SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/915 16. Wahlperiode 06-08-16. des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die GRÜNEN)



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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/915 16. Wahlperiode 06-08-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Verkauf des Staatsforstes Christianslust 1. Wie lautet der Ausschreibungstext für den Verkauf? Wo wurde er veröffentlicht? Der Ausschreibungstext lautet: Staatsforst zu verkaufen! Die Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein verkauft ein geschlossenes Waldgebiet. Das nordwestlich von Hamburg gelegene, ca. 400 ha große Niederwildrevier kann im Ganzen oder in Teilen (Eigenjagdbezirksgröße) erworben Anfragen an Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Herr Boucsein, Telefon 0431/988-7075. Der Ausschreibungstext wurde in folgenden Medien veröffentlicht: - Frankfurter Allgemeine Zeitung - Hamburger Abendblatt - Kieler Nachrichten - sh:z Gesamtausgabe - Dithmarscher Zeitung/Brunsbütteler Zeitung - Bauernblatt Schleswig-Holstein - Die Pirsch - Immobilienmarkt direkt und Internetwerbung

Drucksache 16/915 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode - Website der Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein (Internet) 2. Wie viele Angebote sind eingegangen? Der Verkauf wird im Wege eines mehrstufigen Höchstgebotsverfahrens durchgeführt, in das auch so genannte Quereinsteiger als Bieter zugelassen sind. Dabei konnten Gebote sowohl für die Gesamtfläche als auch für jeweils einen oder mehrere der drei gebildeten Teilflächenkomplexe (Eigenjagd) abgegeben In der ersten Gebotsrunde haben drei Bieter ein Gebot abgegeben, wobei ein Bieter die Gesamtfläche und alle drei Teilkomplexe gesondert und zwei Bieter einen Teilflächenkomplex beboten haben. In der zweiten Gebotsrunde haben zwei Bieter ein Gebot abgegeben, wobei ein Bieter für die Gesamtfläche und zusätzlich die Gebote für zwei Teilflächenkomplexe bestätigt und für einen Teilflächenkomplex erhöht hat. In der letzten Gebotsrunde mit der Aufforderung, das letzte Mal ein entscheidendes Überangebot abzugeben, wurden zwei Gebote abgegeben. Auf dieser Grundlage wird die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtags vorbereitet. 3. Gibt es bereits ein Gutachten zur Wertermittlung des Staatsforstes Christianslust? Ist es richtig, dass die Landesregierung ein weiteres neues Verfahren zur Ermittlung des Wertes eingeleitet hat? Wenn ja, warum? Wie sieht dieses Verfahren aus? Es wurde verwaltungsintern eine Wertermittlung für die drei Teilflächen (Eigenjagdbezirksgröße) vorgenommen. Da die Verkehrswertermittlung für größere Waldflächen intensiver Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Bewertungsverfahren bedarf, wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Hiermit soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Begutachtung nicht durch eine in das Verkaufsverfahren involvierte Person erfolgt. Angehörige der Landesforstverwaltung oder Angehörige anderer forstlicher Organisationen in Schleswig-Holstein wurden von der Begutachtung 2

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/915 ausgeschlossen, um den Anspruch auf Neutralität zu sichern. 4. Welche Kosten für die Erhaltung des Gemeinwohls und unter Berücksichtigung verbleibender Personalkosten werden auf das Land nach einem evtl. Verkauf zukommen? Bereits mit Übersendung des Exposés zum Verkauf wurden die Bieter in Kenntnis gesetzt, welche Gemeinwohlleistungen, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgehen, schuldrechtlich übernommen werden müssen. Insofern verbleiben diesbezügliche Kosten nach einem eventuellen Verkauf für das Land nicht. Das vorhandene Personal soll durch Umsetzung Aufgaben an anderer Stelle übernehmen und so personelle Abgänge kompensieren. 5. Liegt der Verwaltung ein Konzept vor, mit dem Einsparungen durch den Einsatz kostengünstigerer und zukunftssicherer Waldbauverfahren erzielt werden könnten? Die Kosten für zukunftssichere Waldbauverfahren wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich gesenkt. Die notwendigen Kultur- und Jungbestandspflegemaßnahmen wurden unter Beachtung der Betriebsziele optimiert, die zur Zielerreichung erforderlichen Arbeitsstunden je Hektar konnten in den vergangenen 15 Jahren nahezu halbiert Ein aktuell in Arbeit befindliches Waldbaukonzept wird alle Möglichkeiten der Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Absicherung der waldbaulichen Ziele einbeziehen. Die in dem Konzept aufgezeigte Bewirtschaftung soll natürliche Prozesse nutzen, die biologische Vielfalt sichern, die Bewirtschaftungskosten weiter senken und zugleich ökonomische und ökologische Erfordernisse berücksichtigen. 6. Welche zusätzlichen Einnahmen könnten durch vermehrten Holzeinschlag und moderne Ernteverfahren erzielt werden? Beim Staatsforst Christianslust werden auf Grund der Altersstruktur des Waldbestandes keine zusätzlichen Einnahmen durch vermehrten Holzeinschlag in absehbarer Zeit möglich sein. 3

Drucksache 16/915 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Für den Landesforst insgesamt stellt sich die Situation wie folgt dar: Zusätzliche Einnahmemöglichkeiten durch höhere Holzeinschläge im Landeswald weist die Bundeswaldinventur II aus. Voraussichtlich ab zirka 2010 kann der Hiebsatz nachhaltig von derzeit 5 Ernte-Fm/ha auf 6,5 bis 7 Ernte-Fm/ha gesteigert Nach heutigem Holzpreisniveau würden sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von rd. 2,5 Mio. ergeben. Bis dahin sind nur geringfügige Einnahmen aus dem Abbau von überalterten Beständen möglich. Zusammen mit weiter steigenden Preisen ergeben sich hieraus geschätzt 200.000 bis 400.000 zusätzliche Einnahmemöglichkeit. Moderne kostengünstige Ernteverfahren wurden und werden in geeigneten Revieren eingeführt. Insgesamt ist zu erwarten, dass der Einsatz von Harvestern weiter zunehmen wird. Dieses wird zu einer weiteren Kostensenkung in der Holzernte und so zu einer deutlichen Erhöhung der Deckungsbeiträge im Holzverkauf führen. 7. Hat die Landesregierung vom Kreis Dithmarschen eine Stellungnahme zum Verkauf von Christianslust erhalten? Wenn ja, wie lautet diese und wie hat die Landesregierung darauf reagiert? Der Kreis Dithmarschen hat mit Schreiben vom 13.12.2005 den Beschluss des Kreistages vom 08.12.2005 mitgeteilt, der Kreistag des Kreises Dithmarschen lehnt den Verkauf des Landesforstes Christianslust aus grundsätzlichen Überlegungen ab, und dies mit der Sorge begründet, dass wichtige Funktionen des Waldes für Freizeit, Erholung, Naturerleben und Umweltbildung verloren gehen könnten. In dem Antwortschreiben wurde dargelegt, dass das Landeswaldgesetz nicht nur den Wald, sondern auch dessen Funktionen bei einem Verkauf weitgehend sichert und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, über die Regelungen des Landeswaldgesetzes hinausgehende Anforderungen an den Wald vertraglich zu sichern. Wegen der im Kaufvertrag aufzunehmenden Vorgaben wurde dem Kreis Dithmarschen am 18. April 2006 schriftlich ein Vorschlag schuldrechtlich abzustimmender Gemeinwohlleistungen unterbreitet. Der Kreis Dithmarschen hat mit Schreiben vom 11. Mai 2006 die betroffenen Gemeinden gebeten, hierzu ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Am 29. Mai 2006 wurde dem MLUR mitgeteilt, dass der Kreis Dithmarschen es begrüßt, wenn die vorgeschlagenen Gemeinwohlleistungen der Waldjugend, 4

Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/915 des Waldkindergartens und des Hundeauslaufes auch weiterhin gewährleistet werden könnten. Dem soll weitgehend gefolgt 8. Hat die Landesregierung alternative Konzepte, z.b. gemeinsame Beförsterung bzw. Verwaltung des kommunalen mit dem Landeswaldbesitz geprüft? Ja. Trotz ausführlicher Gespräche mit dem Kreis Dithmarschen konnte keine tragfähige Lösung für eine gemeinsame Bewirtschaftung des Landes- und der Kreisforsten gefunden 5