Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
|
|
- Fritz Hummel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen Rechnungshofs
2 Von der Kameralistik zur Doppik Der Übergang zur kaufmännischen Rechnungslegung bedeutet einen Paradigmenwechsel für die Verwaltung ( Kulturrevolution ). Die Wahl des Rechnungslegungssystems ist eine politische Entscheidung. Damit wird lediglich eine Instrumentenentscheidung getroffen. Der kaufmännischen Rechnungslegung immanent ist der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang sowie der Lagebericht. Heute: Vorstellung der Konzerneröffnungsbilanz des Landes Hessen. Diese ist die erste testierte Konzerneröffnungsbilanz eines Landes, die sich konsequent an den GoB des HGB orientiert (vgl. 33 a HGrG/ 71 a LHO). Hessischer Rechnungshof Folie 2
3 Von der Kameralistik zur Doppik Die Anwendung der Vorschriften des HGBs ergibt sich aus formaler und materieller Sicht. Formal Materiell kann die Buchführung gemäß 33a HGrG zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. gewährleistet das HGB eine vorsichtige und objektivierte Gewinnermittlung und trägt dadurch zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung bei. Hessischer Rechnungshof Folie 3
4 Gründe für f r die kaufmännische Rechnungslegung Konzerngedanke Land Hessen Vollständige Darstellung von Vermögen und Schulden Vermögensentwicklung und Ressourcenverbrauch Intergenerative Gerechtigkeit Hessischer Rechnungshof Folie 4
5 Paradigmenwechsel I Konzerngedanke Kameralistik Keine Erfassung von ausgegliederten Einrichtungen im Kernhaushalt Unvollständige Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Vollständigkeit allenfalls durch aufwendige, fehleranfällige Nebenrechnungen möglich. Doppik Erfassung ausgegliederter Einrichtungen im Konzernabschluss Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage ergibt sich aus dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht. Hessischer Rechnungshof Folie 5
6 Paradigmenwechsel II Vollständigkeit Kameralistik Keine vollständige Darstellung von Vermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen. Doppik Vollständige Darstellung und Bewertung von Vermögen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, insbesondere Pensionsrückstellungen. Hessischer Rechnungshof Folie 6
7 Paradigmenwechsel III Vermögensentwicklung Kameralistik Keine Erfassung des Ressourcenverbrauchs Keine Fortschreibung der Vermögenswerte Keine Fortschreibung der Jahresergebnisse, insbesondere der kumulierten Haushaltsdefizite Doppik Abbildung des Ressourcenverbrauchs durch Abschreibungen Vermögensermittlung zum jeweiligen Bilanzstichtag Jahresergebnisse verändern das Eigenkapital Hessischer Rechnungshof Folie 7
8 Intergenerative Gerechtigkeit durch kaufmännische Rechnungslegung Kaufmännische Rechnungslegung gewährleistet: eine periodengerechte Zuordnung von Aufwand und Ertrag sowie eine verursachungsgerechte Zuordnung von Zukunftslasten. Diese Informationen machen Verstöß öße e gegen das Postulat der Intergenerativen Gerechtigkeit sichtbar. Hessischer Rechnungshof Folie 8
9 Informationsnutzen der kaufmännischen Rechnungslegung Der Konzernabschluss liefert entscheidungsrelevante Informationen auf aggregierter Datenbasis. (z.b. Werteverzehr, Erträge durch Vermögensveräußerungen, Eventualverbindlichkeiten) Die geschaffene Transparenz bringt Vorteile bei der Rechenschaftslegung und der Steuerung des Landes Hessen. Hessischer Rechnungshof Folie 9
10 Kosten- und Leistungsrechnung als Voraussetzung für f r effiziente Steuerung Die Verwendung einer Kosten- und Leistungsrechnung ergibt sich aus formaler und materieller Sicht. Formal ist gemäß 7 Abs. 3 LHO in geeigneten Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Materiell ermöglicht eine Kosten- und Leistungsrechnung ein Mehr an Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Hessischer Rechnungshof Folie 10
11 Kaufmännische Rechnungslegung als Grundlage für r die Kosten- und Leistungsrechnung Die Daten der externen Rechnungslegung können unmittelbar und ohne Zwischenschritte in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden. Vorteile Praktikabilität Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit Ganzheitlichkeit und Wirtschaftlichkeit Hessischer Rechnungshof Folie 11
12 Vorteile der Doppik gegenüber der Erweiterten Kameralistik Die Ganzheitlichkeit des Rechnungslegungssystems stellt neben der Konsolidierungsmöglichkeit einen wesentlichen Vorteil der Doppik gegenüber der erweiterten Kameralistik dar. Perspektiven: Ein doppisches Rechnungslegungssystem bietet auch die Möglichkeit, kostenstellenbezogene Daten für das Haushaltscontrolling zu verwenden. Zukünftig kann auch die Haushaltsplanung durch das System unterstützt werden. Hessischer Rechnungshof Folie 12
13 Transparenz als Voraussetzung für f wirtschaftliches Handeln Transparenz zeigt die tatsächlich entstandenen Kosten, sowohl für die Wahl- als auch für die Pflichtaufgaben. Benchmarking verdeutlicht Kostensenkungspotentiale bei der Aufgabenwahrnehmung des Landes. Entscheidungsträger können Kosten und Nutzen bei ihren (politischen) Entscheidungen abwägen. Hessischer Rechnungshof Folie 13
14 Ausblick I Echtes Wahlrecht über die kaufmännische Rechnungslegung bis 2009 Gemäß 33a HGrG kann die Buchführung zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. ab 2010 Gemäß 1a Abs. 1 HGrG (HGrGMoG) kann die Haushaltswirtschaft [...] in ihrem Rechnungswesen im Rahmen der folgenden Vorschriften kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung [ ] gestaltet werden. Hessischer Rechnungshof Folie 14
15 Ausblick II Standards für f r die staatliche Doppik Die Standards folgen den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ( 7a Abs. 1 HGrG n.f.). Konkretisierungen und abweichende Regelungen werden von einem Standardisierungsgremium erarbeitet ( 7a Abs. 2 HGrG n.f.). Hessischer Rechnungshof Folie 15
16 Ausblick III Hessens Vorreiterrolle Hessen kann mit seiner testierten Konzerneröffnungsbilanz Vorbild für die Bundesländer sein, die auf kaufmännische Rechnungslegung umstellen. Eine engagierte Mitarbeit Hessens im Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens ist zwingend; eine Aushebelung von 7a Abs. 1 HGrG n.f. durch 7a Abs. 2 HGrG n.f. sollte vermieden werden. Hessischer Rechnungshof Folie 16
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
MehrDie Einführung der Doppik und die neue Verwaltungssteuerung in der Hessischen Landesverwaltung - Erfahrungen und Perspektiven -
Hessisches Ministerium der Finanzen EURORAI-Workshop in Bad Homburg v. d. Höhe Die Einführung der Doppik und die neue Verwaltungssteuerung in der Hessischen Landesverwaltung - Erfahrungen und Perspektiven
MehrKommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen
Wirtschaft Matthias Arzt Kommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen Ist die Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset ausreichend?
MehrAufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher
Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1
Mehr- Planungen, Ergebnisse, Erfahrungen-
Hessisches Ministerium der Finanzen Bundeskongress Haushalt und Finanzen Modernisierung Nachhaltigkeit Steuerung - Planungen, Ergebnisse, Erfahrungen- Der Weg der Doppik bei Ländern und Kommunen LMR Hans
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrÜbersicht Rechnungswesen
Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz
MehrOnline Vorlesung. Externes Rechnungswesen
Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrBeschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen
Grundlagenwissen der Verwaltungsbetriebslehre - das Seminar für den schnellen in das neue doppische Rechnungswesen (Themenbereiche 1 und 3 der Zertifizierung zum EPMC) Seminarnummer: Online-Code 35737
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009
Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 7 Landeshaushaltsordnung BW Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrKapitel 1 auf den Punkt gebracht
20 1 Die Betriebswirtschaftslehre: Geschichte und Kontext Kapitel 1 auf den Punkt gebracht - Die Betriebswirtschaftslehre (BWL) (englisch: Business Administration), befasst sich mit den ökonomischen Aspekten
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrInventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition
RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der
MehrDie Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit?
Die Bewertung von Bibliotheksbeständen eine Unmöglichkeit? Folie 1 oder: Was hat die Bewertung von Bibliotheksbeständen mit der Kosten und Leistungsrechnung zu tun? Folie 2 Möglichkeiten Anschaffungskosten
MehrKriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21
www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
Mehr- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg
PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrFRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund Rechnungswesens
Universität Hamburg Public Management Prof. Dr. Dennis Hilgers Von-Melle-Park 9 D-20146 Hamburg www.public-management-hamburg.de FRAGEBOGEN AN DIE POLITIK zur Einführung des neuen doppischen Haushaltsund
MehrHerausforderungen der Doppik-Einführung
Vortrag von Dr. Marc Hansmann, Stadtkämmerer der Landeshauptstadt Hannover Herausforderungen der Doppik-Einführung DEMO-Leserforum Niedersachsen Auf dem Weg zur Doppik Stand und Herausforderungen am 04.09.2008
MehrU m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K
U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12060 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
MehrÜbungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)
Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem
MehrMurphy&Spitz Green Capital Aktiengesellschaft Bonn Anhang zum Geschäftsjahr 2014 1. Allgemeines Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31.12.2014 ist nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
MehrStatus und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung
Kämmerertagung Niederbayern Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Armin Thoma M.A. Hochschullehrer und Praxisbeauftragter
MehrBilanz zum 30. September 2013
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrFinanzbuchhaltung... 8 Kostenrechnung... 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung... 8 Verständnisfragen... 8
Bilanzierung 5 Inhalt 1 Rechnungswesen... 7 Finanzbuchhaltung... 8 Kostenrechnung... 8 Betriebliche Statistik und Planungsrechnung... 8 Verständnisfragen... 8 2 Bilanz... 10 Bilanzstruktur... 10 Inventur...
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrFilmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.
Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg
JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
MehrDie neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf)
Die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKomVerf) DoppiK-Einführung in den Kommunen 11. Brandenburgischer Archivtag am 24./25. April 2008 Joachim Grugel Städte- und Gemeindebund Brandenburg
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
MehrController Doppik Sachsen - kompakt
CoDo Controller Doppik Sachsen - kompakt Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen basiert grundsätzlich auf drei Komponenten, die die Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage einer Kommune widerspiegeln.
MehrRechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351
MehrBilanzierung des Eigenkapitals
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Eigenkapitals Inhalte dieser Einheit Bilanzierung von Eigenkapital Bilanzierung Rücklagen Übertragung stiller Reserven Das Eigenkapital in der Bilanz Vermögen
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Rechnungslegungsänderungsgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren!
12/SN-173/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstrasse 7 1070 Wien GZ. 10.030V/42-I.3/2004 Referent: Univ. Prof. Dr. Leopold Mayer
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrLatente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1
Latente Steuern Bilanzierung externes Rechnungswesen 1 274 HGB ( BilMoG - am 29. Mai 2009 in Kraft getreten) Latente Steuern (1) Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008
15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrMuster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
edirekt Bekanntmachungstext im Elektronischen Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de Muster AG Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006
MehrPORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT
PORTAL ZUR DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Düsseldorf, 16. September 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE Allgemeines zur Studie 16.09.2014 HaushaltsSteuerung.de
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
Mehrecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)
ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige
MehrWarum Buchhaltung? Wie viel Buchhaltung?
FINANZ buchhaltung Warum Buchhaltung? In der Finanzbuchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle in einem geschlossenen System erfasst. Sie dient der Dokumentation der Veränderung von Vermögen und Kapital
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrRechnungswesen (ReWe) Rechnungswesen (ReWe) Definition
Rechnungswesen (ReWe) Definition Aufgaben des Rechnungswesen Bereiche des Rechnungswesen Bedeutung der Buchführung Handelsbücher im Handelsgesetzbuch (HGB) Gesetzliche Grundlagen der Buchführung Weitere
MehrPerspektiven der Reform des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland
Perspektiven der Reform des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland Klaus Lüder Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer www.dhv-speyer.de speyer.de/lueder Überblick 1.
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrTestatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-
MehrGesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012
Gesamtabschluss Referent Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer Boppard, den 11. September 2012 Copyright Mittelrheinische Treuhand GmbH 2012 1. Betriebswirtschaftliche
Mehr1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:
Mehrt r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g
T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR
MehrFaulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Rechnungslegung. MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1
Faulhaber Rechtskurse Handelsrecht / Rechnungslegung MMag. Dr. Michael Laminger, StB 1 Rechnungslegungsrechtsquellen Zivilrecht (Verwaltung fremden Vermögens) Handelsrecht 3. Buch UGB (RLG) Steuerrecht
MehrIntegrierte Bilanzplanung
Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrGeschäftsbericht 2012. Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH Hannover
Geschäftsbericht 2012 Hannover Rück Beteiligung Verwaltungs-GmbH Hannover Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 Passiva 31.12.2012 31.12.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Bundesrat Drucksache 504/06 18.07.06 Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Hessen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes A. Zielsetzung Die Wirtschaftlichkeit beim Einsatz
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrHamburg auf dem Weg zur ergebnisorientierten Budgetierung. Juni 2009
Hamburg auf dem Weg zur ergebnisorientierten Budgetierung Juni 2009 Schrittweise Modernisierung des Haushaltswesens Mitte 1990er: Neues Steuerungsmodell 1997: flächendeckend Produktinformationen 2002:
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrStadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl
Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,
MehrFachkraft Buchhaltung. Zielgruppe. Ihr Gewinn. Zertifikat. Klausur. Leitung. Entgelt. Dauer
I551 Fachkraft Buchhaltung Zielgruppe Interessierte aller Bereiche, die täglich Geschäftsvorfälle beurteilen müssen Vorkenntnisse: I510 oder vergleichbare Kenntnisse Ihr Gewinn Nach dem Besuch dieses Seminars
MehrFAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.
FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch
MehrRechnungswesen. Prüfungssimulation. Michael Keller. Bäckermeister und Ernährungsberater ADB. Teigdesigner.de
Rechnungswesen Prüfungssimulation Michael Keller Bäckermeister und Ernährungsberater ADB Teigdesigner.de Prüfungsvorbereitung Buchführung 1) Welches Buchführungssystem findet in Handwerksbetrieben am häufigsten
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrModul 57036 / 72034 Accounting (Sommersemester 2015): Syllabus. 2 Zielgruppe, Vorkenntnisse und Voraussetzungen
Modul 57036 / 72034 Accounting (Sommersemester 2015): Syllabus 1 Rahmendaten Pflichtmodul für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik im Bachelorstudiengang Informatik (SPO 29) und den Bachelorstudiengang
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrNicht-abnutzbares Anlagevermögen
Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
Mehr1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über
Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei
MehrIAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG
IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrSolar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013
Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital
Mehr11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt
11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt Roland Sahr 5. September 2006 Ziele der Doppik Einführung der doppelten Buchführung im kommunalen
Mehr