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2014 Theoretische Führerscheinprüfung seit 1. April neuer Videofragenkatalog Warnwestenpflicht seit 1. Juli eine Warnweste nach EN 471 pro Fahrzeug Reifendruckkontrollsystem RDKS seit 1. November Pflicht für Erstzulassungen der Klassen M1 und M1G (Pkw und Geländewagen) Fahrstabilitätssystem ESP seit 1. November Pflicht für Erstzulassungen Pkw (Ende der Übergangsregelung)
2015 Kennzeichenmitnahme Seit 1. Januar kann ein Fahrzeughalter bei einem Wohnortwechsel wahlweise ein neues Kennzeichen beantragen oder das alte Kennzeichen mitnehmen. Bei einem Halterwechsel ist eine Weitergabe des Kennzeichens nicht möglich. Verbandskasten Seit 1. Januar müssen Verbandskästen die geänderte DIN 13164 erfüllen. Neu z.b. 2 Feuchttücher und 14-teiliges Pflasterset. Alte Verbandskästen dürfen bis zum Ablaufdatum weiter benutzt werden.
Online-Abmeldung von Fahrzeugen Fahrzeuge, die in 2015 angemeldet wurden, können zukünftig online abgemeldet werden. Kennzeichen und Fahrzeugschein enthalten Codes, die durch Freirubbeln sichtbar gemacht und online der Kfz-Zulassungsstelle zur Abmeldung des Fahrzeugs übermittelt werden können. Ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich. Euro 6 für neue Dieselfahrzeuge Seit 1. Januar müssen neu zugelassene Dieselfahrzeuge die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm einhalten.
Section Control Ab Frühjahr 2015 erster bundesweiter Pilot-Versuch für ein Strecken-Radar-System zur Geschwindigkeitskontrolle: Das Tempo wird auf einem längeren Streckenabschnitt (z.b. 3 Kilometer) gemessen. Alle Fahrzeuge werden elektronisch erfasst. Es wird die durchschnittliche Geschwindigkeit ermittelt. Bei Tempoverstoß gibt s ein Frontfoto. Kurzzeitkennzeichen Ab 1. Mai dürfen Kurzzeitkennzeichen durch Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige HU haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sind nur zur Zulassungsstelle oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt zulässig.
Elektrofahrzeuge und Carsharing Elektrofahrzeuge und Carsharing-Projekte sollen im Straßenverkehr Vorteile bekommen (z.b. Nutzung von Busspuren oder bessere bzw. kostenlose Parkmöglichkeiten). Ecall Ab 1. Oktober automatisches Notrufsystem Pflicht in allen in der EU gebauten Neuwagen. Bei einem Unfall ruft das System selbständig 112 an. Halterdatenaustausch ab 2015 elektronische Halterdatenaustausch zwischen EU-Staaten zur Verfolgung grenzüberschreitender Verkehrsordnungswidrigkeiten. Vignetten Österreich und Schweiz erhöhen die Vignettenpreise für alle Kategorien.
Das neue Punktesystem Zweck der Reform Vereinfachung - Es gibt nur noch 3 Kategorien von Verstößen. Statistisch ist für die Gefährdung der Verkehrssicherheit die Anzahl der Eintragungen, nicht die Anzahl der Punkte erheblich.
- Keine Tilgungshemmung dadurch Entlastung der Gerichte und mehr Transparenz für den Betroffenen. - Tattags- und Rechtskraftprinzip einheitlich geregelt Verkehrssicherheit - Es werden nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die die Verkehrssicherheit betreffen. - Fahreignungsseminare Verschärfung - Es wird häufiger zu Fahrerlaubnisentziehungen kommen. - Anhebung einiger Regelbußgelder
Statistik des Kraftfahrtbundesamtes per 1.1.2014 im VZR registrierte Personen: 8.849.000 0 Punkte: 1.920.000 21,69 % 1 7 Punkte: 6.390.000 72,22 % 8 13 Punkte: 429.000 4,84 % 14 18 Punkte: 39.000 0,44 %
Was wird eingetragen? Ordnungswidrigkeiten - in Fahrerlaubnisverordnung abschließend geregelter Katalog - Bußgelder ab 60,- - nur Verstöße, die unmittelbar die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. - nicht: Verstöße gegen Umweltzonen, Sonntagsfahrverbote, Kennzeichenvorschriften Straftaten - immer: Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr - nur bei Fahrverbot: Kennzeichenmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, Vollrausch, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung - nicht mehr: Verstöße gegen Pflichtversicherungsgesetz, Beleidigungen, Urkundenfälschungen
Wie viele Punkte? - Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt - Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 2 Punkte - Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 2 Punkte - Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte Bei Tateinheit wird nur der schwerste Verstoß mit den entsprechenden Punkten bewertet. Bei Tatmehrheit werden Punkte addiert. Eintragung im Fahreignungsregister ist eine automatische Folge der rechtskräftigen Ahndung des Verkehrsverstoßes und daher nicht selbständig anfechtbar.
Umrechnung alter Punktestand neuer Punktestand 1-3 1 4-5 2 6-7 3 8-10 4 11-13 5 14-15 6 16-17 7 18 8
Maßnahmen
Vormerkung 1 3 Punkte Keine Benachrichtigung oder sonstige Maßnahmen Ermahnung 4 5 Punkte Der Betroffene wird erstmals schriftlich und gebührenpflichtig ermahnt und zu einer Änderung seines Verhaltens aufgefordert. Er wird auf die Möglichkeit eines Punkteabbaus durch ein Fahreignungsseminar und auf die weiteren Stufen des Bewertungssystems hingewiesen. Verwarnung 6 7 Punkte Es erfolgt eine schriftliche und gebührenpflichtige Verwarnung. Es gibt keine Möglichkeit mehr zum Punkteabbau. Das bisher obligatorische Pflichtseminar gibt es nicht mehr.
Entziehung der Fahrerlaubnis 8 Punkte Kein Ermessen der Behörde! Neuerteilung frühestens nach Ablauf von 6 Monaten. Fristbeginn: Abgabe Führerschein Nachweis der wiedererlangten Fahreignung durch MPU. Atypische Fälle Die Fahrerlaubnis darf nur dann entzogen werden, wenn die Maßnahmen beider Vorstufen ergriffen wurden. Wer ohne Ermahnung auf 6 8 Punkte kommt, wird auf 5 Punkte zurückgesetzt. Wer früher zwar ermahnt, aber vor Erreichen von 8 Punkten nicht verwarnt wurde, wird auf 7 Punkte zurückgesetzt.
Tattagsprinzip Für das Ergreifen der jeweiligen Maßnahme durch die Führerscheinstelle kommt es nicht auf die Rechtskraft der Entscheidung, sondern auf das Begehungsdatum an. Der Punktestand wird also am Tattag erreicht, obwohl die Eintragung erst später erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn bis zur Eintragung zwischenzeitlich noch Voreintragungen getilgt werden. Wann wird eingetragen? Eingetragen werden nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Urteile. Rechtsmittel verzögern die Eintragung bis zur Rechtskraft der Entscheidung.
Tilgungsfristen - Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot: 5 Jahre - Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre - Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Datum der Rechtskraft der Entscheidung (Rechtskraftprinzip). Bei Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Frist erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils. Neu: Keine Tilgungshemmung durch Voreintragungen Alte Eintragungen werden nach bisherigem Recht getilgt.
Überliegefrist Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben die Eintragungen noch 1 Jahr gespeichert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Taten, die wegen des Tattagsprinzips Auswirkungen auf den Punktestand haben und zu Maßnahmen führen können, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden, wenn die Eintragung im Fahreignungsregister wegen des Rechtskraftprinzips erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer Voreintragung erfolgt.
Punkteabbau Wer 1 5 Punkte hat, kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Wegen des auch hier geltenden Tattagsprinzips kommt es für den Punkterabatt darauf an, dass zwischenzeitlich noch keine weitere Tat begangen wurde, die zum Erreichen eines höheren Punktestandes als 5 Punkte führt. Das Fahreignungsseminar ist eine Kombination aus 2 verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Minuten und 2 verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten. In Kleingruppen bis 6 Personen beim Fahrlehrer, in Einzelsitzungen beim Psychologen und durch Pflichthausaufgaben sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt werden. Das Seminar kostet 400,- und kann nur einmal in 5 Jahren zum Punkteabbau genutzt werden.
Auskunft über Punktestand schriftlich und kostenlos bei Kraftfahrt-Bundesamt -Fahreignungsregister- 24932 Flensburg oder online über Kartenlesegerät, wenn Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion vorhanden ist. Identitätsnachweis erforderlich - alle Vornamen - Anschrift - Nachname - Geburtsort - Geburtsname - beglaubigte Unterschrift oder - Geburtsdatum - Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
Allen, die noch wach sind, danke für Ihre Geduld!