25 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND Jahrgang 2012 16. April 2012 Stück 4 Verordnungen: Inhalt: Nr. 39 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 14. März 2012, mit welcher das Bezirksfinale Eisenstadt der Volksbank Mike Cup 2012 am 22. Mai 2012 in Donnerskirchen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird...... Seite 26 Nr. 40 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 20. März 2012 über die Festsetzung des Haupttermines und der beiden weiteren Termine 2011/12 der abschließenden Prüfungen an mittleren und höheren Schulen Änderung....... Seite 26 Nr. 41 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher der AKTIONSTAG SCHÖPFUNG am 19. April 2012 in Eisenstadt zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird. Seite 27 Nr. 42 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 für Mädchen der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird.. Seite 27 Nr. 43 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird... Seite 28 Nr. 44 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 für Volksschulen der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird. Seite 28 Amtliche Mitteilungen: Nr. 45 Ausschreibung von Landesvertragslehrer/innenstellen an APS... Seite 29 Nr. 46 Ausschreibung von Landesvertragslehrer/innenstellen an BPS Seite 36 Nr. 47 FI Mag. Anton Götz, LSR f. Bgld., Verleihung des Berufstitels Hofrat... Seite 37
26 Verordnungen Nr. 39 Zahl: LSR/2-373/18-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 14. März 2012, mit welcher das Bezirksfinale Eisenstadt der Volksbank Mike Cup 2012 am 22. Mai 2012 in Donnerskirchen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Auf Grund des 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 28/2011, in Verbindung mit 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 9/2012, wird verordnet: Das Bezirksfinale Eisenstadt der Volksbank Mike Cup 2012 am 22. Mai 2012 in Donnerskirchen wird zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch Nr. 40 Zahl: LSR/2-382/12-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 20. März 2012 über die Festsetzung des Haupttermines und der beiden weiteren Termine 2011/12 der abschließenden Prüfungen an mittleren und höheren Schulen - Änderung Der Landesschulrat für Burgenland hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 20. März 2012 gem. 7. Abs. 3 BSchAG BGBl. Nr. 240/1962 in Verbindung mit 36 Abs. 1 SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, in der derzeit geltenden Fassung, die Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 14. Dezember 2011, VOBl. Nr. 27, über die Festsetzung des Haupttermines und der beiden weiteren Termine 2011/12 der abschließenden Prüfungen an mittleren und höheren Schulen wie folgt geändert: Im Abschnitt A. Haupttermin II. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen - Unterabschnitt b) Mittlere und höhere kaufmännische Lehranstalten hat der Termin für die mündlichen Prüfungen an der Bundeshandelsakademie Mattersburg folgendermaßen zu lauten: BHAK Mattersburg 04. 06. 11. 06. 2012
Im Abschnitt A. Haupttermin II. Berufsbildende mittlere und höhere Schulen - Unterabschnitt d) Lehranstalten für Kindergartenpädagogik hat der Termin für die mündlichen Prüfungen an der BAKIP Oberwart folgendermaßen zu lauten: BAKIP Oberwart 11. 06. 23. 06. 2012 27 Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Dr. Resch eh. Nr. 41 Zahl: LSR/2-373/23-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher der AKTIONSTAG SCHÖPFUNG am 19. April 2012 in Eisenstadt zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Auf Grund des 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 28/2011, in Verbindung mit 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 9/2012, wird verordnet: Der AKTIONSTAG SCHÖPFUNG am 19. April 2012 in Eisenstadt wird zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch Nr. 42 Zahl: LSR/2-373/19-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 für Mädchen der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Auf Grund des 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 28/2011, in Verbindung mit 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 9/2012, wird verordnet: Das Bundesfinale 2012 für Mädchen der Schülerliga Schach vom 3. bis 6. Juni 2012 in Wien wird zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch
28 Nr. 43 Zahl: LSR/2-373/20-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Auf Grund des 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 28/2011, in Verbindung mit 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 9/2012, wird verordnet: Das Bundesfinale 2012 der Schülerliga Schach vom 18. bis 22. Juni 2012 in Cap Wörth wird zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch Nr. 44 Zahl: LSR/2-373/22-2012 Verordnung des Landesschulrates für Burgenland vom 23. März 2012, mit welcher das Bundesfinale 2012 für Volksschulen der Schülerliga Schach zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird Auf Grund des 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 28/2011, in Verbindung mit 13a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 9/2012, wird verordnet: Das Bundesfinale 2012 für Volksschulen der Schülerliga Schach vom 20. bis 23. Mai 2012 in Graz wird zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch
29 Amtliche Mitteilungen Nr. 45 Zahl: LSR/2-661/3-2012 Ausschreibung von Landesvertragslehrer/innenstellen an Allgemein bildendenen Pflichtschulen 1. Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland gelangen folgende Stellen für Landesvertragslehrer/innen für Volksschulen zur Besetzung: 1.1. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk NEUSIEDL AM SEE: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen 1.2. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk NEUSIEDL AM SEE: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen (mit Zusatzqualifikation für KROATISCH) 1.3. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk EISENSTADT-UMGEBUNG: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen
30 1.4. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk EISENSTADT-UMGEBUNG: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen (mit Zusatzqualifikation für KROATISCH) 1.5. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk MATTERSBURG: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen 1.6. Freie Planstelle für teilbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk MATTERSBURG: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen (mit Zusatzqualifikation für UNGARISCH) 1.7. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERPULLENDORF: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen 1.8. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERPULLENDORF: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen (mit Zusatzqualifikation für KROATISCH)
31 1.9. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERWART: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen (mit Zusatzqualifikation für Integration) 1.10. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk GÜSSING: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen 1.11. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk JENNERSDORF: e) Befähigung für das Lehramt an Volksschulen 2. Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland gelangen folgende Stellen für Landesvertragslehrer/innen für Hauptschulen zur Besetzung: 2.1. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk NEUSIEDL AM SEE: Englisch Deutsch Mathematik Musikerziehung Bewegung und Sport für Knaben Physik/Chemie e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen
2.2. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk EISENSTADT-UMGEBUNG: Englisch Deutsch Mathematik Musikerziehung Bewegung und Sport für Knaben e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen 2.3. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk MATTERSBURG: Englisch Deutsch Mathematik e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen 2.4. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk OBERPULLENDORF: Englisch Deutsch Mathematik Bewegung und Sport für Knaben Physik/Chemie Kroatisch e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen 32
33 2.5. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk OBERWART: Englisch Deutsch Mathematik Bewegung und Sport für Knaben e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen 2.6. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk GÜSSING: Mathematik Musikerziehung Informatik Physik/Chemie Ernährung und Haushalt e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen 2.7. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen für folgenden Unterrichtsgegenstand/folgende Unterrichtsgegenstände im Schulbezirk JENNERSDORF: Englisch Deutsch Mathematik e) Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen
34 3. Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland gelangen folgende Stellen für Landesvertragslehrer/innen für Sonderschulen zur Besetzung: 3.1. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk NEUSIEDL AM SEE: e) Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen 3.2. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk EISENSTADT-UMGEBUNG: e) Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen 3.3. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk EISENSTADT-UMGEBUNG: e) Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (Allgemeine Sonderschule und Sonderschule für schwererziehbare Schüler/innen) 3.4. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERPULLENDORF: e) Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen 3.5. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERWART: e) Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen
35 4. Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland gelangen folgende Stellen für Landesvertragslehrer/innen für Werkerziehung zur Besetzung: 4.1. Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk GÜSSING: d) einschlägige Befähigung für Werkerziehung 5. Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland gelangen folgende Stellen für Landesvertragslehrer/innen für röm. kath. Religion zur Besetzung: 5.1 Freie Planstellen für vollbeschäftigte Landesvertragslehrer/innen im Schulbezirk OBERWART: e) Befähigung für das Lehramt für röm. kath. Religion an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen Die Stellenbewerbungen haben ausschließlich mittels Bewerbungsbogen zu erfolgen und sind wie folgt zu belegen (in Kopie): Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lebenslauf, Reifeprüfungszeugnis, Lehramtszeugnis, allenfalls Wehrdienst- bzw. Zivildienstbescheinigung, Verwendungszeugnisse, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder. Männliche Bewerber sollten den Präsenzdienst bereits absolviert haben. Für die Bewerbung sind die beim Landesschulrat für Burgenland aufliegenden Bewerbungsbögen zu verwenden. Diese können auch im Internet (www.lsr-bgld.gv.at) herunter geladen werden. Die Bewerbungen sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung bzw. im Bewerbungsbogen geforderten Unterlagen bis zum 30. April 2012 im Landesschulrat für Burgenland, Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt, einzubringen. Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch
36 Nr. 46 Zahl: LSR/2-662/2-2012 Ausschreibung von Vertragslehrer/innenstellen an berufsbildenden Pflichtschulen 1. An der Landesberufsschule Pinkafeld gelangen folgende Stellen für vertragliche Berufsschullehrer/innen zur Besetzung: 1.1 Stellen für Vertragslehrer/innen der Fachgruppe I (betriebswirtschaftliche und allgemein bildende Fächer) für das Schuljahr 2012/2013 unter Mitverwendung als Erzieher/innen im Internat Aufnahmevoraussetzungen: - Reifeprüfung einer kaufmännischen Schule und 3-jährige facheinschlägige Berufspraxiszeiten - zusätzliche gute Kenntnisse in den Bereichen Informatik und Englisch Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, deren Praxiszeiten nicht länger als 3 Jahre zurückliegen bzw. bereits eine einschlägige Lehramtsprüfung besitzen. - Bereitschaft zur Ablegung von Erweiterungsprüfungen in Englisch und Deutsch und Kommunikation, da die betreffende Person auch in diesen Unterrichtsgegenständen eingesetzt wird - Bereitschaft zur Leistung von Erzieherdiensten im Internat 1.2 Stellen für Vertragslehrer/innen der Fachgruppe II Metalltechnik (Schlosserberufe) für das Schuljahr 2012/2013 Aufnahmevoraussetzungen: - Reifeprüfung einer einschlägigen HTL und 3-jährige facheinschlägige Berufspraxiszeit - Entsprechende Fachkenntnisse in: CAD CNC-Technik (Drehen und Fräsen), Automatisierungstechnik (SPS-Pneumatiksteuerungen, Hydraulik), wobei die Praxis im Bereich CNC, CAD und SPS nicht länger als 3 Jahre zurückliegen soll - Englischkenntnisse und Bereitschaft, die Erweiterungsprüfung in Englisch abzulegen - die Bereitschaft, Erzieherdienst im Internat zu leisten 2. An der Berufsschule Mattersburg gelangen folgende Stellen für vertragliche Berufsschullehrer/innen zur Besetzung: 2.1 Stellen für Vertragslehrer/innen der Fachgruppe II Metalltechnik (Mechatronik) für das Schuljahr 2012/2013 Aufnahmevoraussetzungen: - Reifeprüfung einer einschlägigen HTL - Vorweis einer dreijährigen einschlägigen Berufspraxis nach der erfolgreich abgelegten Reifeprüfung - Englischkenntnisse und die Bereitschaft, die Erweiterungsprüfung in Englisch abzulegen - die Bereitschaft, Erzieherdienst im Internat zu leisten - Einsatzgebiet umfasst neben dem theoretischen Unterricht auch den praxisbezogenen Unterricht (Werkstatt)
37 2.2 Stellen für Vertragslehrer/innen der Fachgruppe III Karosseriebautechnik und Spengler für das Schuljahr 2012/2013 Aufnahmevoraussetzungen: - Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung - Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung wäre wünschenswert - die Bereitschaft, Erzieherdienst im Internat zu leisten Bewerbungsgesuche müssen bis zum 30. April 2012 beim Landesschulrat für Burgenland, Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt, eingelangt sein und sind wie folgt zu belegen: - Geburtsurkunde - Staatsbürgerschaftsnachweis - handgeschriebener Lebenslauf - Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen - ev. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder - Nachweis über die Leistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes Bewerbungsgesuche können formlos oder mittels dem aus dem Internet abrufbaren Formular (www.lsr-bgld.gv.at) erfolgen. Unvollständig bzw. verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Burgenland: Mag. Dr. Resch Nr. 47 Zahl: LSR/1-1671.200550/115-2012 FI Mag. Anton Götz, LSR f. Bgld. Verleihung des Berufstitels Hofrat Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 3. Feber 2012 Herrn Fachinspektor Mag. Anton Götz, Landesschulrat für Burgenland den Berufstitel Hofrat verliehen. Die Dekretverleihung erfolgte am 8. März 2012 durch den Präsidenten des Landesschulrates Landeshauptmann Hans Niessl. Für den Amtsführenden Präsidenten: i.a. Horvath
38 Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt Verordnungsblatt des Landesschulrates für Burgenland Erscheinungsort Eisenstadt Verlagspostamt 7000 Eisenstadt