SCHULFRUCHTPROGRAMM ÖSTERREICH Nationale Strategie 2010-2011 Rechtliche Bestimmungen VERORDNUNG (EG) Nr. 13/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms VERORDNUNG (EG) Nr. 288/2009 DER KOMMISSION vom 7. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms VERORDNUNG des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Abgabe von Obst und Gemüse im Rahmen eines Schulobstprogramms (Schulobstverordnung 2009) BGBl. II Nr. 301/2009 Zuständige Behörden Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft; Stubenring 1, 1010 Wien Agrarmarkt Austria; Dresdnerstr. 70, 1200 Wien
1. Ziele Allgemeine Zielsetzung der österreichischen Schulobststrategie ist es, im Einklang mit den relevanten Bestimmungen des Rates und der Europäischen Kommission, den Obst- und Gemüsekonsum von Kindern der Zielgruppe zu erhöhen und die Ernährungsgewohnheiten nachhaltig zu verbessern. Im ersten Abwicklungsjahr (2009/2010) wurden in erster Linie Grundlagen für die nationale Umsetzung ausgearbeitet und die Zusammenarbeit aller involvierten Behörden und Betroffenen intensiviert. Die Fortführung des Programms im folgenden Schuljahr soll auf diese Erfahrungen aufbauen. Ziel ist es, den Teilnehmerkreis deutlich zu erweitern und Schulkinder der Zielgruppe im gesamten Bundesgebiet anzusprechen. Erweiterung der Zielgruppe um Kinder in Kindergärten ab dem geplanten Pilotversuch. Mit dem österreichischen Schulobstprogramm soll das Interesse von Kindern der Zielgruppe an allgemeinen Ernährungsfragen geweckt und insbesondere die Bedeutung des täglichen Verzehrs von Obst und Gemüse hervorgehoben werden. Zur Vertiefung des Wissens um eine ausgewogene und gesunde Ernährung sollen auch die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt bewusst gemacht und in das Programm integriert werden. Es wird eine Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in der Zielgruppe angestrebt. Die Auswirkungen der Maßnahmen in Bezug auf Obst- und Gemüseaufnahme und deren Einflussfaktoren werden erhoben. 2. Produkte Frisches Obst Frisches Gemüse Zubereitetes Obst/Gemüse (zerteilt und verpackt) Angebot und Auswahl der Produkte können unter Bedachtnahme auf die regionale und saisonale Verfügbarkeit in Österreich bzw. im Binnenmarkt - erfolgen. Bei Transport und Verteilung der Produkte sind neben der gebotenen Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Kostenoptimierung) auch ökologische Kriterien wie kurze Transportwege, Wahl des Verkehrsmittels, Sammellieferungen zu berücksichtigen. 3. Sicherheit Die angebotenen Erzeugnisse müssen in einwandfreiem (handelsüblichem) Zustand sein. 2
4. Modell Aus Basis dieser Strategie soll in Österreich ein einheitliches nationales Programm abgewickelt werden. Für das Schuljahr 2010/11 sind folgende Maßnahmen geplant: 4.1 Startaktion Im Rahmen einer einmaligen Veranstaltung im Ausmaß von einer Woche soll an ca. 300 bis 400 Schulen (ca. 80.000 Kinder der Zielgruppe) Obst und/oder Gemüse sowie Informationsmaterial verteilt werden, um auf die Fortführung des Programms aufmerksam zu machen. Die Auswahl der Schulen erfolgt durch die zuständigen Behörden im Einvernehmen mit dem Unterrichtsressort und unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen und repräsentativen Verteilung auf das Bundesgebiet. Die Organisation dieser Aktion erfolgt zentral durch die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH, die für Bereitstellung, Transport und Verteilung der Produkte geeignete Unternehmen beauftragen kann. 4.2 Pilotversuch für Kindergärten Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch die zuständigen Behörden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen (Bund, Länder, Gemeinden) und unter Berücksichtigung einer repräsentativen Verteilung auf die Bundesländer. Die Kindergärten erhalten im Rahmen dieser Testphase die Möglichkeit, ein Versorgungsmodell zu wählen. Insgesamt werden je Kind 15 Portionen à ca. 120 g, 3 5 x wöchentlich (Projektdauer 3 bis 5 Wochen) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kindergärten werden bei der Auswahl der Produkte und Anbieter unterstützt und erhalten begleitendes Informationsmaterial (PädagogInnen, Eltern und Kinder). Nach Ablauf der Testphase werden die Kindergärten eingeladen, Berichte über das Projekt zu erstellen bzw. an einer Fragebogenaktion teilzunehmen. Die Auswertung dieser Berichte/Fragebögen wird als Basis für die Fortführung des Schulobstprogramms sowie als Grundlage für die erforderliche Evaluierung und Überwachung des Programms dienen. 4.3 Schulaktionen Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Schulmilchprogramm und den ersten Ergebnissen des Schulobstprogramms hat sich die freiwillige Teilnahme von Schulen bzw. Schulklassen als zielführend erwiesen. Nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Mittel werden daher weiterhin individuelle Programme, die die allgemeinen Anforderungen an das EU-Schulobstprogramm erfüllen, unterstützt werden. 3
Die Abwicklungsbestimmungen (Anträge, Abrechnungsfristen, Rechnungsvorlage u. a.) werden von der Förderungsabwicklungsstelle (Agrarmarkt Austria) im Einvernehmen mit dem BMLFUW erlassen. 5. Dauer 1.9.2010 bis 31.8.2011 (Schuljahr 2010/11) 6. Ausstattung (Material, zusätzliches Personal) Keine Maßnahmen geplant 7. Zielgruppe Schüler in Grundschulen (bis einschl. 4. Schulstufe) Kinder in Kindergärten 8. Definition Erziehungseinrichtung Grundschulen Kindergärten 9. relevante Beteiligte Die Umsetzung der österreichischen Schulobststrategie erfolgt federführend durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden (Agrarmarkt Austria und zum gegebenen Zeitpunkt Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie Bundesministerium für Gesundheit). Eine aktive Beteiligung des privaten und öffentlichen Sektors und der Gesellschaft ist vorgesehen (s. Finanzbeiträge). Die Einbindung relevanter Beteiligter insbesondere Vertreter der Landwirtschaftskammer Österreich und der landwirtschaftlichen Verbände sowie Organisationen im schulischen Umfeld erfolgt laufend durch das BMLFUW. 10. Begleitmaßnahmen Beschreibung Zur Erreichung der Zielsetzungen des österreichischen Schulobstprogramms sind ergänzende Informationskampagnen und Begleitprojekte erforderlich. Aufbauend auf 4
einer Reihe von Schulprojekten, die zu den Themen Ernährung, Gesundheit oder Umwelt stattgefunden haben bzw. laufend abgewickelt werden sind folgende Gruppen von Begleitmaßnahmen geplant: o Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Inserate) o Informationsmaterial (Broschüren, Internet) o Schulobstwettbewerbe (Plakate, Quiz, Sportveranstaltungen) o Schulobstkonferenz o Sonstige Aktivitäten (z. B. Besuch von landwirtschaftlichen Betrieben oder Vermarktungseinrichtungen im Rahmen von Schulprojekttagen, gemeinsamer Marktbesuch, Kinderkochkurse, kleine Erntehelfer, ) Ziele: o o Schulen, Erziehungseinrichtungen und Kinder zur Teilnahme am Schulobstprogramm gewinnen. Bündelung bestehender Projekte und Programme Verwaltungsbehörden: BMLFUW, Agrarmarkt Austria Anwendungsgebiet (Österreich/regional/lokal) 11. Budget EU-Mittel: 1,300.000,- Nationale Mittel: 1,300.000,- o Öffentliche Mittel (Bund und Länder): 167.000,- o Beiträge privater Personen: 1,033.000,- o Mittel von Unternehmen: 100.000,- Aufteilung (Richtwerte) o Startaktion: 100.000,- (EU.- und öffentliche Mittel) o Pilotversuch Kindergärten: 150.000,- (EU- und öffentliche Mittel) o Schulaktionen: 2,350.000,- (EU-, öffentliche und private Mittel) 12. Verwaltung Ansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft: Dipl.-Ing. Michaela Schwaiger Die Veröffentlichung der EU-Beteiligung erfolgt durch Plakate und über Informationsmaterial. ---------------------- 5