Impulse. Gastronomie & Hotel. Media-Informationen. a s F a c h m a g a z i n für Gastronomen und Hoteliers



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Transkript:

Gastronomie & Hotel Impulse D a s F a c h m a g a z i n für Gastronomen und Hoteliers Media-Informationen 2016 Kreativ Media Verlag GmbH Siegmund-Schuckert-Str. 17 68199 Mannheim Telefon: 0621/8544-171

Fachthemen- und Erscheinungsplan 2016 Ausgabe 1/2-2016 3-2016 4-2016 5-2016 6-2016 Erscheinungstermin 12.02 07.03 22.04 23.05 24.06 Anzeigenschluß/ Druckunterlagenschluß 27.01 27.02 11.04 13.05 13.06 Food & Beverage Mineralwasser und Wein Frühstück und Brunch Ambiente Report Intergastra Vorschau Internorga Report Kaffee + Tee Impulse Patisserie & Desserts Spargelrezepte und Spargelweine Weizenbiere & Biere & Biergarten Salat & Dressing Kräuter & Gewürze & Öle Eis Impulse & Sommerliche Desserts BBQ Grillen & Qualitätsfleisch Matjessaison Milch- & Molkereiprodukte Vegane + Vegetarische Trends Trendcocktails und Spirituosen, Szene- Mixgetränke Ausstattung & Technik Kassen Hardware & Software & IT- Lösungen + Apps Wäschepflege Außengastronomie Kaffeemaschinen Aktuelle Küchentechnik Rund um die Outdoor Saison Porzellan, Glas & Tableware Berufskleidung Hotelwäsche Hotel-TV & Kommunikation Spültechnik Fuhrpark Innovatives Energiemanagement Heißluftdämpfer Küchen-Special Reinigung & Hygiene Gästebad Messen & Ausstellungen Internationale Grüne Woche, Berlin, 15.-24.01. Rhein-Neckar Genuss+ Lebenslust Mannheim 30.01.-31.01. BioFach, Nürnberg, 10.-13.02. Ambiente, Frankfurt/M, 12.-16.02. Sylt GastroMesse, 14+15.02. Intergastra 20.-24.02. ITB, Berlin, 05.-09.03. Internorga, Hamburg, 11.-16.03. GastroVision, Hamburg, 11.-15.03. Prowein, Düsseldorf, 13.-16.3. CeBit, Hannover, 14.-18.03. Fair Handeln, Stuttgart, 31.03.-04.04. Slow Food, Stuttgart, 31.03.-03.04. FIBO, Köln, 07.-10.04. Badische Weinmesse, Offenburg-Ortenau, 07.-08.05. VeggiExpo, München 30.04.+01.05. Art Basel, Basel, 16.-19.06.

Fachthemen- und Erscheinungsplan 2016 Ausgabe 7/8-2016 9-2016 10-2016 11/12-2016 Erscheinungstermin 22.08 22.09 24.10 05.12 Anzeigenschluß/ Druckunterlagenschluß 11.08 08.09 10.10 21.11 Food & Beverage Frühstück und Brunch Mineral-Tafelwasser Erfrischungsgetränke Kaffee + Tee Impulse Patisserie & Desserts Champagner, Cava, Sekt Edelfood Fisch & Meeresfrüchte Brot & Backwaren Whiskey & Zigarren Aperitif & Digestif Eis Impulse im Winter Suppen, Saucen, Beilagen Bier Spezialitäten Ausstattung & Technik Berufskleidung Hotelwäsche Bodenpflege Reinigungstechnik Porzellan, Glas, Besteck & Tableware Vorschau: Nutzfahrzeuge Kaffee-Maschinen Frontcooking Kassenhardware & Software, IT-Lösungen und Apps Gästebad, Umbau, Objekteinrichtung Küchenplanung Hotel-TV & Kommunikation Fuhrpark Spültechnik Special Berufskleidung Hotelwäsche Regelmäßige Rubriken: Die Küchen großer Meister Titelstory Wein Special Messen & Ausstellungen Tendence Lifestyle, Frankfurt/M., 27.-30.08. IFA,Berlin 02.-07.09. IAA Nutzfahrzeuge, Hannover 22.-29.09. HOGATEC, Essen 04.-07.09. Chef-Sache. Köln 27.-28.09. INOGA, Erfurt 22.-25.10. Südback, Stuttgart 22.-25.10. Salon Du Chocolat, Paris 29.10.-02.11. Alles für den Gast, Salzburg Equip`Hotel, Paris 06.-10.11. HOGA, Nürnberg 15.-18.01.2017 Leute News & Products

Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. - Sicherung der Auflagenwahrheit Druckauflage: 20.000 Verkaufte Auflage: 11.266 (IVW 3. Quartal 2015) Kurzcharakteristik: Gastronomie & Hotel IMPULSE ist das Fach-Magazin für Gastronomie und Hotellerie. Pflichtlektüre für alle, die im gehobenen Gast- und Hotelleriegewerbe an Entscheidungen beteiligt sind: Inhaber, Direktoren, Patrons, F&B-Manager, Küchenchefs/-direktoren. Gastronomie & Hotel IMPULSE arbeitet seit Jahren mit wichtigen Organisationen der gastgewerblichen Branche zusammen: Organ von Chef International/Rastatter Kreis Redaktionelle Partnerschaft: Eurotoques Europa und ET-Stiftung e.v. Jeunes Restaurateurs d Europe Verband der Serviermeister e.v., Restaurant- u. Hotelfachkräfte Verlag: Kreativ Media Verlag GmbH Siegmund-Schuckert-Str. 17-19 68199 Mannheim Herausgeber: Harry A. Ackermann Anzeigenverkauf Carmen Fontagnier, Tel. 0621 / 8544-171 und Redaktion: fontagnier@ghimpulse.de Manfred Baumann, Tel. 0621 / 8544-174 baumann@ghimpulse.de Telefax: 0621 / 8544-179 E-Mail: redaktion@ghimpulse.de Internet: www.gastronomie-hotel-impulse.de Jahrgang: 37. Jahrgang Erscheinungsort: Mannheim Erscheinungsweise: Bezugspreise: monatlich (9 Ausgaben) Jahresabonnement: (inkl. Porto & MwSt.) 27,90 Einzelverkaufspreis (inkl. Porto/MwSt.) 3,10 Anzeigenpreisliste Nr. 30, gültig ab 1. Januar 2016 Format Grundpreis s/w 2c 3c 4c 1/1 Seite 4.000, 4.550, 5.100, 6.690, 3/4 Seite 3.250, 3.700, 4.450, 5.690, JuniorPage 2.900, 3.350, 3.900, 5.300, 2/3 Seite 2.650, 3.200, 3.750, 4.690, 1/2 Seite 2.320, 2.750, 3.380, 4.480, 1/3 Seite 1.890, 2.290, 2.790, 3.640, 1/4 Seite 1.400, 1.600, 1.800, 2.510, 1/6 Seite 950, 1.170, 1.360, 1.990, 1/8 Seite 650, 970, 1.160, 1.690, Bankverbindung: Deutsche Bank Ludwigshafen, Konto-Nr. 0207555 / BLZ 545 700 94 IBAN: DE34 5457 0094 0020 7555 00 BIC: DEUTDESM545

Zeitschriftenformat: DIN A4 (210 x 297mm) Satzspiegel: 185 mm breit, 270 mm hoch Spaltenbreite: 45 mm, Spaltenzahl 4 Millimeterpreise: 4c mm-preis 7,50 Preise für s/w mm-preis 4,00 Vorzugsplätze: Titelseite oder Sonderformate auf Anfrage 2. + 3. Umschlagseite 6.950,00 4. Umschlagseite 7.650,00 Anschnittzuschlag: Für Anzeigen über Satzspiegelgröße je 1/1 Seite und kleiner 210,00 (auf Anschnittzuschlag kein Rabatt und kein AE-Rabatt) Einhefter: (bis 135g/qm) 1 Blatt, ein- oder mehrfarbig 4.990,00 Einhefter mit mehr als 2 Seiten, Preis auf Anfrage Beilagen: bis 50g Gesamtgewicht 260,00 pro Tsd., zzgl. Postgebühren Abschlußrabatte: auf Anfrage Druckverfahren: Offsetdruck, bis 60er Raster Druckunterlagen: Digitale Daten auf Datenträger oder Online als druckfähige PDF-Datei. Zahlungs- 3% bei Vorauszahlung 2% Skonto innerhalb bedingungen: 8 Tagen, sonst nach 30 Tagen netto Anzeigenformate (Höhe x Breite) + 3mm Beschnitt, unten, außen und im Bund innen aussen Ohne Anschnitt Mit Anschnitt Titel 235x210 235x210 Titelklappe 297x100 297x100 Titelklappe 235x105 235x105 1/1 270x185 297x210 Junior-Page 180x135 3/4 270x135 297x150 2/3 179x185 214x210 2/3 270x122 297x137 1/2 132x185 145x210 1/2 270x90 297x105 Ohne Anschnitt Mit Anschnitt 1/3 115x135 150x150 1/3 270x60 297x75 1/3 87x185 122x210 1/4 65x185 100x210 1/4 132x90 147x105 1/4 270x45 297x60 1/6 87x90 122x105 1/8 65x90 100x105 1/8 132x45 167x60 Beilage Auf Anfrage Auf Anfrage

Druckauflagen-Entwicklung seit 1992 Verkaufte Auflagenentwicklung seit 1992 (Basis: ausgewählte Quartale eines jeden Jahres)

Auflage und Verbreitung (IVW 3. Quartal 2015) Auflagenkontrolle: Druckauflage: 20.000 verkaufte Auflage: 11.266 Empfängerstruktur-Analyse Geografische Verbreitungsanalyse (3. Quartal 2015) Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. - Sicherung der Auflagenwahrheit Empfängerstruktur-Analyse (3. Quartal 2015) Branchen / Berufsgruppen Anteil an der Auflage Exemplare % Hotels und 11.959 60,3 hotelinterne Gastronomie Inhaber, Hoteldirektor, F&B-Manager, Restaurantleiter, Verkaufsleiter, Barchef, Küchenchef-/direktor, Hausdame, Techn. Leiter Nielsen-Gebiet 1 (2.774) Nielsen-Gebiet 6 (1.646) Restaurants 6.356 32,2 Patron, Inhaber, Küchenchef, Sommelier, Restaurantleiter Nielsen-Gebiet 2 (3.178) Nielsen-Gebiet 7 (1.530) Nielsen-Gebiet 3a (3.139) Nielsen-Gebiet 5 (1.165) Hotelfachschulen, Architekten, 1.485 7,5 Fachplaner, Sonstige Verbreitete Auflage: 19.800 100 Nielsen-Gebiet 3b (2.990) Nielsen-Gebiet 4 (3.378) Nielsen-Gebiete: 1: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen 2.774 2: Nordrhein-Westfalen 3.178 3a: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 3.139 3b: Baden-Württemberg 2.990 4: Bayern 3.378 5: Berlin 1.165 6: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt 1.646 7: Thüringen, Sachsen 1.530

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen Ziffer 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Ziffer 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Ziffer 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaben ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Ziffer 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Ziffer 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 15 Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Ziffer 16 Kosten für die Anlieferung bestellter Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ziffer 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dafür verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Ziffer 18 Die durch die Weiterberechnung der Anzeigenkosten seitens einer Agentur an den Inserenten entstehende Forderung gilt als an den Verlag abgetreten. Die Agentur ist berechtigt, die an den Verlag abgetretene Forderung so lange einzuziehen, als sie ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Verlag entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen nachkommt. Ziffer 19 Angelieferte Daten werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Ziffer 20 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.