RIS-ABFRAGEHANDBUCH LANDESGESETZBLATT AUTHENTISCH



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Transkript:

RIS-ABFRAGEHANDBUCH LANDESGESETZBLATT AUTHENTISCH 1 Überblick Im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde in das Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) der neue Artikel 101a eingefügt, der den Ländern die Option einräumt, dass die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes erfolgen kann. Seit 1. Jänner 2014 machen folgende österreichische Bundesländer deren Landesgesetzblatt im RIS rechtlich verbindlich kund: Kärnten Steiermark Tirol Wien Seit 1. Jänner 2015 machen folgende österreichische Bundesländer deren Landesgesetzblatt im RIS rechtlich verbindlich kund: Burgenland Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Vorarlberg In der Regel ist jedes Landesgesetzblatt im RIS in unterschiedlichen Dateiformaten verfügbar, wobei nur die elektronisch signierte PDF-Fassung (Icon ) rechtlich verbindlich ist. Die anderen Fassungen - HTML und Word (RTF) - sind nicht rechtsmaßgeblich. Alle Dokumente sind mit zusätzlichen Informationen (Metadaten) versehen, welche das Auffinden der gewünschten Dokumente erleichtern. Ferner besteht die Möglichkeit, jede RIS Seite als Link zu speichern. Februar 2016 Seite 1 von 16

In diesem Handbuch finden Sie Informationen zu folgenden Themen: 1 Überblick... 1 2 Aufbau der Dokumentation... 4 2.1 Dokumentarten... 4 2.2 Aufbau der Dokumente... 4 3 Abfragemaske... 5 3.1 Allgemeine Informationen... 5 3.2 Suchoperatoren... 5 3.3 Abfragefelder... 8 3.4 Verweise... 9 4 Trefferliste... 12 4.1 Allgemeine Informationen... 12 4.2 Hinweis auf die gefundenen Dokumente... 12 4.3 Mehrfachauswahl... 13 4.4 Anzeige eines Dokuments mittels Icon... 13 5 Textanzeige... 14 5.1 Allgemeine Informationen... 14 5.2 Beschreibung der einzelnen Elemente... 14 5.3 Markierung der Suchbegriffe im Text... 16 5.4 Anzeige eines Dokuments mittels Icon... 16 5.5 Ausdruck eines Dokuments... 16 Für Anfragen, die diese RIS Anwendung betreffen, wenden Sie sich bitte an: Landesgesetzblatt für das Land Burgenland: post.vd@bgld.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Kärnten: Abt1.Verfassung@ktn.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich: post.lad1@noel.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Oberösterreich: verfd.post@ooe.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Salzburg: landeslegistik@salzburg.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Steiermark: lgbl@steiermark.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Februar 2016 Seite 2 von 16

Landesgesetzblatt für das Land Tirol: verfassungsdienst@tirol.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Vorarlberg: gesetzgebung@vorarlberg.at (bei inhaltlichen Anfragen) Landesgesetzblatt für das Land Wien: legistik@md-r.wien.gv.at (bei inhaltlichen Anfragen) ris.it@bka.gv.at (bei technischen Anfragen) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Rechtsinformationssystem RIS um eine Dokumentation des österreichischen Rechts handelt. Daher können nur Auskünfte über die Kundmachung eines Landesgesetzblattes, nicht jedoch über den Inhalt erteilt werden. Februar 2016 Seite 3 von 16

2 Aufbau der Dokumentation 2.1 Dokumentarten Im Rahmen der Kundmachung der rechtlich verbindlichen Landesgesetzblätter stehen vier Dokumentarten bzw. Rechtsquellentypen zur Verfügung. Landesgesetze (LG), Landesverfassungsgesetze (LVG) Kundmachungen (K) Verordnungen (V) Sonstiges (S) 2.2 Aufbau der Dokumente Der Inhalt jedes Dokuments wird in einzelne Elemente aufgeteilt. So wird beispielsweise der Kurztitel eines Landesgesetzblattes in einem eigenen Element gespeichert. Februar 2016 Seite 4 von 16

3 Abfragemaske 3.1 Allgemeine Informationen Es stehen Ihnen bei der Suche innerhalb der Kundmachung der rechtlich verbindlichen Landesgesetzblätter mehrere Eingabefelder zur Verfügung. Sie können alle Suchoperatoren (siehe Punkt 3.2) in folgenden Eingabefeldern verwenden: Suchworte Titel, Abkürzung Landesgesetzblatt Nr Einträge in verschiedenen Eingabefeldern werden mit und verknüpft. 3.2 Suchoperatoren Zur Unterstützung Ihrer Dokumentensuche stehen Ihnen folgende Suchoperatoren zur Verfügung: Leerzeichen Wird kein Operator eingetragen, verwendet das System den Standard-Operator und". Dies bedeutet, dass sämtliche Suchbegriffe, die durch ein Leerzeichen getrennt sind, im Dokument vorhanden sein müssen. Tabelle 1: Mehrere Suchbegriffe mit Leerzeichen getrennt Eingabe und Ergebnis Eingabe energie miete Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente angezeigt, in denen die Begriffe Energie und Miete enthalten sind. und Wird der Operator und eingetragen, müssen sämtliche Suchbegriffe im Dokument vorhanden sein. Statt und kann auch ein Leerzeichen zwischen den Suchbegriffen eingetragen werden. Februar 2016 Seite 5 von 16

Tabelle 2: Mehrere Suchbegriffe mit Operator und Eingabe und Ergebnis Eingabe energie und miete Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente angezeigt, in denen die Begriffe Energie und Miete enthalten sind. oder Wird der Operator oder verwendet, werden jene Dokumente gefunden, die einen der beiden Suchbegriffe enthalten. Tabelle 3: Mehrere Suchbegriffe mit Operator oder Eingabe und Ergebnis Eingabe energie oder miete Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente angezeigt, in denen der Begriff Energie oder der Begriff Miete vorkommt. nicht Bei der Verwendung von nicht als Suchoperator werden jene Dokumente gefunden, die den ersten Suchbegriff, der vor dem Operator nicht" eingetragen wurde, enthalten, aber nicht den zweiten Suchbegriff, der nach dem Operator eingetragen wurde. Tabelle 4: Mehrere Suchbegriffe mit Operator nicht Eingabe und Ergebnis Eingabe energie nicht miete Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente angezeigt, in denen der Begriff Energie vorkommt, nicht aber jene Dokumente, in denen das Wort Energie und gleichzeitig auch das Wort Miete" enthalten ist. () Werden in einer Abfrage verschiedene Operatoren verknüpft, ist es notwendig, Klammern zu verwenden. Februar 2016 Seite 6 von 16

Tabelle 5: Verschiedene Operatoren, Abfrage mit Klammern Eingabe und Ergebnis Eingabe (energie miete) oder (dämmung haus) Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente gefunden, die die Begriffe Energie und Miete oder die Begriffe Dämmung und Haus enthalten. * Es werden Wörter gefunden, die statt * ein oder mehrere Zeichen enthalten. Die Maskierung kann nur am Ende eines Wortes erfolgen. Tabelle 6: Begriff mit Wildcard * Eingabe und Ergebnis Eingabe Energie* Ergebnis der Suche Energie, Energieträger, Energiekennzahl, usw. Phrasensuche Wenn Sie nach einer Phrase suchen möchten, dann geben Sie sie bitte mit einfachem Anführungszeichen bzw. Hochkomma ein. Tabelle 7: Phrasensuche Eingabe und Ergebnis Eingabe 'luftdichte Gebäudehülle' Ergebnis der Suche Es werden jene Dokumente gefunden, in denen die gesuchte Phrase luftdichte Gebäudehülle enthalten ist. Hinweis Einige Suchoperatoren, die in der früheren Version des RIS zur Verfügung standen, wie beispielsweise nahe oder neben sowie eine Linksmaskierung mit Stern sind nicht anwendbar. Februar 2016 Seite 7 von 16

3.3 Abfragefelder Vor jedem Eingabefeld befindet sich das Icon eine Anleitung zu diesem Eingabefeld angezeigt.. Durch Auswahl dieses Icons wird Suchworte Dieses Abfragefeld dient für Abfragen in allen Elementen (= Metadaten, also z.b. Gesetzgebungsperiode, Regierungsvorlage) des Dokuments, somit auch in jenen, für die nicht ein eigenes Abfragefeld in der Abfragemaske definiert ist. Da alle Zeichenfolgen, die in dieses Abfragefeld eingetragen werden, in allen Elementen des Landesgesetzblattes gesucht werden, ist mit Hilfe dieses Feldes eine Suche über das gesamte Dokument (inkl. Anlagen zum Landesgesetzblatt) möglich. In diesem Zusammenhang ist hinzuweisen, dass nicht alle Länder sämtliche Metadaten (insbesondere zu den Materialien) bereit stellen. Titel, Abkürzung Dieses Abfragefeld dient zur Suche nach dem Kurztitel, dem Titel oder der Abkürzung eines Landesgesetzblattes bzw. einer Rechtsnorm. Dieses Abfragefeld beinhaltet eine Vorschlagsfunktion. Nach der Eingabe von mindestens drei Zeichen werden mögliche Begriffe eingeblendet, die durch einen Mausklick ausgewählt werden können. Beispiele für Eingaben: Kärntner Bauordnung StKBFG-Novelle Landesgesetzblatt Nr. Dieses Eingabefeld dient zur Suche nach der Landesgesetzblattnummer. Beispiele für Eingaben: LGBl. Nr. 5/2014 5/2014 Bundesland Dieses Eingabefeld dient zur Suche nach dem Bundesland. Februar 2016 Seite 8 von 16

Kundmachungsdatum (von, bis) Das Feld Datum von ist mit dem Wert 01.01.2014 oder mit dem Wert 01.01.2015 (unterschiedlicher Beginn der rechtlich verbindlichen Kundmachung des Landesgesetzblattes der österreichischen Bundesländer) und das Feld Datum bis mit dem Tagesdatum initialisiert. Beide Angaben beziehen sich auf das Kundmachungsdatum eines Landesgesetzblattes. Diese Werte können verändert oder gelöscht werden. Damit ist es möglich, den Suchzeitraum zu verkleinern oder zu erweitern, woraus sich entsprechende Auswirkungen auf die Anzahl der gefundenen Dokumente ergeben. Die Schreibweise des Datums ist bei der Eingabe normiert (TT.MM.JJJJ). Als Unterstützung bei der Eingabe des Datums steht Ihnen eine Kalenderfunktion zur Verfügung (uu abhängig von der verwendeten Browsersoftware). Kundgemacht seit Hier können Sie nach jenen Landesgesetzblättern suchen, die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes kundgemacht wurden. Sie haben folgende Auswahl: eine Woche zwei Wochen ein Monat drei Monate sechs Monate ein Jahr Typ In diesem Feld kann nach dem Rechtsquellentyp eines Landesgesetzblattes gesucht werden, wobei auch Kombinationen zulässig sind. Landesgesetze (LG), Landesverfassungsgesetze (LVG) Kundmachungen (K) Verordnungen (V) Sonstiges (S) 3.4 Verweise Auf der Abfragemaske finden Sie rechts unter Informationen folgende Verweise: Februar 2016 Seite 9 von 16

Index Landesrecht Burgenland Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Burgenland. Index Landesrecht Kärnten Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Kärnten. Index Landesrecht Niederösterreich Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Niederösterreich. Index Landesrecht Oberösterreich Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Oberösterreich. Index Landesrecht Salzburg Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Salzburg. Index Landesrecht Steiermark Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Steiermark. Index Landesrecht Tirol Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Tirol. Index Landesrecht Vorarlberg Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Vorarlberg. Index Landesrecht Wien Diese Liste beinhaltet die numerische Klassifikation vom Landesrecht Wien. Februar 2016 Seite 10 von 16

Inhaltsverzeichnis zum LGBl In den Inhaltsverzeichnissen werden alle Rechtsvorschriften, die in den Landesgesetzblättern kundgemacht worden sind, nach Jahrgängen (ab 2015) angeführt. Diese Verzeichnisse wird idr einmal jährlich aktualisiert. Handbuch Hier finden Sie das Abfragehandbuch. Info, Kontakt Hier finden Sie eine kurze Information zu dieser RIS Anwendung und die Kontaktdaten bei inhaltlichen oder technischen Fragen. Februar 2016 Seite 11 von 16

4 Trefferliste 4.1 Allgemeine Informationen In der Trefferliste, die in Spalten gegliedert ist, werden die auf Grund der Abfrage gefundenen Dokumente mit einer kurzen Information dargestellt. Standardmäßig wird die gesamte Trefferliste nach dem Kundmachungsdatum absteigend sortiert, so dass das aktuellste Dokument an der ersten Stelle aufscheint. Sie können durch einen Klick auf eine Spaltenüberschrift, also LGBl Nr. oder Kundmachungsdatum oder Bundesland die Sortierung ändern, wobei zu beachten ist, dass JavaScript im Browser aktiviert sein muss. 4.2 Hinweis auf die gefundenen Dokumente 1. Spalte LGBl Nr. Hier ist die Nummer des Landesgesetzblattes ersichtlich. Die LGBl-Nummer ist als Link ausgeführt, der zur Darstellung der Zusatzinformationen bzw. Metadaten des Landesgesetzblattes (z.b. Kurztitel, Datum der Kundmachung) gemeinsam mit dem Link auf die HTML, Word (RTF) und die rechtlich verbindliche (signierte) PDF-Version des Dokumentes führt. 2. Spalte Kundmachungsdatum Hier ist das Kundmachungsdatum des Landesgesetzblattes in der Schreibweise TT.MM.JJJJ ersichtlich. 3. Spalte Bundesland Hier finden Sie eine Angabe zum Bundesland. 4. Spalte Kurzinformation Hier ist der Kurztitel des Landesgesetzblattes ersichtlich. Eine Sortierung der Trefferliste nach der Kurzinformation ist nicht möglich. Februar 2016 Seite 12 von 16

4.3 Mehrfachauswahl Links neben der Spalte LGBl Nr. befindet sich bei jedem Dokument ein Kästchen, das Sie markieren können, sofern Sie mehrere Dokumente für die Textanzeige auswählen möchten. Mit Markierte Dokumente anzeigen werden Ihnen die ausgewählten Dokumente angezeigt. Wenn Sie das Kästchen rechts der Spaltenüberschrift Nr. auswählen, werden alle Dokumente, die auf dieser Bildschirmseite der Trefferliste aufscheinen, automatisch markiert. Beachten Sie bitte, dass für diese Funktionalität JavaScript im Browser aktiviert sein muss. 4.4 Anzeige eines Dokuments mittels Icon Sie haben die Möglichkeit, ein Dokument mittels Symbol (Icon), das sich jeweils am Ende der Zeile befindet, in drei Dateiformaten aufzurufen. HTML (Icon ) rechtlich unverbindliche Version RTF (Icon ) rechtlich unverbindliche Version Elektronisch signierte, rechtlich verbindliche PDF-Version (Icon ) Beachten Sie bitte, dass in der Trefferliste nur das Hauptdokument eines Landesgesetzblattes aufrufbar ist. Allfällige Anlagen sind nur auf der Metadatenseite (= Textanzeige) ersichtlich. Februar 2016 Seite 13 von 16

5 Textanzeige 5.1 Allgemeine Informationen Bei dieser Ansicht werden die Zusatzinformationen (= Metadaten) des Dokuments dargestellt. Der Inhalt des Landesgesetzblattes inklusive möglicher Anlagen ist nur via Icon ersichtlich. Die Hinweise auf die Materialien des Landtages (z.b. Datum des Landtagsbeschlusses, Nummer der Regierungsvorlage) sind gegebenenfalls mit dem Web-Angebot des jeweiligen Landes verlinkt. Ferner sind die Angaben zur CELEX-Nummer mit der Anwendung EUR-Lex, der EU-Rechtsdatenbank, verlinkt. Somit gelangt man beispielsweise zur Richtlinie, die durch eine nationale Rechtsnorm umgesetzt wurde. 5.2 Beschreibung der einzelnen Elemente Landesgesetzblatt Nr. Angabe zur Landesgesetzblattnummer. Datum der Kundmachung Angabe zum Kundmachungsdatum des Landesgesetzblattes. Bundesland Angabe zum Bundesland. Typ Angabe zum Rechtsquellentyp (z.b. Landesgesetz, Verordnung). Kurztitel Angabe zum Kurztitel des Landesgesetzblattes. Februar 2016 Seite 14 von 16

Titel Angabe zum Titel des Landesgesetzblattes. Gesetzgebungsperiode Angabe zur Nummer der Gesetzgebungsperiode. Datum des Landtagsbeschlusses Bei Landesgesetzen und Landesverfassungsgesetzen ist das Datum des Landtagsbeschlusses ersichtlich Nummer der Landtagssitzung Bei Landesgesetzen und Landesverfassungsgesetzen ist die Nummer der Landtagssitzung, in der die Rechtsnorm verabschiedet wurde, ersichtlich. Regierungsvorlage Nummer der Regierungsvorlage. Initiativantrag Nummer des Initiativantrags. Ausschussvorlage Landtag Nummer der Ausschussvorlage. Abänderungsantrag Nummer des Abänderungsantrags. Ausschussbericht Landtag Nummer des Ausschussberichts. Gesamte Materialien Landtag Sollte ein Bundesland die vorhandenen Materialien unter einer Nummer abgelegt haben, ist hier diese Angabe ersichtlich. Februar 2016 Seite 15 von 16

CELEX Nummer Hinweis auf die CELEX Nummer (eindeutige Nummer eines europäischen Rechtsaktes) bei einer innerstaatlichen Umsetzung von Gemeinschaftsrecht. Dokumentnummer Der Inhalt dieses Elements dient zur eindeutigen Identifikation eines Dokuments. 5.3 Markierung der Suchbegriffe im Text Wenn Sie auf der Abfragemaske in den Eingabefeldern Suchworte Titel, Abkürzung Suchbegriffe eintragen, werden sie in den Metadaten zum Landesgesetzblatt mit blauer Farbe hinterlegt. Somit sind diese Begriffe im Text leicht erkennbar. Sollten Sie ein Dokument via Icon aufrufen, werden die gefundenen Suchbegriffe allerdings nicht markiert. Mit der Auswahl Zum ersten Suchbegriff gelangen Sie zum ersten Vorkommen des Suchbegriffs in den Metadaten. Sofern ein Suchbegriff in den Metadaten mehrfach vorhanden ist, finden Sie vor dem Begriff das Zeichen (<) und nach dem Begriff das Zeichen (>). Durch Auswahl einer dieser Pfeile gelangen Sie zur vorherigen (<) bzw. zur nächsten (>) Fundstelle des gesuchten Wortes. 5.4 Anzeige eines Dokuments mittels Icon Um sich ein Landesgesetzblatt (Hauptdokument oder Anlage) ansehen zu können, erfolgt die Auswahl mittels Symbol (Icon), das sich jeweils rechts befindet. Die meisten Dokumente sind in drei Dateiformaten verfügbar. HTML (Icon ) rechtlich unverbindliche Version RTF (Icon ) rechtlich unverbindliche Version Elektronisch signierte, rechtlich verbindliche PDF-Version (Icon ) 5.5 Ausdruck eines Dokuments Für die Darstellung des Dokuments (Metadatenseite) auf Papier ist eine Druckansicht verfügbar. Wird diese Funktion nicht verwendet, könnten am Ausdruck einige Zeichen am rechten Rand fehlen. Februar 2016 Seite 16 von 16