Die Aufgaben des Hohen Rundfunk und Fernsehrates (RTÜK) Fatih Karaca Wie Frau Tavşanoğlu geäußert hat, bin ich hier als Vertreter einer Organisation, die in der Türkei ständig kritisiert wird; unsere deutschen Freunde mögen das aber nicht so genau wissen. Die uns mit Zorn begegnen, sind aber nicht die Fernsehzuschauer oder der einfache Bürger, sondern wir werden vielmehr innerhalb der Medien selbst kritisiert von denen, die aufgrund der von uns getroffenen Entscheidungen negativ beeinflusst werden, und das sind besonders die Programmmacher, Werbeagenturen und diejenigen, die in diesen Handel zu ihren Gunsten verstrickt sind. Unsere türkischen Kollegen wissen natürlich sehr genau, was ich meine, aber wenn Sie gestatten, möchte ich für unsere deutschen Kollegen hier etwas ausführlicher werden und die Sachlage detaillierter darlegen. Das Gesetz über die Gründung einer türkischen Rundfunk- und Fernsehanstalt trat im Jahre 1994 in Kraft. Privatkanäle in der Türkei haben aber schon in den 90er Jahren ihre Ausstrahlungen begonnen. Bis 1994 existierte kein Gesetz, aber durch eine Verfassungsänderung wurde auch außerhalb der Türkischen Radio- und Fernsehanstalt eine Möglichkeit für Privatkanäle geschaffen. Trotzdem gab es eine etwa dreijährige Periode bis zur Verfassungsänderung, in der kein diesbezügliches Gesetz existierte. Eigentlich hat aber in dieser Periode eine Zeit begonnen, in der man wirklich von Pressefreiheit sprechen konnte, und in der jeder seiner Meinung freien Ausdruck verleihen konnte. Ich war damals einer der Gründer des ersten türkischen Privatkanals, der nach dem damals gültigen Handelsgesetz eingerichtet worden war. Ich war also mitten drin im Trubel der Medien. Aus diesem Grunde kenne ich alle heutigen Probleme sehr gut und bin als jemand, der die zwei Seiten einer Medaille kennt, wohl befähigt, sie detailliert auszuwerten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1994 hat der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen seine Arbeit aufgenommen. Ich gehörte ihm damals noch nicht an, sondern wurde erst im Jahre 1995 zum Mitglied gewählt. Drei Mal war ich stellvertretender Vorsitzender; dies ist meine zweite Amtsperiode als Vorsitzender. Desgleichen war ich auch einfaches Mitglied dieses Hohen Rates. Der Hohe Rat arbeitet unterschiedlich zu dem in Deutschland herrschenden System, aber es gibt auch einige Parallelen. Die Aufnahme des Dienstes erfolgt hier wie bei den anderen öffentlichen Institutionen nicht durch Ernennung, d.h. nicht aufgrund der Nominierung durch eine politische Macht oder durch ein öffentliches Amt. Die neun Mitglieder dieses Hohen Rates werden vom Parlament, d.h. durch die Grosse Türkische Nationalversammlung gewählt und ernannt. Diese neun Mitglieder wählen später aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Aus diesem Grunde bin ich einer der
wenigen Beamten des öffentlichen Dienstes in der Türkei, die in ihr Amt gewählt wurden. Ich wurde bereits das zweite Mal in dieses Amt gewählt. Ich möchte mich hier nicht allzu sehr über das Gesetz bezüglich der Gründung der Rundfunk- und Fernsehanstalten auslassen. Das türkische Fernsehen hat von 1994 bis heute tatsächlich wichtige Stadien durchschritten. Die Anfangsperiode war, wie ich bereits ausgeführt habe, durch eine Vielstimmigkeit, Gedanken- und Meinungsfreiheit in den Rundfunk- und Fernsehanstalten gekennzeichnet. Aber besonders in den letzten 5 Jahren hat sich das Rating- System etabliert, das durch seine neue Struktur des Messens und Beobachtens ganz unterschiedliche Programmkonzepte zu bieten hat. Man kann dem natürlich auf folgende Weise begegnen, indem man bei Beginn des entsprechenden Programms umschaltet oder es überhaupt gar nicht erst anschauen möchte; wir alle können solches tun. Aber ist das auch das Richtige? Kann jeder alles tun auf einem Kanal, der von allen angesehen werden kann, auf einem Kanal, bei dem es sich nicht um pay-tv handelt und der jedermann zugänglich ist? Und können wir mit unserer liberalen Haltung noch dazu sagen: Laßt sie mal machen!" Wenn ich die Medien kritisiere, dann muss ich dazu sagen, dass ich mich auch selbst als einen Vertreter der Medien kritisiere. Wenn ich nicht innerhalb der Medien tätig gewesen wäre, wenn ich nur ein einfacher Beamter des Öffentlichen Dienstes gewesen wäre, hätte ich nicht auf so viele verschiedene Punkte hinweisen können. Aber heutzutage betrachten die Vertreter der Privatkanäle, und das gilt ganz besonders für die Türkei, die Rundfunk- und Fernsehanstalten nicht so sehr als Institutionen, die zum Wohle der Öffentlichkeit tätig sind, sondern vielmehr als Handelsinstitutionen, die eigentlich keinen Unterschied aufweisen zu Banken, Versicherungen oder Bauunternehmen. Sie streben nach einem Ausgleich zwischen Einkommen und Ausgaben und versuchen, durch Werbesendungen die von ihnen gewünschten Programme auszustrahlen. Aber eigentlich ist sowohl hinsichtlich der weltweiten Situation als auch hinsichtlich des Ausstrahlungskonzeptes dieses eine Tätigkeit, die im Unterschied zu anderen innerhalb des Verständnisses für das Wohl der Öffentlichkeit durchgeführt werden muss. An diesem Punkt müssen die Medien sich zuerst selbst kritisieren. Wie ich eben ausgeführt habe, ist das heutzutage geltende Rating-System eine Dreieckskonstellation des Glücks zwischen Werbeagenturen, Werbeträgern und den Fernsehanstalten. Diese drei Gruppen beschweren sich über nichts, denn sie operieren innerhalb eines von ihnen selbst gegründeten Systems. Wenn wir auf der anderen Seite aber die von den Bürgern und der Öffentlichkeit an uns gerichteten Beschwerden betrachten, dann stellen wir sehr schnell fest, dass eine große und bedeutende Schicht existiert, die mit den Programmausstrahlungen überhaupt nicht zufrieden sind. Einige Ereignisse in der Vergangenheit haben uns dies in aller Deutlichkeit gezeigt. Wir hier alle wissen, und für unsere deutschen Freunde wiederhole ich es noch einmal, dass in letzter Zeit auf die Familie ausgerichtete Quizprogramme ausgestrahlt worden
sind, die zu heftigen Diskussionen in der Türkei führten. In dem betreffenden Zeitraum habe ich eine Pressekonferenz organisiert, in der ich als Vertreter des Hohen Rates ein Ende dieser Ausstrahlungen gefordert habe, indem ich äußerte, dass die gesellschaftliche Geduld an ihrem Ende angelangt sei. Einige Fernsehanstalten und viele Pressevertreter haben daraufhin geäußert, dass dieses mein Vorpreschen einen Eingriff in die Pressefreiheit darstellen würde, wobei sie behauptet haben, dass dem Vorsitzenden des Hohen Rates ein Recht auf eine solche Äußerung nicht zustünde. Aber vielleicht wollten sie mich nicht verstehen, oder ich war nicht in der Lage, mich genau genug zu äußern. Mit meiner Aussage, die Zeit sei gekommen, um solche Ausstrahlungen zu beenden, meinte ich nicht einen Eingriff seitens des Hohen Rates zur Beendigung der fraglichen Sendungen, sondern ich appellierte an die Selbstkontrolle der Programmacher, die sie eigentlich dazu veranlassen sollte. Es stimmt, dass in der Vergangenheit die Vorsitzenden des Hohen Rates derartige Äußerungen in der Öffentlichkeit nicht von sich gegeben haben; da wir unser Amt aber nicht aufgrund einer Ernennung angetreten haben, sondern gewählt worden sind, fühlen wir uns der Öffentlichkeit gegenüber verantwortlich, und allein aus diesem Grund haben wir einen solchen Vorstoß unternommen. An diesem Punkt kann es natürlich Kritiken oder auch besondere Bewertungsmaßstäbe geben. Wenn Sie ein solches Amt angetreten haben, wenn Sie auf einem so wichtigen Gebiet wie den Medien tätig sind, müssen Sie diese Art von Kritiken mit Geduld und Verständnis über sich ergehen lassen. Aber wir haben diese unsere Überlegungen ohne Zögern überall und an jedem Ort mit klaren und deutlichen Worten preisgegeben. Ich möchte Ihnen hier einige Informationen über die letzten 11 Jahre, besonders aber die jüngste Periode, bezüglich des Hohen Rates geben. Der Hohe Rat für die Rundfunk- und Fernsehanstalten hat, besonders was die Bestimmungen des grenzübergreifenden europäischen Sendevertrages hinsichtlich einer Mitgliedschaft der Türkei in der EU, aber auch hinsichtlich der grenzüberschreitenden Ausstrahlungsdirektiven, die als Sendeverfassung der EU gelten können, wichtige Schritte bezüglich einer Neuregelung unternommen und fährt auf diesem Wege weiter fort. Besonders durch eine im Jahre 2002 getroffene Regelung sind solche Phänomene wie Ausblendungen und Mikrofonverzerrungen in großem Maße verringert worden. Mit der im Jahre 2002 unternommenen Neuregelung unseres Gesetzes ergeht zuerst eine Mahnung, der sich eine Strafe des Sendeverbots anschließt; erst zum Schluss wird eine Geldstrafe verhängt. Die in der Vergangenheit so oft zu beobachtenden Bildschirmausblendungen sind damit beendet. Später wurde besonders in der Öffentlichkeit eine Entwicklung heftig diskutiert, die hinsichtlich der von unseren Mitbürgen im täglichen Leben gebrauchten Sprachen und Dialekte die Verabschiedung von Verwaltungsbestimmungen in den betreffenden Gesetzen durch den Hohen Rat vorsah. In einem ersten Schritt wurden den nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalten solche Möglichkeiten zugestanden; die türkischen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben mit Ausstrahlungen in Regionalsprachen und -dialekten
begonnen, und auch wenn dieses Vorgehen in der Öffentlichkeit zu Beginn etwas kritisiert worden ist, so haben doch die Rundfunk- und Fernsehanstalten sich dieses Themas in sehr guter und passender Weise angenommen. Wir haben weitere Anträge der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalten erwartet, aber bis heute sind keine zusätzlichen Anträge an uns herangetragen worden. Von kommunalen und regionalen Einrichtungen haben wir jedoch Vorschläge erhalten. Z. Zt. sind wir dabei, das Profil der Zuhörer und Zuschauer herauszuarbeiten; in einem zweiten Schritt wollen wir den auf kommunaler und regionaler Ebene operierenden Sendeanstalten die Möglichkeit zugestehen, Sendungen in Regionalsprachen und dialekten auszustrahlen. Wir halten dies für äußerst wichtig, denn wir wissen, dass solche Themen besonders in Europa genau verfolgt werden, und dass man sich vielerorts dafür interessiert. Da wir es als notwendig angesehen haben, hinsichtlich einer Mitgliedschaft der Türkei in der EU dieser unserer Verantwortung als oberste Behörde so schnell wie möglich gerecht zu werden, haben wir die entsprechenden Regelungen bereits getroffen. Wir werden auch in Zukunft nicht davor zurückstehen, diesbezüglich erleichternde und vorwärtsweisende Regelungen zu verabschieden. Im Verlauf dieses Prozesses haben wir als Hoher Rat bereits mit einer Arbeit begonnen, die auch in den meisten europäischen Ländern noch nicht zum Durchbruch gekommen ist. Diese Arbeit betrifft das von uns Kluge Hinweise" genannte Zeichensystem und ist ein gemeinsames Projekt, das wir im Rahmen der Kandidatenländer für die Aufnahme in die EU gemeinsam mit der holländischen Regierung durchführen. Das Hauptziel dieses Projektes ist es, besonders die nationalen Sendeanstalten durch ein Network miteinander zu verbinden und so vor Ausstrahlung eines Films oder einer Serie durch die betreffende Sendeanstalt dem auszustrahlenden Programm eine Schutzmarke zu vergeben, das bei den Fernsehanstalten auch als fixes Zeichen auf dem Bildschirm erscheinen soll. Dieses Projekt, von dem wir glauben, dass es besonders hinsichtlich der eigenen Kontrolle von großer Bedeutung ist, möchten wir spätestens im Herbst in die Tat umsetzen. Solche Arbeiten sind natürlich irgendwie immer freiwilliger Natur. Sie dienen jedoch dazu, Kinder und Jugendliche zu warnen und Filme sowie Programme, die von den Eltern und Familien aufgrund der ihnen obliegenden Verantwortung nicht erwünscht sind, da sie Szenen der Gewalt enthalten, durch ein Zeichen am Bildschirm kenntlich zu machen. Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass solche Arbeiten von großer Bedeutung und unbedingt in die Tat umzusetzen sind. Als letztes möchten wir ein in den 50er Jahren zuerst in Amerika diskutiertes und später dort sowie in den darauf folgenden Jahren auch in Europa in die Praxis umgesetztes System einführen, das besonders die Kinder vor schädigenden und gefährlichen Inhalten schützen soll. Dieses System, das darauf abzielt, den Kindern die Fähigkeit zur Kommunikation nahezubringen, soll als Fach Medienkunde in den Schulen gelehrt werden; zu diesem Zweck stehen wir mit dem Nationalen Erziehungsministerium der Republik Türkei in engem Kontakt. In
unserer Eigenschaft als Hoher Rat haben wir auch bereits verschiedene Symposien zu den o.e. Themen abgehalten. Das ist für den Moment alles, was ich Ihnen hier mitzuteilen habe. Ich hoffe, Ihrem Wunsch nach einem Bericht über den Hohen Rat der Rundfunk- und Fernsehanstalten in etwa entsprochen zu haben, obwohl natürlich noch viele Fragen offen bleiben.