Sonderdruck aus db Deutsche Bauzeitung



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Transkript:

Sonderdruck aus db Deutsche Bauzeitung Ausgabe Oktober 2003 im modernen Brandschutz von Dipl.-Ing. Detlef Millich

Rauchverbot im modernen Brandschutz Von Detlef Millich Bei einem Gebäudebrand ist vor allem der Brandrauch gefährlich, da dieser toxische Gase enthält und sich rascher ausbreitet als Feuer. Bereits wenige Atemzüge können einen Menschen töten. Daher darf der Rauch»nicht in Nutzungseinheiten«vordringen und sollte schnellstmöglich aus Rettungswegen abgeführt werden. Die Landesbauordnungen, technische Regeln und verschiedene Ingenieurmethoden liefern Planern die erforderlichen Grundlagen für ein sicheres Entrauchungskonzept. With fire in buildings it is above all smoke fumes, which are dangerous, as these contain toxic gases and spread faster than flames. Only a few inhalations can be fatal. Smoke penetration into occupied sections is therefore to be avoided and is to be exhausted as quickly as possible from emergency routes. State regulations, technical requirements and various specialist engineer methods give planners the necessary basis for reliable smoke exhaustion. Jährlich sind in Deutschland zwischen 600 und 800 Brandtote zu beklagen. Doch in den meisten Fällen verlieren die Menschen nicht durch die Flammen ihr Leben. Viel gefährlicher ist der Rauch, der in der Brandentwicklungsphase entsteht (Bild 1): Über neunzig Prozent aller vom Feuer eingeschlossenen Personen sterben an einer Rauchvergiftung; der überwiegende Anteil im Bereich von Haus und Wohnung, da viele Brände nachts entstehen, wenn die Bewohner schlafen. Wird ein Brand erst von den Nachbarn erkannt, kommt Hilfe häufig zu spät. Rauch und Toxizität Das Tückische am Rauch ist, dass er sich geräuschlos und schneller als Feuer ausbreitet. Die Lebensgefahr geht dabei von den im Rauch enthaltenen giftigen Gasen aus, die einen Menschen bereits nach drei bis fünf Atemzügen töten können. Rauchbelastete Räume sollten aus diesem Grund so schnell wie möglich verlassen, oder besser, gar nicht erst betreten werden. Schon während der Brand entsteht (Schwelbrandphase), entwickelt sich so viel Rauch, dass sich Menschen auch in der gewohnten Umgebung nicht mehr orientieren und ohne Hilfe nicht mehr fliehen können. Brände werden zunehmend rauchintensiver (Bild 2). Eine Ursache dafür sind die modernen Kunststoffe, die in der Gebäudeausstattung vorhanden sind. Ihre Zersetzungs- und Pyrolyseprodukte sind größtenteils für die Personenschäden verantwortlich (Bild 3). Polyvinylchlorid (PVC) zum Beispiel erzeugt immer Salzsäure, auch ohne Löschwasser, da in den Verbrennungsdämpfen bereits Wasserdampf enthalten ist. Weitere brandtechnisch gefährliche Materialien sind Polyurethan und Gummi. Verbrennt ein Kilogramm Polyethylen, Polyurethan oder PVC 1 Auch wenn keine Flammen aus dem Gebäude lodern, kann für die Bewohner jede Hilfe zu spät kommen. Denn die größere Lebensgefahr steckt im Brandrauch: Verbrennende Baustoffe erzeugen toxische Gase, die bereits nach wenigen Atemzügen tödlich sind

Der vorbeugende bauliche Brand- und Rauchschutz muss belegt werden. Nachweise zur Rauchfreihaltung dienen vom Grundsatz her der Personenrettung, wobei die Rettung von Personen durch Dritte (in der Regel ist dies die Feuerwehr) verstanden wird; eine eigenständige Flucht zu gewährleisten, ist hingegen zweitrangig. Der Nachweis des vorbeugenden baulichen Brand- und Rauchschutzes kann grundsätzlich auf der Basis folgender drei Möglichkeiten erfolgen: Erstens auf Grundlage der materiellen Anforderung nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), in Verbindung mit den eingeführten technischen Bestimmungen. Zweitens auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aardt), wie DIN-Normen, soweit diese als technische Baubestimmung im jeweiligen Bundesland eingeführt sind. Oder drittens nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, zum Beispiel über Ingenieurmethoden. 2 Vor allem in Kunststoffen steckt eine große Gefahr: Wenn sie verbrennen, entstehen nicht nur enorme Rauchmengen, entstehen etwa 2500 Kubikmeter Rauchgas. Diese Menge würde ausreichen, um zwei bis drei Einfamilienhäuser vollständig zu verrauchen. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass der giftige Rauch aus Gebäuden und insbesondere aus den Rettungswegen ferngehalten wird. Vorbeugender Brand- und Rauchschutz Feuer und Brandrauch lassen sich nicht vollkommen vermeiden. Deshalb konzentriert sich der vorbeugende Brandschutz unter anderem darauf, den Brandmithilfe von Brand- und Trennwänden auf bestimmte Bereiche zu begrenzen und für die notwendige Entrauchung zu sorgen. Auf diese Weise können Menschen auch bei einem Brand bis zum Eintreffen der Feuerwehr im Gebäude verbleiben, ohne sich in verrauchte und brennende Bereiche begeben zu müssen. Vorschriftsmäßig ausgebildete Flure und Treppenräume mit Rauchabzugsvorrichtungen sind sichere Rettungswege. Nachweisführung über die materiellen Anforderungen nach LBO Der Gesetzgeber fordert in den Landesbauordnungen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden dürfen sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden muss. Daher sind Rettungswege wie Flure und Treppenräume folgendermaßen zu schützen: Flure In Regelbauten werden Flure über Anforderungen an die Wände und Türen geschützt und der Rettungsweg über eine bestimmte Zeit (in der Regel sind dies dreißig Minuten) von Rauch und Feuerfreigehalten. Rauchschutztüren im Abstand von maximal dreißig Metern verhindern, dass sich Brandrauch ungehindert ausbreiten kann. Treppenräume An Treppenräume werden höhere Anforderungen gestellt, da sie den sicheren Ausgang ins Freie ermöglichen. Bei Gebäuden mittlerer Höhe nach LBO Nordrhein-Westfalen (letzte Geschossdecke liegt zwischen sieben und 22 Metern) sind zum Beispiel die Umfassungswände wie Brandwände (F90-A) auszuführen. Die Landesbauordnungen unterscheiden bei den Brandschutzanforderungen zwischen außen und innen liegenden Treppenräumen: 3... sondern auch viele giftige Zersetzungs- und Pyrolyseprodukte Außen liegende Treppenräume (Bild 4): Diese an einer Außenwand angeordneten Bereiche müssen in jedem Geschoss über ein öffenbares Fenster von mindestens einem halben Quadratmeter Größe belüftet werden können. Bei mehr als fünf Vollgeschossen ist an der obersten Stelle des Treppenraumes ein Rauchabzug erforderlich. Dessen freier Querschnitt muss mindestens fünf Prozent der Grundfläche entsprechen und darf nicht kleiner als ein Quadratmeter sein. Für die notwendige Zuluft sorgt die Hauseingangstür.

4 Außenliegender Treppenraum Rauchabzug an oberster Stelle von ca. 1,0 m 2 (> 5 Vollgeschosse) Türen Dicht schließende Tür (ds) öffenbares Fenster zur Lüftung mit ca. 0,5 m 2 5 Innenliegender Treppenraum mit nicht 5 mehr als fünf Vollgeschossen Flur oder Vorraum Rauchabzug an oberster Stelle Türen feuerhemmende Tür Rauchschutztür (T30) (RST) 6 Innenliegender Treppenraum mit mehr 6 als fünf Vollgeschossen Flur oder Vorraum Rauchabzug von ca. 1 m 2 an oberster Stelle Flur oder Vorraum mit ventilatorbetriebener Lüftungsanlage Türen feuerhemmende Tür Rauchschutztür Dicht schließende Tür (T30) (RST) (ds)

Innen liegende Treppenräume: Nicht an einer Außenwand angegliederte Treppenräume sind nur dann gestattet, wenn sie auch bei Raucheintritt gefahrlos genutzt werden können. Im Gegensatz zu außen liegenden Treppenräumen sind diese Bereiche abgeschottet und lassen sich nicht über Fenster belüften. Die Bauordnungen der Länder regeln diesen Sonderfall zum Teil unterschiedlich, weshalb nachfolgend am Beispiel der LBO Nordrhein-Westfalen Lösungen für innen liegende Treppenräume angeboten werden: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als fünf Vollgeschossen (Bild 5) ist an oberster Stelle des innen liegenden Treppenraumes ein Rauchabzug einzubauen. Auch in diesem Fall muss der freie Querschnitt mindestens fünf Prozent der Grundfläche des Treppenraumes betragen und darf einen Quadratmeter nicht unterschreiten. Außerdem muss der Rauchabzug im Erdgeschoss und in Abständen von höchstens drei Geschossen bedient werden können. Die Zuluftöffnung kann die Hauseingangstür sein, sofern sich diese arretieren lässt und ihre Größe mindestens der Fläche der Rauchabzugsöffnung entspricht. Der notwendige Treppenraum darf lediglich über einen Vorraum oder einen maximal zehn Meterlangen Flur zugänglich sein. Die Tür zum Vorraum muss feuerhemmend (T30) und selbstschließend sein; von der Nutzungseinheit zum Flur ist eine rauchdichte und selbstschließende Tür (RST) zulässig. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen (Bild 6) darf der innen liegende Treppenraum nur über einen Vorraum zugänglich sein. Dieser soll eine Grundfläche von mindestens drei Quadratmetern und eine Breite von einem Meter haben. Die Tür zwischen Vorraum und Geschoss muss feuerhemmend (T30), die Tür zum Treppenraum rauchdicht und selbstschließend (RST) sein. Der Vorraum wird über eine Lüftungsanlage mit Ventilatoren, die einen dreißigfachen stündlichen Außenluftwechsel gewährleisten, be- und entlüftet. Die Lüftungsanlage muss über Rauchmelder automatisch betrieben werden. Fällt die allgemeine Stromversorgung aus, muss sich innerhalb von fünfzehn Sekunden eine Ersatzstromanlage selbsttätig einschalten. Auf den zuvor beschriebenen Vorraum oder Flur kann der Planer verzichten, wenn er den innen liegenden Treppenraum mit einer Überdrucklüftungsanlage ausstattet (Bilder 7, 8). Diese muss im Brandfall selbsttätig aktiviert werden und Alarm auslösen. Eine Überdrucklüftungsanlage erlaubt es dem Architekten, Gebäude freier zu planen und verhindert, dass Rauch- und Brandgase in die Flucht- und Rettungswege eindringen. 7 Innenliegender Treppenraum mit Überdrucklüftungsanlage Grundriss 8 Innenliegender Treppenraum mit Überdrucklüftungsanlage Schnitt Abströmöffnung an oberster Stelle innenliegender Treppenraum mit Überdrucklüftungsanlage Frischluftüberdruck 15 20 Pascal Treppenraum dient als Frischluftkanal Türen feuerhemmende Tür (T30) Der Brandrauch wird aus der Nutzungseinheit nach außen geführt Frischluftzufur von außen

Nachweisführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik Die Entrauchung lässt sich mit der DIN 18232 als allgemein anerkannte Regel der Technik nachweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Rauchfreihaltung beziehungsweise Entrauchung natürlich-thermisch nach DIN 18232-Teil 2 oder maschinell nach DIN 18232-Teil 5 erfolgen soll. Für beide Fälle gelten unterschiedliche Bemessungsansätze: Bei natürlich-thermischer Rauchabführung stellt ein Brand in der Entstehungsphase mit geringer Wärmeentwicklung den ungünstigen Fall dar. Bei maschineller Rauchabführung bildet hingegen, im Hinblick auf die notwendige Leistung der Entrauchungsventilatoren, ein voll entwickelter Brand das ungünstigste Szenario. Nachfolgend werden die beiden genannten Normenteile erläutert. DIN 18232-Teil 2, Rauch- und Wärmefreihaltung durch natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) Diese Norm gilt für Rauchabzugsanlagen in erdgeschossigen Gebäuden und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude, bei denen die Rauchableitung über das Dach und über Außenwände erfolgt. Bezogen auf eine Rauchabschnittsfläche von maximal 1600 Quadratmetern (Raumgröße oder Unterteilung mittels Rauchschürzen) in Abhängigkeit der Höhe der raucharmen Schicht und der Raumhöhe kann die notwendige Rauchabzugsfläche»Aw«(in Quadratmetern) unmittelbar aus Tabellen ermittelt werden. Öffnungen in Außenwänden kann der Planer berücksichtigen, wenn sie einen halben Meter über der Grenze der kalkulierten, raucharmen Schicht liegen. Die Rauchabzüge sind lediglich dann aerodynamisch voll wirksam, wenn die Zuluftfläche eineinhalb mal so groß ist wie»aw«und diese sich unverzüglich nach Auslösen der natürlichen Rauchabzugsanlage öffnet. Die Brandentwicklungsdauer kann hierbei zwischen fünf und zwanzig Minuten betragen. Eine Kombination von Sprinkleranlagen und natürlicher Rauchabzugsanlage ist grundsätzlich möglich. Sofern Rauchschürzen vorhanden sind, müssen diese mindestens einen Meter hoch sein und je nach Höhe der raucharmen Schicht sogar einen halben Meter weit in diese hineinragen. Bei der Ermittlung der notwendigen Rauchabzugsflächen lag in diesem Normenteil eine spezifische Brandleistung von 300 KW/m 2 zu Grunde. Andere Brandleistungen wurden nicht berechnet, weil auf Grund der überwiegend genutzten Plumeformeln nach Thomas und Hinkley, der Einfluss der spezifischen Brandleistung von 100 KW/m 2 oder bis 600 KW/m 2 für die überwiegenden Anwendungsfälle äußerst gering war. Daher sind im Teil 2 der DIN 18232 keine unterschiedlichen Tabellen für verschiedene Energiefreisetzungsraten enthalten. DIN 18232-Teil 5, Rauch- und Wärmefreihaltung durch maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) Mit dieser Norm lässt sich unter Berücksichtigung der Brandentwicklungsdauer und der Brandausbreitungsgeschwindigkeit der abzuführende Volumenstrom (in m 2 /s) je Rauchabschnitt als Funktion der Dicke der raucharmen Schicht bestimmen. Auch hier betragen die Rauchabschnittsflächen maximal 1600 Quadratmeter; die lichte Raumhöhe misst mindestens drei Meter. Weitere Einflussgrößen zur Bemessung sind die Wärmefreisetzungsrate und die Zuluftführung, deren Eintrittsgeschwindigkeit drei Meter pro Sekunde nicht übersteigen darf. Um die maximale Rauchabschnittsgröße von 1600 Quadratmetern zu gewährleisten, werden bei großen Räumen Rauchschürzen benötigt, die mindestens einen Meter hoch sein müssen. Die Brandentwicklungsdauer bis zum Eintreffen der Feuerwehr wird im Mittel mit zehn Minuten angenommen, vorausgesetzt es ist eine automatische Brandmeldeanlage nach VDE 0833-2 mit Brandmeldern nach DIN EN 54-7 installiert oder ständig Personal anwesend. In der Regel ist die Brandfläche bis zum Beginn des Löschvorgangs nicht größer als achtzig Quadratmeter und die Rauchgastemperaturen liegen unterhalb der Vollbrandphase. Aus vorgegebenen Tabellen werden in Abhängigkeit der Wärmefreisetzungsrate (< 0,8 x 600 KW/m 2 sowie < 300 KW/m 2 ) die abzuführenden Volumenströme (in m 2 /s) sowie die Temperaturkategorien der Bauteile von maschinellen Rauchabzugsanlagen angegeben. Zusammenwirken von stationären Löschanlagen und maschinellem Rauchabzug Nur eine Rauchabzugsanlage verhindert, dass der Raum im Brandfall vollkommen verraucht, beziehungsweise gewährleistet, dass eine festgelegte Rauchschichtdicke eingehalten wird. Eine Feuerlöschanlage ist dazu allein nicht in der Lage. Werden beide Anlagen eingebaut, dürfen sie sich nicht negativ beeinflussen. Die Bedingungen, die zum Auslösezeitpunkt einer Sprinkleranlage vorherrschen, sind maßgebend für die Bemessung der Rauchabzugsanlage. Sobald sich die Sprinkleranlage einschaltet, entsteht durch den Brand weniger Wärme, wodurch sich auch Rauchgastemperatur und Rauchgasmenge reduzieren. Somit ist es zulässig, der Dimensionierung von maschinellen Rauchabzugsanlagen in Verbindung mit Sprinkleranlagen eine geringere Bemessungsgruppe zu Grunde zu legen. Anforderung an Rauchschürzen Rauchschürzen müssen über einen Zeitraum von dreißig Minuten einer Temperatur von 600 C standhalten. Dieser Anforderung werden massive Bauteile, wie etwa Stahlbetonbinder, oder nach DIN 4102-Teil 2 geprüfte Bauteile, wie Gipskartonplatten, Stahlblech oder Fiber-Silikatplatten mit geeigneter Befestigung, gerecht. Bei beweglichen Rauchschürzen (Rauchschutzvorhänge) beträgt die Reaktionszeit 0,06 bis 0,15 m/s. Spätestens jedoch nach sechzig Sekunden muss die Rauchschürze über ihre volle Höhe ausgefahren sein. Hierbei darf die Rauchleckrate von 25 m3/h je Quadratmeter (bei 200 C und 25 Pa) nicht überschritten werden. Bewegliche Rauchschürzen müssen bezüglich ihrer Betriebssicherheit tausend Zyklen leisten.

9 Plumemassenströme in Abhängigkeit von der Höhe Z über dem Ursprungspunkt Nachweisführung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mittels Ingenieurmethoden Es ist möglich, von den technischen Baubestimmungen nach 3 der Musterbauordnung (MBO) abzuweichen, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Somit finden Ingenieurmethoden bauaufsichtlich Akzeptanz und dienen ebenso dem Nachweis einer wirksamen Entrauchung. Unter Brandschutzingenieurmethoden versteht man die Anwendung von ingenieurmäßigen Ansätzen, Prinzipien und Methoden, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und empirische Ansätze einschließen. Hierbei ist die Frage der Richtigkeit der angewendeten Ingenieurmethode entscheidend. So sind zum Beispiel Brandsimulationsberechnungen nur dann bauaufsichtlich akzeptabel, wenn solche Methoden validiert und verifiziert sind. Zu jeder Ingenieurmethode, wie den Zonen- und Feldmodellen, die mithilfe von Rechenprogrammen zur Brandsimulation (MRFC, KOBRA-3D, CFAST, FIGARO) aufgestellt werden, gehört eine entsprechende Dokumentation der Eingabeparameter und der Rechenergebnisse. Diese Nachweisführung muss so aufbereitet sein, dass ihr Inhalt durch eine Plausibilitätsprüfung nachvollziehbar ist. Die nach verschiedenen Plumemodellen arbeitenden Rechenprogramme weisen zum Teil erhebliche Ergebnisunterschiede auf. Deshalb sind entsprechende Sicherheitszuschläge in den Berechnungen zu berücksichtigen, sofern nicht durch unterschiedliche Berechnungsmethoden deckungsgleiche Ergebnisse vorliegen, die als gesichert nachgewiesen angesehen werden können. Den Ingenieurmethoden können folgende Berechnungsmodelle zu Grunde liegen: Einraum-Vollbrandmethode: Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass Temperatur und Gaskörper homogen im Raum verteilt sind. Das auf die Bauteilbemessung ausgerichtete Modell berücksichtigt im Wesentlichen den Vollbrand. Einraum-Mehrzonenmodelle: In diesem Fall geht man von einem lokal begrenzten Brandereignis in einem Raum aus, über dem sich der Feuer-Plume ausbildet. Die Rauchgasfahne breitet sich an der Deckenunterseite zunächst horizontal aus und füllt den Brandraum mit nach unten absinkenden heißen Rauchgasen. Die am Fußboden befindliche Luftschicht wird als raucharme Schicht definiert. Mehrraum-Mehrzonenmodelle: Diese Modelle entstehen durch Kopplung mehrerer, beliebig zueinander angeordneter Räume, die jeweils aus mehreren Zonen bestehen können. Brandgeschehen, Gas- und Bauteiltemperaturen sowie Druckverteilungen und Massenströme lassen sich für alle Räume bestimmen. Hierbei wird die Kopplung rechnerisch verfolgt und bilanziert. Im Brandraum wird als Plume das Aufsteigen der Heißgase mit Einströmen von Umgebungsluft entsprechend dem Einraum-Modellansatz berücksichtigt. Feldmodelle: Bei diesen Berechnungen wird das Raumvolumen in eine endliche Anzahl Gitterzellen eingeteilt. Am Gesamtsystem führt der Planer in sehr kurzen Zeitschritten (etwa 0,1 Sekunden) Berechnungen durch.

10 Rauchableitung in einem Atrium mittels Ingenieurmethode Die zu Grunde liegenden Differentialgleichungen leiten sich aus der Strömungsmechanik und den Kontinuitätsbedingungen für Masse-, Energie- und Impulserhaltung ab. Feldmodelle eignen sich deshalb besonders zur Analyse von Strömungsbedingungen. Wegen des hohen Rechenaufwandes, der begrenzten Rechnerkapazität sowie der Dauer von Simulationsberechnungen, ist es nur schwer möglich, viele Parameter-Variationen in unterschiedlichen Brandszenarien zu untersuchen. Daher sollten sich Feldmodell-Berechnungen auf ingenieurmäßig bestimmte Brandszenarien beziehen. Bei sämtlichen Simulationsprogrammen ist das Brandszenario sowie die Intensität der Brandentwicklung festzulegen, aus der ein so genannter»quelltherm«in der Freisetzung von Massen, Energie und gegebenenfalls Gaskonzentration über dem Brandherd abgeleitet wird. Plumeformeln, die im Wesentlichen Wärme- und Massentransporte zwischen Brandherd und Heißgasschicht beschreiben, sind bei den Zonenmodellen wichtig. Folgende Einflussgrößen sind hierbei von Bedeutung: Fläche und Umfang des Brandherdes Wärmeumsatz auf der Brandfläche Steighöhe der Rauchgase Rauchintensität des Brennstoffes Bild 9 zeigt eine Auswertung unterschiedlicher Plumeformeln. Mit größer werdender Steighöhe wächst der Massenstrom bei allen Plumemodellen an. Ein brauchbarer Mittelwert ergibt sich aus der Untersuchung für die Plumeformel nach Tanaka. Verrauchung von Atrien und Einkaufszentren In der modernen Architektur führen Gänge und Passagen immer öfter über offene Atrien, wie zum Beispiel in Einkaufszentren. Da dort die raumabschließende Decke unterbrochen ist, fordert die LBO Abschottungen entlang des Atriums in Form von massiven Wänden oder feuerwiderstandsfähigem Glas. Dies würde jedoch die geplante Architektur erheblich beeinflussen. Auch auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie etwa der DIN 18232- Teil 2 oder Teil 5, lässt sich die Entrauchung eines Atriums nicht unmittelbar lösen. Schließlich befinden sich offene Gänge entlang des Atriums in der Rauchgasschicht, weshalb Rauch über offene Türen in die oberen Geschosse gelangen kann. Dieses Problem ist nur mithilfe von Ingenieurmethoden (Zonen- oder Feldmodell) in den Griff zu bekommen. Dazu folgendes Beispiel (Bild 10): Über eine Türöffnung dringen heiße Rauchgase in ein Atrium ein. An der Ecke treffen sie auf kalte Luft, durchmischen sich mit ihr (so genannter Überlaufplume) und werden dadurch häufig umgelenkt. Mit einem Rechenmodell nach Thomas lässt sich der Überlaufplume bestimmen. Bei rechnerischen Nachweisen muss die Druckverteilung im Gebäude beachtet werden, um zu verhindern, dass Rauchgase aus dem Reservoir des Atriums in angrenzende, ungeschützte Bereiche überströmen. In der Regel leiten Rauchabzüge und Entrauchungsventilatoren im Dach den Rauch aus dem Atrium ab, während die Zuluft im unteren Gebäudebereich zugeführt wird. Damit die Rauchgase nicht in Zwischengeschosse eindringen können, sollte die Zuluft in jedem Geschoss zum Atrium hin geleitet werden. Die Brüstungen entlang des Atriums dienen hierbei zusätzlich der Rauchführung, indem sie die Rauchgase in Richtung der Rauchabzüge lenken. Diese Art der Ingenieurmethode ist in Form eines Brandschutzkonzeptes, auf den Einzelfall bezogen, nachzuweisen. Fazit Die Problematik einer potentiellen Verrauchung ist in jedem Gebäude gegeben. Auf Grundlage der Landesbauordnungen, von technischen Regeln oder von Ingenieurmethoden lässt sich der Raucheintritt in Nutzungseinheiten verhindern beziehungsweise eine sichere Rauchableitung ermöglichen. Entsprechende Rechenmodelle und Ingenieurmethoden können jedoch nur eine Näherung an reale Verhältnisse sein. Das Ergebnis sämtlicher hängt von der Wahl des richtigen Modells und dem verantwortungsbewussten Ansatz der Eingangsparameter ab. Fachplaner und Brandschutzingenieure bilden das Bindeglied zwischen Architekt und Genehmigungsbehörde und leisten somit ihren Beitrag zu einer offeneren und freizügigeren Bauweise. D.M. Detlef Millich 1961 geboren. Diplom 1986 im Fachbereich Bauingenieurwesen, Geschäftsführer der Brandschutz Ingenieurbau Consult, Obererbach und Darmstadt. Außerdem tätig in der Ingenieurgesellschaft Bernhardt & Mertens, Darmstadt.