bezirksgericht, in dessen Amtsbereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) hat. Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis) Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr): Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen: a) Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandbestätigung, Affidavit) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat) b) Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.b. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums c) Nachweis des akademischen Grades oder der Berufsbezeichnung Ausländische Personenstandsurkunden werden je nach Staat entweder ohne weiteres akzeptiert oder bedürfen einer Überbeglaubigung bzw. Apostille. Fremdsprachigen Urkunden ist eine in Österreich beglaubigte Übersetzung anzuschließen. Ein aktuelles Verzeichnis von Übersetzungsbüros finden sie auf der Homepage des österreichischen Verbandes gerichtlich beeideter Dolmetscher. Die Ermittlung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin von jedem österreichischen Standesamt durchgeführt werden. Im Zuge dieser Ermittlung können Sie auch bereits die Namensbestimmung vornehmen, diese ist dann ab dem Tag Ihrer Trauung rechtlich gültig. Sollten Sie bereits Kinder haben, so ist es im Zuge Ihrer Personenstandsänderung möglich auch den Familiennamen der Kinder, egal ob es sich um gemeinsame oder um Kinder nur eines Ehepartners handelt, neu zu bestimmen. Die Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten der Namensbestimmung erfahren Sie in jedem österreichischen Standesamt. Trauungsort

In Grundlsee stehen folgende Trauungsorte zur Verfügung: Pavillon der Gemeinde (Innenansicht) Pavillon der Gemeinde (Außenansicht) Pavillon des Seehotel Grundlsee (Außenansicht) Terrasse des MONDI-Holiday Hotel Grundlsee Toplitzsee www.livingmoments.at Standesamt

Für die Trauungsorte im Freien empfehle ich als Schlechtwetteralternative den Pavillon der Gemeinde Grundlsee. Es ist möglich, erst am Tag vor der Hochzeit zu entscheiden ob die Trauung im Freien oder im Pavillon stattfindet. Weiter ist zu bedenken, dass eine eventuelle Blumendekoration aller Trauungsorte von Ihnen zu organisieren ist. Dies funktioniert z.b. sehr gut mit Leihgaben der Gärtnereien. Im Pavillon des Seehotels finden maximal 20, im Standesamt 90 und im Pavillon der Gemeinde 110 Personen Platz, wobei man bei diesem die Glasfront in Richtung Park komplett öffnen kann und dadurch auch noch mehr Hochzeitsgäste bei der standesamtlichen Trauung dabei sein können. Gebühren: Ehe EP Ermittlung der Ehefähigkeit/der Fähigkeit eine Eingetragene Partnerschaft zu begründen 50,00 50,00 Ausländische Schriften die im Verfahren zur Ermittlung benötigt werden 80,00 80.00 während der Dienstzeit im Amtsgebäude 5,45 6,50 außerhalb der Dienstzeit im Amtsgebäude 10,90 6,50 Kommissionsgebühren Exklusivtrauung/ Exklusive Begründung einer EP außerhalb der Amtsräume 380,00 380,00 EP außerhalb der Amtsräume 54,50 6,50 Familiennamensbestimmung für Österreicher gebührenfrei gebührenfrei Familiennamensbestimmung für Ausländer 6,40 6,40 Heiratsurkunde/Urkunde EP 2,10 2,10 Niederschrift über die Eheschließung/Begründung 2,10 2,10 Zusätzliche Kosten: Pavillon (Miete, Reinigung, Reinigung v. Hussen) bis 10 Personen 100,00 mehr als 10 Personen 150,00 Vermietung d. Standesamtes od. der Terrasse für Agape 50,00/angefangener Stunde Hussen im Standesamt (5 Stück) 25,00

Trauungszeremonie Diese wird von mir so persönlich als möglich gestaltet und Sie dürfen gerne Ihre Vorstellungen einbringen. Hier ein paar Punkte zu denen Sie sich bereits Gedanken machen können: Musik Livemusik oder Gerät mit Bluetoothverbindung, Bose steht zur Verfügung Texte gibt es einen Text den sie gerne hören wollen oder möchte sich jemand an der Gestaltung beteiligen? Eigenes Eheversprechen? Hochzeitskerze? Trauzeugen sind nicht zwingend vorgeschrieben Agape nach der Trauung? Im Gemeindegebiet von Grundlsee sind Feuerwerke anlässlich von Hochzeiten oder sonstigen privaten Feiern nicht erlaubt. Bitte weisen Sie auch Ihre Hochzeitsgäste darauf hin. Sie haben noch Fragen? Sie brauchen noch Tipps oder Ideen zur Gestaltung Ihrer Hochzeit? Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihr e-mail Monika Laimer Standesamt Grundlsee Tel.: 03622-8533-24 e-mail: standesamt@grundlsee.at