Wer nimmt syrische Flüchtlinge auf?



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Transkript:

S Y R I E N - K O N F L I K T Syrische Flüchtlinge in Deutschland Deutschland will mehr Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen. Darüber beraten die Innenminister von Bund und Ländern in Bonn. Bisher ist die deutsche Bilanz der Flüchtlingshilfe im Syrien-Konflikt eher dürftig. Vor mehr als drei Jahren - im März 2011 - begann in Syrien der Aufstand gegen das Regime von Baschar al-assad. Was mit friedlichen Demonstrationen anfing, ist zu einem Krieg mit allen Mitteln geworden. 22 Millionen Menschen lebten einmal in diesem Land. Der Krieg hat etwa ein Drittel von ihnen zur Flucht gezwungen. Nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind bisher mehr als 2,8 Millionen Syrer ins Ausland geflohen, weitere sechseinhalb Millionen Menschen suchen innerhalb des Landes Schutz vor Bomben und Überfällen. Wer nimmt syrische Flüchtlinge auf? Die meisten der ins Ausland geflohenen Syrer halten sich in den Nachbarstaaten auf. Die größte Last trägt der Libanon: Das kleine Land mit seinen viereinhalb Millionen Einwohnern beherbergt inzwischen mehr als eine Million Syrer. Ebenfalls große Flüchtlingsgruppen gibt es in der Türkei und in Jordanien, gefolgt vom Irak und Ägypten.

Um vor allem den Libanon zu entlasten, haben sich einige EU-Staaten verpflichtet, feste Kontingente syrischer Flüchtlinge aufzunehmen. Den Großteil dieser Kontingente (rund zwei Drittel) stellt Deutschland zur Verfügung. Die Bundesregierung hat Mai 2013 zugesagt, 5.000 Syrern ins Land zu lassen. Im Dezember hat sie die Zahl dann auf insgesamt 10.000 erhöht. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, das sei noch immer viel zu wenig. Im vergleichsweise kleinen Land Libanon ist bereits ungefähr jeder vierte Einwohner ein syrischer Flüchtling. Verglichen mit der Größe und Einwohnerzahl Deutschlands, ist die Zahl der bisher hier eingetroffenen Flüchtlinge eher gering. Außerdem dauere es viel zu lang, die Menschen auszuwählen, die in das Programm aufgenommen würden, bemängeln Experten. Neben dem Bund haben auch die Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern - eigene Programme aufgelegt, um syrische Flüchtlinge zu beherbergen. Damit wollen sie vor allem bereits in Deutschland lebenden Menschen syrischer Herkunft die Möglichkeit geben, Verwandte nach Deutschland zu holen. Allerdings müssen sie sich verpflichten, für die Kosten ihrer Angehörigen aufzukommen. Nur die Krankenkosten sind in einigen Bundesländern von dieser Regelung ausgenommen. Mit Hilfe der Länder wurden bisher wurden rund 4500 Visa vergeben.

Die meisten syrischen Flüchtlinge kommen jedoch nicht über diese Programme nach Europa, sondern machen sich selbst auf den gefährlichen Weg. Immer wieder geraten Flüchtlingsboote auf dem Mittelmeer in Seenot und kentern. Die Landgrenzen der EU, etwa von der Türkei aus, sind für Flüchtlinge dicht. Insgesamt sind seit 2011 nahezu 40.000 Syrer nach Deutschland eingereist - 32.000 von ihnen haben nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis April 2014 einen Asylantrag gestellt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) zählt im Zeitraum von April 2011 bis Dezember 2013 19.205 Syrer, die sogenannte Erstanträge auf Asyl in Deutschland gestellt haben. Die unterschiedlichen Zahlen sind kein Widerspruch, sie beziehen sich nur auf verschiedene Verfahren: Wenn einem Flüchtling kein Asyl gewährt worden ist, kann er einen sogenannten Folgeantrag stellen - die rechnet das Innenministerium mit. Momentan dürfen auch nicht anerkannte syrische Asylbewerber bis auf weiteres im Land bleiben, da Deutschland zurzeit wegen des Krieges niemanden nach Syrien abschiebt. Wie werden Flüchtlinge in Deutschland verteilt? Kommen Menschen nach Deutschland und bitten um Asyl, werden sie zuerst in eine sogenannte "Erstaufnahmeeinrichtung" geschickt. Der Aufenthalt dort dauert normalerweise nicht mehr als drei Monate. Anschließend werden die Asylbewerber auf die Bundesländer verteilt. Und zwar nach festen Quoten, die sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" richten, der schon seit über 60 Jahren unter anderem regelt, wie Asylbewerber verteilt werden. Dieser Schlüssel wird auf der Grundlage von

Steueraufkommen und Bevölkerungszahl der Bundesländer jedes Jahr neu berechnet. Die Länder verteilen die Neuankömmlinge dann auf die Städte und Kommunen. Das gilt auch für Kontingentflüchtlinge. Konkret bedeutet das: Von den 10.000 syrischen Kontingentflüchtlingen kommen zum Beispiel rund 2.120 nach Nordrhein-Westfalen, 1.540 nach Bayern und 520 nach Sachsen. Was ist der Unterschied zwischen Kontingentflüchtlingen und Asylsuchenden? Die sogenannten Kontingentflüchtlinge sind auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland. Sie erhalten nach ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für zwei Jahre und müssen kein Asylverfahren mit allen seinen Einschränkungen durchlaufen. Die Kontingentflüchtlinge müssen sich in den Flüchtlingslagern im Libanon bewerben und werden dort nach bestimmten Kriterien ausgewählt: Sie sollten zum Beispiel aufgrund von Krankheit besonders schutzbedürftig sein oder bereits Verwandte in Deutschland haben. Syrische Flüchtlinge, die auf eigene Faust nach Deutschland reisen, können sich nicht nachträglich hier als Kontingentflüchtling bewerben. Ihnen bleibt kein anderer Weg, als Asyl zu beantragen und dann das reguläre Verfahren abzuwarten. Welche Rechte haben Asylbewerber?

Das deutsche Recht regelt sehr genau, was ein Asylbewerber darf und was nicht. Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylbewerber entweder in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Die deutschen Bundesländer regeln das unterschiedlich. Jedem Asylbewerber müssen in der Unterkunft mindestens 6,5 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Hilfsorganisationen kritisieren die Sammelunterkünfte, da sie zum Teil in ehemaligen, eingezäunten Kasernen liegen und oft keine Anbindung an den Nahverkehr haben. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Asylverfahren zuständig Die sogenannte Residenzpflicht bestimmt, dass sich die Asylbewerber nur in einem bestimmten Umkreis zu ihrer Unterkunft bewegen dürfen. Für tägliche Bedürfnisse wie zum Beispiel Essen bekommen die Asylbewerber entweder Lebensmittelpakete, Wertgutscheine für bestimmte Läden oder Bargeld. Asylbewerber dürfen in den ersten neun Monaten nicht arbeiten. Auch danach ist die Arbeitsaufnahme schwierig, weil sie anderen Arbeitnehmern - zum Beispiel Deutschen, EU-Ausländern oder anerkannten Flüchtlingen - den Vortritt lassen müssen. Welche Rechte haben Kontingentflüchtlinge aus Syrien? Anders als Asylbewerber dürfen Kontingentflüchtlinge sofort arbeiten. Wenn sie keine Arbeit finden, haben sie Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung, also Leistungen entsprechend Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, genau wie deutsche Bürger. Außerdem dürfen sie einen Integrationskurs und einen Sprachkurs besuchen. Was die Unterbringung angeht, haben es Kontingentflüchtlinge ebenfalls leichter als Asylbewerber: Ziel ist, dass sie eine eigene Wohnung erhalten und möglichst nicht in Sammelunterkünften leben müssen.

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