DIE ZEITUNG FÜR DIE MIETER DER WOHNUNGSGESELLSCHAFT MBH HOYERSWERDA BAUMASSNAHMEN. Modernisierung und Instandsetzung Weitere Baumaßnahmen im Jahr 2013



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Transkript:

01 MÄRZ 2013 WOHNEN IN HOYERSWERDA DIE ZEITUNG FÜR DIE MIETER DER WOHNUNGSGESELLSCHAFT MBH HOYERSWERDA AKTUELL BAUMASSNAHMEN LEBEN & WOHNEN Rauchmelder - Lebensretter und Tipps für den Kauf Veranstaltungstipps von April bis Juni 2013 mehr auf Seite 03 Modernisierung und Instandsetzung Weitere Baumaßnahmen im Jahr 2013 mehr ab Seite 04 Freier Wohnraum Freie Gewerberäume Freie Stellplätze mehr auf Seite 08

AKTUELL FROHE OSTERN INHALT Wir wünschen all unseren Kunden und Geschäftspartnern viele bunte Ostereier sowie schöne und hoffentlich sonnige Osterfeiertage. Geschäftsleitung und Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft mbh Hoyerswerda IMPRESSUM Herausgeber/Redaktion Wohnungsgesellschaft mbh Hoyerswerda L.-Herrmann-Str. 92 02977 Hoyerswerda Petra Scholz Tel. 03571 475-408 kontakt@wh-hy.de Satz und Layout Justdesign L.-Herrmann-Str. 94 02977 Hoyerswerda Bettina Just Tel. 03571 603 703 info@justde-sign.de Fotos Fotolia: DoraZett (Titelseite), Christian Jung (S. 02), photophonie (S. 03), Peter Atkins (S. 07), Justdesign Die Mieterzeitung erscheint 4 mal im Jahr, die nächste Ausgabe im Juni 2013. 03 04 AKTUELL Rauchmelder - Lebensretter Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Veranstaltungstipps Warum in die Ferne schweifen? In Hoyerswerda ist auch Einiges los. BAUVORHABEN Modernisierung & Instandsetzung Informationen über aktuelle und geplante Bauvorhaben 06 08 SPLITTER Rechtsecke Rumpelkammer Treppenhaus Teil 1 Gewerbemieter stellen sich vor Nächstenliebe - Pflegedienst und Fahrservice Brantzko/Zippack nun auch in Hoyerswerda LEBEN & WOHNEN Freier Wohnraum Freies Gewerbe Freie Stellplätze Korrektur In der letzten Ausgabe unserer Mieterzeitung ist uns auf Seite 7 bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Inhaberin des Imbiss und Lotto-Geschäftes Am Bahnhofsvorplatz 15 ist nicht Christina Kunze sondern Christina Krause. Wir bitten um Entschuldigung. 02

RAUCHMELDER - LEBENSRETTER Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens. Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, damit Rettung möglich ist. Rauchmelder sind daher Lebensretter. Ihre Kosten mit wenigen Euro sind gering. Rauchmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht deren Ladung zu Ende, gibt der Melder einen entsprechenden Ton ab. Die meisten Rauchmelder funktionieren nach dem Streulichtprinzip. Dabei wird im Gerät eine Lichtquelle aktiviert. Ist Rauch in einer bestimmten Konzentration vorhanden, reagiert der Melder und löst den Alarm aus. Tipps für den Kauf Rauchmelder sind nicht teuer. Gute Geräte sind bereits für einen Preis von etwa 20 Euro zu erhalten. Auf einige Punkte sollten Sie beim Kauf achten: 1. Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren. 2. Achten Sie auf akustische Signalisierung einer leeren Batterie. 3. Achten Sie auf das CE-Zeichen und das GS-Zeichen. Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich. Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern. Rauchmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte. Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Metern beachten. In Küche und Bad sollten Sie auf einen Rauchmelder verzichten, dort können durch Koch- und Wasserdampf Fehlalarme ausgelöst werden. 4. Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem das Funktionieren des Gerätes überprüft werden kann. 5. Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird. Quelle: www.feuerwehr-bw.de VERANSTALTUNGS TIPPS 17.03.2013-28.04.2013 brennweite III Von Mondlandschaften zu Lebenswelten Die Ergebnisse des III. Internationalen Fotografen- Workshops der IBA Fürst-Pückler-Land GmbH i.l., im Schloss/Stadtmuseum Hoyerswerda 23.04.2013, 10:00-18:00 Uhr Welttag des Buches - Feuer und Flamme fürs Lesen - Aktionstag, in der Stadtbibliothek Hoyerswerda 26.04.2013, 18:00 Uhr Konzert junger Künstler der Musikschule im Rahmen der 48. MFT Hoyerswerda, im Schlosssaal Hoyerswerda 05.05.2013, 13:00 Eröffnung der neuen Bärenanlage, im Zoo Hoyerswerda 12.05.2013-23.06.2013 Sonderausstellung: Spurensuche Malerei-Graphik-Skulpturen von Ines Margret Lenke, Gabriele Seitz und Regine Mantero, im Stadtmuseum Hoyerswerda Vernissage am 12.05.2013, 15:00 Uhr 12.05.2013, ab 11:00 Uhr Museumsfest im Schloss zum Thema Audienz bei Grafen, Mätressen und anderen Herrschaften 19.05.2013 Eröffnung der Ausstellung Kulturstreicher auf Tour, in der Stadtbibliothek Hoyerswerda 01.06.2013, ab 13:00 Uhr 12. Stadtkindertag im Zoo und Schloss - Es war einmal - wie Käppchen zu ihrem Rot kam Thema: Grimms Märchen 11.06.2013, 15:00 Uhr Dienstags im Stadtmuseum Führung Lager Elsterhorst, in der Landesfeuerwehrschule Nardt 03

BAUVORHABEN H.-MANN-STR. 1 13 Am Standort H.-Mann-Str. 1 13 wurde im März 2013 mit den Entkernungsarbeiten des Wohn- und Geschäftshauses Nr. 7 13 begonnen. Die Figaro GmbH Hoyerswerda betreibt seit dem Freizug ihren Geschäftsbetrieb in einem Friseurmobil an dem Standort bis zum Einzug in die neuen Räumlichkeiten im Eingang Nr. 5 weiter. Ende April wird das Haus Nr. 7 13 niedergelegt sein. Auf der Fläche werden Pkw-Stellplätze für das Haus Nr. 1 6 errichtet und Grünanlagen angelegt. Mit den Umbauarbeiten der Eingänge Nr. 1 6 wird Ende April begonnen. Mit der Modernisierung des verbleibenden Teils des Hauses wird eine bauliche Fassung entlang der K.-Niederkirchner-Straße erreicht. Foto li. vorläufiges Farbkonzept H.-Mann-Str. 1-6 GEPLANTE MASSNAHMEN 1. insgesamt entstehen 50 Wohnungen und 8 Gewerbe 2. Änderung der Wohnungsgrundrisse 3. Schaffung altengerechter Wohnungen in den Eingängen 4 6 mit Aufzug sowie einer behindertengerechten Gästewohnung MODERNISIERUNG & INSTANDSETZUNG Informationen über abgeschlossene, aktuelle und geplante Bauvorhaben D.-BONHOEFFER-STR. 1 5 4. Schaffung von Ärztewohnungen für das Seenlandklinikum Hoyerswerda 5. gewerbliche Erdgeschossnutzung 6. Erneuerung des Daches 7. Wärmedämmung und Anstrich der Fassade 8. Umgestaltung der Balkonanlagen Im April beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Balkonanlagen. Neben notwendigen Betonsanierungsarbeiten werden die Balkonfußböden beschichtet, neue Regenwasserabtropfbleche montiert und die Balkone einschließlich der Fassade farblich neu gestaltet. 04

WEITERE BAUMASSNAHMEN IM JAHR 2013 PLANMÄSSIGE INSTANDHALTUNG A.-Bebel-Str. 7 Dacherneuerung einschl. Dämmung, Fassadenanstrich, Malerarbeiten im Treppenhaus, Am Elsterbogen 45 49 Malerarbeiten im Treppenhaus, Dämmung der Kellerdecke, A.-Schweitzer-Str. 23 Erneuerung sanitärer Steigeleitungen, A.-Schweitzer-Str. 24 26 Sanierung des Gehweges, Bautzener Allee 2 10 Erneuerung sanitärer Steigeleitungen, gesamtes Stadtgebiet Einbau von Wärmemengenzählern für die Warmwasserbereitung, R.-Schumann- Str. 1 9 Fassadenanstrich Hauseingangsseite, H.-Mann-Str. 1 13 Teilrückbau und Instandsetzung der Garagen, B.-Brecht-Str. 13 21 Fassadensanierung einschließlich Dämmung, Erneuerung der elektrischen Anlagen, Malerarbeiten im Treppenhaus Fotos: oben li. R.-Schumann-Str. 1-9, li. A.-Bebel-Str. 7, oben re. Altstadt Hoyerswerda BAUTZENER ALLEE 45 51, 2. BA Im Eingang Nr. 51 wurde Ende Januar 2013 mit der Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallation begonnen. Derzeit werden die Dacharbeiten ausgeführt. Die vorhandenen Einraumwohnungen werden umgebaut. Es entstehen barrierefreie Zweiraumwohnungen mit einem Balkon. Die Aufzugsanlagen werden modernisiert und umgebaut, so dass sich der Ausstieg auf der Wohngeschossebene befindet. Mit der Neugestaltung der Außenanlagen wird das Bauvorhaben im 3. Quartal abgeschlossen sein. RÜCKBAU H.-Mann-Str. 7 13, A.-Schweitzer-Str. 18 19 05

SPLITTER RECHTSECKE Rumpelkammer Treppenhaus Teil 1 Beim Anblick des Hausflurs mag manch einer denken: Ich glaub, ich steh in der Abstellkammer! Immer wieder sorgen Gegenstände in Treppenhaus und Hausflur für Ärger. Diese Flächen dürfen zwar als sog. Gemeinschaftsflächen von allen Mietern bzw. Wohnungseigentümern genutzt werden. Aber alles hat Grenzen. Wegen der gemeinsamen Nutzung ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen. Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht tun und lassen, was man will. Mieter dürfen die Gemeinschaftsflächen nur bestimmungsgemäß nutzen. Es gilt der Grundsatz: Ein Treppenhaus ist ein Zugang für Bewohner, damit diese zu den Wohnungen gelangen können. Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf andere Mieter nicht beeinträchtigen oder stören. Rund ums Treppenhaus ranken sich viele Situationen mit juristischem Konfliktpotenzial. Vermieter bestimmt die Nutzung Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft bestimmt, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Hier kann es leicht mit den Nachbarn zu Konflikten kommen, wenn sie sich durch die Gegenstände im Hausflur und Treppenhaus beeinträchtigt und gestört fühlen. Weil der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht für diese Flächen trägt und bei Unfällen ggf. haftet, ist er berechtigt, seinem Mieter gewisse Vorgaben für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen zu machen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Klauseln in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Speziell bei Durchgangsflächen spielt die Sicherheit eine besonders wichtige Rolle. Denn aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben, d. h., dort dürfen weder die Zugänge versperrt sein noch darf dort brennbares Material gelagert werden. In den baurechtlichen Verordnungen ist ein Durchgang von normalerweise einem Meter frei zu halten. In Einzelfällen lassen die Gerichte auch engere Durchgänge noch gelten, wenn dies die baulichen Gegebenheiten bedingen. Weiter sollte man darauf achten, dass im Fall eines akuten Notfalls keine sperrigen Gegenstände zum Beispiel den Einsatz von Sanitätern, Notarzt und Feuerwehr unnötig erschweren. Schließlich ist jeder dankbar, wenn er in einer Notlage schnell Hilfe bekommt. Topfpflanzen, Gemälde und Fotos Auf dem Weg zu seiner Wohnung will mancher Mitbewohner vielleicht keinen Blumentopf gewinnen. Schließlich ist der Hausflur kein Gewächshaus. Daher ist eine Verbotsklausel für Blumentöpfe im Treppenhaus grundsätzlich zulässig, schon aus Sicherheitsgründen. Das gilt nicht nur für große Blumenkübel, sondern auch für mehrere kleinere Pflanzentöpfe - sie alle haben auf der Treppe und im Hausgang nichts zu suchen (AG Münster, Urteil v. 31.07.2008, Az.: 38 C 1858/08). Wer seinen Mitbewohnern trotzdem seinen grünen Daumen zeigen will, sollte dies also äußerst dezent machen und umsichtig vorgehen. Wichtig ist, dass die Blumen keine Rettungs- und Fluchtwege versperren. Und wird die Schlingpflanze für den Nachbarn nicht zur Stolperfalle, kann man sich vielleicht sogar gemeinsam an der Blütenpracht erfreuen. Das Treppenhaus gilt als Visitenkarte eines Hauses. Daher kann der Vermieter bzw. die Eigentümerversammlung in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag vorschreiben, dass keine Gegenstände an den Wänden aufgehängt werden dürfen. Die Gestaltung des Treppenhauses ist nicht Sache der einzelnen Mieter. Sie dürfen an ihre eigenen vier Wände hängen, was sie möchten, doch nicht an die Wände der Gemeinschaftsflächen (AG Münster, s. o.). Wer das Treppenhaus mit Bildern oder Postern verschönern will, sollte unbedingt zuvor den Vermieter bzw. die anderen Eigentümer um Erlaubnis fragen. Ansonsten kann man seine dekorative Ader ja immer noch in der eigenen Wohnung oder auf dem Balkon ausleben. Ausgenommen sind dezente und nur vorübergehende Dekorationen zu besonderen Anlässen an der Wohnungstür, zum Beispiel Oster- und Weihnachtsschmuck. Sie dürfen während der Feiertage an die Wohnungstür gehängt werden, wenn sie nicht stören und ausreichend Platz bleibt (LG Düsseldorf, Beschluss v. 10.10.1989, Az: 25 T 500/89). Schuhe, Schuhschränkchen und Schirmständer Schuhe haben im Treppenhaus eigentlich nichts zu suchen, es sei denn, es regnet oder schneit. Bei schlechtem Wetter dürfen die Schuhe vor der Tür auf dem Abstreifer abgestellt werden, jedoch nur vorübergehend (OLG Hamm, Beschluss v. 04.12.2008, Az.: 15 Wx 168/88). Ein Dauerzustand sollte die Schuhsammlung vor der Tür also nicht werden. Umgekehrt ist eine Vorgabe, die das Abstellen von Schuhen generell verbietet, unverhältnismäßig und daher unzulässig (AG Lünen, Beschluss v. 07.09.2001, Az.: 22 II 264/00). Schuhschränke, Kommoden und Garderoben gehören in aller Regel nicht ins Treppenhaus (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, Az.: 34 Wx 160/05). Quelle: www.anwalt.de 06

GEWERBEMIETER STELLEN SICH VOR Nächstenliebe - Pflegedienst Brantzko/Zippack Der Pflege- und Betreuungsdienst Brantzko/Zippack ist ab 11. März mit einem neuen Büro in der Bautzener Allee 47 nun auch in Hoyerswerda etabliert. Angeboten wird Unterstützung beim eigenständigen Wohnen für ältere hilfebedürftige Menschen sowie Hilfe in allen Bereichen des Lebens. Unsere Leistungen Häusliche Krankenpflege Verabreichen von Medikamenten Injektionen und Infusionen Verbandswechsel und Kompressionsverbände/-strümpfe Blutentnahmen Blutdruck- und Blutzuckerbestimmung PEG- und Stomapflege Inhalationen und Einreibungen Grundpflege Hauswirtschaft Körperpflege Wohnraumreinigung und Hausordnung Ausscheidung Wäschewechsel/-waschen Ernährung Einkaufen, Mahlzeitenbereitung Mobilität Abfalltrennung/-entsorgung Weitere Leistungen zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI Pflegeberatungsbesuche nach 37 SGB XI Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Haushaltshilfe nach 38 SGB XI Beratung zu Kranken- /Pflegeversicherung, Sozialhilfeträger Beratung zu Wohnraumanpassung Besuchsdienste Vermittlung Essen auf Rädern, Hausnotrufgeräten, Pflegehilfsmittel Besondere Dienstleistungen erwünscht? Rufen Sie uns doch einfach an! Angebote- Fahrdienst Fahrdienste mit Betreuung und Begleitung Behindertenfahrdienste (auch mit Rollstuhl) Kur- und Behandlungsfahrten Shuttle- und Mietwagenservice, Flughafentransfer Kurierdienste Pflege- und Betreuungsdienst Betreuung und Begleitung Bautzener Allee 47 02977 Hoyerswerda Tel: 03571 6069799 Fax: 03571 6069800 E-Mail: naechstenliebe-pflege@gmx.de Bautzener Allee 47 02977 Hoyerswerda Tel: 03571 6069801 Fax: 03571 6069800 E-Mail: fahrdienst-zippack@freenet.de www.naechstenliebe-pflege.de 07

LEBEN UND WOHNEN TOP-ANGEBOT Wohnen im Altstadtflair Sanierte 4-Raumwohnung mit Balkon und Mansarde im Zentrum der Altstadt, Friedrichsstraße 4, 5. Etage, ca. 156 m² Wfl., Bad mit Dusche und BW, Gäste-WC, gefliest, geräumige Küche, Parkettfußboden im Ess- und Wohnzimmer Miete: 627,00 zzgl. NK NEUSTADT Zweiraumwohnung - ruhige Lage Saniert, O.-Damerau-Str. 10, 4. Etage, ca. 53 m² Wfl., Küche mit Fenster, Bad und Küche gefliest, tapeziert, bezugsfertig Miete: 242,00 zzgl. NK FREIER WOHN RAUM NEUSTADT Dreiraumwohnung Saniert, K.-Niederkirchner-Str. 21, 4. Etage, ca. 73 m² Wfl., Küche mit Fenster, Bad und Küche gefliest Miete: 336,00 zzgl. NK ALTSTADT Dreiraumwohnung - ruhige Lage Saniert, Th.-Storm-Str. 1 b, 1. Etage, ca. 66 m² Wfl., Küche und Bad mit Fenster, gefliest Miete: 337,00 zzgl. NK NEUSTADT Zweiraumwohnung Saniert, K.-Niederkirchner-Str. 19, 3. Etage, ca. 54 m² Wfl., Küche mit Fenster, Bad und Küche gefliest Miete: 251,00 zzgl. NK STELLPLÄTZE B.-Brecht-Str. Miete: 9,20 /Monat Tereschkowastr. 7-17 Miete: 12,78 /Monat Ph.-Melanchthon-Str. 16-20 Miete: 10,22 /Monat Ihre Ansprechpartner im Vermietungsbüro: Ramona Dömmel, Daniela Höhna, Hartmut Jank Tel. 03571 475-327 oder 03571 475-313 Fax 03571 475-328 E-Mail vermietung@wh-hy.de Weitere Informationen, aktuelle Wohnraumangebote und freie Gewerberäume erhalten Sie im Internet: www.wh-hy.de FREIES GEWERBE Praxisräume Str. am Lessinghaus 5, ca. 94 m² Büro- und Verkaufsräume H.-Mann-Str. 6, ca. 44 m², 57 m² u. 110 m², bezugsfertig Juli 2014 Beide Objekte: Miete nach Vereinbarung