II. 47. LANDESJUGENDSPORTFEST 2014



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MINISTERIUM DES INNERN, FÜR SPORT UND INFRASTRUKTUR LANDESSPORTBUND / SPORTJUGEND DES LANDESSPORTBUNDES MINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Trier, den 11.03.2014 Durchführung des Landesjugendsportfestes 2014 II. 47. LANDESJUGENDSPORTFEST 2014 In Abstimmung zwischen dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie dem Landessportbund/der Sportjugend des Landessportbundes Rheinland-Pfalz wird das Landesjugendsportfest 2014 wie folgt ausgeschrieben: 1. Veranstaltung Das Landesjugendsportfest wird von der Sportjugend des Landessportbundes Rheinland- Pfalz (Rheinallee 1, 55116 Mainz) veranstaltet. Verantwortlich für die Ausrichtung und Durchführung ist die Sportjugend Rheinland (Rheinau 11, 56075 Koblenz) in Zusammenarbeit mit der Stadt Mayen und den Fachverbänden. Es findet vom 12. September bis 14. September 2014 in Mayen statt. Informationen zum Landesjugendsportfest gibt es unter. 2. Wettkämpfe 2.1 Leichtathletik Die leichtathletischen Wettkämpfe werden im Stadion Nettetal in Mayen am Samstag, 13. September 2014 ausgetragen. Sie setzen sich aus Einzelwettbewerben und aus Staffelwettbewerben zusammen. Die Staffelwettbewerbe sind nicht Bestandteil der Mannschaftswertung. Der Ausrichter hat das alleinige Recht, die Wettkämpfe z.b. infolge schlechten Wetters abzusagen. Eine vorzeitige Abreise ist daher nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. 2.1.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Jeder Landkreis / jede kreisfreie Stadt meldet eine weibliche Mannschaft bestehend aus drei bis zehn Jugendlichen wju16 sowie eine männliche Mannschaft bestehend aus drei bis zehn Jugendlichen mju16 und eine entsprechende Anzahl an Betreuungskräften.

Die Jugendlichen qualifizieren sich durch ihre Leistungen beim jeweiligen Kreis- bzw. Stadtjugendsportfest. Die Jahrgänge 2002 und jünger sind nicht startberechtigt. Die Jahrgänge 2001 und älter dürfen gemäß DLV- Wettkampfbestimmungen starten. Bei Nichtdurchführung eines Kreis- bzw. Stadtjugendsportfestes darf über die Bestenliste der Leichtathletikverbände oder durch erbrachte Leistungen bei "Jugend trainiert für Olympia" eine Mannschaft mit Jugendlichen aus dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt (nach Wohnort/Verein) benannt werden. Der zuständige, regionale Leichtathletikverband unterstützt den Landkreis / die kreisfreie Stadt bei der Zusammenstellung der Mannschaften. Die Meldung und Betreuung kann an den zuständigen, regionalen Leichtathletikverband übertragen werden. Meldet der Landkreis / die kreisfreie Stadt keine Mannschaft, kann der zuständige, regionale Leichtathletikverband eine Meldung abgeben. Werden Jugendliche von mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gemeldet, ist zunächst die Teilnahme an dem jeweiligen Kreis- bzw. Stadtjugendsportfest entscheidend, andernfalls entscheidet die Schulzugehörigkeit. 2.1.2 Disziplinen / Jahrgänge in den Einzelwettbewerben wj U16: Jahrgang 1999 und 2000 (W 14, W 15) Disziplinen: 100 m - Lauf, Weitsprung, Hochsprung, 800 m - Lauf, Kugelstoßen (3 kg) mj U16: Jahrgang 1999 und 2000 (M 14, M 15) Disziplinen: 100 m - Lauf, Weitsprung, Hochsprung, 800 m - Lauf, Kugelstoßen (4 kg) Jeder Jugendliche ist an bis zu drei Einzeldisziplinen und zusätzlich an einem Start in einer Staffel startberechtigt. Pro Disziplin können maximal zwei Jugendliche einer Mannschaft starten. Es finden A/B-Endläufe im 100 m - Lauf der mju16 und wju16 statt. Diese werden für die Mannschaftswertung nicht berücksichtigt. Aus den Vorläufen kommen die Zeitschnellsten in die A/B-Endläufe. In den technischen Disziplinen Weitsprung und Kugelstoßen hat jede/r Jugendliche vier Versuche. Es findet kein Endkampf der acht Besten statt. Es gelten ansonsten die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). 2.1.3 Staffelwettbewerbe Als Rahmenwettbewerbe finden 4 x 100 m - Staffelläufe für mju16 und wju16 statt. Die Staffelläuferinnen bzw. Staffelläufer setzen sich aus den gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen. Es sind je nach gemeldeter Teilnehmerinnenzahl/Teilnehmerzahl bis zu zwei Staffeln pro Mannschaft startberechtigt.

2.1.4 Wertung Die in den fünf Einzeldisziplinen erreichten Punkte werden der jeweiligen Mannschaft für die Mannschaftswertung angerechnet. Für die Mannschaftswertung zählt bei mehreren Starterinnen bzw. Startern nur die beste Leistung. Aus dem 100 m - Lauf zählt nur die Leistung aus dem Vorlauf. Die Staffelwettbewerbe werden gesondert gewertet. Bei mehreren Staffeln zählt nur die beste Leistung. Die Mannschaften werden getrennt nach mju16 und wju16 gemäß der Mehrkampfwertung des Deutschen Leichtathletikverbandes gewertet. Es erfolgt keine Jahrgangswertung. 2.1.5 Siegerehrungen Die Siegerehrungen finden im direkten Anschluss an die Einzeldisziplinen an den jeweiligen Wettkampfstätten statt. Sie sind Bestandteil des Wettkampfes. Eine vorzeitige Abreise ohne Genehmigung des Veranstalters ist nicht möglich. In jeder Disziplin - weiblich und männlich - gibt es für die drei besten Einzelleistungen einen Ehrenpreis des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur. Die jeweils acht Besten der Einzeldisziplinen werden mit Ehrenurkunden ausgezeichnet. Die drei besten Mannschaften der Klassen mju16 und wju16 und die drei besten Staffeln der Klassen mju16 und wju16 erhalten Ehrenurkunden. Die Tagesbeste, der Tagesbeste sowie die beste weibliche und männliche Mannschaft erhalten je einen Ehrenpreis des Ministers des Innern, für Sport und Infrastruktur. 2.1.6 Anmeldungen Eine verbindliche, formlose Teilnahme-Anmeldung der Landkreise / kreisfreien Städte erfolgt bis spätestens 16. Juni 2014 (an nachstehende Adresse); die namentliche Meldung der Mannschaftsmitglieder ist bis zum 25. Juli 2014 ebenfalls an nachstehende Adresse zu richten: Sportjugend Rheinland, Rheinau 11, 56075 Koblenz Telefon: 0261/135-104, email: info@sportjugend-rheinland.de Die Meldungen der Mannschaften müssen enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Jahrgang, Schule erzielte Leistungen beim Kreis- bzw. Stadtjugendsportfest, Leistungen aus der Bestenliste der Fachverbände oder aus "Jugend trainiert für Olympia" Anfangshöhe beim Hochsprung Bestleistungen im 100 m - und 800 m - Lauf Besetzung der jeweiligen Staffeln

Name und Anschrift der Betreuungspersonen. Ummeldungen können schriftlich nachgereicht oder bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn im Wettkampfbüro vorgenommen werden. 2.2 Rahmenwettkämpfe und Rahmenprogramm In weiteren Sportarten finden vom 12. bis 14. September 2014 Vergleichskämpfe bzw. Meisterschaften oder Vorführungen bzw. Mitmachangebote der Fachverbände statt. Die Siegerehrungen schließen sich in den jeweiligen Wettkampfstätten im direkten Anschluss an die Wettkämpfe an. Die ausrichtende Sportjugend und die beteiligten Fachverbände sind für die Organisation dieser Wettkämpfe verantwortlich. 3. Betreuung und Versicherung der Teilnehmerinnen u. Teilnehmer Die teilnehmenden Mannschaften werden von mindestens zwei Betreuungspersonen - möglichst eine Betreuerin und ein Betreuer - begleitet. Nach dem Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.03.1971 (BGBl. I S. 237) sind Unfälle, die mit dem Landesjugendsportfest in ursächlichem Zusammenhang stehen, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Orensteinstr. 10, 55626 Andernach (Tel.: 02632/960-0; Fax: 02632/960-409) zu melden. Darüber hinaus hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland- Pfalz mit der AachenMünchener Versicherungs AG, Kundenservice-Direktion, Rotebühlstraße 91-93, 70178 Stuttgart, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Betreuerinnen und Betreuer, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Aufsichtspersonen usw. abgeschlossen. Bei Haftpflicht-/Unfallschäden benachrichtigt die ausrichtende Schule die Versicherungsgesellschaft. Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Abteilung 3, Schillerplatz 3-5 in 55116 Mainz, ist ein Durchschlag der Schadensmeldung zu übersenden. 4. Einladung und Unterrichtsbefreiung Schülerinnen und Schüler sowie Betreuerinnen und Betreuer erhalten von den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen eine Einladung zum Landesjugendsportfest. Die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler sollten bereits nach dem Abschneiden bei den Kreis- bzw. Stadtjugendsportfesten von der Teilnahme am Landesjugendsportfest 2014 in Mayen in Kenntnis gesetzt werden. Den am Landesjugendsportfest teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist Unterrichtbefreiung zu gewähren.

Den Schülerinnen und Schülern der Schulen in Mayen sollte der Besuch der Veranstaltungen im Rahmen des Landesjugendsportfestes ermöglicht werden. Die Anreisekosten zwischen Wohnort und zentraler Abreisestelle im Bereich des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt sind von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer selbst zu zahlen oder von den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen zu übernehmen. 5. Kosten Die Kosten des Landesjugendsportfestes werden vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getragen.