Innovationsförderung im MW

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Innovationsförderung im MW Wie können KMU, Hochschulen und Verwaltung zur Förderung von Innovationen zusammenarbeiten 17.03.2014 Dr. Dagmar Linse

Ziele der Landesregierung Absicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Niedersachsen Verbesserung der Innovationsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft, Verbesserung der Exzellenz Unterstützung der strukturschwächeren Regionen Ausbau der niedersächsischen Kompetenz- bzw. Zukunftsfelder

Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) KMU sind oft noch unterdurchschnittlich am Innovationsgeschehen beteiligt. KMU fehlen personelle Kapazitäten und mitunter auch technologisches Know-How, um bei aktuellen Technologieentwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben. Unterstützung: Teilnahme an Netzwerken und Kooperationen mit der Wissenschaft KMU fehlen die personellen Kapazitäten, sich über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf dem Laufenden zu halten. Unterstützung: aktive und individuelle Beratung KMU fehlen finanzielle Kapazitäten Forschung und Entwicklung zu betreiben und Ideen in Produkte umzusetzen. Unterstützung: Förderung von Innovationsprojekten

Beratung für Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften Das Land Niedersachsen unterstützt seit 2007 den Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften. Antragsberechtigte Zuwendungsempfänger sind die Gebietskörperschaften selbst. Gefördert werden vorrangig individuelle Beratungen für KMU, die durch Vorgespräche, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden können. Seit Programmstart haben 33 von 46 Gebietskörperschaften an dem Programm teilgenommen. Im RWB-Gebiet haben sie 48 und im Konvergenzgebiet 7 (überwiegend im Verbund) Projekte durchgeführt und dabei 3.500 Unternehmenskontakte hergestellt.

Innovationsnetzwerke Seit 2008 werden Innovationsnetzwerke über eine Förderung ihres Managements unterstützt. Antragsberechtigt sind Träger des geplanten Innovationsnetzwerkes, z.b. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen. Seit 2008 sind 20 Innovationsnetzwerke gefördert worden, davon 4 Netzwerke mit einer Folgeförderung. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung werden ebenfalls Netzwerke und Cluster gefördert, von denen einige auch eine innovative Ausrichtung haben. Insgesamt existieren in Niedersachsen über 100 lokale, regionale und landesweite Netzwerke mit technologie- (CfK), branchen- (Automotive) oder auch themenorientierter (Energie, Gesundheit) Ausrichtung, die es in nächster Zeit verstärkt zu bündeln, zu konsolidieren und weiterzuentwickeln gilt.

Innovationsprojekte Seit Mitte der 90er Jahre werden Innovationsprojekte (ehemals Forschungs- und Entwicklungsprojekte) gefördert. Antragsberechtigt sind KMU (im Ausnahmefall auch größere Unternehmen) allein, im Verbund oder in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Gefördert werden innovative Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Im Rahmen des Innovationsförderprogramms wurden seit 2007 über 150 Projekte gefördert, davon über 110 Projekte von KMU. Nicht eingerechnet sind die Projekte des MU, jedoch die gemeinsam finanzierten Projekte. Durch den Start des Bundesprogramms ZIM sind die Projektanträge bis 2011 deutlich zurückgegangen, letztes Jahr aber wieder angestiegen. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Richtlinie für die Innovationsförderung von Handwerksunternehmen.

Innovationsprojekte Seit 2012 werden kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter), die Projekte insbesondere im Bereich niedrigschwelliger Innovation durchführen, mit einer eigenen Richtlinie unterstützt. Die Richtlinie ist technologie- und branchenoffen, ein größerer Anteil entfällt aber auf Projekte aus dem IT-Bereich, z.b. Software- und App-Entwicklungen. Stärkung kleiner Unternehmen in Entwicklung und Innovation Jahr Projekte RWB in Mio. RWB-RTB in Mio. Konvergenz in Mio. Konvergenz- RTB in Mio. Kommunale Mittel in Mio. 2013 60 2,0 0,79 0,99 0,18 0,65 2014 15 0,98 0,08 0,17 0 0,01

Zukünftige Herausforderungen bei der Gestaltung von Förderrichtlinien 1. Beratung für Wissens- und Technologietransfer flächendeckende Organisation der Beratung Zusammenführung der Kommunen bei der Antragstellung Klärung der Unternehmensbedarfe und genaue Festlegung der Fördergegenstände bzgl. Aufschlussgespräche und Innovationsberatung (Beihilferelevant) 2. Netzwerkförderung Regionale Spezialisierung in Niedersachsen: Abdeckung der Kompetenzfelder der RIS3, regionale Stärken Festlegung der Fördergegenstände: Qualifizierung, Internationalisierung, etc. Konsolidierung vorhandener Netzwerke: räumlich, thematisch, vorhandenes und benötigtes Potenzial

Zukünftige Herausforderungen bei der Gestaltung von Förderrichtlinien 3. Innovationsprojekte Erfüllung der EU-Vorgaben: - breiter Innovationsbegriff, - regionale Spezialisierung, - Wirkungsindikatoren (FuE-Personal, FuE-Anteil 3 % des BIP), - Querschnittsziele (Nachhaltigkeit, Chancengleichheit) Einführung eines Darlehensfonds Vereinfachung von Richtlinien: Personalpauschalen, Pauschale für indirekte Kosten Bewertungskriterien z.b. niedrigschwellige Innovation, Organisationsinnovation, regionale Schwerpunktsetzung, etc. gemeinsame Einplanungsrunden (Scoring für Ranking von Projekten)