WEGLEITUNG. Bauingenieurwissenschaften. Studiengang. Ausgabe vom 1.9.2013. Bachelor und Master. Departement Bau, Umwelt und Geomatik



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Transkript:

WEGLEITUNG Bachelor und Master Studiengang Bauingenieurwissenschaften Ausgabe vom 1.9.01 Departement Bau, Umwelt und Geomatik

1. EINLEITUNG 1.1 DAS BAUINGENIEURSTUDIUM 1. GRUNDLAGEN. ZULASSUNG ZUM BAUINGENIEURSTUDIUM. BACHELOR-STUDIUM.1 ZIELSETZUNG UND INHALT. BASISPRÜFUNG. PROJEKTARBEIT. FELDKURS GEODÄTISCHE MESSTECHNIK 5.5 OBLIGATORISCHE LEHRVERANSTALTUNGEN 5. WAHLFÄCHER 5.7 PFLICHTWAHLFACH GESS 5.8 BACHELOR-ARBEIT.9 BACHELOR-ABSCHLUSS.10 BACHELOR-SCHLUSSZEUGNIS. MASTER-STUDIUM 7.1 ZIELSETZUNG UND INHALT 7. VERTIEFUNGSRICHTUNGEN 7. WAHLFÄCHER 7. PFLICHTWAHLFACH GESS 8.5 SEMINARARBEIT (ENTWURF) 8. PROJEKTARBEITEN 8.7 MASTER-ARBEIT 8.8 MASTER-ABSCHLUSS 9.9 MASTER-SCHLUSSZEUGNIS 9 5. WECHSEL DES STUDIENGANGS 9. PRAKTIKUM 9 7. MOBILITÄT 9 7.1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR HORIZONTALE MOBILITÄT 10 7. HORIZONTALE MOBILITÄT IM BACHELOR-STUDIUM 10 7. HORIZONTALE MOBILITÄT IM MASTER-STUDIUM 10 8. AUSGLEICH ZUM STUDIUM 11 9. BERATUNG UND BETREUUNG 11 10. HILFREICHE WEBSITES 11 ANHANG 1

1. Einleitung 1.1 Das Bauingenieurstudium Das Bauingenieurstudium an der ETH Zürich dauert zehn Semester, d. h. in der Regel fünf Jahre. Es ist in folgende zwei Stufen unterteilt: Das Bachelor-Studium und das Master- Studium. Ausbildungsziel ist der Abschluss als Master of Science ETH in Bauingenieurwissenschaften (MSc ETH Bau-Ing., in Englisch MSc ETH Civil Eng). Im Bachelor-Studium sind 181 Kreditpunkte und im Master-Studium noch einmal 10 Kreditpunkte zu erwerben, um das Studium erfolgreich abschliessen zu können. Bei der Bewertung der erbrachten Studienleistungen kommt das European Credit Transfer System (ECTS) zur Anwendung. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Kreditpunkt einer Studienleistung entspricht, die in 5 bis 0 Arbeitsstunden erbracht werden kann. Für erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen werden ECTS-Kreditpunkte (KP) erteilt. Die Anzahl Kreditpunkte richtet sich nach den Angaben im aktuell gültigen Verzeichnis der Lehrveranstaltungen (siehe www.vvz.ethz.ch). Die Kreditpunkte werden den Studierenden dann gutgeschrieben, wenn die dazugehörige Leistungskontrolle erfolgreich absolviert wurde (Note mind..0 oder bestanden). Ungenügende Leistungskontrollen resp. ungenügende Prüfungsblöcke können einmal wiederholt werden. Eine Leistungskontrolle ist ein Verfahren, mit welchem die Leistung von Studierenden gemessen und bewertet wird. Die Art der Leistungskontrolle (Prüfung, schriftliche Berichte und Arbeiten, Vorträge und Referate, Projektarbeiten) ist für jede Lehrveranstaltung im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Das Lehrangebot wird durch das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen zum Bachelor- und Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften für alle Studierenden verbindlich vorgegeben. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Weitere Angaben zur Unterrichtssprache siehe Art. 5, Studienreglement 00 für den Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften. Als Kontaktstunden gelten alle Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Praktika, usw.), die der Vermittlung von Wissen, Verständnis und Können der Studierenden dienen. Der Studiengang Bauingenieurwissenschaften wird zusammen mit den Studiengängen Umweltingenieurwissenschaften, Geomatik und Planung und dem Master-Studiengang Raumentwicklung und Infrastruktursysteme vom Departement Bau, Umwelt und Geomatik (D-BAUG) der ETH Zürich getragen. 1. Grundlagen Der Studiengang Bauingenieurwissenschaften stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen: Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich (Zulassungsverordnung ETH Zürich) Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich (Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich) Studienreglement 010 für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwissenschaften Studienreglement 00 für den Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften Die vorliegende Wegleitung präzisiert die Vorgaben aus den Studienreglementen.

. Zulassung zum Bauingenieurstudium Die Zulassung zum Studiengang Bauingenieurwissenschaften richtet sich nach der Zulassungsverordnung ETH Zürich. Zulassung zum Bachelor-Studiengang Bauingenieurwissenschaften siehe Zulassungsverordnung ETH Zürich,. Kapitel Zulassung zum Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften siehe Zulassungsverordnung ETH Zürich,. Kapitel, und Studienreglement 00 für den Master- Studiengang Bauingenieurwissenschaften. Kapitel und Anhang Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle der ETH Zürich (siehe Anhang A9). Spezielles zur Zulassung zum Master-Studiengang Studierende mit einem bestandenen oder bevorstehenden Bachelor-Abschluss in Bauingenieurwissenschaften der ETH Zürich, der ETH Lausanne oder einer Universität der IDEA- League werden ohne Auflagen ins Master-Studium zugelassen. Die übrigen Bewerbungen werden vom Zulassungsausschuss des Studiengangs Bauingenieurwissenschaften sur dossier geprüft. Dabei werden die vorhandenen Studienleistungen mit dem Anforderungsprofil für das Master-Studium verglichen und danach die Auflagen festgelegt. Auflagen sind zusätzlich zu erbringende Leistungen und können parallel zum Master- Studium absolviert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten von der ETH Zürich eine rechtsgültige Verfügung mit dem Aufnahmeentscheid. Die Verfügung legt die Auflagen fest, die die Studierenden erfüllen müssen. Für die Aufnahme von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an die ETH Zürich bestehen besondere Regelungen im Studienreglement 00 zum Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften. Die Sprache im Bachelor- und Master-Studium ist deutsch. Damit eine Immatrikulation ins Master-Studium erfolgen kann, ist in der Regel ein Sprachzertifikat erforderlich. Das Rektorat publiziert jährlich die anerkannten Nachweise und eine Liste, für welche Bewerberinnen und Bewerber keine Sprachzertifikate erforderlich sind. Siehe www.rektorat.ethz.ch/students/admission/master unter Voraussetzungen, Sprachanforderungen.

. Bachelor-Studium.1 Zielsetzung und Inhalt Das Bachelor-Studium vermittelt die ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und befähigt zum Eintritt in das Master-Studium Bauingenieurwissenschaften. Es dauert sechs Semester, d. h. in der Regel drei Jahre. Jedes Semester dauert vierzehn Wochen und umfasst Unterricht im Umfang von bis Kontaktstunden. In den ersten drei Semestern stehen mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen wie Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie, Informatik, Geologie, Baustatik, Systems Engineering, Betriebswirtschaftslehre, Rechtslehre und Geodätische Messtechnik im Zentrum des Lehrangebots. Ab dem vierten Semester werden bauingenieurspezifische Grundlagen in folgenden sechs Fachbereichen vermittelt: Bauverfahren und Projektmanagement Geotechnik Konstruktion Verkehrssysteme Wasserbau und Wasserwirtschaft Werkstoffe im Bauwesen Ein umfangreiches Angebot an fachbezogenen, geistes-, staats- und sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der ETH Zürich und der Universität Zürich stehen zur Horizonterweiterung als Wahlfächer zur Verfügung.. Basisprüfung Nach dem ersten Studienjahr ist die Basisprüfung zu absolvieren. Sie umfasst neun Prüfungsfächer (siehe Anhang A.). Für die bestandene Basisprüfung werden 57 ECTS-Kreditpunkte gutgeschrieben. Eine nicht bestandene Basisprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung hat innerhalb zweier Jahre nach Studienbeginn zu erfolgen. Sie bedingt in der Regel keine Unterbrechung des Studiums. Die verbindlichen Fristen für die Ablegung der Basisprüfung sind nach Studienbeginn im Studierendenportal mystudies angegeben. Bei Aussicht auf Nichteinhaltung vorgegebener Fristen ist dem Rektorat rechtzeitig ein schriftliches begründetes Gesuch um Fristverlängerung zu stellen. Um die Zulassung zur Basisprüfung zu erhalten, müssen alle entsprechenden Lehrveranstaltungen im 1. und. Semester und die Projektarbeit im. Semester erfolgreich absolviert werden. Die Bedingungen für die Prüfungszulassung werden von den Dozierenden festgelegt und den Studierenden anfangs Semester bekannt gegeben.. Projektarbeit Die Projektarbeit im. Semester hat folgende Ziele: Einblick in die zukünftigen Aufgaben im Beruf Einführung in effiziente Projekt- und Teamarbeit Förderung von Kreativität und Innovation Eine erfolgreich absolvierte Projektarbeit ist Zulassungsbedingung für die Basisprüfung.

. Feldkurs Geodätische Messtechnik Nach dem. Semester findet zu Beginn der Semesterferien ein einwöchiger obligatorischer Feldkurs in Geodätischer Messtechnik statt. Das erfolgreiche Absolvieren des Feldkurses gehört ebenfalls zu den Zulassungsbedingungen für die Basisprüfung..5 Obligatorische Lehrveranstaltungen Mit den obligatorischen Lehrveranstaltungen vom. bis. Semester werden die Kernkompetenzen vertieft und die Grundlagen für den Master-Studiengang erarbeitet. In der Regel erfolgt bei den obligatorischen Lehrveranstaltungen die Leistungskontrolle in Form von Prüfungen, welche zu vier Prüfungsblöcken zusammengefasst sind (siehe Anhang A.). Ein Prüfungsblock ist bestanden, wenn der mit den Kreditpunkten der einzelnen Fächer gewichtete Notendurchschnitt mindestens.0 beträgt. Der Prüfungsblock kann bei Nichtbestehen einmal als Ganzes wiederholt werden. Für jeden bestandenen Prüfungsblock wird den Studierenden jeweils die Summe der Kreditpunkte der im Block enthaltenen Lehrveranstaltungen gutgeschrieben. Insgesamt sind in dieser Kategorie 99 Kreditpunkte zu erbringen, inkl. Werkstoffe III (obligatorische Semesterleistung). Details zu den Prüfungsmodalitäten finden sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich unter www.vvz.ethz.ch.. Wahlfächer Die Lehrveranstaltungen dieser Kategorie dienen der Erweiterung des theoretischen und methodischen Grundlagenwissens und werden in der Regel im zweiten und dritten Studienjahr absolviert. Den Studierenden steht das gesamte Lehrangebot der ETH Zürich und der Universität Zürich zur individuellen Auswahl offen. Die Form der Leistungskontrolle wird vom anbietenden Departement im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Ein Wahlfach kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wird ein Leistungsnachweis in einem Wahlfach zweimal nicht bestanden, muss auf ein anderes Wahlfach ausgewichen werden. Insgesamt sind in dieser Kategorie 8 Kreditpunkte zu erbringen. EMPFEHLUNG: Es wird den Studierenden sehr empfohlen, im Lauf des Bauingenieurstudiums im Bereich Siedlungswasserwirtschaft Fächer zu belegen, vor allem Siedlungswasserwirtschaft GZ (siehe Vorlesungsangebot im Master-Studium, Anhang A8). Es ist Sache des anbietenden Studiengangs, zu entscheiden, ob Studierende aus anderen Studiengängen die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfüllen..7 Pflichtwahlfach GESS Gemäss der Weisung des Rektors zum Pflichtwahlfach aus dem Bereich der Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen allgemeinbildenden Inhalts aus diesem Bereich absolvieren. Die Form der Leistungskontrolle wird vom anbietenden Departement im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Ein Pflichtwahlfach GESS kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wird ein Leistungsnachweis in einem Pflichtwahlfach GESS zweimal nicht bestanden, muss auf ein anderes Pflichtwahlfach ausgewichen werden. Insgesamt sind in dieser Kategorie Kreditpunkte zu erbringen. 5

.8 Bachelor-Arbeit Die Bachelor-Arbeit im. Semester fördert die Fähigkeit zu selbstständiger, Praxis orientierter Problemlösung oder wissenschaftlicher Arbeit. Sie darf erst begonnen werden, wenn die Basisprüfung sowie die Prüfungsblöcke 1 und bestanden sind. Die Themen der Bachelor-Arbeiten werden von den Professorinnen und Professoren rechtzeitig bekannt gegeben. Die Studierenden schreiben sich am Ende des 5. Semesters über das Studiensekretariat für ein bestimmtes Thema ein. Gruppenarbeiten sind möglich, unter der Voraussetzung, dass die individuellen Anteile der einzelnen Studierenden klar definiert sind und einzeln bewertet werden können. Gruppenarbeiten bedürfen der Genehmigung der verantwortlichen Dozierenden. Die Bachelor-Arbeit wird am Ende des Semesters mit einem schriftlichen Bericht und einer mündlichen Präsentation abgeschlossen. Für eine genügende Bachelor-Arbeit (mind. Note.0) werden 10 Kreditpunkte gutgeschrieben. Eine ungenügende Bachelor-Arbeit kann einmal wiederholt werden. Dabei muss ein anderes Thema bearbeitet werden. Der Professor bzw. die Professorin kann gewechselt werden. Die Bachelor-Arbeit kann nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden. Dem Studiendelegierten ist umgehend ein schriftliches Gesuch mit Begründung einzureichen. Ab der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit muss ein zwingender Abbruchgrund vorliegen, ansonsten ist ein Abbruch nicht möglich..9 Bachelor-Abschluss Der Bachelor of Science ist ein Abschluss, der zum Eintritt in verschiedene Master-Studiengänge der ETH Zürich berechtigt. Zudem kann mit diesem Abschluss ein Master-Studium auch an einer anderen Hochschule mit dem zweiteiligen Bachelor-Master-System absolviert werden. Diese Hochschulen legen in der Regel individuell fest, welche Auflagen Bewerberinnen und Bewerber für ihre Master-Studiengänge zu erfüllen haben. Mit dem Nachweis der für das Bachelor-Diplom erforderlichen 181 Kreditpunkte können die Studierenden innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des Bachelor-Studiums beim Studiensekretariat die Erteilung des Bachelor-Diploms beantragen. Der Diplomantrag ist elektronisch in mystudies zu erstellen. Dabei sind allen Leistungskontrollen die entsprechenden Kategorien zuzuordnen. Der Diplomantrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht dem Studiensekretariat abzugeben. Dabei gelten für die verschiedenen Lehrveranstaltungskategorien Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl Kreditpunkte (siehe Anhang A.). Die verbindlichen Fristen für den Bachelor-Abschluss sind nach Studienbeginn in mystudies angegeben. Bei Aussicht auf Nichteinhaltung vorgegebener Fristen ist dem Rektorat rechtzeitig ein schriftliches begründetes Gesuch um Fristverlängerung zu stellen..10 Bachelor-Schlusszeugnis Alle ab HS 01 an der ETH Zürich erbrachten Studienleistungen werden im Schlusszeugnis aufgeführt, einschliesslich allfälliger Abbrüche. Bei einer vollständig ausgewiesenen Studienleistung wird die jeweils im letzten Versuch erzielte Leistung aufgeführt (z. B. im Falle einer Repetition einer Lerneinheit). Der Notenschnitt der Basisprüfung und der vier Prüfungsblöcke wird aufgrund der Gewichtung der einzelnen Prüfungsfächer gebildet. Bei der Berechnung des Notenschnitts im Bachelor-Zeugnis werden die Durchschnittsnoten der Basisprüfung und der Prüfungsblöcke mit der dafür vorgesehenen Anzahl Kreditpunkten als Gewichtung berücksichtigt. Alle anderen Leistungen werden mit den entsprechenden Kreditpunkten gewichtet.

. Master-Studium.1 Zielsetzung und Inhalt Das Master-Studium befähigt die Studierenden zu selbstständiger praktischer oder wissenschaftlicher beruflicher Tätigkeit als Bauingenieur oder Bauingenieurin und dauert in der Regel vier Semester. Die Studierenden haben im Master-Studium die Möglichkeit, sich auf zwei Fachbereiche aus dem breiten Berufsfeld der Bauingenieurwissenschaften zu fokussieren. Sie können ihren Studienplan den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend gestalten.. Vertiefungsrichtungen Die Studierenden haben sich für zwei aus den folgenden sechs Vertiefungsrichtungen zu entscheiden: Bau- und Erhaltungsmanagement Geotechnik Konstruktion Verkehrssysteme Wasserbau und Wasserwirtschaft Werkstoffe und Mechanik Jede Vertiefungsrichtung bietet einen umfangreichen Katalog von Lehrveranstaltungen an. Je nach Vertiefungsrichtung sind einige wenige Lehrveranstaltungen obligatorisch (obligatorische Vertiefungsfächer). Alle anderen sind frei wählbar. Im Anhang A.8 sind die Lehrveranstaltungen der Vertiefungsrichtungen aufgeführt. Die obligatorischen Lehrveranstaltungen sind speziell gekennzeichnet. In jeder der beiden gewählten Vertiefungsrichtungen sind mindestens 7 Kreditpunkte zu erwerben. Ein Vertiefungsfach kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wird eine Leistungskontrolle in einem Vertiefungsfach zweimal nicht bestanden, muss im Fall der frei wählbaren Vertiefungsfächer auf ein anderes Vertiefungsfach aus der gleichen Vertiefungsrichtung ausgewichen werden. Bei zweimal nicht bestandenen obligatorischen Vertiefungsfächern muss die Vertiefungsrichtung gewechselt werden. Eine Vertiefungsrichtung kann auf Antrag beim Studiensekretariat gewechselt werden. Dabei gelten für die neue Vertiefungsrichtung die oben genannten Grundsätze.. Wahlfächer Die Wahlfächer dienen dazu, das Fachwissen zu verbreitern und in ausgewählten Fachgebieten vertiefte Kenntnisse zu erwerben. Zur Verfügung stehen alle Lehrveranstaltungen des Master-Studiengangs Bauingenieurwissenschaften sowie Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der ETH Zürich und der Universität Zürich. Die Form der Leistungskontrolle wird vom anbietenden Departement im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Ein Wahlfach kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wird ein Leistungsnachweis in einem Wahlfach zweimal nicht bestanden, muss auf ein anderes Wahlfach ausgewichen werden. Insgesamt sind in dieser Kategorie 18 Kreditpunkte zu erbringen. EMPFEHLUNG: Es wird den Studierenden sehr empfohlen, im Lauf des Bauingenieurstudiums im Bereich Siedlungswasserwirtschaft Fächer zu belegen, vor allem Siedlungswasserwirtschaft GZ (siehe Vorlesungsangebot im Master-Studium, Anhang A.8). Es ist Sache des anbietenden Studiengangs, zu entscheiden, ob Studierende aus anderen Studiengängen die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erfüllen. 7

. Pflichtwahlfach GESS Gemäss der Weisung des Rektors zum Pflichtwahlfach aus dem Bereich der Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften müssen die Studierenden Lehrveranstaltungen allgemeinbildenden Inhalts aus diesem Bereich absolvieren. Die Form der Leistungskontrolle wird vom anbietenden Departement im Verzeichnis der Lehrveranstaltungen festgelegt. Ein Pflichtwahlfach GESS kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Wird ein Leistungsnachweis in einem Pflichtwahlfach GESS zweimal nicht bestanden, muss auf ein anderes Pflichtwahlfach ausgewichen werden. Insgesamt sind in dieser Kategorie Kreditpunkte zu erbringen..5 Seminararbeit (Entwurf) Die obligatorische Seminararbeit vermittelt einheitliche Vorgehensweisen zur Bearbeitung typischer Problemstellungen der Bauingenieurwissenschaften und führt die Studierenden in das professionelle Arbeiten als Bauingenieur/Bauingenieurin ein. Sie hat damit auch zum Ziel, das aus dem Bachelor-Studium mitgebrachte Wissen zu konsolidieren, von anderen Hochschulen kommende Studierende zu integrieren und die Studierenden auf die Projektarbeiten in allen Vertiefungsrichtungen vorzubereiten. Für eine erfolgreiche Seminararbeit werden den Studierenden Kreditpunkte gutgeschrieben.. Projektarbeiten In jeder der beiden Vertiefungsrichtungen ist im. bzw.. Semester eine Projektarbeit zu verfassen. Die Themen der Projektarbeiten werden von den Professorinnen und Professoren rechtzeitig bekannt gegeben. Die Studierenden schreiben sich am Ende des 1. bzw.. Semesters über das Studiensekretariat für ein bestimmtes Thema ein. Wird eine Projektarbeit als Gruppenarbeit ausgeführt, so wird die Leistung jedes Gruppenmitglieds in der Regel mit derselben Note bewertet. Gruppenarbeiten bedürfen der Genehmigung der verantwortlichen Professorinnen und Professoren. Die Projektarbeiten erstrecken sich in der Regel über die Dauer eines Semesters. Für eine bestandene Projektarbeit werden 9 Kreditpunkte gutgeschrieben. Insgesamt sind in dieser Kategorie 18 Kreditpunkte erforderlich. Eine nicht bestandene Projektarbeit kann einmal wiederholt werden. Wird sie wiederholt, so muss innerhalb der betreffenden Vertiefung ein neues Thema bearbeitet werden. Die Wiederholung kann bei einem anderen Professor/einer anderen Professorin ausgeführt werden. Die Projektarbeit kann nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden. Dem Studiendelegierten ist umgehend ein schriftliches Gesuch mit Begründung einzureichen. Ab der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit muss ein zwingender Abbruchgrund vorliegen, ansonsten ist ein Abbruch nicht möglich..7 Master-Arbeit Die Master-Arbeit füllt das ganze letzte Studiensemester aus. Sie dauert mindestens sechzehn Wochen und steht unter der Leitung eines Professors bzw. einer Professorin aus einer der gewählten Vertiefungsrichtungen. Die Studierenden schreiben sich vor Ende des. Semesters bei einem Professor bzw. einer Professorin für eine bestimmte Arbeit ein. Für eine genügende Master-Arbeit (mind. Note.0) werden Kreditpunkte gutgeschrieben. Eine ungenügende Master-Arbeit kann einmal wiederholt werden. Dabei muss ein anderes Thema bearbeitet werden. Der Professor bzw. die Professorin kann gewechselt 8

werden. Für weitere verbindliche Informationen zur Master-Arbeit siehe Art. 8, Studienreglement 00 für den Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften. Die Master-Arbeit kann nur in Ausnahmefällen abgebrochen werden. Dem Studiendelegierten ist umgehend ein schriftliches Gesuch mit Begründung einzureichen. Ab der zweiten Hälfte der Bearbeitungszeit muss ein zwingender Abbruchgrund vorliegen, ansonsten ist ein Abbruch nicht möglich..8 Master-Abschluss Mit dem Nachweis der für das Master-Diplom erforderlichen 10 Kreditpunkte können die Studierenden innerhalb von vier Jahren ab Beginn des Master-Studiums beim Studiensekretariat die Erteilung des Master-Diploms beantragen. Der Diplomantrag ist elektronisch in mystudies zu erstellen. Dabei sind allen Leistungskontrollen die entsprechenden Kategorien zuzuordnen. Der Diplomantrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht dem Studiensekretariat abzugeben. Dabei gelten für die verschiedenen Lehrveranstaltungskategorien Mindestanforderungen bezüglich der Anzahl Kreditpunkte (siehe Anhang A.7). Die verbindlichen Fristen für den Master-Abschluss sind nach Studienbeginn in mystudies angegeben. Bei Aussicht auf Nichteinhaltung vorgegebener Fristen ist dem Rektorat rechtzeitig ein schriftliches begründetes Gesuch um Fristverlängerung zu stellen..9 Master-Schlusszeugnis Alle ab HS 01 an der ETH Zürich erbrachten Studienleistungen werden im Schlusszeugnis aufgeführt, einschliesslich allfälliger Abbrüche. Bei einer vollständig ausgewiesenen Studienleistung wird die jeweils im letzten Versuch erzielte Leistung aufgeführt (z. B. im Falle einer Repetition einer Lerneinheit). 5. Wechsel des Studiengangs Studierende können den Bachelor-Studiengang innerhalb der ETH wechseln. Dazu ist ein Gesuch um Studiengangwechsel allenfalls mit einem Gesuch um Anrechnung bereits erfolgreich absolvierter Lehrveranstaltungen bei der Rektoratskanzlei einzureichen.. Praktikum Ein Praktikum ist im Studiengang Bauingenieurwissenschaften sowohl in der Bachelor- Stufe wie auch in der Master-Stufe nicht obligatorisch. Es wird den Studierenden aber empfohlen, sich auf einer Baustelle oder in einem Projektierungsbüro mit den Aufgabenstellungen der Praxis vertraut zu machen. Die Suche einer Praktikumsstelle ist Sache der Studierenden. Es können keine Praktikumsleistungen ans Studium angerechnet werden. 7. Mobilität Das zweistufige Bachelor-/Master-Studium ist so konzipiert, dass Studierende nach dem Bachelor-Abschluss an eine andere Hochschule wechseln können, um dort den Master- Abschluss in der gleichen Studienrichtung zu absolvieren (vertikale Mobilität). Die aufnehmende Hochschule legt die Aufnahmebedingungen fest. Einsatzfreudige, gute Studierende haben aber auch die Möglichkeit, während der ETH- Studienzeit je ein bis zwei Semester sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium (hier mit Einschränkungen, siehe Art. 18 Studienreglement 00 für den Master- Studiengang) an einer anderen Universität zu absolvieren und sich nach Absprache mit 9

den entsprechenden Professorinnen/Professoren die Leistungen ans ETH-Studium anrechnen zu lassen (horizontale Mobilität). Vor Antritt des Mobilitätsstudiums ist ein Studienprogramm zu erstellen, welches vom Mobilitätsberater des Studiengangs genehmigt werden muss. Bei der horizontalen Mobilität erhalten die Studierenden bei erfolgreichem Studienabschluss den ETH-Abschluss. Studierende, die sich für ein Mobilitätsstudium interessieren, informieren sich bitte frühzeitig bei der Mobilitätsstelle der ETH Zürich (www.mobilitaet.ethz.ch). Für die Vorbereitung und Planung eines Austauschstudiums (horizontale Mobilität) wird empfohlen, sich mit dem Mobilitätsberater des Studienganges Bauingenieurwissenschaften in Verbindung zu setzen. 7.1 Allgemeine Bedingungen für horizontale Mobilität Die Weisung Grundsätze und Empfehlungen für die Gestaltung der Mobilität in den Bachelor- und Master-Studiengängen der ETH Zürich regelt die Grundsätze für ein mögliches Mobilitätsstudium. Grundsatz : Leistungsanforderung für Outgoings (Bachelor und Master): Als Minimalanforderung für alle Studiengänge gilt eine Durchschnittsnote von.5 in der Basisprüfung. Studierende, die diese Note nicht erreicht haben, können sich trotzdem für den Austausch qualifizieren, indem sie in den höheren Bachelor-Semestern die Note.5 in Kernbereichen des Studiums (obligatorische Fächer, Kernfächer usw.) mehrheitlich erreichen oder übertreffen. Bei Mobilität im Bachelor-Studium gilt zudem: Die Basisprüfung und die Prüfungsblöcke 1 und müssen bestanden sein. Grundsatz : Keine Mobilität für Master-Studierende ohne Bachelor-Abschluss der ETH Zürich Grundsatz : Externe Master-Arbeit: Das Verfassen einer Master-Arbeit an einer Gastuniversität steht allen Master-Studierenden offen. Dabei ist das Einverständnis des entsprechenden Fachprofessors der Bauingenieurwissenschaften einzuholen. 7. Horizontale Mobilität im Bachelor-Studium Die Studierenden haben die Möglichkeit, im. Studienjahr ein oder maximal zwei Semester an der ETH Lausanne oder an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Es können nach Absprache mit den entsprechenden Professorinnen/Professoren sowohl Prüfungen als auch die Bachelor-Arbeit an der Gastuniversität absolviert werden. 7. Horizontale Mobilität im Master-Studium Im Master-Studium haben die Studierenden die Möglichkeit, ein bis zwei Semester an der ETH Lausanne oder an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Es können im Maximum 0 Kreditpunkte aus der Gastuniversität angerechnet werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig abzuklären, ob ein Mobilitätsstudium im 1. Semester je nach den beiden gewählten Vertiefungsrichtungen Sinn macht. Vor allem im 1. Semester sind in einigen Vertiefungsrichtungen obligatorische Lehrveranstaltungen zu absolvieren, die unter Umständen an der Gastuniversität nicht oder nicht in der Qualität und Tiefe der ETH zu finden sind. 10

Ein Mobilitätsaufenthalt im 1. Semester des Master-Studiums wird bei Belegung der Vertiefungsrichtung Konstruktion nicht empfohlen. Die drei darin enthaltenen obligatorischen Lehrveranstaltungen müssen an der ETH Zürich absolviert werden. 8. Ausgleich zum Studium Die ETH Zürich bietet den Studierenden eine Vielfalt sportlicher oder musischer Freizeitbeschäftigungen an. Entsprechende Kontaktadressen befinden sich im Handbuch der ETH Zürich (www.rektorat.ethz.ch/news/handbuch). Die Studierenden am D-BAUG haben ein geregeltes Mitspracherecht in der drittelsparitätisch zusammengesetzten Unterrichtskommission (Dozierende/Assistierende/ Studierende; Informationen unter www.uk.baug.ethz.ch) und in der Departementskonferenz. Die Unterrichtskommission zum Beispiel hat Aufgaben wie Vorbereitung der Revision von Studienreglementen, Genehmigung der Prüfungsmodalitäten und vieles mehr. Es lohnt sich auch im Rahmen des Akademischen Ingenieur Vereins (AIV) in der Studierendenpolitik mitzuwirken. Die dabei gemachten Erfahrungen werden sich im späteren Berufsleben positiv auswirken. 9. Beratung und Betreuung Erste Anlaufstelle für die Studierenden der Bauingenieurwissenschaften ist das Studiensekretariat: Studiensekretariat Bauingenieurwissenschaften HIL E 1.1 und HIL E., Campus Science City (Hönggerberg) Postfach 18, 809 Zürich Tel. 0 5/ 5 Fax 0 1 0 www.bauing.ethz.ch > Personen Für die fachliche Beratung und Betreuung stehen ferner die Assistierenden und Professorinnen und Professoren zur Verfügung. Es ist wichtig, dass die Studierenden bei Problemen mit dem Unterrichtsstoff frühzeitig die Unterstützung dieser Fachpersonen in Anspruch nehmen. Bei persönlichen Problemen stehen den Studierenden verschiedene Beratungsstellen zur Seite (siehe Anhang A9). 10. Hilfreiche Websites www.bauing.ethz.ch www.ethz.ch www.baug.ethz.ch www.vvz.ethz.ch www.mystudies.ethz.ch Studium Bauingenieurwissenschaften an der ETH Zürich Studieren an der ETH Zürich Studieren oder Doktorieren am D-BAUG Verzeichnis der Lehrveranstaltungen Studierendenportal 11

Anhang A.1 Übersicht Bachelor-Studium Bauingenieurwissenschaften Basisprüfung Prüfungsblock 1 Prüfungsblock Prüfungsblock Prüfungsblock 1. Semester. Semester. Semester. Semester 5. Semester. Semester 1 Analysis I Analysis II Physik Baustatik II Grundbau Stahlbeton II SWS / KP SWS / 5 KP SWS / 5 KP 5 Bodenmechanik Stahlbau II Bauverfahren 7 7 SWS / 7 KP 1) 7 SWS / 7 KP 1) 7 SWS / 7 KP SWS / KP 8 Lineare Algebra und Statistik und Wahr- Hydraulik I SWS / 5 KP Stahlbeton I SWS / 5 KP 9 Numerische Mathematik scheinlichkeitsrechnung Stahlbau I Untertagbau 10 SWS / KP 11 SWS / 5 KP 1) SWS / 5 KP 1) SWS / 5 KP SWS / 5 KP Road Transport Systems 1 Informatik I Informatik II Hydrology SWS / 5 KP Bahninfrastrukturen SWS / KP 1 SWS / KP Verkehrsplanung SWS / KP Wasserbau 1 SWS / KP 1) Baustatik I SWS / KP Felsmechanik 15 SWS/ 5 KP 1) Mechanik II Werkstoffe I und II SWS / KP 1 Geologie und Werkstoffe III SWS / 5 KP 17 Petrographie SWS / 5 KP Bachelor-Arbeit 18 SWS / KP 1) Mechanik III SWS / KP 19 Systems Engineering 5 SWS / KP 1) Wahlfächer SWS / 5 KP 0 Projektarbeit SWS / KP ETHZ/Uni ZH Projektmanagement 1 SWS / KP 1) Chemie SWS / KP Betriebswirtschaftslehre SWS / KP SWS / KP SWS / KP Wahlfächer SWS / KP 1) Geodätische Recht I ) Recht II ) ETHZ/Uni ZH Mechanik I Messtechnik GZ SWS / KP SWS / KP 10 KP 5 Pflichtwahlfach GESS Pflichtwahlfach GESS SWS / KP SWS / KP 1) SWS / KP SWS / KP 7 + 1 Woche Feldkurs SWS: Semesterwochenstunden 8 5 SWS / KP 1) Geodät. Messtechnik KP: ECTS Kreditpunkte 1) : Für diese Lehrveranstaltungen werden nach bestandener Basisprüfung en bloc 57 Kreditpunkte gutgeschrieben. ) : Recht I und II sind beide in Deutsch oder beide in Französisch (Introduction au Droit civil [851-0709-00], Introduction au Droit public [851-071-00]) zu absolvieren. 1

A. Prüfungsblöcke im Bachelor-Studium Basisprüfung Analysis I und II Lineare Algebra und Numerische Mathematik Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung Informatik I und II Mechanik I und II Systems Engineering Betriebswirtschaftslehre Geodätische Messtechnik GZ Geologie und Petrographie Notengewicht 1 1 1 1 1 1 Prüfungsblöcke 1 bis (PB) nach. Semester nach. Semester nach 5. Semester nach. Semester PB 1 KP PB KP PB KP PB KP Physik Hydraulik Mechanik III Hydrology Chemie 7 5 Baustatik I+II Werkstoffe I+II Bodenmechanik Recht I [A] Recht II [A] Verkehrsplanung 9 5 Stahlbau I+II Bahninfrastrukturen Grundbau Projektmanagement Felsmechanik 9 5 Stahlbeton I+II Bauverfahren Untertagbau Wasserbau Road Transport Systems 10 5 5 Summe KP 1 Summe KP 7 Summe KP 1 Summe KP 5 [A]: für Recht I: Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaften und Architektur ( KP) für Recht II: Öffentliches Baurecht ( KP) A. Bachelor-Abschluss Kategorie a. Basisprüfung + Projektarbeit b. Obligatorische Lehrveranstaltungen c. Wahlfächer d. Pflichtwahlfach GESS e. Bachelor-Arbeit Min. Anzahl KP 0 99 8 10 Summe KP 181 1

A. Übersicht Master-Studium Bauingenieurwissenschaften 1. Semester. Semester. Semester. Semester Vertiefungsrichtung 1 7 KP Vertiefungsrichtung 7 KP Wahlfächer 18 KP Master-Arbeit KP 1 Wochen Pflichtwahlfach GESS KP Seminararbeit KP Projektarbeit 1 Projektarbeit 9 KP 9 KP Die aktuellen Titel der Lehrveranstaltungen finden sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis auf www.vvz.ethz.ch. A.5 Selbstständige Arbeiten im Master-Studium Bauingenieurwissenschaften KP 1. Sem. Seminararbeit (Entwurf) unabhängig von den Vertiefungsrichtungen. Sem. Projektarbeit in einer der beiden Vertiefungsrichtungen. Sem. Projektarbeit in der anderen der beiden Vertiefungsrichtungen 9 9 A. Termine der selbstständigen Arbeiten Beginn Ende Besonderes Projektarbeit. Sem. Bachelor Bachelor-Arbeit. Sem. Bachelor Projektarbeiten./. Sem. Master Anfangs der zweiten Semesterwoche Am Ende der letzten Semesterwoche Master-Arbeit Anfangs der zweiten Semesterwoche Frühestens nach 1 Arbeitswochen Genaue Abgabedaten werden für jedes Semester neu festgelegt. 1

A.7 Master-Abschluss Kategorie a. Vertiefungsrichtungen b. Wahlfächer c. Pflichtwahlfach GESS d. Seminararbeit e. Projektarbeiten f. Master-Arbeit Min. Anzahl KP x 7 = 5 18 x 9 = 18 Summe KP 10 15

. Sem.. Sem. 1. Sem. SWS KP SWS KP. Sem.. Sem. 1. Sem. SWS KP SWS KP A.8 Verzeichnis der angebotenen Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang Bauingenieurwissenschaften Obligatorische Vertiefungsfächer in den Vertiefungsrichtungen sind fett markiert. Massgebend für die Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen ist das Vorlesungsverzeichnis. Vertiefungsrichtung Bau- und Erhaltungsmanagement Vertiefungsrichtung Geotechnik Projektabwicklung im Bauwesen Infrastructure Maintenance Processes Bauverfahren des Spezialtiefbaus Kostensteuerung im Bauprozess Untertagbau I Theoret. und experim. Bodenmechanik Entwurf und Konstruktion in der Geotechnik Geotechnik der Verkehrswege Bauverfahren des Tunnelbaus I (Fels) Bauunternehmensmanagement Sustainable Buildings: The Applied Viewpoint Infrastructure Maintenance Management Lebenszyklusorientiertes Projektmanagement K Untertagbau II Sprengtechnk Constitutive and Numerical Modelling in Geotechnics Bodendynamik Clay Mineralogy K [+] [+] Infrastructure Management Systems AK Baurecht Bauverfahren des Tunnelbaus II Sustainable Construction Workshop on Sustainable Building Certification Untertagbau III Umweltgeotechnik Physical Modelling in Geotechnics Forensic Geotechnical Engineering Vertiefungsrichtung Konstruktion Vertiefungsrichtung Verkehrssysteme Baustatik III Stahlbeton III Stahlbau III Structural Reliability and Risk Analysis Structural Dynamics and Vibration Problems Technische Installationen I Building Physics: Moisture and Durability Fibre Composite Materials in Structural Engineering System- und Netzplanung Traffic Engineering Verkehrsplanungsmethodik System Modeling and Optimization Nachhaltige Raumentwicklung I Regionalökonomie 5 Stabilität von Tragwerken Brückenbau Hochbau Method of Finite Elements I Holzbau I Technische Installationen II Seismic Design of Structures I Identification Methods for Structural Systems Numerical Methods for Uncertainty Quantification Systemdimensionierung und Kapazität Simulation des Verkehrssystems Entwurf und Bau von Verkehrsanlagen Logistik und Güterverkehr Langsamverkehr Raum- und Infrastrukturentwicklung Haushälterische Bodennutzung Praktikum Siedlung und Verkehr Mauerwerk Erhaltung von Tragwerken Flächentragwerke Method of Finite Elements II Holzbau II Seismic Design of Structures II Verkehrskonzepte Strassenverkehrssicherheit Eisenbahnbau und -erhaltung Sicherheit und Zuverlässigkeit im Eisenbahnbetrieb Systemführung, Marketing, Qualität Infrastructure Maintenance Processes Infrastructure Management Systems Planungsmethodik 1

. Sem.. Sem. 1. Sem. SWS KP SWS KP Vertiefungsrichtung Wasserbau und Wasserwirtschaft Vertiefungsrichtung Werkstoffe und Mechanik Wasserbau II Numerical Hydraulics Hydrology II Grundwasser I Werkstoffe IV [**] Introduction to Computational Physics (for Civil Engineers) Holz und Holzwerkstoffe Betontechnologie Building Physics: Moisture and Durability Metallische Werkstoffe und Korrosion Flussbau Hochwasserschutz Water Resources Management Wissenschaftliche Arbeitsmethoden Snow and Avalanches: Processes and Risk Management Groundwater II Siedlungswasserwirtschaft GZ (für Bauingenieure und Umweltnaturwissenschafter) [*] Wildbach- und Hangverbau 5 Building Materials and Sustainability Concrete Material Science Holzphysik Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung und Zustandsüberwachung GL der Bruchmechanik Computational Statistical Physics 8 Ausgewählte Kapitel aus dem Wasserbau Numerische Modellierung im Wasserbau Angewandte Glaziologie Abwasserhydraulik Siedlungswasserwirtschaft II Flussmorphologie und naturnaher Wasserbau Mechanik von Baustoffen Science and Engineering of Amorphous Materials in Construction Durability and Maintenance of Reinforced Conrete Shrinkage and Cracking of Concrete: Mechanisms and Impact on Durability GL der Holzbearbeitung und -verarbeitung Mechanics of Composite Materials Principles of Nonlinear Finite-Element- Methods 5 [*]: Siedlungswasserwirtschaft GZ (10-01-00) ( KP) ist für Studierende der Umweltingenieurwissenschaften reserviert und kann aus Platzgründen nicht belegt werden. [**]: empfohlen [+]: zum Zeitpunkt des Drucks der Wegleitung noch nicht bekannt; siehe Vorlesungsverzeichnis K: Kurs über mehrere Tage 17

A.9 Wer Was Wo Studiensekretariat Studiendelegierter Studierendenverein Rektorat Zulassung zum Studium Austauschstudium Prüfungen Studiensekretariat Bauingenieurwissenschaften Margrit Küpfer, Enrico Manna Campus Science City (Hönggerberg), HIL E 1.1 und HIL E., 809 Zürich Öffnungszeiten: Mo-Do (HIL E 1.1), Fr (HIL E.) Tel. 0 5/ 5 www.bauing.ethz.ch Studiendelegierter Bauingenieurwissenschaften Prof. Dr. Georgios Anagnostou Campus Science City (Hönggerberg), HIL D 1.1, 809 Zürich Sprechstunde nach Vereinbarung Tel. 0 1 80 Akademischer Ingenieurverein (AIV) Campus Science City (Hönggerberg), HXE C, 809 Zürich vorstand@aiv.ethz.ch www.aiv.ethz.ch Rektoratskanzlei der ETH Zürich Campus Zentrum, HG F 19, 809 Zürich Tel. 0 0 00 kanzlei@rektorat.ethz.ch www.rektorat.ethz.ch Zulassungsstelle der ETH Zürich Campus Zentrum, HG F 1. - 1., 809 Zürich für BSc: zulassungsstelle@ethz.ch für MSc: master@ethz.ch Mobilitätsstelle der ETH Zürich Campus Zentrum, HG F.1, 809 Zürich Tel. 0 1 1 mobilitaet@rektorat.ethz.ch www.mobilitaet.ethz.ch Mobilitätsberater Bauingenieurwissenschaften Enrico Manna Campus Science City (Hönggerberg), HIL E., 809 Zürich Öffnungszeiten: Mo-Fr Tel. 0 5 manna@baug.ethz.ch Prüfungsplanstelle der ETH Zürich Campus Zentrum, HG F 18.1, 809 Zürich Tel. 0 0 8 pruefungsplanstelle@ethz.ch www.rektorat.ethz.ch/students/exams 18