Europäischer Wirtschaftsführerschein



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Europäischer Wirtschaftsführerschein Richtlinien für EBC*L ProjektleiterInnen an Schulen/Hochschulen (Prüfungsorganisation) 2007 / 01

INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES... 4 2. ONLINE-SERVICE-SEITE... 5 3. ECKPUNKTE... 6 4. PRÜFUNGSORGANISATION To Do s der Projektleitung... 7 5. ABLAUF-DIAGRAMM für Schulen und Hochschulen... 11 6. GEBÜHREN / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG (für Schulen)... 12 6.1 SchülerInnen / ProjektleiterInnen... 12 6.2 Einsichtnahme / Detaillierte Prüfungsrückmeldung... 13 6.3 Aufsichtspersonen... 13 7. TERMIN-REGELUNG... 14 8. QUALITÄTSSICHERUNG... 15 9. Mögliche Folgen bei Verstößen gegen die Richtlinien... 16 10. FORMULARE:... 17 RL-PL-S-FH-0703701 2

Sehr geehrte(r) ProjektleiterIn! Die EBC*L Prüfungen haben nach den international gültigen Richtlinien zu erfolgen. Den verantwortlichen ProjektleiterInnen in den Prüfungszentren kommt dabei eine wichtige Rolle zu (siehe Anhang 1: Einverständniserklärung ProjektleiterIn). Sie sind die Schnittstelle zwischen dem Prüfungszentrum und der EBC*L Repräsentanz und verantwortlich für! einen reibungslosen Ablauf der Prüfung! die Übermittlung der erforderlichen Daten an die Repräsentanz! die Übergabe der Zertifikate Zudem sind Sie für alle Abrechnungsfragen zwischen ihrem Prüfungszentrum und der Repräsentanz verantwortlich. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über ihre diesbezüglichen Aufgaben. Bitte beachten Sie auch sämtliche Informationen, die in den angeführt sind.! Allgemeinen Prüfungsrichtlinien! Richtlinien für Aufsichtspersonen Zudem dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass EBC*L ProjektleiterInnen und deren StellvertreterInnen berechtigt sind, bei anderen Prüfungszentren als Aufsichtsperson zu agieren. (siehe dazu die Richtlinien für Aufsichtspersonen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! MMag. Victor Mihalic Leiter der EBC*L Repräsentanz Österreich Mag. Barbara Müllauer Projektmanagement Schulen/Hochschulen EBC*L Repräsentanz Österreich 1120 Wien, Aichholzgasse 6/12 Tel. 01-813 997 745 schule@ebcl.at http://www.ebcl.eu RL-PL-S-FH-0703701 3

1. ALLGEMEINES Dieses Dokument enthält die organisatorischen Abläufe zur EBC*L Prüfungsabwicklung. Weitere EBC*L Dokumente sind: ad Organisatorisches:! Kooperationsvereinbarung mit der Schule/Hochschule! Richtlinien für Aufsichtspersonen Formulare:! Prüfungsprotokoll (.xls)! Anmeldung/Bekanntgabe Prüfungstermin (auf der EBC*L Service-Seite) Allgemeine Dokumente:! Lernzielkatalog! Musterprüfung! Allgemeine EBC*L Prüfungsrichtlinien! EBC*L Präsentation (.ppt) RL-PL-S-FH-0703701 4

2. ONLINE-SERVICE-SEITE Für die EBC*L ProjektleiterInnen wurde eine Online-Service-Seite eingerichtet. www.ebcl.at/login.htm Ihr Benutzername: schule Ihr Passwort: ebcl Hier finden Sie sämtliche Dokumente und Formulare, die Sie für die Abwicklung des EBC*L benötigen: Diese Seite hat Vertraulichkeitsstatus und darf nur von EBC*L ProjektleiterInnen verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden! ACHTUNG: Diese Seite hat Vertraulichkeitsstatus und darf nur von EBC*L ProjektleiterInnen verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden! RL-PL-S-FH-0703701 5

3. ECKPUNKTE Der Projektleiter ist für den gesamten Ablauf der EBC*L Prüfung seitens der Schule/Hochschule verantwortlich und Ansprechpartner für die EBC*L Repräsentanz. Die Richtlinien sind verbindlich. Der Projektleiter wird die TeilnehmerInnen über alle zum Zertifizierungsverfahren notwendigen Punkte informieren. Dazu zählen die Ziele und Inhalte des EBC*L, das Prüfungsprocedere und die Gebühren. Der Projektleiter meldet die Prüfungstermine bei der EBC*L Repräsentanz an und sorgt für die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten an der Schule/Hochschule sowie für eine Betreuung der externen Aufsichtspersonen. Es wird gewährleistet, dass von der EBC*L Repräsentanz bestimmtes Personal die Prüfungen auditieren kann und Zutritt zur Schule/Hochschule bekommt. " EBC*L Prüfungen müssen nach den internationalen Richtlinien erfolgen:! Schulen/Hochschulen bekommen nach 15 KandidatInnen, die die EBC*L Prüfung abgelegt haben, den Status eines Akkreditierten EBC*L Prüfungszentrums (PZ) :! das Recht, sich akkreditiertes EBC*L PZ zu nennen! eine Akkreditierungsurkunde! das EBC*L Logo für die PZ-eigene Homepage! PR / Marketing-Unterstützung! Listung auf offizieller EBC*L Homepage (mit Link zur PZ-Homepage)! Folder / Plakate! Prüfungen werden von externen Aufsichtspersonen durchgeführt. ACHTUNG LehrerInnen dürfen keine Prüfungen des eigenen PZ beaufsichtigen.! Die Mindestanzahl an KandidatInnen pro Prüfung beträgt 8 Personen. Hinweis: Kann diese Zahl nicht erreicht werden, dann könnte die Prüfung auch bei einem akkreditierten Prüfungszentrum der Erwachsenenbildung (an über 120 Standorten in Österreich) abgelegt werden.! Die Prüfungen werden zentral von der EBC*L Repräsentanz korrigiert.! Das Prüfungsergebnis lautet auf bestanden oder nicht bestanden. Die genaue Punkteanzahl wird nicht bekannt gegeben.! Einsichtnahme ist ausschließlich bei negativem Ergebnis nur bei der Repräsentanz möglich (siehe Gebührenordnung). RL-PL-S-FH-0703701 6

4. PRÜFUNGSORGANISATION To Do s der Projektleitung 1. Terminanmeldung: Das PZ (= ProjektleiterIn) meldet Prüfungstermin an Repräsentanz.! einen Haupttermin und einen Ausweichtermin (anderer Tag)! mind. 3 Wochen vorher! voraussichtliche Anzahl der TeilnehmerInnen (MindestteilnehmerInnen-Anzahl: 8 Personen) Zur Prüfungsanmeldung der Schüler/Studenten beim Projektleiter finden Sie im Anhang 2 eine Vorlage eines Anmeldeformulars, wie es von ProjektleiterInnen entworfen wurde, um kurzfristigen Absagen vor Prüfungsantritt vorzubeugen. Dies dient als Hilfestellung für den Projektleiter und ist nicht an die Repräsentanz zu übermitteln. Die Anmeldung des Prüfungstermins bei der Repräsentanz erfolgt über das Termin- Formular auf der Service-Seite: www.ebcl.at/login.htm Login: schule Passwort: ebcl RL-PL-S-FH-0703701 7

2. Informationsunterlagen austeilen: Der Projektleiter übergibt den TeilnehmerInnen die Informationsunterlagen zum EBC*L:! Allgemeine EBC*L Prüfungsrichtlinien! Lernzielkatalog und Musterprüfung (diese Dokumente finden Sie auf der Service-Seite) 3. Zuteilung einer Aufsichtsperson: Die Repräsentanz organisiert eine zertifizierte EBC*L Aufsichtsperson und bestätigt der Projektleitung einen Termin. (Falls keiner der beiden Wunschtermine möglich ist, wird mit dem Projektleiter ein weiterer Ersatztermin vereinbart). 4. Organisation Raum, Prüfungsprotokoll, Empfang Aufsichtsperson: Der Projektleiter organisiert einen geeigneten Raum, nimmt die Aufsichtsperson in Empfang und übergibt dieser das ausgefüllte Prüfungsprotokoll mit den Daten der KandidatInnen. ACHTUNG: Es ist unbedingt erforderlich, dass die Daten im Prüfungsprotokoll richtig eingetragen werden (insbesondere Vorname, Name, Geburtsdatum) # diese dienen als Grundlage zur Zertifikatsausstellung! RL-PL-S-FH-0703701 8

5. Prüfungsprotokoll elektronisch an Repräsentanz senden: Das Prüfungsprotokoll wird vom Projektleiter unmittelbar nach der Prüfung an die Repräsentanz (protokoll@wirtschaftsfuehrerschein.at) in elektronischer Form übermittelt. RL-PL-S-FH-0703701 9

6. Prüfungsdurchführung: (AP) Die Aufsichtsperson kommt zum Prüfungstermin in das PZ und führt die Prüfung durch (siehe Richtlinien für Aufsichtspersonen). 7. Einsenden der Prüfungsbögen: (AP) Die Aufsichtsperson sendet sämtliche Prüfungsdokumente an die EBC*L Repräsentanz. 8. Rechnungsausstellung: EBC*L Repräsentanz sendet die Rechnung (laut eingegangener Prüfungsbögen) an den EBC*L Projektleiter. 9. Zahlung der Prüfungsgebühr: Der Projektleiter überweist die Prüfungsgebühr laut Rechnung und faxt den Zahlungsbeleg an die Repräsentanz (Fax-Nr.: 01-813 99 77-20). Nach Eingang des Zahlungsbeleges werden von der Repräsentanz die Zertifikate ausgestellt. 10. Korrektur Prüfungsbögen: Prüfungsbögen werden von der EBC*L Repräsentanz innerhalb von 6 Werktagen (ab Posteingang) korrigiert. 11. Bekanntgabe Ergebnisse: Die Ergebnisse werden dem Projektleiter (per e-mail) innerhalb von 10 Werktagen mitgeteilt. Dieser leitet die Ergebnisse an die SchülerInnen weiter. 12. Zertifikatsausstellung: Nach Zahlungseingang stellt die Repräsentanz die Zertifikate aus und sendet diese samt Zahlungsbestätigung an den Projektleiter. 13. Zertifikatsübergabe: Der Projektleiter überreicht die Zertifikate an die SchülerInnen. RL-PL-S-FH-0703701 10

5. ABLAUF-DIAGRAMM für Schulen und Hochschulen Spät. 3 Wochen vor Prüfungstermin Meldung des Prüfungstermins Zuteilung Aufsichtsperson Spätestens am darauf folgenden Werktag Prüfung - Versand der Prüfungsbögen an die Repräsentanz - Übermittlung des Prüfungsprotokolls (e-mail) Innerhalb von 10 Werktagen ab Posteingang - Rechnungsausstellung laut eingegangener Prüfung, Rechnungsversand an Projektleiter - Beurteilung durch die Repräsentanz - Bekanntgabe des Ergebnisses an den Projektleiter max. 2 Werktage Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Projektleiter an KandidatInnen Nach Zahlungseingang (Beleg per Fax an EBC*L Respräsentanz): Ausstellung und Versand der Zertifikate an den Projektleiter durch die EBC*L Repräsentanz max. 5 Werktage ab Posteingang Übermittlung der Zertifikate an die Teilnehmer durch den Projektleiter RL-PL-S-FH-0703701 11

6. GEBÜHREN / AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG, ab 1.01.2007 (für Schulen) # Hinweis: für Hochschulen und Universitäten gelten eigene Gebührenrichtlinien (siehe Gebührenordnung Hochschulen) 6.1 SchülerInnen / ProjektleiterInnen Folgende Gebühren und Aufwandsentschädigungen betreffen die Abwicklung der EBC*L Prüfung für SchülerInnen und ProjektleiterInnen an Schulen: Wer? Wie viel? empfohlene Prüfungsgebühr für SchülerInnen unter folgenden Voraussetzungen:! bis 20 Jahre! mit Schülerausweis oder! Bestätigung des EBC*L Projektleiters Aufwandsentschädigung ProjektleiterIn/Schule: dieser Betrag wird sofort von der Prüfungsgebühr abgezogen ProjektleiterIn/Schule überweist die Prüfungsgebühren aller KandidatInnen nach Erhalt der Rechnung an die EBC*L Repräsentanz 75,- pro KandidatIn (inkl. USt) # statt 150,- (inkl. USt) (= 50 % Ermäßigung für SchülerInnen) 5,- pro KandidatIn 70,- pro KandidatIn (inkl. USt) Die Prüfungsgebühren sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. (Rechnungsadresse der Schule # laut Kooperationsvereinbarung). Zertifikate werden nur dann ausgestellt, wenn der Zahlungseingang erfolgt ist. RL-PL-S-FH-0703701 12

Beispiel: 12 KandidatInnen treten zur EBC*L Prüfung an Der EBC*L Projektleiter Franz Winkler meldet eine EBC*L Prüfung für den 23.4. an. Eine zertifizierte Aufsichtsperson führt diese Prüfung mit 12 KandidatInnen durch. Der EBC*L Projektleiter sammelt die Prüfungsgebühr von den SchülerInnen ein. Von diesem Betrag behält der Projektleiter seine Aufwandsentschädigung ein und überweist unmittelbar nach Prüfungsdurchführung den verbleibenden Betrag in Höhe von 840,-- an die EBC*L Repräsentanz. Berechnungsbeispiel für 12 KandidatInnen: Gebühr pro KandidatIn Gebühr gesamt EBC*L Prüfungsgebühr 75,- 900,- - Aufwandsentschädigung ProjektleiterIn/Schule 5,- 60,- = Rechnungsbetrag an EBC*L 70,- 840,- 6.2 Einsichtnahme / Detaillierte Prüfungsrückmeldung Eine Einsichtnahme bzw. detaillierte Prüfungsrückmeldung ist nur bei negativem Prüfungsergebnis direkt bei der Repräsentanz möglich. Die Gebühr dafür beträgt 25,-. 6.3 Aufsichtspersonen Die Aufsichtsperson erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- pro Prüfungsdurchgang. Von diesem Pauschalbetrag sind auch Fahrtkosten und die Postgebühr für die eingeschriebene Rücksendung der Prüfungen abzudecken. HINWEIS: Etwaige aus der Aufwandsentschädigung resultierende Steuern und Sozialabgaben sind von den beteiligten ProjektleiterInnen und Aufsichtspersonen eigenverantwortlich zu melden und abzuführen. Die oben genannten Beträge beinhalten 20 % Umsatzsteuer. RL-PL-S-FH-0703701 13

7. TERMIN-REGELUNG ProjektleiterIn: Sobald ein Termin von einem PZ angemeldet wurde (mind. 3 Wochen vorher), wird seitens der EBC*L Repräsentanz mit der Organisation einer Aufsichtsperson begonnen. Danach werden die Prüfungsunterlagen an die Aufsichtsperson versendet. Beides verursacht Kosten. Die Aufsichtsperson wiederum blockiert einen verbindlichen Termin. Daher ersuchen wir die ProjektleiterInnen nur dann Termine anzukündigen, wenn diese auch tatsächlich stattfinden werden. Absagen müssen mindestens 5 Werktage vor dem Termin erfolgen. Verspätete Absagen führen zu Stornogebühren in Höhe von 60,-. Um kurzfristigen Absagen vor Prüfungsantritt vorzubeugen finden Sie zur Hilfestellung im Anhang 2 ein Anmeldeformular, wie es von ProjektleiterInnen an Schulen entworfen wurde. Dies dient als Hilfestellung für den Projektleiter und ist nicht an die Repräsentanz zu übermitteln. (Das Formular finden Sie ebenfalls auf der Service-Seite zum Download: www.ebcl.at/login.htm, Login: schule, Passwort: ebcl) RL-PL-S-FH-0703701 14

8. QUALITÄTSSICHERUNG! Schulungen der ProjektleiterInnen und der Aufsichtspersonen! Diese unterzeichnen eine Einverständniserklärung (siehe Anhang 1), in der sie sich zur Einhaltung der EBC*L Richtlinien verpflichten. Hinweis: Bei nachgewiesenen groben Verletzungen, die dem gesamten Zertifizierungssystem und den beteiligten Personen und Organisationen einen Schaden zufügen, kann es auch zu Schadenersatz-Zahlungen kommen.! Prüfungsbögen sind versiegelt! pro Prüfungsdurchgang werden verschiedene Prüfungen verwendet! sämtliche Prüfungsbögen werden (jew. im Original-Umschlag) unmittelbar nach der Prüfung in das EBC*L Rücksendekuvert gegeben, versiegelt und per Einschreiben versendet.! Auditoren können (auch unvorangemeldet) die Prüfung überwachen. RL-PL-S-FH-0703701 15

9. Mögliche Folgen bei Verstößen gegen die Richtlinien Abschließend wollen wir Sie noch auf mögliche Folgen aufmerksam machen, die bei Verstößen gegen die Richtlinien eintreten können (Hinweis: Diese sind auch im Akkreditierungsvertrag, der mit Ihrem Prüfungszentrum abgeschlossen wurde, aufgelistet). Die Repräsentanz ist zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt (Auszug):! wenn innerhalb eines Jahres öfter als zweimal die erforderlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Prüfungsdurchführung nicht erfolgt sind.! bei Zahlungsverzug des Lizenznehmers um mindestens 14 Tage in zwei Fällen trotz schriftlicher Mahnung.! bei Verweigerung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die durch das Kuratorium angeordnet wurden. Eine Pönalstrafe in Höhe von 5.000,- kann in folgenden Fällen eintreten:! Verstöße gegen die vertrauliche Behandlung bzw. Geheimhaltung von Prüfungsunterlagen,! die missbräuchliche Verwendung der mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Logos und Marken. Im Vertrauen und in der Hoffnung, dass diese Rechtsfolgen nie eintreten werden, freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit! RL-PL-S-FH-0703701 16

10. FORMULARE: Anhang 1: Einverständniserklärung ProjektleiterIn ProjektleiterIn der Bildungseinrichtung... Titel, Vorname, Name Anschrift: Fon Mobil Fax E-Mail Erklärung der/des ProjektleiterIn: Als von der Bildungseinrichtung bestimmte EBC*L ProjektleiterIn erkläre ich, dass ich gemäß den aktuellen EBC*L Richtlinien, die mir in schriftlicher Form vorliegen bzw. übermittelt werden, vorgehen werde. Mir ist bekannt, dass gegen die Bildungseinrichtung im Falle eines Vorgehens, das zu einem nachhaltigen Schaden für das Zertifizierungssystem führen kann und das auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, Schadenersatzansprüche entstehen können. Ort, Datum Unterschrift ProjektleiterIn Bildungseinrichtung RL-PL-S-FH-0703701 17

Anhang 2: Vorlage - Anmeldeformular Anmeldung zur EBC*L Prüfung am Name: Klasse:.. Geburtsdatum:. Adresse: Telefon: e-mail:.. Ich melde mich für die EBC*L Prüfung zum obigen Termin an. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn die Prüfungsgebühr ( 75,- für Personen bis 20 Jahre bzw. 105,- für Personen über 20 Jahre) 14 Tage vor dem Prüfungstermin per Zahlschein in der Schule eingeht. Ich habe die Möglichkeit, mich bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin abzumelden. Es ist dann ein Prüfungsantritt zum nächsten Termin möglich (neuerliche Anmeldung erforderlich!) Bei späterer Abmeldung bzw. Nichterscheinen bei der Prüfung wird eine Stornogebühr von 20,- einbehalten. Falls durch Abmeldungen bzw. Nichteinzahlung der Prüfungsgebühr die erforderliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, wird der Prüfungstermin abgesagt. Ein Antritt zur Prüfung ist dann zum nächsten Termin möglich (mit neuerlicher Anmeldung!).. Datum und Unterschrift RL-PL-S-FH-0703701 18