Leseversion 18.06.2015



Ähnliche Dokumente
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/ Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 14/

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006)

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 29/

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (ab Jahrgang 2007)

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Ingenieurwesen (grundständiges und duales System)

Amtliche Mitteilungen Nr. 15/

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (ab Jahrgang 2007)

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Amtliche Mitteilungen Nr. 8/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Amtliche Bekanntmachungen

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Amtliche Bekanntmachungen

49 Studiengang Mittelstandsmanagement (Master of Arts)

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

vom Präambel

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Leseversion. Genehmigt durch den Präsidenten der Technischen Fachhochschule Wildau mit Schreiben vom 17. Juni 2008.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

21/ Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliche Mitteilung. Inhalt

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Mitteilungsblatt Nr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200)

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Prüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

S T U D I E N O R D N U N G

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Amtliche Bekanntmachungen

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG KUNSTGESCHICHTE. ARCHITEKTUR UND KUNST FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Nr.4/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 2 von 23

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

3. Es sind vier Studiensemester vorgesehen, von denen das vierte der Durchführung einer Abschlussarbeit (Thesis) vorbehalten ist.

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom S. 845

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern

Amtliche Mitteilungen Nr. 1/

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (Fernstudium) an der TH Wildau (FH)

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Nummer 411

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

Studienordnung. General Management. für den Masterstudiengang. Fachbereich Betriebswirtschaft Fachhochschule Jena

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 11. Februar 2014 Nr. 12

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 13/2015

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (ab Jahrgang 2007)

Transkript:

Leseversion 18.06.2015 Leseversion Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik 1 Geltungsbereich... 2 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen... 2 3 Leitbild des Studiengangs... 3 4 Zugangsvoraussetzungen... 4 5 Zulassungsverfahren... 5 6 Regelstudienzeit... 5 7 Grad und Abschluss... 5 8 Studienablauf... 5 9 Beginn und Ende der Master-Thesis... 6 10 Studienplan... 6 Herausgeber: Hochschulring 1 Der Präsident 15745 Wildau Technische Hochschule Wildau (FH) Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Seite 2 von 6 1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung legt Grundsätze für die Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf sowie zur Durchführung von Prüfungen des Master-Studienganges Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Wildau [FH] fest. (2) Soweit in dieser Ordnung männliche Bezeichnungen verwandt werden, sind damit gleichzeitig auch die weiblichen Bezeichnungen umfasst. Diese Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch weitere Rechtsvorschriften der Technischen Hochschule Wildau [FH]. 2 Allgemeine Studien- und Prüfungsbestimmungen (1) Die Musterstudien- und -prüfungsordnung für Master-Studiengänge an der TH Wildau [FH] in der Fassung vom 04.07.2006 (Amtliche Mitteilung der TFH Nr. 7/2006) mit Ausnahme der unter (2) bis (5) genannten abweichenden Festlegungen ist Teil dieser Ordnung. (2) Der Zugang zum Studium wird in Ergänzung des 4 Abs. 1 der Musterstudien- und Prüfungsordnung in 4 dieser Ordnung geregelt. 5 dieser Ordnung regelt das Zulassungsverfahren. (3) Ergänzend zu 7 Fristen der Musterstudien- und -prüfungsordnung wird festgelegt: Bleibt ein Prüfungskandidat aus einem wichtigen Grund einer Nachhol- oder Wiederholungsprüfung fern oder tritt von ihr zurück, kann der Prüfer zu ihrer Nachholung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zusätzliche Prüfungstermine ansetzen. Diese sind spätestens zwei Wochen vor der betreffenden Prüfung bekannt zu geben. (4) Wer wegen länger andauernden oder ständigen körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen nachweislich nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen und Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder zur vorgesehenen Zeit zu erbringen, hat einen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Nachteile. Der Prüfungsausschuss legt auf Antrag und in Absprache mit der Studentin/dem Studenten und der Prüferin/dem Prüfer Maßnahmen fest, wie eine gleichwertige Prüfung erbracht werden kann. Maßnahmen sind insbesondere verlängerte Bearbeitungszeiten, Nutzung anderer Medien, Prüfung in einem bestimmten Raum oder ein anderer Prüfungszeitpunkt. Die Inanspruchnahme der Schutzfristen wird entsprechend dem Brandenburgischen Hochschulgesetz 21 festgelegt.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Seite 3 von 6 (5) Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (5) der Musterstudien- und - prüfungsordnung wird festgelegt: Es obliegt dem Studenten, einen Betreuer für seine Master-Thesis zu finden. Das Thema der Master-Thesis wird durch den Kandidaten vorgeschlagen. Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (6) der Musterstudien- und - prüfungsordnung wird festgelegt: Die Bestätigung des Themas und des vorgeschlagenen Betreuers sowie des zweiten Gutachters der Master-Thesis erfolgt über den zuständigen Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe des Themas sind aktenkundig zu machen. Betreuer und Gutachter müssen Angehörige einer in Deutschland anerkannten Hochschule sein, wobei mindestens einer dem Fachbereich BW/WI angehören muss. Alternativ kann eine Arbeit auch von zwei Betreuern betreut werden. Abweichend zu 19 Master Thesis Absatz (13) der Musterstudien- und - prüfungsordnung wird festgelegt: Die Master-Thesis ist von zwei Gutachtern zu bewerten. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens und einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Note ergibt sich zu 80% aus der Note für die Master-Thesis und zu 20% aus der Note für die mündliche Prüfung. Die Erstellung des schriftlichen Gutachtens für die Master-Thesis soll vier Wochen nicht überschreiten. 3 Leitbild des Studiengangs Der Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik hat zum Ziel, ein vertieftes Verständnis für quantifizierbarere Prozesse, wie z.b. Ressourcenplanung, Produktions- und Dienstleistungsplanung, Supply-Chain- Management, Investitionsprozesse, Absatz- Umsatz- und Deckungsbeitragsplanung, Investitionsprozesse, Tourenplanung, dienstleistungsorientierte Marketingplanung usw. zu vermitteln. Hierbei bilden Theorie- und Modellbildung, Strategische Planung und Analyse von Prozessen, Projektmanagement sowie Projektdurchführung Schwerpunkte des Studiengangs. Insbesondere die bereits im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik beschriebene Vorgehensweise Modellierung- Lösung Interpretation betriebswirtschaftlicher Fragestellungen wird hier ebenfalls zugrunde gelegt und umgesetzt.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Seite 4 von 6 Dabei sollen die Studierenden ermutigt werden, sich zunehmend theoretischen Fragestellungen zu stellen und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden und Werkzeuge zu bearbeiten. Dies wird durch vertiefte Projektarbeit sowie intensive Kleingruppenarbeit, unterstützt mit Beiträgen aus der Praxis, gewährleistet. Ein hochgradig integrativ ausgerichteter Studienaufbau, sowie eine enge Kooperation der Lehrenden und Praxisreferenten unterstützen eine vernetzte Denkweise bei den Studierenden, die in Anbetracht der zu beobachtenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zunehmend an Bedeutung gewinnt und für den weiteren beruflichen und persönlichen Erfolg der Absolventen unerlässlich ist. 4 Zugangsvoraussetzungen (1) Die für den Zugang zum Masterstudium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sind durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) in akkreditierten Studiengängen der Telematik und Wirtschaftsinformatik nachzuweisen. (2) Absolventen anderer als in (1) angeführten Studiengänge erfüllen die Zugangsvoraussetzungen, sofern diese Studiengänge Veranstaltungen beinhalten, die inhaltlich auf mindestens 4 CPs Datenbanken und mindestens 4 CPs ERP-Systeme und mindestens 4 CPs objektorientierter Programmierung und mindestens 12 CPs im Gesamtumfang von Rechnungswesen, Finanzierung und Investition, Logistik, Marketing, Personalwirtschaft oder Produktionswirtschaft basieren. (3) Im Falle eines noch laufenden Bachelorstudiums gilt 8 Abs. 7 Satz 1 BbgHG. (4) Nachweis von Kenntnissen in Englisch. Die Bewerber für den Masterstudiengang müssen: a) alle Englischveranstaltungen, die in dem zu diesem Masterstudiengang qualifizierenden Bachelor- oder Diplomstudiengang vorgesehen sind, an einer Hochschule, die zu einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gehört, erfolgreich absolviert haben, oder b) über entsprechende Sprachkenntnisse, die mindestens der B2 Mittelstufe der Allgemeinen Europäischen Referenzrahmen für die sprachlichen Kompetenzstufen entsprechen, verfügen. Als Nachweis wird TOEFL PBT (ab 483 Punkte), TEOFL ibt (ab 87), TOEIC (ab 750), LCCIEB English for Business Level 3, ELSA (ab 383), Cambridge IELTS (ab 5.0) oder einen äquivalenten Nachweis anerkannt, oder

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Seite 5 von 6 c) einen schriftlichen und mündlichen Test, der sich an den London Chamber of Commerce and Industry English for Business Test orientiert, mit dem zuständigen Sprachdozenten an der Technischen Hochschule Wildau [FH] bestehen. 5 Zulassungsverfahren Für den Fall, dass die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze nach der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen überschreitet, gilt die Abschlussnote des bei der Bewerbung eingereichten einschlägigen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses als einziges Ranglistenkriterium. 8 Abs. 7 Satz 2 BbgHG gilt entsprechend. Bei Ranggleichheit zweier bzw. mehrerer Studienbewerber entscheidet das Los über die Zulassung. 6 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. 7 Grad und Abschluss Ist das Studium bestanden, wird der Grad "Master of Science" verliehen. 8 Studienablauf (1) Der Studiengang ist konsekutiv und modular aufgebaut. Das modulare Studium besteht aus Modulen für die nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechende Credits vergeben werden. Für alle Module im Master-Studiengang werden insgesamt 120 Credits erreicht. (2) Die im Studienplan ausgewiesenen Module stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss der theoretischen Studienabschnitte dar. Die Lage der Module sowie Anzahl und Zeitpunkt zu erbringender Leistungsnachweise enthält der Modulkatalog. (3) Wahlpflicht-Module werden nur eröffnet, wenn sich ausreichend Hörer für diese Veranstaltungen eingeschrieben haben. Über weitere Regularien entscheidet der Fachbereichsrat.

Amtliche Mitteilung der TH Wildau (FH) Seite 6 von 6 (4) Durch Beschluss des Fachbereichsrates können die festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen im Einzelfall abgeändert werden. 9 Beginn und Ende der Master-Thesis Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt 18 Wochen. Für die Master-Thesis ist das vierte Semester vorgesehen. Der späteste zulässige Abgabetermin ist 36 Monate nach dem Ende des vierten Semesters. 10 Studienplan Studiengang: Wirtschaftsinformatik (Master-Studium) Modul SWS CP V/Ü/ Prfg.- Semester L form 1. 2. 3. 4. Web Applications 4 6 2/0/2 B 4 ERP-Systeme 4 6 2/0/2 B/K 4 Advanced Data Warehousing / Data Mining 4 6 2/0/2 B/T 4 Strategisches IT-Management 4 6 2/0/2 K/B 4 Informationstechnologierecht 4 6 2/2/0 K 4 Enterprise Application Integration 4 6 2/0/2 B/PR 4 Simulation 4 6 2/0/2 K/B 4 Projekt I 4 6 2/2/0 PR/B 4 E-Business (B2B-Collaborative Business) 4 6 2/0/2 PR/B 4 Wahlpflicht BWL 4 6 2/2/0 PR/B/K 4 IT-Sicherheit 4 6 2/0/2 B/PR 4 Projekt II 4 6 2/2/0 PR/B 4 Standortplanung 4 6 2/2/0 K 4 E-Business (B2C) 4 6 2/2/0 B/PR/K 4 Wahlpflicht Wirtschaftsinformatik 4 6 2/2/0 B/PR/K 4 Summe SWS 60 20 20 20 0 CP für Lehrveranstaltungen 90 CP für Masterthesis 24 24 CP für Masterprüfung 6 6 Summe Credit Points 120 30 30 30 30 Summe Workload 900 90 0 900 900 Prüfungsformen: K - Klausur B - Belegarbeit T Testat der implementierten Lösung PR - Präsentationen P Projektarbeit