Angebot und Anmeldung Schuljahr 2015/2016



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Angebot und Anmeldung Schuljahr 2015/2016 Instrumentenvorstellung Freitag, 20. März 2015 18.00-19.00 Uhr, Schulhaus Einschlag Anmeldefrist 4. Mai 2015

Geschätzte Eltern Sie haben die Anmeldungsunterlagen für den Musikunterricht Ihres Kindes in den Händen. Ihr Interesse freut uns. Der Dialog und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen sind für uns von grosser Wichtigkeit. Unser Ziel, eine fundierte, umfassende und zeitgemässe musikalische Ausbildung zu vermitteln, erreichen wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn nur Schülerinnen und Schüler, die regelmässig gut vorbereitet ihre Lektionen besuchen, verzeichnen Fortschritte. Ohne Ihre Unterstützung können Kinder die anspruchsvolle Aufgabe des regelmässigen, täglichen Übens nicht erfüllen. Beachten Sie bitte Folgendes: 1. Die Anmeldungen sind direkt an die Schulverwaltung (Gemeindeverwaltung) einzureichen. 2. Pro Instrument ist je ein Anmeldetalon zu benützen. 3. Für Geschwister sind separate Anmeldungen auszufüllen. 4. Die Anmeldung ist verbindlich. 5. Seitens der Eltern können keine Ansprüche bezüglich Unterrichtszeit und Ort gestellt werden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung machen wir Sie im Weiteren aufmerksam auf: Angemeldete Schüler und Schülerinnen haben den Musikunterricht grundsätzlich während eines ganzen Schuljahres zu besuchen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Austritt auf das 2. Semester beantragt werden. In diesem Fall muss von den Eltern ein schriftliches Gesuch bis spätestens einen Monat vor Ende des 1. Semesters (bis 31.12.) an die Leitung der Musikschule eingereicht werden. Benützen Sie zu Ihrer persönlichen Information den beiliegenden Reglementsauszug der Musikschule Bettlach. Die Musikschule Bettlach freut sich über zahlreiche Anmeldungen und wünscht allen Musikschülerinnen und Musikschülern ein interessantes, erfolgreiches Musikschuljahr. Freundliche Grüsse Musikschule Bettlach Sandra Friedli Musikschulleiterin 1

Angebot des Musikunterrichtes Schuljahr 2015/2016 1. Gruppenunterricht (45 Minuten/Woche; der Gruppenunterricht wird nur bei entsprechender Gruppengrösse angeboten) Instrument Lehrer/in Gruppen- Eltern- Schuljahr grösse beitrag Akkordeon Marco Nozzi 2 3 Nur 1. und 2. Klasse Cello Sandra Friedli 2-3 Nur 1. und 2. Klasse Miete 200.00 Musikalische Rosanna Fr. 190.00 3-5 Ab 1. Kindergartenjahr Früherziehung Brombacher Grundschule ll Rosanna Fr. 190.00 4-8 Nur für 2. Klasse Brombacher Rockband Renzo Feliciani Fr. 190.00 4-6 Ab Oberstufe Andreas Kocher Singen in Gruppe Iris Ballabio 3-4 Ab 2. Klasse Fr. 190.00 Sopranblockflöte Konrad Utinger 2-3 Nur 1. und 2. Klasse Tanzen Corinne Cueni 4-12 Ab 1. Kindergarten bis 9. Klasse (in altersgerechten Gruppen) Trompete/Cornet Kurt Roth 2-3 Nur 1. und 2. Klasse Viola (Bratsche) Ueli Steiner 2-3 Nur 1. und 2. Klasse Violine (Geige) Ueli Steiner 2 3 Nur 1. und 2. Klasse Fr. 190.00 Miete 200.00 Miete 200.00 Miete 200.00 2. Einzelunterricht (25 Minuten/Woche) Instrument Lehrer/in Schuljahr Elternbeitrag Miete Akkordeon Marco Nozzi Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Altblockflöte Konrad Utinger Ab 4. Klasse Fr. 650.00 keine Cello Sandra Friedli Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Cornet Kurt Roth Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Es-Horn Kurt Roth Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Euphonium Kurt Roth Ab 4. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Gitarre Renzo Feliciani Andreas Kocher Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Keyboard Marco Nozzi Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Klarinette Christoph Schnyder Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Klavier Claude Lehmann Iris Ballabio Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Ilja Völlmy Kudrjavtsev Panflöte Konrad Utinger Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Posaune Kurt Roth Ab 4. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Querflöte Anna Argyris Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Saxophon Christoph Schnyder Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Schlagzeug José de Mena Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Sologesang Iris Ballabio Ab 5. Klasse Fr. 650.00 keine Sopranblockflöte Konrad Utinger Ab 2. Klasse Fr. 650.00 keine Trompete Kurt Roth Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Viola (Bratsche) Ueli Steiner Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 Violine (Geige) Ueli Steiner Ab 2. Klasse Fr. 650.00 Fr. 200.00 2

Anmerkungen zum Angebot Preise Die Musikschule Bettlach wird zum grössten Teil durch die Gemeinde (ca. 60%) finanziert. Gemäss kantonaler Empfehlung sollten die Elternbeiträge an den Musikunterricht ca. 30% betragen. Der Kanton subventioniert ca. 10% an die Kosten. Die Preise gelten für ein Schuljahr und richten sich nach der Unterrichtsform gemäss Angebot. Der Beitrag gilt für das erste Instrument pro Kind. Für weitere Instrumente oder zusätzliche 25 Minuten des gleichen Instruments beträgt der Elternbeitrag Fr. 920.00 ohne Rabattberechtigung. Die Rechnungsstellung erfolgt in zwei Raten. Der Einzug der Elternbeiträge und der Mietgebühren erfolgt durch die Finanzverwaltung. Mittels schriftlichem Gesuch an die Schulverwaltung (Gemeindehaus) können spezielle Finanzierungsmöglichkeiten vereinbart werden. Die Tatsache, dass die Gemeinde einen grossen Teil der effektiven Kosten übernimmt, verpflichtet die Kinder, Eltern, Erzieher und Erzieherinnen zur gewissenhaften Zusammenarbeit mit der Musikschule. Geschwisterrabatt Die Gemeinde Bettlach bietet zusätzlich einen Geschwisterrabatt für den Einzelunterricht an, der sich wie folgt berechnet: 2 Kinder 3 Kinder ab 4 Kinder 10% für beide Kinder 20% für alle drei Kinder 30% für alle Kinder Miete Die Instrumente (vgl. Unterrichtsangebot) können während zwei Jahren gemietet werden. Nach dieser Zeit sollen die Eltern ein Instrument kaufen. Wenn kein Kauf erfolgt, kann der Schüler, falls das Instrument frei bleibt, dieses weiterhin benützen. Die Mietkosten gehen aber ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich zu Lasten der Eltern. Es ist empfehlenswert, dass die Eltern sich im Voraus beim betreffenden Lehrer nach Miet-, resp. effektiven Kosten des Instrumentes erkundigen. Die Musiklehrkräfte beraten gerne bei der Wahl des passenden Instrumentes. 3

Musikalische Früherziehung Das Kind wird behutsam an die Musik herangeführt. Bewegen, Singen und erste Kontakte mit dem Orff-Instrumentarium gehören zu diesem ganzheitlichen Erleben von Musik und Bewegung. Singen Die menschliche Stimme ist das erste, ureigenste Instrument des Menschen. Singen tut einfach gut, motiviert und gibt dir Lebensfreude und hat positive Auswirkungen auf deine Persönlichkeit. Wir lernen deine Stimme kennen und stärken sie in allen Bereichen. Das ist zum Beispiel der Tonumfang, das Tonvolumen, die Atemlänge. Ausserdem werden das Gehör und die Aussprache geschult. Tanzen Das Fach Tanzen richtet sich an alle Bettlacher Schülerinnen und Schüler, die Freude an Musik und Bewegung haben. Je nach Alter sind folgende Elemente enthalten: Tanzimprovisation, Körpertechnik, Rhythmik, Jazztanz, Hip-Hop. Der Unterricht findet in Altersgruppen in der Grösse von 4-12 Kindern statt. Rockband Die Rockband bietet Schülerinnen und Schülern, die bereits Einzelunterricht besuchen, Gelegenheit, poppige, rockige Stücke auf ihrem Instrument einzustudieren und gemeinsam zu musizieren. Die Rockband steht aber auch am Gesang interessierten Schülerinnen und Schülern offen. Ensembles Ensemble Musizieren fordert und fördert das Miteinander Schaffen, das Voneinander-Lernen, das Aufeinander Zugehen, das Füreinander Dasein in der gemeinsamen Verantwortung für das Gelingen des Ganzen und ist wichtiger Bestandteil des Musikunterrichts. Streicherensemble und Bläserensemble sind daher ab dem 2. Unterrichtsjahr empfehlens- und wünschenswert für alle Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Instrumentengruppe. Auch Schülerinnen und Schüler aller anderen Instrumente können im Einverständnis mit der Musiklehrkraft Ensemble-Unterricht besuchen. Angemeldete Schülerinnen und Schüler sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Die Ensembles sind ein für die Eltern kostenloses Angebot der Musikschule. 4

Auszug aus dem Reglement der Musikschule Bettlach 3. Schüler und Schülerinnen, Eltern 7 Zulassung 1 Das Recht zum Besuch der Musikschule haben Schüler/innen der Volksschule Bettlach. 2 Jugendliche (Berufs- und Kantonsschüler), die aus der Musikschule hervorgehen oder eine andere gleichwertige musikalische Vorbildung aufweisen, können bis zum Abschluss der Berufs- oder Kantonsschule weiter unterrichtet werden. 8 Auswärtige Schüler und Schülerinnen 1 In Ausnahmefällen ist der Besuch des Unterrichts an der Musikschule auch für Schüler/innen sowie Jugendliche anderer Gemeinden möglich. 2 Der Bildungsausschuss entscheidet auf Antrag der Musikschulleitung. 9 Eintritt 1 Der Eintritt in die Musikschule ist freiwillig. Er erfolgt mit schriftlicher Anmeldung auf Beginn eines Schuljahres. 2 Neuzuziehende Schüler/innen, die am bisherigen Schulort bereits eine Musikschule besucht haben, können auch im Verlaufe eines Schuljahres aufgenommen werden, sofern die entsprechenden Lehrpersonen zur Verfügung stehen. 3 Die Anmeldung erfolgt für ein Jahr. Bisherige Schüler/innen haben sich für ein weiteres Schuljahr erneut anzumelden. 10 Pflichten 1 Angemeldete Schüler/innen haben den Musikunterricht regelmässig zu besuchen und zuhause gemäss den Weisungen der Musiklehrpersonen zu üben. 2 Die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Musikschulleitung angeordnet wurde, ist obligatorisch. 3 Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die eingegangenen Verpflichtungen einhalten. 11 Elternbeitrag 1 Für den Musikunterricht ist ein vom Bildungsausschuss im Rahmen des Budgets zu bestimmender Elternbeitrag zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Schulverwaltung. 2 Der Bildungsausschuss legt den Geschwisterrabatt fest. 3 Gesuche um Reduktion der Elternbeiträge sind an die Schulverwaltung zu richten. Es wird der vom Gemeinderat festgelegte Sozialtarif angewendet. 4 Für auswärtige Schüler/innen wird der Elternbeitrag so festgelegt, dass der Gemeinde Bettlach keine zusätzlichen Kosten entstehen. 5 Es besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Elternbeitrages für Stunden, die wegen Verhinderung der Lehrpersonen an Veranstaltungen der Schule ausfallen. 6 Die Eltern haben das Kursgeld pro Semester zu entrichten. 5

12 Absenzen 1 Absenzen sind den Musiklehrpersonen spätestens am Vortag zu melden, bei plötzlicher Erkrankung so bald als möglich. 2 Bei langer Krankheit des Schülers oder der Schülerin kann die Musikschulleitung einen teilweisen Erlass des Elternbeitrags gewähren, sofern das durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. 3 Die Musiklehrpersonen sind nicht verpflichtet, durch den/die Schüler/in versäumte Stunden nachzuholen. 4 Die Schul- und Ferienzeiten sowie die Feiertage richten sich nach der für die Schulen Bettlach geltenden Regelung. 13 Austritt 1 Angemeldete Schüler/innen haben den Musikunterricht grundsätzlich während eines ganzen Schuljahres zu besuchen. 2 Wegzüge sind der Schulverwaltung rechtzeitig zu melden. Der Elternbeitrag wird pro Rata in Rechnung gestellt. 3 Eltern, die den Austritt ihres Kindes wünschen, haben der Musikschulleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen. Diese entscheidet nach Rücksprache mit der betroffenen Musiklehrperson über das Gesuch. 4 Erfolgt der Austritt bis Ende des ersten Semesters (31. Januar), wird der Elternbeitrag für das zweite Semester nicht mehr in Rechnung gestellt, sofern die Austrittsmeldung bis am 31. Dezember an die Musikschulleitung eingereicht wird. In allen anderen Fällen ist der Elternbeitrag für das ganze Schuljahr geschuldet. 14 Mahnung und Ausschluss 1 Schüler/innen, die den Unterricht nur unregelmässig besuchen, diesen durch ihr Verhalten stören oder es am nötigen Fleiss fehlen lassen, sind von den Musiklehrpersonen zu ermahnen. 2 Bleibt die Mahnung erfolglos, sind die Eltern schriftlich zu orientieren. 3 Tritt keine Besserung ein, kann die Musiklehrperson der Musikschulleitung einen schriftlichen Antrag auf Ausschluss aus der Musikschule stellen. Die Eltern sind darüber zu orientieren. 4 Über den Ausschluss entscheidet die Musikschulleitung. Der Elternbeitrag wird nicht zurückerstattet. 5 Wurde der Elternbeitrag erfolglos gemahnt und muss ein Betreibungsverfahren eingeleitet werden, wird der/die Schüler/in auf Ende des laufenden Semesters vom Musikschulunterricht ausgeschlossen. Bei einer Begleichung des ausstehenden Elternbeitrages kann eine Wiederaufnahme des Musikschülers oder der Musikschülerin erfolgen. 6

Anmeldeformular Musikunterricht Schuljahr 2015/16 Bitte pro Kind und Instrument ein separates Formular ausfüllen! Abgabefrist 4. Mai 2015 an Einwohnergemeinde Bettlach Schulverwaltung, Postfach 116, 2544 Bettlach Name/Vorname (Schüler/in):... Geburtsdatum:... Name/Vorname Eltern:... Adresse:... Telefon:... Email:... Lehrerwunsch:... Wir melden unser Kind für folgenden Musikschulunterricht an: Einzelunterricht Akkordeon Fr. 650.00 Bitte ankreuzen Gruppenunterricht Akkordeon Elternbeitrag Elternbeitrag Altblockflöte Fr. 650.00 Cello Cello Fr. 650.00 Musikal. Früherziehung Fr. 190.00 Cornet Fr. 650.00 Grundschule 2 Fr. 190.00 Es-Horn Fr. 650.00 Rockband Fr. 190.00 Euphonium Fr. 650.00 Sopranblockflöte Gitarre Fr. 650.00 Singen in Gruppe Fr. 190.00 Keyboard Fr. 650.00 Tanzen Fr. 190.00 Klarinette Fr. 650.00 Trompete/Cornet Klavier Fr. 650.00 Viola Panflöte Fr. 650.00 Violine Posaune Fr. 650.00 Querflöte Fr. 650.00 Saxophon Fr. 650.00 Schlagzeug Fr. 650.00 Sologesang Fr. 650.00 Sopranblockflöte Fr. 650.00 Trompete Fr. 650.00 Viola Fr. 650.00 Violine Fr. 650.00 Bitte wenden! zusätzliche 25 Min. gleiches Instrument Fr. 920.00 Bitte ankreuzen

Instrumente Wir bestellen bei der Schule folgendes Instrument auf eigene Rechnung: Bitte ankreuzen: Sopranblockflöte Sopranblockflöte Altblockflöte Panflöte Wir mieten bei der Schule für Fr. 200.00 pro Schuljahr folgendes Instrument. Achtung: Die Instrumente können nur während zwei Jahren gemietet werden. Bitte beachten Sie die Anmerkungen Miete auf Seite 3! Bitte ankreuzen: Cello Cornet Es-Horn Euphonium Klarinette Posaune Querflöte Saxophon Trompete Viola Violine Mit der Anmeldung anerkennen die Eltern das Angebot des Musikunterrichts mit Preisliste und das Reglement der Musikschule. Die Anmeldung ist verbindlich. Datum:... Unterschrift Eltern:...

Anmeldeformular Musikunterricht Schuljahr 2015/16 Bitte pro Kind und Instrument ein separates Formular ausfüllen! Abgabefrist 4. Mai 2015 an Einwohnergemeinde Bettlach Schulverwaltung, Postfach 116, 2544 Bettlach Name/Vorname (Schüler/in):... Geburtsdatum:... Name/Vorname Eltern:... Adresse:... Telefon:... Email:... Lehrerwunsch:... Wir melden unser Kind für folgenden Musikschulunterricht an: Einzelunterricht Akkordeon Fr. 650.00 Bitte ankreuzen Gruppenunterricht Akkordeon Elternbeitrag Elternbeitrag Altblockflöte Fr. 650.00 Cello Cello Fr. 650.00 Musikal. Früherziehung Fr. 190.00 Cornet Fr. 650.00 Grundschule 2 Fr. 190.00 Es-Horn Fr. 650.00 Rockband Fr. 190.00 Euphonium Fr. 650.00 Sopranblockflöte Gitarre Fr. 650.00 Singen in Gruppe Fr. 190.00 Keyboard Fr. 650.00 Tanzen Fr. 190.00 Klarinette Fr. 650.00 Trompete/Cornet Klavier Fr. 650.00 Viola Panflöte Fr. 650.00 Violine Posaune Fr. 650.00 Querflöte Fr. 650.00 Saxophon Fr. 650.00 Schlagzeug Fr. 650.00 Sologesang Fr. 650.00 Sopranblockflöte Fr. 650.00 Trompete Fr. 650.00 Viola Fr. 650.00 Violine Fr. 650.00 Bitte wenden! zusätzliche 25 Min. gleiches Instrument Fr. 920.00 Bitte ankreuzen

Instrumente Wir bestellen bei der Schule folgendes Instrument auf eigene Rechnung: Bitte ankreuzen: Sopranblockflöte Sopranblockflöte Altblockflöte Panflöte Wir mieten bei der Schule für Fr. 200.00 pro Schuljahr folgendes Instrument. Achtung: Die Instrumente können nur während zwei Jahren gemietet werden. Bitte beachten Sie die Anmerkungen Miete auf Seite 3! Bitte ankreuzen: Cello Cornet Es-Horn Euphonium Klarinette Posaune Querflöte Saxophon Trompete Viola Violine Mit der Anmeldung anerkennen die Eltern das Angebot des Musikunterrichts mit Preisliste und das Reglement der Musikschule. Die Anmeldung ist verbindlich. Datum:... Unterschrift Eltern:...