Analyse einer Hochschulbilanz am Beispiel der Universität Heidelberg Nutzen für die Hochschule. Gegenstand der Analyse



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Kapitel 2: Externes Rechnungswesen

Transkript:

Analyse einer Hochschulbilanz am Beispiel der Universität Heidelberg Nutzen für die Hochschule Gegenstand der Analyse Jahresabschluss und Lagebericht Analyse aus interner Sicht und in Kenntnis der Rahmenbedingungen und ministeriellen Vorgaben 30.09.2009 1 1

Rahmenbedingungen des kaufmännischen Rechnungswesens der Universität Heidelberg Globalhaushalt, kein Jährlichkeitsprinzip Im Haushalt ausgewiesene Stellen sind ausfinanziert Keine Kreditaufnahme Landesbetrieb (Vorschriften für Landesbetriebe sind zu beachten) Finanzstatut (Satzung) mit Orientierung am HGB Medizinische Fakultäten und Körperschaftsvermögen mit eigener Rechnungslegung; kein Konzernabschluss Kaufmännische Rechnungslegung ist Teil des veröffentlichten Jahresberichts Universitätsrat, dem u. a. Vertreter der Wirtschaft angehören Einsatz von SAP-Software Budgetmodell (finanzorientiert) Kein Immobilieneigentum Keine Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft 30.09.2009 2 2

Bilanz 2007 und 2006 Aktiva (Angaben in T ) 31.12.2007 31.12.2006 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände EDV Software 560 684 II. Sachanlagen 1. Bauten 21 24 2. Technische Anlagen und Maschinen 49.708 47.753 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.874 4.779 4. Bibliotheksbestand 25.783 25.668 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.622 1.667 82.008 79.891 III. Finanzanlagen Beteiligungen 55 43 82.623 80.618 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 324 304 2. Unfertige Leistungen 2.362 1.296 2.686 1.600 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Drittmitteln 590 715 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 196 458 3. Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg 28.773 14.433 4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.970 1.297 40.529 16.903 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Landesoberkasse 17.077 16.231 60.292 34.734 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.020 789 Bilanzsumme 143.935 116.141 30.09.2009 3 3

Bilanz 2007 und 2006 Passiva (Angaben in T ) 31.12.2007 31.12.2006 A. Eigenkapital I. Basiskapital 30.000 30.000 II. Kapitalrücklage 32.992 32.992 III. Gewinnrücklage Statutarische Rücklage für Zusagen aus Berufungsund Bleibeverhandlungen und sonstige verbindliche Zusagen 845 616 IV. Jahresfehlbetrag / -überschuss 4.205 229 68.042 63.837 B. Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen 9.640 7.870 von Baumaßnahmen C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 22.514 10.988 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Sondermitteln gegenüber dem Land Baden-Württemberg 3.869 4.382 2. Verbindlichkeiten aus Drittmitteln 12.926 11.869 3. Erhaltene Anzahlungen 2.873 1.439 4. Verbindlichkeiten aus Studiengebühren 9.682 0 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.904 5.321 6. Sonstige Verbindlichkeiten 11.485 10.426 (davon aus Steuern T 511; Vorjahr T 391) 43.739 33.437 E. Rechnungsabgrenzungsposten 0 9 Bilanzsumme 143.935 116.141 30.09.2009 4 4

Ausgleichsposten Teil der Sonstigen Vermögensgegenstände Hintergrund: Pflicht zur Wiedereinführung der Altersteilzeitrückstellung (Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten) Keine wirtschaftliche Belastung der Universität durch die Altersteilzeit Folge: Bildung und spätere Auflösung der Altersteilzeitrückstellung würden zu einer verzerrten Ertragslage führen Der Ausgleichsposten entwickelt sich parallel zur Altersteilzeitrückstellung und neutralisiert die damit verbundenen Ergebniseffekte. 30.09.2009 5 5

Statutarische Rücklage Teil der Gewinnrücklagen Hintergrund: Insbesondere durch Berufungs- und Bleibezusagen wird auf lange Sicht der finanzielle Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Mit der Statutarischen Rücklage sollte eine Reserve geschaffen werden, aus der sich diese im Innenverhältnis bestehenden Verpflichtungen verlässlich erfüllen lassen. 30.09.2009 6 6

Probleme: Die Statutarische Rücklage lässt sich nur aus Gewinnen speisen. Die Gewinne sind im Vergleich zu den o. g. Verpflichtungen gering. Lösungsansätze: Dotierung bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanz entsprechend der bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verpflichtungen, idealerweise verbunden mit einer entsprechenden einmaligen Verstärkung des Haushalts. Rückstellung anstelle einer Rücklage? Verzicht auf den Ausweis dieser Reserve. Statt dessen der übliche Ausweis einer Gewinnrücklage und Angabe der Verpflichtungen im Anhang. 30.09.2009 7 7

Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen Auf der Passivseite der Bilanz Hintergrund: Die betreffenden Investitionszuschüsse sind separat beantragte Zuwendungen in bedeutender Höhe, an denen der Bund beteiligt ist. Allerdings besteht keine einem Kredit vergleichbare Rückzahlungsverpflichtung. Aus Sicht des IDW lassen sie sich weder dem Eigenkapital noch den Verbindlichkeiten eindeutig zurechnen. Ein ergebniswirksamer Ertragsausweis wäre nicht sachgerecht (Verzerrung der Ertragslage). Die Erfassung der betreffenden Werte im Sonderposten soll den besonderen Charakter der Erstausstattungsmittel verdeutlichen. 30.09.2009 8 8

Der Sonderposten entwickelt sich parallel zum Wert der betreffenden Erstausstattungen. Bildung und Auflösung des Sonderpostens neutralisieren die Ergebniseffekte der Erstausstattungen. Probleme: Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer müsste der Sonderposten neben der Erstausstattung weitere Positionen umfassen. Da gegenwärtig nur Erstausstattungen durch den Sonderposten erfasst werden, führt ein starkes Drittmittelwachstum (z. B. infolge der Exzellenzinitiative) zu Wellenbewegungen im Ergebnis. 30.09.2009 9 9

Alternativen: Verzicht auf den Sonderposten und ggf. Ausweis einer Eventualverbindlichkeit in Höhe der Erstausstattungsmittel (Anhang). Das Eigenkapital würde zunehmen. Auch die Erträge und Abschreibungen i. Z. m. Erstausstattungen wären ergebniswirksam. Größere Ergebnisschwankungen wären wahrscheinlich. Bildung eines Sonderpostens für alle Anlageinvestitionen. Der Sonderposten würde zu Lasten des Eigenkapitals ausgeweitet werden. Erträge und Abschreibungen i. Z. m. Anlageinvestitionen würden sich nicht mehr im Jahresergebnis niederschlagen. D. h. ein Substanzverzehr der Universität wäre nicht mehr im Jahresergebnis zu erkennen. Ausweitung des Sonderpostens, so dass alle Investitionszuschüsse aus Drittmitteln erfasst werden. Das Eigenkapital würde abnehmen. Drittmittelfinanzierte Investitionen wären nicht mehr ergebniswirksam. Ein Substanzverzehr der landesfinanzierten Anlagen würde sich allerdings weiterhin im Jahresergebnis niederschlagen. 30.09.2009 10 10

Rückstellungen Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen werden die üblichen handelsrechtlichen Rückstellungen gebildet. Problem: Die Rückstellungen und ihre Bemessung orientieren sich an den Verhältnissen und Bedürfnissen von Unternehmen (z. B. Vorsichtsprinzip, Steuerersparnis). Dies ist für Hochschulen nicht in jedem Fall angemessen. Lösungsansatz: Realitätsnahe Bemessung der Rückstellungen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse an Hochschulen 30.09.2009 11 11

Studiengebühren In 2007 Ertragsbuchung nur in Höhe der korrespondierenden Aufwendungen. Die nicht ausgegebenen Studiengebühren wurden unter Verbindlichkeiten aus Studiengebühren ausgewiesen. Hintergrund: Die Studiengebühren sind für Studium und Lehre einzusetzen. Aufgrund dieser Zweckbindung ist es aus Sicht der Wirtschaftsprüfer geboten, nicht verwendete Studiengebühren unter den Verbindlichkeiten zu erfassen. 30.09.2009 12 12

Vorgabe für den Jahresabschluss 2008: Studiengebühren werden in vollem Umfang als Ertrag erfasst, der entstehende Jahresüberschuss wird einer Rücklage für Studiengebühren zugeführt. Jahresübergreifende Zahlungen sind periodengerecht abzugrenzen (Rechnungsabgrenzungsposten). Probleme: Der Ausweis der Studiengebühren innerhalb des Landes und innerhalb der Universität (medizinische Fakultäten) ist zzt. nicht einheitlich. Um kritische Anmerkungen im Testat zu vermeiden, war eine Anweisung des MWK erforderlich. U. U. kann nur ein Teil der nicht ausgegebenen Studienbeiträge der Rücklage zugeführt werden (Gewinnabhängigkeit, s. o.). Dies führt in der Außendarstellung u. U. zu Problemen. 30.09.2009 13 13

Gewinn- und Verlustrechnung 2007 und 2006 (Angaben in T ) 1.1. - 31.12.07 1.1. - 31.12.06 1. Erträge aus Zuweisungen und Erlöse für eigene Leistungen 232.089 224.814 2. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 1.066-1.650 3. Sonstige betriebliche Erträge 15.302 12.976 4. Betriebsertrag 248.457 236.140 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bez. Waren 17.931 18.840 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.576 14.056 32.507 32.896 6. Personalaufwand a) Löhne, Gehälter und Bezüge 128.790 125.328 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unter- 37.054 36.559 stützung (davon für Altersversorgung: T 16.867; Vorjahr: T 17.695) 165.844 161.887 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- 20.361 19.543 vermögens und Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 26.050 21.970 9. Betriebsaufwand 244.762 236.296 10. Eigenergebnis 3.695-156 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 517 391 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 1 13. Finanzergebnis 516 390 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.211 234 15. Außerordentliche Erträge 7.147 0 16. Außerordentliche Aufwendungen 7.147 0 17. Außerordentliches Ergebnis 0 0 18. Sonstige Steuern 6 5 19. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 4.205 229 30.09.2009 14 14

Erträge Der Landeszuschuss wird in voller Höhe als Ertrag erfasst. Hintergrund: Der Landeszuschuss wird als Entgelt aufgefasst, das die Universität für ihre Leistungen in Forschung und Lehre erhält. Ein dem Umsatz entsprechender Ausweis erscheint daher sachgerecht. Z. T. wird mit Verweis auf die Wirtschaftspläne der Zuschuss als Ausgleich aufgelaufener Kosten/Verluste interpretiert. Folge: Der Zuschuss wäre nicht mehr als eine Form von Umsatz zu verstehen, sondern als Kapitalzuführung in der Bilanz. Die Gewinn- und Verlustrechnung würde einen sehr hohen Jahresfehlbetrag ausweisen. Probleme: Informationsverluste in der Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wäre Außenstehenden nur schwer zu vermitteln. 30.09.2009 15 15

Personalaufwand Es sind keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz enthalten, da die Universität nicht Dienstherr ist. Im Personalaufwand ist allerdings ein sog. Versorgungszuschlag enthalten, der an das Land gezahlt wird als Ausgleich für die dort anfallenden Pensionslasten. (Der Versorgungszuschlag wird allerdings auch im Landeszuschuss berücksichtigt.) Bei der Interpretation des Personalaufwands ist zu beachten, dass die Stellen ausfinanziert sind. 30.09.2009 16 16

Anhang Wichtige Informationen des Anhangs: Darstellung der Drittmittel nach Drittmittelgebern und Fächergruppen Wesentliche Veränderungen der Ertrags- und Aufwandspositionen Verpflichtungen, die das Rektorat für die kommenden fünf Jahre eingegangen ist Finanzierungs-/Kapitalflussrechnung 30.09.2009 17 17

Lagebericht Struktur orientiert sich nur bedingt an den Berichtselementen des 289 HGB Die Kapitel behandeln folgende Themenbereiche: Studium und Lehre Forschung Wirtschaftsführung und Finanzen Personal Bauliche Entwicklung Risiken und Chancen Ausblick hinsichtlich Haushalt und Ergebnis Qualitative Sachverhalte können berücksichtigt werden. Probleme: Inhaltliche Überschneidungen zum allgemeinen Teil des Jahresberichts Insbesondere die bedeutenden Risiken können häufig nicht durch die Universität gesteuert werden. 30.09.2009 18 18

Nutzen des kaufmännischen Rechnungswesens für die Hochschule Zusätzliche Informationen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden erleichtert Größere Verständlichkeit der Rechnungslegung für Externe Größere inhaltliche Nähe zur Kosten- und Leistungsrechnung sowie zu steuerlichen Abrechnungen Nutzung bewährter Hilfsmittel (insb. Software) Basis einer Erfolgssteuerung? 30.09.2009 19 19

Aber: Anpassungen und Ergänzungen des kaufmännischen Rechnungswesens, um den besonderen Verhältnissen und Informationsbedürfnissen der Hochschulen gerecht zu werden Das kaufmännische Ergebnis ist eine interessante Information, aber keine zentrale Zielgröße wie im Falle der Unternehmen. Sofern kamerale Berichts- und Abrechnungspflichten fortbestehen, müssen sich Verwaltung und Entscheidungsträger mit zwei Welten auseinandersetzen. 30.09.2009 20 20