1. Angaben zur Person. 2. Betreuerin/Betreuer Akad.Grad(e) Familienname, Vorname, akad.grad(e)



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Transkript:

Dissertationsvereinbarung (DISS2) Vereinbarung zwischen Dissertantin/Dissertant und Betreuerin/Betreuer laut 19 des studienrechtlichen Teils der Satzung der Alpen-Adria Universität Klagenfurt Für Studierende des Doktoratsstudiums ab der Curriculumversion 12W. Erstmeldung Änderungsmeldung 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen) 1. Angaben zur Person Matrikelnummer: Akademische(r) Grad(e): Familienname: Vorname(n): E-Mail: Telefon: 2. Betreuerin/Betreuer Akad.Grad(e) Familienname, Vorname, akad.grad(e) Universität: 3. Dissertationsvorhaben Doktoratsstudienkennzahlen lt. Studienblatt: L Dissertationsgebiet, dem die Dissertation zugeordnet wird: Sprache, in der die Dissertation verfasst wird: Akademischer Grad, der verliehen wird: Thema (Arbeitstitel) der Dissertation: 1 Betrifft Änderungen der Betreuerin/des Betreuers oder sonstiger Inhalte der Vereinbarung Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studienrektorat (Version 01/2015) Seite 1 von 5

Betreuer/in und Dissertant/in vereinbaren im Rahmen der Umsetzung des oben genannten Dissertationsvorhabens folgendes: 1. Für die Umsetzung des Dissertationsvorhabens gilt der auf dem Exposé basierende und von Dissertant/in und Betreuer/in vereinbarte Zeit- und Arbeitsplan. 2. Der/Die Dissertant/in wird in Absprache mit dem/der Betreuer/in Leistungsnachweise im Umfang von insgesamt ECTS-Anrechnungspunkten erbringen. Diese ergeben sich aus der Summe der Prüfungen gemäß Pkt 2a und der Leistungen gemäß Pkt 2b. 2 2a Der/die Dissertant/in wird in Absprache mit dem/der Betreuer/in folgende Lehrveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen, etc.) besuchen und entsprechende Leistungsnachweise im Umfang von ECTS erbringen. Bezeichnung der Lehrveranstaltung/des Faches Typ ECTS 2 Gemäß Curriculum 3, Abs. 2a sind folgende Leistungen zu erbringen: - Doktorat der Philosophie und Doktorat der technischen Wissenschaften 16 bis 32 ECTS, - Doktorat der Naturwissenschaften 16 bis 40 ECTS, - Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 24 bis 80 ECTS. Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studienrektorat (Version 01/2015) Seite 2 von 5

2b Folgende Leistungen wie Präsentationen bei internationalen Konferenzen und Workshops, eigene Lehre und Publikationstätigkeiten sowie Leistungen die an anderen Universitäten erbracht wurden, sind geplant oder werden berücksichtigt und durch folgende Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS Anrechnungspunkte) nachgewiesen. Leistung (z.b. Teilnahme an Konferenz, Verfassen eines Artikels) Nachweis (z.b. Teilnahmebestätigung) ECTS 3. Periodische Berichte über den Studienfortgang werden der Betreuerin / dem Betreuer vorgelegt. 4. Der Fortgang der Arbeit wird besprochen (Frequenz der Feedbackgespräche z.b. monatlich, vierteljährlich, etc.). 5. Der/die Dissertant/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Regeln des Code of Conduct. http://www.uni-klu.ac.at/rechtabt/downloads/mbl3b1_08_09.pdf 6. Laut studienrechtlichem Teil der Satzung 19 Abs. 5 bedürfen sowohl eine einseitige Auflösung als auch wesentliche Änderungen der Dissertationsvereinbarung der Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ. 7. Diese Vereinbarung wird für die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Folgende Beilagen sind Bestandteil der Dissertationsvereinbarung Exposé Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens Zeitplan Unterschrift Dissertantin/Dissertant Unterschrift Betreuerin/Betreuer Einzureichen im Studienrektorat Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studienrektorat (Version 01/2015) Seite 3 von 5

4. Prüfung der Studienrektorin gesehen und weitergeleitet an den Doktoratsbeirat am: 5. Stellungnahme des Doktoratsbeirates 5a Befürwortung der Inhalte der Dissertationsvereinbarung: Ja Nein Begründung (bei Nichtbefürwortung): 5b BetreuerInnenwechsel (Auszufüllen nur für den Fall, dass die/der in der Dissertationsvereinbarung angegebene Betreuerin/Betreuer von der/dem im Formular DISS1 vorgeschlagenen Betreuer/in abweicht.) Begründung, warum dem Vorschlag der/des Studierenden betr. Person der Betreuerin/des Betreuers nicht gefolgt wurde: 5c Stellungnahme zur Qualifikation (Venia) der Betreuerin/des Betreuers: (gemäß Curriculum 6, Abs. 4, 1. Satz) Die Lehrbefugnis der betreuenden Person umfasst das Dissertationsgebiet. Ja Nein Begründung (bei Nichtbefürwortung): Unterschrift der/des Vorsitzenden des Doktoratsbeirates Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studienrektorat (Version 01/2015) Seite 4 von 5

Unterlagen sind zurück an das Studienrektorat zu schicken 6. Entscheidung der Studienrektorin Die Dissertationsvereinbarung wird genehmigt nicht genehmigt Begründung (bei Nichtgenehmigung): Unterschrift der Studienrektorin Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studienrektorat (Version 01/2015) Seite 5 von 5