Die Kursstufe Schuljahre 2015-17



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Transkript:

Die Kursstufe Schuljahre 2015-17 Gymnasium St. Paulusheim Bruchsal Quelle: Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe BW Abitur 2017 Oberstufenberater: Dr. Paul Christ, Monika Gradl, Werner Obhof 1

Fragen Was wähle ich? Was zählt wie? Wie wird die Abi- Prüfung? 2

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2017 1 Allgemeines 2 Fächer und Kurse 3 Leistungsmessung und Notengebung 4 Abiturprüfung 5 Gesamtqualifikation 6 Wiederholung und Fachhochschulreife 7 Zeitlicher Überblick 8 Wahlbogen 9 Zeugnis 3

1 Allgemeines Oberstufe: 1-jährige Einführungsphase (Kl. 10) und 2-jährige Kursstufe 4 Kurs-Halbjahre bilden eine pädagogische Einheit (keine Versetzung, keine Umwahl) Tutoren und Oberstufenberater (Herr Dr. Christ, Frau Gradl und Herr Obhof) vollständige und korrekte Kurswahl am Ende der Einführungsphase Klasse 10 (im Mai 2015) Gesamtqualifikation (Abiturzeugnisnote) setzt sich zusammen aus -> Leistungen der 4 Halbjahre (67%) -> Ergebnisse der Abiturprüfung (33%) 4

2 Fächer und Kurse Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich: Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I Deutsch Deutsch spätbegonnene Fremdsprachen Fremdsprachen (Unterricht sprachlich-literarisch- (ab Kl. 9) Fremdsprachen spätestens ab Kl. 8) künstlerisch Musik, Musik, Bildende Bildende Kunst Kunst Literatur Geschichte, Geographie, II Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde Philosophie gesellschaftswissen- Gemeinschaftskunde Wirtschaft Psychologie schaftlich Religionslehre Religionslehre, Ethik III Astronomie Darstellende Darstellende mathematisch- Mathematik Geometrie Geometrie, naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik Problemlösen mit CAS Astronomie technisch Geologie, Informatik ohne Zuordnung Sport 5

2 Fächer und Kurse 2.1 Kursarten Kurse in den fünf Kernfächern sind vierstündig Seminarkurs ist dreistündig und nur in KS 1 Alle anderen Kurse sind zweistündig Kurs = Fachunterricht über die Dauer eines Halbjahres Wer vom Fach Sport (2-std) befreit ist, hat stattdessen zusätzlich Kurse in entsprechender Anzahl in anderen Fächern zu besuchen. 6

2 Fächer und Kurse 2.2 Kernfächer In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Bio, Ch, Phy) und ein Fach des Pflichtbereichs 7

2 Fächer und Kurse 2.3 Weitere Fächer Neben den 20 vierstündigen Kursen der Kernfächer sind mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern zu belegen, darunter falls nicht bereits als Kernfach belegt durchgängig über 4 Halbjahre folgende Fächer: Bildende Kunst oder Musik Geschichte Gemeinschaftskunde + Geographie * Religionslehre 2 Naturwissenschaften (aus Bio, Ch, Phy) Sport * je 2 Halbjahre im Wechsel 8

2 Fächer und Kurse 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) Neben bisher aufgeführten Kursen kann eine Besondere Lernleistung (BLL) belegt bzw. eingebracht werden. Arten von BLL: 1. Seminarkurs 2. Wettbewerb 9

2 Fächer und Kurse 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) 1. Seminarkurs 2 halbjährige, dreistündige Kurse (im 1. und 2. Halbjahr) Ziel: Erlernen selbständigen Arbeitens fächerübergreifende Themenstellung Bestandteile: Kursteilnahme, Dokumentation, Kolloquium Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder (nach inhaltlichem Schwerpunkt) Bewertung: Gesamtnote aus Notenpunkten für die beiden halbjährigen Kurse (50%) schriftliche Dokumentation (25%) Kolloquium (25%) 10

2 Fächer und Kurse 2.4 Besondere Lernleistung (BLL) 2. Wettbewerb Möglichkeit, statt Seminarkurs Leistungen aus einem Wettbewerb einzubringen oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil Genehmigung durch die Schulleitung schriftliche Dokumentation Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums 11

2 Fächer und Kurse 2.5 Mindestbelegpflicht Zahl der mindestens zu belegenden Kurse ist vorgeschrieben: (1) 20 vierstündige Kurse (2) mindestens 20 weitere Kurse (3) im Umfang von durchschnittlich 2 Wochenstunden pro Halbjahr weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften Pro Halbjahr sind im Durchschnitt mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen. Es empfiehlt sich nicht nur das Minimum zu belegen, damit man einen Puffer für die Anrechung hat. 12

2 Fächer und Kurse Beispiel 1: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte 20 Std Weitere Fächer Musik Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Physik Sport 12 Std Summe: 32 Std 13

2 Fächer und Kurse Beispiel 2: Kernfächer Deutsch Mathematik Englisch Physik Geschichte 20 Std Weitere Fächer Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Sport Philo / Chor 12 Std Summe: 32 Std 14

3 Leistungsmessung und Notengebung _ 3.1 15-Punkte-System Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Note sehr gut gut befr ausr mgh ug Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als unterbelegt bezeichnet u.u. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht Nichtzulassung zur Abiturprüfung, außer bei nicht zur Belegpflicht zählenden Fächern oder Arbeitsgemeinschaften 15

3 Leistungsmessung und Notengebung _ 3.2 Klausuren in vierstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr (außer im 4. Hj: mindestens 1) in zweistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr Sonderfall Sport (KS1 drei Klausuren, KS 2.1 und 2.2 je eine) 3.3 GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) Verpflichtung zu mindestens drei im Verlauf der Kursstufe in 3 verschiedenen Fächern (4.GFS auf Wunsch des Schülers möglich) z.b. schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate, mdl. Prüfungen, Präsentationen,.. Wertung wie eine Klausur 16

3 Leistungsmessung und Notengebung _ 3.4 Zeugnisse pro Halbjahr ein Halbjahreszeugnis (mit den in den einzelnen Kursen erbrachte Leistungen) alle Zeugnisnoten sind im Abiturzeugnis aufgeführt In KS1.1 und KS1.2 gibt es Noten in Verhalten und Mitarbeit Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Kursstufe über alle Leistungen in den Kursen und der Abiturprüfung 17

4 Abiturprüfung findet im 4. Halbjahr statt gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil besteht aus 5 Prüfungsfächern: 4 schriftliche, 1 mündliches Durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden.!! In den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre besucht werden (Ausnahme: Geographie und Gemeinschaftskunde 2-stündig als Präsentationsprüfungsfach). Sport ist i.d.r. nur als Prüfungsfach wählbar, wenn vom Unterricht nicht teilweise befreit. 18

4 Abiturprüfung 4.1 Schriftliche Prüfung erfolgt in 4 der 5 Kernfächer: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres Kernfach nach Wahl Festlegung der Prüfungsfächer zu Beginn des 3. Halbjahres Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt 19

4 Abiturprüfung 4.2 Struktur der schriftlichen Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen besteht aus: Teil A Schriftlicher Teil I und II (insges. 60 VP = 15 NP) und Teil B Mündlicher Teil (Kommunikationsprüfung) 15 Minuten (insges. 15 NP) Ergebnis Abitur: schriftl.teil x 2 + Komm.Prfg. : 3 = Endnote Teil B als - Einzelprüfung (Monolog 5 Min. + Dialog 10 Min.) oder - Tandemprüfung (Monolog 2 x 5 Min. + Dialog 10 Min. - Im Laufe der KS2.2 vor der mdl. Abiturprüfung 20

4 Abiturprüfung 4.2 Mündliche Prüfung erstreckt sich auf das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) die Fächer der schriftlichen Prüfung (nach Wahl des Schülers/der Schülerin bzw. des Prüfungsvorsitzenden) 21

4 Abiturprüfung 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach Da mit Deutsch und Mathematik bereits AF I und AF III abgedeckt sind, muss entweder das 4. schriftliche oder das mündliche Prüfungsfach aus dem AF II gewählt werden: schriftliche Prüfungsfächer mündliches Prüfungsfach D M FS 4. Fach G, Geo, Gk, Rel FS, BK, Mus, Sp, Bio, Ch, Phy beliebiges Fach* oder BLL G, Geo, Gk, W, Rel oder BLL aus AF II * auch Sport, Informatik 22

4 Abiturprüfung 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach Festlegung zu Beginn des 4. Halbjahres ist eine Präsentationsprüfung Der/die Schüler/in legt spätestens 10 Unterrichtstage vor der Prüfung 4 Themen in Absprache mit dem/der Fachlehrer/in vor. Der Leiter des Prüfungsausschusses wählt eines davon aus. Die Entscheidung wird dem/der Schüler/in ca. eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Die 20-minütige Prüfung gliedert sich in 10 Min Präsentation und 10 Min Kolloquium. Im Falle der Einbringung der BLL ersetzt diese dann die Prüfung im mündlichen Prüfungsfach. 23

4 Abiturprüfung 4.2.2 Weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern sind möglich (nach Entscheidung des Schülers/der Schülerin oder des Prüfungsvorsitzenden) Die Prüfungsaufgaben werden von Fachlehrer/in gestellt. Der Schüler erhält sie ca. 20 Min vor der Prüfung zur Vorbereitung Die Prüfung ist Ergänzung, keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung. 24

4 Abiturprüfung 4.3 Besonderheiten Falls durch die Prüfungsfächer alle 3 Aufgabenfelder abgedeckt werden, kann auch die BLL das mündliche Prüfungsfach ersetzen, In den Fächern BK, Mus, Sp besteht die schriftliche Prüfung aus schriftlichen und fachpraktischen Anteilen (1:1). Die mündliche Präsentations-Prüfung in den Fächern BK und Mus kann im Fach Sport muss fachpraktische Anteile enthalten. 25

5 Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt, wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind. Block II 300 600 Block I Block I Leistungen in den (mindestens) 40 Kursen max. 600 Punkte (40 15) min. 200 Punkte Block II Leistungen in der Abiturprüfung Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer 4-fach gewertet max. 300 Punkte (5 15 4) min. 100 Punkte Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote umgerechnet (z.b. 629 Punkte Note 2,1). 26

5 Gesamtqualifikation Block I Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Darunter müssen sein: (1) die 20 Kurse der 5 Kernfächer (2) soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht: 2 Kurse in BK oder Musik 4 Kurse in Geschichte je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy) (3) soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt: die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden. Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden. 27

5 Gesamtqualifikation Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen (mit entsprechender Gewichtung) Beispiel: Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten ( 8,0 Punkte) zusätzlich 2 Kurse Astronomie (12 +12 Punkte) und 2 Kurse Philosophie (13 + 13 Punkte) Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte ergibt 370 : 44 = 8,41 Punkte neue Gesamtpunktzahl: 8,41 40 = 336,4 336 Punkte Allgemein: Punktsumme aus allen Kursen Gesamtzahl der Kurse 40 28

5 Gesamtqualifikation Block II Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst, und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet: Art der Prüfung Wertung des Ergebnisses nur schriftlich oder nur mündlich schriftlich (s) und mündlich (m) schriftlich (s) und fachpraktisch (f) (in BK, Musik, Sport) 4-fach 2 s + m 3 s + f 2 4 4 Die BLL kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen und wird dann (auch) vierfach angerechnet. 29

5 Gesamtqualifikation Mindestqualifikation Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: in Block I in keinem belegpflichtigen Kurs 0 Punkte höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten (bei 40 Kursen also max. 8, ab 45 max. 9) Minimum: 200 Punkte *) in Block II in 3 der 5 Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung) Minimum: 100 Punkte *) *) Punkteausgleich zwischen den zwei Blöcken ist nicht möglich! 30

6 Wiederholung und Fachhochschulreife Voraussetzungen für Wiederholung Nichtzuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife 4 Kurshalbjahre bilden pädagogische Einheit, keine Versetzung, keine Wiederholung einzelner Kurse! Freiwillige Wiederholung der KS 1 ist auf schriftlichen Antrag möglich Ende Halbjahr 2 steht bereits fest, dass Zulassung zur schriftlichen Prüfung nicht möglich besonderer Härtefall Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung am Ende von HJ 3 Nichtzulassung zur mündlichen Abiturprüfung whrd. HJ 4 oder Nichtbestehen der mündlichen Abiturprüfung am Ende von HJ 4 Wiederholung ab HJ1 Wiederholung ab HJ1 oder ab HJ 2 Wiederholung ab HJ 2 Wiederholung ab HJ 3 Wiederholung ab HJ 3 31

Erwerb der Fachhochschulreife setzt sich aus einem schulischen und einem beruflichen Teil zusammen: schulischer Teil: gewisse Mindestleistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren (z.b. aus HJ 1 und HJ 2 oder HJ 2 und HJ 3) beruflicher Teil: abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (im Anschluss), einjähriges Berufspraktikum 32

7 Zeitlicher Überblick Schuljahr 2014/15 (Einführungsphase) im Mai 2015 Informationsveranstaltungen endgültige Kurswahl Schuljahr 2015/16 (1. Jahrgangsstufe) Schuljahr 2016/17 (2. Jahrgangsstufe): zu Beginn (Sept. 2016) Wahl der 4 schriftlichen Prüfungsfächer 1. Februar 2017 Wahl des mündlichen Prüfungsfaches Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Januar 2017 März 2017??? 1. mögl. Termin fachpraktische Prüfungen in BK und Musik schriftliche Abiturprüfungen 33

7 Zeitlicher Überblick Mai 2017??? fachpraktische Prüfungen in Sport spätestens 10 Unterrichtstage vor Prüfung Abgabe von 4 Themen für das mündliche Prüfungsfach Kommunikationsprüfung ab Feb. 2017 möglich Mai - Juni 2017 am Tag der Ausgabe des Zeugnisses des 4. Halbjahres Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Zulassung zur mündlichen Abiturprüfung Bekanntgabe des Themas der mündlichen Prüfung Entscheidung über weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern durch den Prüfungsvorsitzenden 34

7 Zeitlicher Überblick spätestens einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung Entscheidung des Schülers: über in Block I anzurechnende Kurse ob Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches durch eine BLL über freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern Juni 2017 Ende Juni 2017 mündliche Abiturprüfungen späteste Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife 35

8 Wahlbogen Vorlage: Ausdruck Winprosa 36

9 Zeugnis Quelle: Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe BW 37