Validierung von Bildungsleistungen Erläuterungen zum Qualifikationsprofil Kauffrau/Kaufmann



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Validierung von Bildungsleistungen Erläuterungen zum Qualifikationsprofil Kauffrau/Kaufmann 68300 Kauffrau/Kaufmann Basisbildung 68200 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) 1. Ausgangslage Das Qualifikationsprofil definiert das Anforderungsniveau des Berufs und enthält die Beschreibung aller beruflichen en, über die eine qualifizierte Berufsperson verfügen muss, um den Beruf entsprechend dem Anforderungsniveau kompetent ausüben zu können. Das Anforderungsniveau des Berufes wird im Bildungsplan detailliert festgehalten. Das vorliegende Dokument ermöglicht die Referenzierung der en im Qualifikationsprofil mit dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann vom 24. August 2003 und den dazugehörenden Leistungszielkatalogen und dient als Hilfestellung für die Information und Beratung und für Empfehlungen im Hinblick auf Massnahmen im Bereich der ergänzenden Bildung. 2. Erläuterungen zum Ausbildungs- und Prüfungsreglement und zu den Leistungszielkatalogen Die Leistungsziele im Ausbildungs- und Prüfungsreglement für Kaufleute aus dem Jahr 2003 sind nach der Triplexmethode aufgebaut. Die Leitideen bilden die oberste Ebene. Sie machen eine auch normative Aussage darüber, weshalb ein Ziel für die Ausbildung wesentlich ist. Auf der zweiten Ebene beschreiben die Dispositionsziele Verhaltensweisen, Einstellungen und Haltungen, welche die Lernenden bis zum Ende der Ausbildung erwerben sollen. Die Leistungsziele der dritten Ebene konkretisieren Leitideen und Dispositionsziele. Die kaufmännische Grundbildung geht von einem handlungsorientierten Ansatz aus. Fachkompetenzen sind in der Ausbildung zwingend mit Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen zu verbinden. Für jedes Leistungsziel wird daher angegeben, mit welchen Selbst- bzw. Sozialkompetenzen und mit welcher Methodenkompetenz es in der Ausbildung kombiniert werden kann. Die im Qualifikationsprofil umschriebenen en ergeben sich daher nicht nur aus den einzelnen zugeordneten Leistungszielen, sondern auch aus der übergeordneten Leitidee und aus dem übergeordneten Dispositionsziel sowie aus den zugeordneten Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen. Zudem sind die für die Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration gültigen branchenspezifischen Leistungsziele und die im Programm für die überbetrieblichen Kurse umschriebenen Inhalte zu berücksichtigen. Beim Vergleich der en im Qualifikationsprofil mit den Leistungszielkatalogen ist zu beachten, dass die Leistungsziele für die dreijährige duale Ausbildung an den drei Lernorten Berufsfachschule, Betrieb und überbetrieblicher Kurs konzipiert sind und ein Abgleich bezüglich einzelnen Formulierungen und gewollten Redundanzen bei schulischen und betrieblichen Leistungszielen nur bedingt möglich ist. Zu beachten ist auch, dass einige Leistungsziele allgemein formuliert sind, um sie im beruflichen Kontext der Kauffrau/des Kaufmanns in unterschiedlichen Aufgabenfeldern sinngemäss umzusetzen, wie etwa: 1.4.4.1: Ziele erreichen, 1.5.1.5: Mit Informationen umgehen, 1.6.1.2: Arbeitsabläufe beschreiben, 1.6.1.3: Arbeitsabläufe analysieren. In Analogie zum Qualifikationsprofil für die beruflichen en wurde als Validierungsinstrument für die Allgemeinbildung ein Anforderungsprofil erarbeitet. In der kaufmännischen Grundbildung erfolgt eine integrierte Vermittlung allgemeiner und berufskundlicher schulischer Bildung im Sinne von Art. 19 Abs. 2 BBV. Im Qualifikationsprofil sind die allgemeinbildenden Anforderungen im Sinne der Vorgaben des BBT für die Validierung von Bildungsleistungen in den folgenden drei bereichen verankert: Wirtschaft und Gesellschaft, Standardsprache und Fremdsprache(n). IGKG Schweiz, 1. September 2009 1

3. Referenzierung der en zum Ausbildungs- und Prüfungsreglement und zu den Leistungszielkatalogen bereich 1 Material bewirtschaften 1.1 (W) Ist fähig, Material und Waren gemäss betrieblichen und rechtlichen Vorgaben zu beschaffen. Dispositionsziel 1.7.2 Beschaffung von Gütern und Einrichtungen 3.3.8.1 Offerten beurteilen 3.3.8.3 Kaufvertragsinhalte nennen 1.2 (W) Ist fähig, Material und Waren gemäss Anforderungen fachgerecht gemäss Vorgaben zu lagern. Dispositionsziel 1.7.2 Beschaffung von Gütern und Einrichtungen 3.3.8.2 Lager bewirtschaften 1.3 (W) Ist fähig, die Auslieferung von Material/Waren an Kunden auftragsgerecht zu organisieren. 1.6.1.2 Arbeitsabläufe beschreiben Dispositonstziel 1.7.2 Beschaffung von Gütern und Einrichtungen 2 Kunden beraten 2.1 Ist fähig, Kundenanfragen gemäss den betrieblichen Vorgaben fachgerecht zu bearbeiten. 1.6.1.2 Arbeitsabläufe beschreiben Vgl. dazu auch die Leistungsziele in 2.2 und in 2.4 IGKG Schweiz, 1. September 2009 2

bereich 2.2 Ist fähig, Kunden- und Beratungsgespräche auf eine freundliche, überzeugende und zielorientierte Art und Weise zu führen. 1.1.1.1 Kundengespräch vorbereiten 1.1.1.2 Kundengespräch führen 1.1.1.3 Kundenbedürfnisse erfragen 1.1.2.1 Argumente und Vorschläge bringen 1.1.2.2 Kundenbedürfnisse erfragen und weiterleiten 1.2.2.2 vorstellen 1.2.2.4 Nutzen der Produkte und Dienstleistungen aufzeigen 1.3.1.1 Konkurrenzprodukten 1.3.1.2 Zusatznutzen gegenüber Konkurrenzprodukten aufzeigen 1.2.2.5 Kunden überzeugen 1.3.2.1 Einwände entkräften 1.3.2.2 Im Kundengespräch Einwände entkräften 4.4.1.1 Telefongespräche führen 4.4.1.2 Kundengespräche führen IGKG Schweiz, 1. September 2009 3

bereich 2.3 Ist fähig, Kundeninformationen und - daten mit den betrieblichen Systemen oder Instrumenten nachvollziehbar und übersichtlich zu verwalten. 1.2.1.2 Kundendatei erklären 1.2.1.3 Kundendatei führen 2.1.4.1 Daten pflegen 2.1.4.2 Umgang mit Daten des Lehrbetriebes 2.4.2.1 Daten aufbewahren und entsorgen 2.4.2.2 Datenschutz erklären 2.4 Ist fähig, Produkte- und Dienstleistungskenntnisse in der Kundenberatung überzeugend einzusetzen. 1.2.1.1 Dienstleistungen 1.2.2.1 1.2.2.2 vorstellen 1.2.2.4 Nutzen der Produkte/Dienstleistungen aufzeigen 1.2.1.4 Servicequalität beurteilen Überbetrieblicher Kurs 2 Thema: Produkte und Dienstleistungen 3 Aufträge abwickeln 3.1 Ist fähig, Arbeiten bei Kundenaufträgen und mit externen Geschäftspartnern fachgerecht und selbstständig auszuführen. 1.6.1.2 Arbeitsabläufe beschreiben 1.6.1.3 Arbeitsabläufe analysieren Vgl. die Leistungsziele in den bereichen 2 und 7 2.2.2.1 Arbeitsabläufe bewusst und effizient gestalten IGKG Schweiz, 1. September 2009 4

bereich 3.2 (W) Ist fähig, Soll-Ist- Vergleiche nach Vorgaben durchzuführen, Auftrags- und Projektstände zu dokumentieren und Statistiken korrekt zu führen. 1.7.6.6 Erfassung und Auswertung von Statistiken des Lehrbetriebes 1.7.6.5 Statistiken des Lehrbetriebes 3.3.8.2 Produktionsabläufe beschreiben 3.3 Ist fähig, Reklamationen freundlich und angemessen entgegenzunehmen und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. 1.1.3.1 Umgangsformen anwenden 1.1.3.2 Beschwerden entgegennehmen 1.1.3.3 Beschwerden formulieren 3.4 Ist fähig, Produkte- und Dienstleistungskenntnisse in den Arbeitsprozessen fachgerecht einzusetzen. 1.2.1.1 Dienstleistungen 1.2.2.1 1.2.2.2 vorstellen 1.2.2.4 Nutzen der Produkte/Dienstleistungen aufzeigen IGKG Schweiz, 1. September 2009 5

bereich 4 Massnahmen des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit umsetzen 4.1 (W) Ist fähig, den Markt und das Marktumfeld einer Firma in zentralen Bereichen zu analysieren. 1.2.2.3 Verkaufsformen 3.3.6.1 Markt beschreiben 4.2 (W) Ist fähig, Marktbeobachtungen und Recherchen zu Informationen von Produkten oder Dienstleistungen durchzuführen. 1.4.2.1 Leistungswirtschaftliche Ziele 1.7.4.1 Sortimente vergleichen 4.3 (W) Ist fähig, die Marketinginstrumente (4P's) für die Gewinnung und Bindung von Kunden zielgerichtet einzusetzen. 1.7.4.2 Marketingmix anwenden 4.4 (W) Ist fähig, die Auswirkungen von Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmassnahmen mit geeigneten Statistiken zu erfassen. 1.7.6.6 Erfassung und Auswertung von Statistiken des Lehrbetriebes 1.7.6.5 Statistiken des Lehrbetriebes 4.5 (W) Ist fähig, Herstell- und Selbstkosten, den Verkaufspreis und die Marge von ausgewählten Produkten zu berechnen. 1.7.3.1 Herstellkosten 3.4.2.1 Kostenstellen nennen 3.4.2.2 Kalkulationssätze anwenden IGKG Schweiz, 1. September 2009 6

bereich 5 Aufgaben der Personaladministration ausführen 5.1 Ist fähig, die zentralen Aufgaben bei Personalein- und -austritten zu bearbeiten. 1.7.1 Personalbeschaffung 1.7.1.1 Bewerbungen bearbeiten 1.7.1.2 Arbeitsvertragsinhalte 1.7.1.3 Arbeitsverträge unterscheiden 3.3.5.1 Stellenbeschreibung verfassen 3.3.5.2 Stelleninserat formulieren 3.3.5.3 Personal suchen 5.2 Ist fähig, Arbeitszeiten, Absenzen, die Personaldaten und die Administration der Sozial- und Lohnnebenleistungen genau zu führen. 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben 1.7.1.5 Sozialversicherungsabzüge der eigenen Lohnabrechnung beschreiben 6 Finanzwirtschaftliche Prozesse ausführen 6.1 Ist fähig, ein- und ausgehende Rechnungen fachgerecht zu bearbeiten. 1.7.6.3 Rechnungen erstellen 1.7.6.4 Belege kontieren 3.3.1.1 Das Zahlungssystem des Lehrbetriebes erklären 3.4.1.1 Kontenplan des Lehrbetriebs erklären 3.4.1.2 Arbeiten an Buchungsbelegen IGKG Schweiz, 1. September 2009 7

bereich 6.2 Ist fähig, die Kasse pflichtbewusst und genau zu eröffnen, zu führen, zu kontrollieren und zu schliessen wie auch das Kassenbuch zu führen. 3.3.1.1 Das Zahlungssystem des Lehrbetriebes erklären 3.3.1.2 Kontoauszüge erklären 6.3 (W) Ist fähig, Quartals- oder Jahresabschlüsse zu erstellen und die zentralen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für die Analyse und Beurteilung vorzubereiten. 3.3.8.2 Lager bewirtschaften 3.4.2.3 Das Rechnungswesen als Führungsinstrument 3.4.1.1 Kontenplan des Lehrbetriebes erklären 3.4.1.2 Arbeiten an Buchungsbelegen 6.4 (W) Ist fähig, Soll-Ist- Vergleiche vorzunehmen und die Dokumentation der Auftrags- und Projektstände zu führen. 1.7.6.6 Erfassung und Auswertung von Statistiken des Lehrbetriebes 1.7.6.5 Statistiken des Lehrbetriebes IGKG Schweiz, 1. September 2009 8

bereich 7 Administrative und organisatorische Tätigkeiten ausüben 7.1 Ist fähig, selbständig und korrekt E-Mails, Aktennotizen, Briefe, Berichte, Texte für Websites und Protokolle zu verfassen.. 2.1.1.1 Textdokumente erfassen 2.1.1.3 Elektronische Datenübermittlungsgeräte bedienen 2.1.2.1 Standard PC-Programme auswählen 2.1.2.2 Dokumente überprüfen 2.2.1.1 Kommunikationsmittel auswählen 2.2.3.1 Ansprechende Dokumentationen erstellen 2.5.1.2 Protokollführung 4.1.3.1 Verständliche und adressatengerechte Aussagen formulieren 4.3.1.1 Schriftstücke charakterisieren 4.3.1.2 Interne Schriftstücke verfassen IGKG Schweiz, 1. September 2009 9

bereich 7.2 Ist fähig, Daten und Dokumente mit einem Datensicherungs- und Archivierungssystem gemäss den rechtlichen Vorgaben sicher und nachvollziehbar zu verwalten. 2.4.1.1 Elektronische Datensicherheit 2.4.1.2 Datensicherheit im Lehrbetrieb 2.4.3.1 Ordnungskriterien einer Ablage 2.4.3.2 Ablagesysteme beurteilen 7.3 Ist fähig, Sitzungen und Anlässe von der Planung bis zum Abschluss zielorientiert und effizient vorzubereiten. 1.7.2.1 Raum beschaffen 1.7.7.1 Anlässe organisieren 2.1.3.2 Termine planen 7.4 (W) Ist fähig, Aufgaben und Anforderungen der internen Kommunikation in den Bereichen Newsletter, Anschlagbrett, Intranet oder Hauszeitung zu erledigen. 7.5 (W) Ist fähig, Mobiliar, Büromaterial und Bürogeräte zu beschaffen, zu unterhalten und zu verwalten. 1.7.7.3 Vertragliche Regelungen im Bereich der Infrastruktur 2.3.2.1 Organisatorische Einrichtung des Arbeitsplatzes 2.3.3.1 Ergonomie des Arbeitsplatzes IGKG Schweiz, 1. September 2009 10

bereich 8 Wirtschaft und Gesellschaft / Branche und Firma 8.1 (W) Ist fähig, aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in Inland und im Ausland zu analysieren, zu beurteilen und die Einflüsse auf die Betriebe und auf das Berufsfeld aufzuzeigen. 1.5.1.1 Informationskanäle benützen zur Branchenentwicklung 1.5.1.2 Branchenentwicklung beurteilen 1.5.1.3 Kurzfristige Veränderungen der Branche aufzeigen 1.5.1.4 Längerfristige Veränderungen der Branche aufzeigen 8.2 (W) Ist fähig, aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen und Trends in Inland und im Ausland zu analysieren, zu beurteilen und die Einflüsse auf die Betriebe und auf das Berufsfeld aufzuzeigen. 1.5.1.1 Informationskanäle benützen zur Branchenentwicklung 1.5.1.2 Branchenentwicklung beurteilen 1.5.1.3 Kurzfristige Veränderungen der Branche aufzeigen 1.5.1.4 Längerfristige Veränderungen der Branche aufzeigen IGKG Schweiz, 1. September 2009 11

bereich 8.3 Ist fähig, die zentralen Aspekte und Besonderheiten einer Firma aufzuzeigen (heutiger oder früherer Arbeitgeber). 1.1.2.3 Gliederung der Kunden resp. Anspruchsgruppen 1.2.1.1 Dienstleistungen 1.2.2.1 1.2.2.2 vorstellen 1.2.2.4 Nutzen der Produkte/Dienstleistungen aufzeigen 1.2.1.4 Servicequalität beurteilen 1.4.1.1 Bedeutung des Leitbildes für die eigene Arbeit 1.4.1.2 Einstellung des Lehrbetriebes gegenüber ihren Mitarbeitern und gegenüber deren Führung 1.4.3.1 Qualitätssicherungssystem 1.4.2.2 Finanzwirtschaftliche Ziele 1.4.2.3 Finanzwirtschaftliche Ziele umsetzen 1.6.1.1 Organigramme interpretieren 3.1.1.3 Image des Lehrbetriebes 3.3.7.1 Erwartungen von Anspruchsgruppen er IGKG Schweiz, 1. September 2009 12

bereich 8.4 Ist fähig, die finanzielle Lage einer Unternehmung mit aussagekräftigen Kennzahlen zu analysieren und zu beurteilen. Kernkompetenz 3.4 Rechnungswesen anwenden und als Führungsinstrument verstehen 9 Sprachkompetenz Standardsprache (lokale Landessprache) 9.1 Ist fähig, Schriftstücke, insbesondere das Dossier, differenziert, situations- und adressatengerecht zu gestalten. Setzt eine verständliche sowie korrekte Sprache ein und setzt die verschiedenen Kommunikationsmittel und Dokumente überzeugend ein. Alle Bildungsziele aus dem Lernbereich 4 / Erste Landessprache (Standardsprache) 9.2 Ist fähig, mündlich sicher, überzeugend und gewandt beim Dossiergespräch zu argumentieren. Gestaltet die verbale und nonverbale Kommunikation stimmig. Ist fähig, Gedanken und Ausführungen adressaten- und situationsgerecht zu strukturieren und darzulegen. Alle Bildungsziele aus dem Lernbereich 4 / Erste Landessprache (Standardsprache) 10 Sprachkompetenz Fremdsprache 10.1 Erbringt den Nachweis in einer zweiten Landessprache Französisch, Deutsch, Italienisch oder in Englisch auf dem Niveau A2 (für das B-Profil gilt B1) Alle Bildungsziele aus dem Lernbereich 5 / Fremdsprachen IGKG Schweiz, 1. September 2009 13