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OK 62-272.272 DDR-Standard Juni1977 lf!e~~ Technische federn \~ * IG'= Deß!9.,~che Rrpötihk Druckfedern kalt geformt. "'. \. 18393/01 Technische Lieferbedingungen' ~ :,. e: _..,;es :;...ruppe flir Aicfilfeku -. u 135772 e.r '<Pr!-Muli' Mechanical Springs TexHM'-leCHMe npy>hhhbl ii Helical Compression Springs npy>hmhbl C>H8TMFI XOßOAHOAecj>opMMPOBBHHble i Cold Coiled TexHM4eCHMe yc~obmfi noctabhm. 0 Technical Terms of Delivery cii '[to------------------"!"----~--------------------------------------------------------------... : ~ -ä c \l i -c a -c c D.;; Deskriptoren: Druckfeder; Kaltumformen; Technische Lieferbedingung Verbindlich ab 1.1.1979 Dieser Standard gilt für kalt geformte zylindrische Druckfedern aus runden Drähten mit einem Wickelverhältnis w von 4 bis 24; einer Anzahl der federnden Windungen if von 2, 5 bis 32, 5; einem Drahtdurchmesser d von 0, 1 bis 16 mm. Die s er Stand a r d gilt n i c h t für kalt geformte zylindrische Druckfedern aus runden Drähten für höchste schwingende Beanspruchung nach TGL 22040. -c ".!! i ä.;; " III iil m Maße in mm oi Q Q -c.!! E ä! "'.!! > 1. BE ZEICHNUNG La Bild 1 Für die Bezeichnung von Druckfedern gilt nachfolgendes Schema. Sofern einzelne Parameter nicht funktionsbestimmend sind, kann die Bezeichnung auch gekürzt angewendet werden. Die Bezeichnun,g standardisierter Druckfedern ist den jeweiligen Maßstandards zu entnehmen. d! lii ~ = 1 Fortsetzung Seite 2 bis 8 i Verantwortlich: VVB Wälzlager und Normteile, Karl-Marx-stac:t.! i&-.;;;;;;;;;;:;;;...;.;.;...;...;..... ---. BestAtlgt: 30. 6.19'1'1, Amt ftir standardisierung, Meßwesen und Warenprifung, Berlin :l 1~ ----------------------------~----------------

Seite 2 TGL 18393/01 ~==CJmrurt n. Abschn. 3. Drahtdurchmesser. Außendurchmesser rrg'10 xi Gesamtwindungszahl-----...1 Länge im unbelasteten Zustand. 0 xp Länge im belasteten Zustand ------ Federkraft in N zugeordnet der, Länge ln Form nach Abschnitt 2. Gütegrad nach Abschnitt 4. 1. -------------"" 0 g TGL 0000 konserviert Standardnummer Oberflächenbehandlung nach Abschnitt 4. 8. ------------------..J 1.1. Bezeichnungsbeispiel Bezeichnung einer Druckfeder aus Federstahldraht der Festigkeitsklasse C verzinkt gezogen von Drahtdurchmesser d = 1, 2 mm nach TGL 14193/01; Außendurchmesser da = 8, 5 mm; Gesamtwindungszahl ig = 21, 5; Länge im unbelasteten Zustand 1 0 = 59, 4 mm; Länge im belasteten Zustand ln = 29, 8 mm; Federkraft (zugeordnet der Länge ln) Pn = 82, 8 N; Form A; Gütegrad grob (g) nach TGL OOOQX2) Druckfeder C verzinkt 1, 2 x 8, 5 x 21, 5 x 59, 4 x 29, 8 x 82, 8 Ag TGL 0000* 2 ) Anstatt Werte für die höchste Belastung (ln, Pn) sind auch solche für die erste Belastung (li. P1) oder solche für die zweite Belastung (1 2, P 2 ) zulässig. 2. FORMEN Tabelle 1 Kurzzeichen Form Darstellung Bemerkung A Endwindungen angelegt u'.ld auf O, 65 bis 0, 9 Umfang rechtwinklig zur I ederachse geschliffen Regelausführung für Drahtdurchmesser d C: 0, 5 mm ig = if + 2 B Endwindungen angelegt Regelausführung für Drahtdurchmesser d < 0, 5 mm ig=ir+2 Fortsetzung der Tabelle Seite 3 L Bei linkssteigenden Federn nach Abschnitt 2.1. ist das Wort "links" anzufügen. 2) Bei nicht standardisierten Federn entfällt die Standardnummer.

TGL 18393/01 Seite 3 Fortsetzung der Tabelle 1 Kurzzeichen Form Darstellung Bemerkung c Endwindungen offen aus - laufend u. rechtwinklig zur Federachse geschliffen für Neukonstruktionen nicht empfohlen D Endwindungen offen auslaufend if abhängig von Federaufnahme Ohne Angabe einer Form gilt die für den entsprechenden Drahtdurchmesser festgelegte Regelausführung. 2.1. Windungsrichtung Druckfedern sind in der Regel rechtssteigend. 2. 2. Wickelverhältnis d Wickelverhältnis w = ~ = 4 bis 16. Nur in technisch begründeten Fällen sind nach Vereinbarung Druckfedern Form Boder Form D mit w > 16 bis 24 zulässig. 2. 3. Windungszahl Gesamtwindungszahl ig muß mit einer halben Windung enden. Eine Abweichung ist nur in technisch begründeten Fällen nach Vereinbarung und ohne Gewährleistung der Belastungswerte nach Abschnitt 4. 5. zulässig. 2. 4. Federenden Angeschliffene Endwindungen (Form A) nur bei d <: 0, 5 mm; w :> 16 und einem Verhältnis de <: 0, 03 N mm - 2 m In technisch begründeten Fällen sind nach Vereinbarung Abweichungen von dieser Festlegung zulässig. 2. 5. Abstand zwischen den federnden Windungen Federnde Windungen müssen bei Belastung P n einen Mindestabstand nach TGL 18391 haben. 3. WERKSTOFF Runder patentiert-gezogener unlegierter Federstahldraht für technische Federn nach TGL 14193/01 Klasse A, B oder C Warmfeste Stähle für Federn; Technische Lieferbedingungen nach TGL 13872 z. B. 50 Cr V 4 oder 55 Cr 3 Runder blanker Federstahldraht aus rost- und säurebeständigen Stählen nach TGL 14187 z. B. X 12 Cr Ni 17. 7 Runddrähte aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen für allgemeine Verwendung; Abmessungen nach TGL 10065 Arbeitstemperatur in K 238 bis 353 223 bis 523 93 bis 523 238 bis 353

Seite 4 TGL 18393/01 Stangen und Drähte aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen; Technische Lieferbedingungen nach TGL 0-1 7672/02 Nach Vereinbarung ist der Einsatz anderer Federwerkstoffe zulässig. 4. TECHNISCHE FORDERUNGEN 4. 1. Gütegrade grob (g) mittel (m) fein (f) ohne Angabe gilt Gütegrad" mittel" 4. 2. Oberfläche Zugelassen sind gratarme Federenden, eingebrannter Schleifstaub, wenn die zulässigen Abweichungen für den Federdurchmesser nicht überschritten werden sowie einzelne Kratzer und Spuren von Wickeldornen. Nicht zugelassen ist scharfkantiger Grat. 4. 3. Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers da in Abhängigkeit vom Gütegrad und vom Wickelverhältnis w sind in Tabelle 2 festgelegt. Ist da als Fertigungsausgleich nach Abschnitt 4. 7. freigegeben, dann darf die Abweichung vom Sollwert die Größe der Toleranz nach Gütegrad" grob" nicht überschreiten. Ist in technisch begründeten Fällen die Einhaltung des Innendurchmessers d1 notwendig, dann gilt die für da festgelegte Toleranz. Ohne Angabe gilt da als Prüfmaß. Tabelle 2 Zulässige Abweichungen des Außendurchmessers da Gütegrad grob mittel fein -- Wickelverhältnis 4 bis 8 über 8 über 16 4 bis 8 über 8 über 16 4 bis 8 über 8 über 16 w bis 16 bis 24 bis 16 bis 24 bis 16 bis 24 d zulässige Abweichung ±_ a o, 5 bis 1 0,2 0,2-0,1 0,2 - - - - über 1 bis 1, 6 0,2 0,3-0,1 0,2 - - - - über 1, 6 bis 2, 5 0,3 0,3 0,5 0,2 0,2 o, 3 - - - über 2, 5 bis 4 0,3 0,4 o, 6 0,2 0,2 o, 3 0,1 0,1 0,2 über 4 bis 6 0,4 o, 5 o, 7 0,2 0, 3 0,4 0,1 0,2 o, 3 über 6 bis 10 0,5 0,6 0,8 0,3 0,3 0,4 0,2 0,2 0,3 über 10 bis 16 0,6 0,7 0, 9 0,3 0,4 o, 5 0,2 0,2 o, 3 über 16 bis 25 0,7 o, 9 1, 1 o, 4 o, 5 0,6 0,2 0,3 0,4 über 25 bis 40 1,0 1,2 1,6 o, 5 0,6 0,8 o, 3 0,3 0,4 über 40 bis 60 1, 5 2,0 2,4 0,8 1,0 1,2 0,4 o, 5 o, 7 über 60 bis 100 2,3 3,0 3,6 1,2 1,5 1,8 0,6 0,8 1,0 über 100 bis 160 3, 5 4,6 5, 5 1, 8 2, 3 2, 8 0,9 1,2 1,5 über 160 bis 250 5,0 7, 0 9, 0 3,0 5,0 7, 0 1,6 2, 5 4,5 4. 4. Zulässige Abweichungen der Länge der unbelasteten Feder Die Länge 1 0 der unbelasteten Feder ist in Übereinstimmung mit Abschnitt 4. 7. zu tolerieren. Zulässige Abweichungen für die Länge 1 0 in Abhängigkeit vom Gütegrad und vom-wickelverhältnis w nach Tabelle 3. '

TGL 18393/01 Seite 5 Tabelle 3 Zulässige Abweichungen der Länge l 0 Gütegrad grob mittel fein Wickelverhältnis 4 bis 12 über 12 über 16 w bis 16 bis 24 4 bis 12 über 12 bis 16 über 16 4 bis 12 über 12 über 1E bis 24 bis 16 bis 24 10 zulässige Abweichung:!:. bis 4 0,5 o, 6 0, 8 o, 3 0, 3 über 4 bis 6 0,6 0, 7 0,9 0,3 0,4 über 6 bis 10 0,7 0,8 1, 1 0,4 0,4 über 10 bis 16 o, 8 1, 0 1, 3 0,4 0, 5 über 16 bis 25 1,0 1,3 1, 7 o, 5 0, 7 über 25 bis 40 1, 3 1,8 2,3 0,7 0,9 über 40 bis 60 1,9 2, 5 3, 2 ' 1, 0 1, 3 über 60 bis 100 2,5 3, 5 4, 5 1, 3 1,8 über 100 bis 160 4,0 5, 5 7, 2 2,0 2, 8 über 160 bis 250 6,4 8, 5 11 3,2 4, 3 über 250 bis 400 10 13 17 5,0 6, 5 über 400 bis 630 15 20 27 7, 5 10 über 630 bis 1000 25 32 40 12 16 über 1000 bis 1200 40 45 55 17 22 0, 5 0,2 0,2 0,3 0,6 0,2 0,3 0,4 o, 7 0,3 0,4 0,6 0, 9 0,4 '0, 5 0,7 1,2 0, 5 0, 6 0,9 1,6 0,6 0,8 1,1 2,1 0,8 1, 1 1,3 2,8 1,1 1, 5 1, 9 4,5 1, 5 2,0 2, 5 7,0 2,0 2, 5 3, 3 10 2, 5 3, 5 4, 5 15 4,0 5,0 8,0 23 8,0 12 14 30 15 20 25 4. 5. Zulässige Abweichungen der Federkraft Zulässige Abweichungen in% für die Federkraft P bei vorgegebener Federlänge 1 0, in Abhängigkeit vom Drahtdurchmesser d, Gütegrad und den Gesamtwindungen ig nach Tabelle 4. Tabelle 4 Zulässige Abweichungen der Federkraft Gütegrad grob mittel fein Gesamtwindungen 4 bis 6 über 6 uber 12 4 bis 6 über 6 ber 12 4 bis 6 über 6 über 12 i bi-s 12 bis 12. bis 12 g 1 d zulässige Abweichung% + - O, 1 bis 0, 5 40 30 25 20 17 14 - - - uber 0, 5 bis 1 30 24 19 16 13 11 13 10 8 über 1 bis 1, 6 24 20 16 14 12 10 10 9 7 über 1, 6 bis 2, 5 20 17 14 13 11 9 9 7 6 über 2, 5 bis 4 18 15 12 12 10 8 8 6 5 über 4 bis 6, 3 16 13 10 11 9 7 7 6 5 über 6, 3 bis 10 14 11 9 10 8 7 7 5 4 über 10 bis 16 12 10 8 9 7 6 6 5 4 Bei einem Wickelverhältnis w > 16 sind die zulässigen Abweichungen zu vereinbaren.

Seite 6 TGL 18393/01 4. 6. Zulässige Abweichungen der Federachse und der Parallelität Die zulässigen Abweichungen ei der Mantellinie von der Senkrechten bei der unbelasteten Feder und die zulässigen Abweichungen e2 der Parallelität bei geschliffenen Federauflageflächen in Abhängigkeit vom Gütegrad nach Tabelle 5. Diese Werte sollen nur angewandt werden, wenn sie für die Feder funktionswichtig sind. Tabelle 5 Gütegrad grob mittel oder fein 0, 08 1 0 0, 08 da O, 04. da 1 - :1 Bild 2 4. 7. Fertigungsausgleich Zur Einhaltung der vorgeschriebenen Federkräfte ist ein Fertigungsausgleich nach Tabelle 6 festgelegt. Tabelle 6 Vorgeschrieben Fertigungsausgleich Federkraft P Länge 1 0 mit Abmaß und Federkraft P i. i. d f' g' a Federkraft P 1 und P 2 4. 8. Oberflächenbehandlung Kalt geformte Druckfedern sind zu konservieren, sofern kein verzinkt gezogener oder nichtrostender Federstahldraht eingesetzt wird. Anlaßfarben sind zulässig. Nach Vereinbarung sind kugelgestrahlte Ausführung, Lacküberzüge und andere Oberflächenbehandlungen zulässig. 5. PRÜFUNG 5. 1. Prüfumfang Prüfung nach TGL 14450 mit einem p at-wert = 2, 5 %, Prüfstufe 2. Die Probenahme hat so zu erfolgen, daß die Stichprobe dem Durchschnitt der Lieferung entspricht. 5. 2. Prüfung der Oberfläche Druckfedern sind einer Sichtprüfung mit normalsichtigem oder entsprechend korrigiertem Au~e auf Oberflächenbeschaffenheit zu unterziehen. 5. 3. Prüfung der Abmessungen und Formen Die Abmessungen und Formen der Druckfedern sind mit geeigneten Prüf- und Meßmitteln zu k mtrollieren.

5. 4. Prüfung der statischen Belastung TGL 18393;01 Seite 7 Die Belastun~sprüfung ist an der stehenden Druckfeder in Richtung der Federachse durchzuführen. In jedem Falle :,mß die Druckfeder vor der statischen Prüfung auf Blocklänge oder auf die Federlänge gedrückt werden, die der zulässigen Beanspruchung entspricht. Für Druckfedern, die auf Dorn oder Hülse geprüft werden müssen, ist das Prüfverfahren zu vereinbaren. / / 0,7 Pn p r3pn ~o:=;-i~-a~.j~r.~n-+---~~q~1~r,,---ri-n.+.--1 -r.sa 5 a Mindeslobstonct Bild 3 Prüfdiagramm für Druckfedern In das Prüfdiagramm sind nur die Werte einzusetzen, die für die Funktion der Feder bestimmend sind. Es sind maximal zwei Federkräfte zu prüfen, die zwischen 0, 3 P n und 0, 7 P n liegen müssen. Bedingung: f 1 ~ 3 mm. Die Federkonstante c ist nicht zu prüfen. Falls die Federkonstante c = ~ ;' mit Hilfe der Federken.nlinie berechnet werden soll, muß diese im Bereich von 0, 3 bis 0, 7 Pn durchgeführt werden. Die Blocklänge ist nicht zu prüfen. Abweichungen von diesen Festlegungen sind nach Vereinbarung zulässig. 5 5. Prüfung der Oberflächenbehandlung Dte Prüfung der Oberflächenbehandlung hat durch Sichtprüfung mit normalsichtigem oder entsprechend korrigiertem Auge zu erfolgen. 6. ABNAHMEPRÜFUNG Die in Ausnahmefällen auf Grund gesetzlicher Regelungen vorgeschriebene amtliche Abnahme ist im Herstellerwerk vorzunehmen. Die zur Abnahme erforderlichen Prüfeinrichtungen (Lehren. Geräte usw.) sind vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. Die Meßunsicherheit und Beschaffenheit der Prüf- und Meßmittel ist vom Hersteller dem Abnahmebeauftragten zu belegen. Der Abnahmebeauftragte ist berechtigt, die Herstellung der Druckfedern zu' überwachen. Die durchzuführenden Abnahmeprüfungen und die Probe - nahme ist vom Abnahmebeauftragten festzulegen. Dabei dürfen die Abnahmeprüfungen und die Probenahmen den in Abschnitt 5.1. festgelegten Umfang nicht überschreiten. Ein anderer Prüfumfang ist zu vereinbaren. Die Prüfungen sind so durchzuführen, daß der Fertigungsprozeß im Herstellerwerk nicht gestört wird. 7. KENNZEICHNUNG Die Kennzeichnung hat nach den gesetzlichen Regelungen zu erfolgen. Besondere Kennzeichnungen sind zu vereinbaren. 8. VERPACKUNG Druckfedern sind so zu verpacken, daß sie gegen mechanische Beschädigungen auf dem Transport weitgehend geschützt sind. In jede Packung dürfen nur Druckfedern gleicher Bestellbezeichnung \"erpackt werden. Kleine Druckfedern im Abmessungsbereich d <: 0, 2 bis 0, 8 mm; da~ 2 bis 10 mm; 1 0 ~ 25 bis 50 rnrn dürfen nach Vereinbarung magazinierfähig in Plaststreifen verpackt werden.,

Seite 8 TGL 18393/01 9. TRANSPORT UND LAGERUNG Die Packungen sind rüttelfest zu transportie ren. Die Transportbehälter sind so zu sichern, daß keine Verlagerung des Inhalts eintreten kann. Beim Transport müssen die Federn vor Feuchte geschützt werden. Druckfedern sind in geschlossenen trockenen Räumen zu lagern. Für konservierte Druckfedern gelten folgende Lagerbedingungen: Raumtemperatur mindestens 293 Kund relative Luftfeuchte max. 65 %. Hinweise gemeinsam mit TGL 18393/02 und /03 Ersatz für TGL 18393 Ausg. 2. 67 Anderungen gegenüber Ausg. 2. 67: Vollkommen überarbeitet, Bezeichnungsbeispiel und Toleranztabelle für 1 0 erweitert, Windungszahl und AußendUrchmesser da bei Fertigungsfreigabe begrenzt, Toleranzen des Außendurchmessers für Wickelverhältnis w > 16, Lacküberzüge für Druckfedern als Oberflächenschutz, magazinierfähige Verpackung kleiner Druckfedern, Prüfung nach TGL 14450 und Lagerbedingungen aufgenommen. Entstanden unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Standardisierung RS 3351-71 und 3353-71 der ständigen Kommission des RGW für Standardisierung. Gegenüber den Empfehlungen RS 3351-71 und 3353-71 wurde nicht aufgenommen: Prüfung von e 1 und e 2 unter Belastung, Messung und Prüfung von Druckfedern auf Steigung. Gegenüber den Empfehlungen RS 3351-71 und 3353-71 wurde zusätzlich aufgenommen: Begrenzung der Windungszahl, Arbeitstemperaturen, linkssteigende Federn, Drähte aus warmfesten und aus nichtrostenden Stählen, Drähte aus Kupferlegierungen. Im vorliegenden Standard ist auf folgende Standards Bezug genommen: TGL 10065; TGL 13872; TGL 14187; TGL 14193/01; TGL 14450; TGL 18391; TGL 22040; TGL 0-17672/02 Technische Federn; Zugfedern kalt geformt; Technische Lieferbedingungen siehe TGL 18393/02 Technische Federn; Druckfedern warm geformt; Technische Lieferbedingungen siehe TGL 18393/03 Technische Federn; Druckfedern; Drahtdurchmesser O, 1 bis 0, 45 mm siehe TGL 18394 Technische Federn; Druckfedern; Drahtdurchmesser 0, 5 bis 16 mm siehe TGL 18395 ' - J.,