Von der Idee bis zur Förderung für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen
Inhalt Inhalt Seite Vorwort 2 Herausgeber 3 Auf dem Weg zur Förderung Die wichtigsten Fragen und Antworten 4 Welches Programm ist das Richtige? Die drei wesentlichen Förderansätze 8 Das NRW/EU.Mikrodarlehen 10 für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen 12 Impressum Förderbroschüre 1
Vorwort Herausgeber Vorwort Herausgeber NRW.BANK Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie fördert die Unternehmen, Kommunen und Privat personen im Land in den vier Geschäftsfeldern Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung, Kommunal- und Infrastruktur finanzierung, soziale Wohnraumförderung sowie Individualförderung. Jedes STARTERCENTER NRW steht allen Gründerinnen und Gründern offen, egal, ob sie einen Industrie- oder Dienstleistungsbetrieb, ein Einzelhandelsgeschäft, ein Handwerk, eine freiberufliche Praxis oder eine Gaststätte gründen wollen, Was brauchen Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen? Vor allem eine gute Idee, werden Sie denken. Stimmt. Doch mindestens genauso wichtig sind ein sorgfältig ausgearbeitetes Unternehmenskonzept, die Qualifikation des Unternehmers und nicht zuletzt eine langfristig ausgerich- tete, bedarfsgerechte Finanzierung. Basis jeder Finanzierung ist Eigenkapital. Ist dieses ausreichend vorhanden, gilt es, die Finanzierungskosten niedrig zu halten. Häufig jedoch reichen die eigenen Mittel nicht zur Finanzierung aus, sodass Fremdkapital be nötigt wird. Banken und Sparkassen können dieses Kapital in Form von Darlehen zur Verfügung stellen. Neben Zinsen und Ge bühren verlangen sie dafür Sicherheiten, um das Verlustrisiko des Darlehens abzusichern. Ganz gleich, was das Finanzierungskonzept erfordert bei einer guten Idee, die überzeugt und tragfähig ist, können öffentliche Förderdarlehen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union helfen. Sie geben eine finanzielle Starthilfe, denn sie bieten meist besonders günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz, Haftung, Laufzeit sowie Tilgung und stärken zudem die Sicherheiten oder das wirtschaftliche Eigenkapital. Mit der vorliegenden Broschüre Von der Idee bis zur Förderung geben wir allen Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unter nehmen wertvolle Tipps rund um das Thema Förderung. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt, und wir schaffen einen ersten Überblick über ge eignete Förderprogramme und Ansprechpartner. Wir wünschen Ihnen, den Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, mithilfe von sinnvoller und effektiver Förderung einen erfolgreichen Start! Ihre NRW.BANK Im Mittelpunkt der Förderaktivitäten der NRW.BANK stehen die Gründerinnen und Gründer sowie die jungen kleinen und mittleren Unternehmen: Diese unterstützt die Bank mit dem gesamten Spektrum kredit- wirtschaftlicher Förderprodukte, angefangen bei den Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU über Eigenkapital- bis hin zu Fremdkapitalfinanzierungen. Dabei arbeitet sie wett bewerbsneutral mit den Banken und Sparkassen im Land zusammen. Ein wichtiger Service ist die Förderberatung der NRW.BANK. Auf der Internetseite www.nrwbank.de bietet der in teraktive Förderlotse eine erste Orientie rung über die in Betracht kommenden Förderpro gramme und die aktuellen Kondi tionen. Zudem informiert die NRW.BANK in den Beratungscentern Rheinland und Westfalen Fördernehmer und Hausbanken, Wirtschaftsförderer und andere Fördermittler über den optimalen Einsatz der Förderprodukte. Dabei kooperiert die NRW.BANK eng mit den STARTERCENTERN NRW Die STARTERCENTER NRW sind zertifizierte Anlaufstellen für alle Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. bietet Gründerinnen und Gründern kostenlose Erstinformationen, eine Erstberatung und eine Intensivberatung anhand eines Geschäftskonzepts an, informiert Gründerinnen und Gründer über die erforderlichen Gründungsformalitäten, ist qualitätsgeprüft. Durch die Bündelung der Beratungskompetenzen von Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen in den STARTERCENTERN NRW werden für die angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer eine Steigerung und Sicherung der Beratungsqualität erzielt und neue Dienstleistungen angeboten. Informationen zu den STARTERCENTERN NRW erhalten Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen unter www.startercenter.nrw.de STARTERCENTER NRW Infoline 0180 130 130 0* * 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Minute 2 Förderbroschüre Förderbroschüre 3
Auf dem Weg zur Förderung Auf dem Weg zur Förderung Auf dem Weg zur Förderung Die wichtigsten Fragen und Antworten Wie muss ich vorgehen, um Förderung zu erhalten? Wo kann ich mich über Förderprogramme informieren? Die meisten öffentlichen Förderprogramme müssen Sie bei Ihrer Hausbank also einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl beantragen. Üblicherweise ist Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse die Hausbank. Über diese werden die Fördermittel später auch zugesagt und ausgezahlt. Grundsätzlich gilt für öffentliche Förderprogramme dasselbe wie für Ihren Gründungskredit: Ihr Unternehmenskonzept und Ihre Gründerpersönlichkeit müssen den Bankberater überzeugen! Nur wenn sich Ihre Hausbank grundsätzlich für die Finanzierung des Vorhabens entschieden hat, leitet sie den Förderantrag an die Förderbank weiter. Daher ist eine Topvorbereitung des Finanzierungsgesprächs auch für den Förderantrag unerlässlich. Hierzu bieten die STARTERCENTER NRW den Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen umfassende Unter stützung an. Nutzen Sie deshalb vor dem Gang zur Bank oder Spar kasse diese kostenlosen Erst- informations- und Beratungs angebote! Nur mit einem durchdachten und überzeugenden Geschäftskonzept und einer guten Vorbereitung sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Bank oder Spar kasse suchen. Wann sollte ich Förderung beantragen? Es gilt der Grundsatz: Erst Förderung beantragen, dann investieren. Nach Investitionsbeginn wird in der Regel keine Förderung mehr zugesagt. Für finanzielle Verpflichtun gen, die schon vorher eingegangen wurden wie Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge, gibt es nachträglich keine Förderung. Umso wichtiger ist, dass Sie sich vor Ihrem ersten Finanzierungsgespräch bei Ihrer Hausbank über Fördermöglichkeiten informieren und diese zur richtigen Zeit ins Gespräch einbringen! Zentrale Förderplattform in Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK. Im Internet unter www.nrwbank.de finden Sie erste Informationen. Hier sind die Förderprogramme und die Voraussetzungen für die Vergabe kurz skizziert. Hilfreich ist dort auch der interaktive Förderlotse, der die infrage kommenden Förderprogramme aufzeigt. Weitere Informationen über die Förderangebote und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie zudem bei den Beraterinnen und Beratern der STARTERCENTER NRW. Und nicht zuletzt steht Ihnen die Förderberatung der NRW.BANK für Antworten auf Ihre Fragen zur Verfügung. Eine erste Übersicht über Förderprogramme und die jeweiligen Informationsstellen für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen gibt die Tabelle auf den Seiten 12 bis 21. Was wird gefördert? Grundsätzlich sind alle Investitionen, die für die Gründung und das Wachstum eines Unter nehmens notwendig sind, förderfähig: Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie Firmenfahrzeuge. Auch Be triebsmittel sind förderfähig. Dazu gehören alle laufenden betrieblichen Kosten wie beispielsweise die Gründungskosten des Unternehmens, Mieten für Gewerberäume und Büros, Werbeaufwendungen, eigene Forschung, Beratungskosten, Personalkosten sowie Aufwendungen für Mitarbeiterqualifizierung und -schulung. Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen? Es wird großen Wert darauf gelegt, dass Sie glaubhaft versichern können, als Unternehmer/in bestehen zu können. Gefragt ist sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung. Mit persönlicher Eignung ist Ihr unternehmerisches Talent, Ihre Motivation und Belastbarkeit gemeint. Die fachliche Eignung können Sie durch Qualifikationsnachweise (z.b. Meisterbrief, kfm. Ausbildung), Berufserfahrung oder auch Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung dokumentieren. Welche Informationen muss ich für den Förderantrag liefern? Für den Förderantrag reichen Sie ein schriftlich ausformuliertes Unternehmenskonzept ein. Darin muss das Investitionsvorhaben hinreichend beschrieben, begründet und mit Zahlen untermauert werden. Wichtig sind folgende Angaben: geplante Produkte und Leistungen Marktpotenzial, Marktvolumen und geografische Absatzmärkte Mitbewerber geschätzte eigene Marktanteile Absatzwege Betriebsgröße Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze Produktions-, Lager-, Ausstellungs-, und/oder Ladenfläche Umsatzhöhe Unerlässlich ist auch die Angabe, was Sie sich von Ihrem Vorhaben erhoffen und wie Sie die Finanzierung tragen. Dies wird anhand eines detaillierten Unternehmenskonzepts mit einer Rentabilitätsvorschau sowie einer Finanzierungsrechnung veranschaulicht. In der Regel benötigt die Hausbank auch eine Auskunft der Schufa. 4 Förderbroschüre Förderbroschüre 5
Auf dem Weg zur Förderung Auf dem Weg zur Förderung In welcher Form und Höhe wird gefördert? Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Bürgschaften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für über wiegend investive Maßnahmen von natürlichen Personen, die sich selbstständig machen wollen, Gewerbebetrieben und Freiberuflern. Die Förderung wird zweckgebunden zugeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffent lichen Fördermitteln besteht in der Regel nicht. Öffentliche Fördermittel werden überwiegend als zinsverbilligte Darlehen mit langen Laufzeiten einschließlich tilgungsfreier Anlauf jahre vergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine Förderung über Zuschüsse möglich. Förderung gibt es im sogenannten Mikrokreditbereich ab 5.000 bis hin zu größeren Finanzierungen bis 10 Mio. Für jede Finanzierung wird Eigenkapital vorausgesetzt was genau zählt dazu? Zum Eigenkapital gehören alle kurzfristig verfügbaren Vermögenswerte wie Bargeld und Wertpapiere. Mittel aus der Beleihung von Kapitallebensversicherungen und Immobilien können ebenso als Eigenkapital bewertet werden. Wichtig ist dabei: Eigenmittel sollten tatsächlich als Geld in die Gesamtfinanzierung eines Geschäftsvorhabens eingebracht werden. Neben der Finanzierung empfiehlt sich eine Art Liquiditätsreserve als finanzielles Polster. Grundsätzlich gilt, dass eine solide Eigenkapitalbasis für die langfristige Zukunftssicherung Ihres Betriebs unerlässlich ist. Schaffen Sie sich finanzielle Freiräume, indem Sie Ihre Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern möglichst gering halten! Brauche ich Sicherheiten? Ja, denn die wird Ihre Hausbank für die Finanzierung verlangen. Sicherheiten sichern wie der Name schon sagt die Finanzierung und auch den Förderkredit ab. Die Hausbank verlangt Sicherheiten, weil sie für die Rückzahlung der Kredite und der angefallenen Zinsen einsteht. Das gilt auch für Förderkredite, für die die Hausbank gegenüber der Förderbank haftet. Als Sicherheiten eignen sich Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe, und zwar in voller Höhe ihrer Werte. Festverzinsliche Wertpapiere und Aktien werden jedoch nur mit einem bestimmten Prozentsatz ihres Kurswertes angesetzt. Weitere Sicherheiten sind Bausparverträge (mit dem gesparten Guthaben plus Zinsen) Grundschulden (Hypotheken) Bürgschaften Garantien durch Dritte oder durch eine Bürgschaftsbank Und wenn die Sicherheiten nicht ausreichen? Reichen die Sicherheiten nicht aus, bedeutet das für die Hausbank ein höheres Risiko. Damit aber gute Ideen nicht an mangelnden Sicherheiten scheitern, stellt die Förderbank die Hausbank bei einigen Förderprogrammen für einen Teil des Risikos frei. Durch diese sogenannte Haftungsfreistellung können Gründungen finanziert werden, die zwar ein überzeugendes Gründungskonzept vorweisen, jedoch wegen unzureichender Sicherheiten an der Finanzierung scheitern würden. Was ist, wenn die Hausbank den Finanzierungswunsch ablehnt? Fragen Sie unbedingt nach den Gründen! Liegt der Grund in nicht ausreichenden Sicherheiten, können Haftungsfreistellungen oder öffentliche Bürgschaften helfen. Ist die Ablehnung durch ein unzureichendes Rating Ihres Vorhabens begründet, ist in der Regel eine kritische Prüfung des Geschäftsmodells notwendig. Oft ist es auch sinnvoll, mit mehreren Kreditinstituten zu verhandeln. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken können, zum Beispiel mithilfe von Familie, Freunden oder weiteren Geschäftspartnern. Bei überzeugenden Unternehmenskonzepten können private Kapitalgeber sogenannte Business Angels die Eigenkapital basis stärken und das Rating und damit die Finanzierungsbereitschaft der Hausbank verbessern. Bei Gründungen mit überdurchschnittlichen Ertragsaussichten bietet sich auch der Kontakt zu Kapitalbeteiligungsgesellschaften an. 6 Förderbroschüre Förderbroschüre 7
Die drei wesentlichen Förderansätze Die drei wesentlichen Förderansätze Welches Programm ist das Richtige? Die drei wesentlichen Förderansätze Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit müssen gründlich vorbereitet werden. Die STARTERCENTER NRW unterstützen Sie dabei mit Rat und Tat. Ist ein Finanzierungsplan erstellt, so können Sie daraus ableiten, welche Art von Förderprogramm für Sie geeignet ist. Nachfolgend werden die drei wesentlichen Förderansätze beschrieben: zinsgünstige Darlehen, mit denen Sie die Zinsbelastung optimieren; Darlehen, die mangelnde Sicherheiten aus gleichen; Darlehen, die Ihre Eigenkapitalposition stärken. Unter bestimmten Voraussetzun gen sind aber auch Zuschüsse möglich. Erstens: Zinsen optimieren Zinsgünstige Darlehen bieten langfristig fest- geschriebene Konditionen, die unter dem Marktniveau liegen. Damit tragen sie dazu bei, die Finanzierungskosten des Vorhabens insgesamt zu senken, die Liquidität zu schonen und den Finanzierungsplan gut zu kalkulieren. Tilgungsfreie Jahre zu Beginn entlasten die Finanzierung zusätzlich. Zudem besteht meis tens die Möglichkeit, jederzeit ohne Vor fälligkeitsentschädigung zu tilgen. Das Ausfallrisiko dieser Darlehen trägt jedoch ausschließlich die Hausbank, die daher bank- übliche Sicherheiten wie Grundschulden, Wertpapiere, Sparguthaben oder Bürgschaften Dritter verlangt. Zweitens: Mangelnde Sicherheiten ausgleichen Für Förderdarlehen haftet die Hausbank gegenüber der Förderbank. Dafür verlangt die Hausbank vom Fördernehmer entsprechende Sicherheiten. Insbesondere Existenzgründer können aber Förderdarlehen nur selten voll ständig durch eigene Vermögenswerte absichern. Damit die Finanzierung des Vorhabens nicht an mangelnden Sicherheiten scheitert, entlasten Förderprogramme mit Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW die Hausbank von großen Teilen des Risikos. Das wird stattdessen vom Land und der Förderbank übernommen. Mit dieser Risikoentlastung ist die Hausbank eher bereit, das Vorhaben zu finanzieren. Außerdem wird auf diese Weise der Finanzierungsspielraum der Hausbank erweitert. Die Verpflichtung des Existenzgründers oder jungen Unternehmens, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen, bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Drittens: Eigenkapital stärken Eine gute Eigenkapitalausstattung wirkt sich positiv auf die Bonität des Unternehmens aus. Und die Bonität bestimmt den Zinssatz und damit die Finanzierungskosten sowie den Spielraum für Finanzierungen. Bei vielen Unternehmen ist jedoch die Eigenkapitaldecke sehr dünn. Hier können Förderprogramme in Form von Nachrangdarlehen helfen. Sie stärken die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis des Unternehmens, weil sie einen eigenkapitalähnlichen Charakter aufweisen: Nachrangdarlehen sind mindestens fünf Jahre tilgungsfrei. Zudem sind die Hausbanken vollständig von der Haftung freigestellt. Im Gegenzug treten sie im Insolvenzfall im Rang hinter die Forderungen der anderen Fremdkapitalgeber zurück. Außerdem muss der Darlehensnehmer keine Sicherheiten stellen. Vorhandene Sicherheiten können damit zur Absicherung des weiteren Fremdkapitalbedarfs genutzt werden. 8 Förderbroschüre Förderbroschüre 9
Das NRW/EU.Mikrodarlehen Das NRW/EU.Mikrodarlehen Exkurs: Das NRW/EU.Mikrodarlehen Beratung und Antragstellung bei an der Pilotphase teilnehmenden STARTERCENTERN NRW Mit den NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nord rhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinst unternehmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit Darlehensbeträgen bis max. 25.000. Wie muss ich vorgehen, um ein NRW/EU.Mikrodarlehen zu erhalten? Das NRW/EU.Mikrodarlehen muss beim zuständigen STARTERCENTER NRW beantragt werden. Das Unternehmenskonzept und die Gründerpersönlichkeit muss den Ansprechpartner im STARTERCENTER überzeugen. Nur wenn das Vorhaben grundsätzlich befürwortet wird, leitet das STARTERCENTER NRW den Förderantrag an die NRW.BANK weiter. Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist eine Begleitberatung des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme. Was bedeutet die Begleitberatung für den Gründer? Für welche Zwecke kann das NRW/EU.Mikrodarlehen verwendet werden? Gefördert werden Existenzgründungen durch Personen, die ein Kleinstunternehmen gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, sowie Festigungsmaßnahmen von Kleinstunternehmern als Einzelgewerbetreibende oder Einzelkaufleute inner- halb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Gefördert werden auch erneute Existenzgründungen. Bedingung hierfür ist, dass keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen und gegebenenfalls von der NRW.BANK gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt werden. Welche Antragsunterlagen werden benötigt? Neben dem Antragsvordruck sind beim STARTERCENTER NRW folgende Unterlagen einzureichen: Vollständiges Konzept zum Gründungsvorhaben oder der Festigungsmaßnahme nach den Anforderungen der STARTER CENTER NRW Wo kann ich mich informieren? www.nrwbank.de nrw-eu.mikrodarlehen@nrwbank.de www.startercenter.nrw.de Zu einem umsichtigen Unternehmer gehört, dass er genau weiss, was er tut. Die meisten Gründer sind Fachleute auf ihrem Gebiet, haben aber oftmals keine kaufmännische Vorbildung. Deshalb begleiten professionelle Berater z.b. Senior Coaches aus dem Netz werk Go! Senior Coaching NRW oder freiberufliche Berater die Gründer mindestens drei Jahre, von der Erstellung des Geschäftskonzepts an bis er selbständig laufen kann. Das Auftaktgespräch sollte vor Auszahlung des Darlehens geführt werden. Im ersten Halbjahr informiert der Gründer monatlich über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung. Zudem sollten sich Darlehensnehmer und Berater zu persönlichen Beratungen im Abstand von höchstens einem halben Jahr treffen, um über die Geschäftsentwicklung zu sprechen. Wer sind die an der Pilotphase teilnehmenden STARTERCENTER NRW? Eine Übersicht der teilnehmenden STARTER CENTER NRW mit Ansprechpartnern und regionaler Zuständigkeit finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de. Schufa-Selbstauskunft Vermögens- und Schuldenaufstellung Bankauskunft Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung Anlage De-minimis -Erklärung über bereits erhaltene De-minimis -Beihilfen Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen 10 Förderbroschüre Förderbroschüre 11
für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Beratungsförderung Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmen Beratung der STARTERCENTER NRW Beratung und Unterstützung bei den kostenlose Beratung www.startercenter.nrw.de wichtigsten Formalitäten STARTERCENTER NRW Infoline Tel. 0180 130 130 0* Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmen Go! Senior Coaching NRW sowie Mentoring Coaching und Mentoring durch ehemalige kostenloses Coaching und Mentoring www.startercenter.nrw.de Manager/aktive Unternehmer zur (z.t. Auslagenersatz für Aufwendungen der Coaches) STARTERCENTER NRW Infoline Gründungs- und Anlaufphase Tel. 0180 130 130 0* Existenzsicherung Unternehmensnachfolge und Neuausrichtung Gründerinnen und Gründer Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Zuschuss i. H.v. 50% eines Tagewerksatzes, max. 400 je Regionale Anlaufstellen Gründungsberatung Umsetzung von Gründungskonzepten vor Tagewerk (erhöhter Fördersatz für Bezieher von zu finden über: der Realisierung Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und www.startercenter.nrw.de ausgeschlossen sind Beratungen in der Berufsrückkehrende i. H.v. 80% des Tagewerksatzes, STARTERCENTER NRW Infoline Start- und Festigungsphase nach max. jedoch 400 ); bis zu 4 Tagewerke förderbar Tel. 0180 130 130 0* Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Betriebsübernahme: bis zu 6 Tagewerke) Gründerinnen und Gründer Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) Beratung zur Erstellung, Optimierung Zuschuss i. H.v. 50% eines Tagewerksatzes, max. 400 je Regionale Anlaufstellen Zirkelberatung und Prüfung von Gründungskonzepten Tagewerk (erhöhter Fördersatz für Bezieher von Arbeitslosen- zu finden über: durch eine Kombination von Gruppen- geld I oder II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrück- www.startercenter.nrw.de beratung (für i.d.r. 4 max. 6 Personen) kehrende i. H.v. 90% des Tagewerksatzes, max. jedoch 720 ); STARTERCENTER NRW Infoline und Einzelberatung bis zu 1 Tagewerk/Person förderbar Tel. 0180 130 130 0* Gründerinnen und Gründer, Freiberufler Gründercoaching Deutschland Coaching zu allen Fragen der Unter- Zuschuss i. H.v. 50% des Beraterhonorars bei max. Bemessungs- www.gcd-regionalpartnersuche.de sowie Unternehmen (< 5 Jahre) nehmensführung nach Beginn der grundlage i. H.v. 6.000 ; max. förderfähiges Tageshonorar i. H.v. oder Informationscenter der selbstständigen Tätigkeit 800 (Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die Leistungen KfW-Mittelstandsbank unter nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten Zuschuss i.h.v. 90% Tel. 0180 1 24 11 24* des Beraterhonorars bei max. Bemessungsgrundlage i.h.v. 4.000 ; max. förderfähiges Tageshonorar i. H.v. 800 ) Unternehmen (EU-KMU-Definition) sowie Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Beratung zu allen Fragen der Unter- Zuschuss i.h.v. 50% der Beratungskosten, max. 1.500 je www.bafa.de Freiberufler (> 1 Jahr) Unternehmen sowie Freiberufler nehmensführung Beratung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196 908 570 * 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Minute 12 Förderbroschüre Förderbroschüre 13
für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Zuschussförderung Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld II nach Einstiegsgeld Einstieg in die Selbstständigkeit Monatlicher Zuschuss für max. 24 Monate zuständige Arbeitsagenturen vor Ort dem SGB II beziehen Höhe: abhängig von Dauer der Arbeitslosigkeit und (aktuelle Übersicht unter Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden www.arbeitsagentur.de) optional: Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung Bundesagentur für Arbeit von Sachgütern (max. 5.000 ) Tel. 0911 179-0 Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Gründungszuschuss Einstieg in die Selbstständigkeit 1. Phase (9 Monate): monatlicher Zuschuss in Höhe des zuständige Arbeitsagenturen vor Ort Entgeltersatzleistung nach dem SGB III haben zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung (aktuelle Übersicht unter des Lebensunterhalts zzgl. 300 zur sozialen www.arbeitsagentur.de) Absicherung Bundesagentur für Arbeit 2. Phase (6 Monate): monatlicher Zuschuss i.h.v. Tel. 0911 179-0 300 zur sozialen Absicherung (bei Nachweis von Geschäftstätigkeit) Handwerksmeister, die eine selbständige Vollexistenz Meistergründungsprämie NRW Investitionen und Betriebsmittel für erstmalige Zuschuss (einmalig) i.h.v. 7.500 ; wobei der Finan- www.lgh.de gründen arbeitsplatzschaffende bzw. -erhaltende zierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel Landes-Gewerbeförderstelle des Existenzgründungen mind. 25.000 (Meisterinnen: 20.000 ) betragen nordrhein-westfälischen muss. Handwerks e.v. (LGH) Tel. 0211 30108-0 14 Förderbroschüre Förderbroschüre 15
für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Förderprogramme mit Zinsvorteil Gründerinnen und Gründer sowie von diesen neu NRW.BANK.Gründungskredit Investitionen und Betriebsmittel in NRW Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten; www.nrwbank.de gegründete Unternehmen Übernahme eines bestehenden mittelständischen Darlehenshöhe: 25.000 bis 5 Mio Beratungscenter NRW.BANK Unternehmens oder einer freiberuflichen Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1 (Betriebsmittel) Rheinland, Tel. 0211 91741-4800 Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung 5/1; 10/2; 20/3 (Investitionen) Westfalen, Tel. 0251 91741-4800 (mind. 10%) an solchen Unternehmen optional: 80%ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW i.h.v. max. 1,875 Mio Bürgschaftshöhe Freiberufler sowie in- und ausländische Unternehmen mit NRW.BANK.Mittelstandskredit Investitionen und Betriebsmittel in NRW Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten; www.nrwbank.de einem (Gruppen-)Umsatz bis 500 Mio Übernahme eines bestehenden mittelständischen Darlehenshöhe: 25.000 bis 5 Mio Beratungscenter NRW.BANK Unternehmens oder einer freiberuflichen Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1 (Betriebsmittel) Rheinland, Tel. 0211 91741-4800 Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung 5/1; 10/2; 20/3 (Investitionen) Westfalen, Tel. 0251 91741-4800 (mind. 10%) an solchen Unternehmen optional: 80%ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW i.h.v. max. 1,875 Mio Bürgschaftshöhe oder optional: 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank (für EU-KMU > 2 Jahre, für Investitionskredite > 1,25 Mio und Laufzeiten für 5 oder 10 Jahre) Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie NRW.BANK.Universalkredit Investitionen und Betriebsmittel in NRW Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten; www.nrwbank.de in- und ausländische Unternehmen mit einem Darlehenshöhe: 125.000 bis 5 Mio Beratungscenter NRW.BANK (Gruppen-)Umsatz bis 500 Mio Laufzeit: 4 bis 10 Jahre (keine Tilgungsfreijahre) Rheinland, Tel. 0211 91741-4800 optional: 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank Westfalen, Tel. 0251 91741-4800 (für EU-KMU > 2 Jahre, für Investitionskredite > 1,25 Mio ) Freiberufler sowie in- und ausländische gewerbliche NRW.BANK.Konjunkturkredit Investitionen und Betriebsmittel in NRW Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten; www.nrwbank.de Unternehmen mit einem (Gruppen-)Umsatz < 500 Mio Darlehenshöhe: 25.000 bis 5 Mio Beratungscenter NRW.BANK Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 4/0 oder 4/2, 5 bis 10 Jahre Rheinland, Tel. 0211 91741-4800 (keine Tilgungsfreijahre) Westfalen, Tel. 0251 91741-4800 optional: 80%ige Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank NRW i.h.v. max. 1,875 Mio Bürgschaftshöhe oder optional: 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank (für EU-KMU > 2 Jahre, für Investitions- und Betriebsmittelkredite > 125.000 ) Gründerinnen und Gründer, Freiberufler, ERP-Regionalförderprogramm In strukturschwachen Gebieten in NRW: Darlehen bis zu 50% der förderbaren Kosten; www.kfw-mittelstandsbank.de in- und ausländische Unternehmen Investitionen und Betriebsmittel Darlehenshöhe: max. 3 Mio pro Vorhaben; Informationscenter der (EU-KMU-Definition) Übernahme eines bestehenden mittelständischen Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1; 15/5; 20/5 KfW-Mittelstandsbank Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Tel. 0180 24 11 24* Beteiligung (mind. 10%) Gründerinnen und Gründer, Freiberufler, KfW-Unternehmerkredit Investitionen und Betriebsmittel Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten www.kfw-mittelstandsbank.de in- und ausländische Unternehmen mit einem Übernahme eines bestehenden mittelständischen Darlehenshöhe: max. 10 Mio pro Vorhaben Informationscenter der (Gruppen-)Umsatz bis 500 Mio Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1 (Betriebsmittel) KfW-Mittelstandsbank Beteiligung (mind. 10%) 5/1; 10/2, 12/12, 20/3 oder 20/20 (Investitionen) Tel. 0180 24 11 24* * 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Minute 16 Förderbroschüre Förderbroschüre 17
für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Wer wird gefördert? Name des Programms? Was wird gefördert? Wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Förderprogramme zum Ausgleich fehlender Sicherheiten (Teil-Haftungsfreistellung) Gründerinnen und Gründer sowie Kleinstunternehmen NRW/EU.Mikrodarlehen Investitionen und Betriebsmittel Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben www.startercenter.nrw.de (EU-KMU-Definition) (< 3 Jahre) Darlehenshöhe: 5.000 bis 25.000 STARTERCENTER NRW Infoline Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1 Tel. 0180 130 130 0* Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie KfW-StartGeld Investitionen Darlehen bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungs- www.kfw-mittelstandsbank.de kleine Unternehmen (EU-KMU-Definition) (< 3 Jahre) Betriebsmittel (bis max. 20.000 ) bedarfs i.h.v. max. 50.000 Informationscenter der Übernahme eines bestehenden Unternehmens Darlehenshöhe: max. 50.000 KfW-Mittelstandsbank oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 5/1 oder 10/2 Tel. 0180 24 11 24* (mind. 10%) obligatorisch: 80%ige Haftungsfreistellung Gründerinnen und Gründer sowie kleine Unternehmen Mirkokreditfonds Deutschland Investitionen und Betriebsmittel Darlehen bis zu 100% der förderbaren Kosten www.mikrokreditfonds.gls.de (EU-KMU-Definition) Darlehenshöhe: max. 45.000, in drei Stufen GLS Gemeinschaftsbank eg (1. Stufe: max. 10.000, 2. Stufe: max. 15.000 ) Tel. 0234 5797 100 Laufzeit/Tilgungsfreijahre: max. 3/bis 3 Förderprogramme zur Stärkung des Eigenkapitals (100% Haftungsfreistellung) Unternehmen (EU-KMU-Definition) (> 2 Jahre), NRW/EU.Investitionskapital Investitionen Finanzierungspaket i.h.v. max. 62,5% der förderfähigen www.nrwbank.de sowie Gründerinnen und Gründer, die Unternehmen Übernahme eines bestehenden Unternehmen Ausgaben von max. 1,25 Mio durch Beratungscenter NRW.BANK im Ganzen erwerben (bei Kapitalgesellschaften ausschließlich a) Nachrangtranche: max. 50% der förderfähigen Rheinland Tel. 0211 91741-4800 Asset-Deal) a) Kosten, max. 1 Mio, 100%ige Haftungsfreistellung Westfalen Tel. 0251 91741-4800 a) für die Hausbank a) Laufzeit: bis 12/7 b) Fremdkapitaltranche: mind. 12,5% der förderfähigen a) Kosten a) Laufzeit: 12/7 Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie KfW-Unternehmerkapital Investitionen Nachrangdarlehen i.h. v. bis zu 30% der förderfähigen www.kfw-mittelstandsbank.de Unternehmen (< 3 Jahre) ERP-Kapital für Gründung Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils Kosten (zusätzlich zu dem Einsatz eigener Mittel Informationscenter der Material-, Waren- und Ersatzteillager i.h.v. 15% der förderfähigen Kosten) KfW-Mittelstandsbank (Erstausstattung) Darlehenshöhe: max. 500.000 je Antragssteller Tel. 0180 24 11 24* Laufzeit/Tilgungsfreijahre: 15/7 * 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Minute 18 Förderbroschüre Förderbroschüre 19
für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen Wer wird finanziert? Name des Programms? Was wird finanziert? Wie wird finanziert?/wie hoch wird gefördert? Wo gibt es weitere Informationen? Förderprogramme zur Eigenkapitalfinanzierung Technologieorientierte Gründerinnen und Gründer NRW.BANK.Seed.Fonds.Initiative Informations- und Softwaretechnologie Eigenkapital- oder Mezzanine-Beteiligung i.h.v. www.nrwbank.de sowie Unternehmen (bis max. 18 Monate nach projekt- Mikro- und Nanotechnologie grundsätzlich bis zu 500.000 pro Unternehmen E-Mail: beteiligungen@nrwbank.de bezogenem Start) Biotechnologie und Robotertechnik bei Erstfinanzierung Tel. 0211 91741-0 Umwelttechnologie und alternative Energie Beteiligungsdauer: 5 bis 7 Jahre sowie Maschinenbau Life Sciences und Medizintechnik Kommunikationstechnologie Ingenieurwissenschaft Verfahrens- und Automatisierungstechnik Innovative Technologieunternehmen NRW.BANK.Venture Fonds Informations- und Kommunikationstechnologien Eigenkapital- oder Mezzanine-Beteiligung i.h.v. www.nrwbank.de Optische Technologien/Mechatronik 500.000 bis 5 Mio E-Mail: beteiligungen@nrwbank.de Life Science Beteiligungsdauer: i. d.r. 3 bis 7 Jahre Tel. 0211 91741-0 Werkstoffwissenschaften Clean Technologies Innovative Unternehmen aus der Kreativwirtschaft NRW.BANK.Kreativwirtschaftsfonds Finanzierung von Investitionen in Wachstums- Eigenkapital- oder Mezzanine-Beteiligung i.h.v. www.nrwbank.de vorhaben bzw. Nachfolgelösungen in folgenden 250.000 bis 3 Mio pro Unternehmen E-Mail: beteiligungen@nrwbank.de Segmenten: Laufzeit: i.d.r. 5 bis 7 Jahre Tel. 0211 91741-0 Film, Rundfunk und Fernsehen Verlage Musik, Entertainment Werbung, Kommunikation Mode, Design, Architektur Multimedia, Games, Software Kunst- und Ausstellungsmarkt Bürgschaftsprogramm Gründerinnen und Gründer, Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW GmbH Bürgschaften für Kredite und Avale zur Finanzierung Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten www.bb-nrw.de Unternehmen (EU-KMU-Definition) und Freiberufler von betriebswirtschaftlich tragfähigen Vorhaben in Höhe von 80% der Kreditsumme, Bürgschaftsbank NRW GmbH max. 1,875 Mio Bürgschaftsbetrag je Kreditnehmer Tel. 02131 5107-200 Laufzeit: max. 15 Jahre 20 Förderbroschüre Förderbroschüre 21
Impressum NRW.BANK Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon 0211 91741-0 Telefax 0211 91741-1800 Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Telefon 0251 91741-0 Telefax 0251 91741-2921 Haftungsausschluss Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. 2009 Alle Rechte vorbehalten www.nrwbank.de info@nrwbank.de Verantwortlich für den Inhalt Dr. Klaus Bielstein, Leiter Kommunikation, NRW.BANK Gestaltung, Produktion und Lithografie WestTeam Marketing GmbH, Düsseldorf Fotografie Yavuz Arslan, Essen Titelseite: Thomas Schwörer, Hamburg Druck Woeste Druck+Verlag GmbH & Co. KG, Essen-Kettwig Stand Juli 2010 Auflage Juli 2010