Ausschreibung 21. bis 24. Juli 2016



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Transkript:

Ausschreibung 21. bis 24. Juli 2016 Die Motorrad-Wander-Touren führen auf ausgewählten und für klassische Motorräder geeigneten Straßen durch einzigartige Regionen. Infos rund um die Rheinlandfahrt unter: www.rheinlandfahrt.de

25. - 29. September 2016 Venetien Italien GARDASEE KLASSIK OLDTIMERWANDERN RUND UM DEN GARDASEE Informationen rund um die Gardasee Klassik 2016 unter www.gardasee-klassik.de

1. Veranstalter und Veranstaltung Der ADAC Nordrhein, Sport und Ortsclubbetreuung, Luxemburger Straße 169, 50963 Köln schreibt vom 21. bis 24. Juli 2016 die Rheinlandfahrt aus. Start- und Zielort dieser Oldtimer-Wander-Veranstaltung mit historischen Motorrädern ist Trier, die älteste Stadt Deutschlands. Die Veranstaltung wurde vom ADAC Nordrhein unter der Reg.-Nr.: OLD 03/07/2016 T am 12.01.2016 registriert/genehmigt. Die Regionen Mosel, Hunsrück, Nahe, Saargau und Sauer bieten mit ihren attraktiven Strecken eine traumhafte Kulisse für die Motorrad-Klassiker des letzten Jahrhunderts. Neben den Technik-Enthusiasten kommen auch die Natur- und Kulturliebhaber bei dieser Veranstaltung voll auf ihre Kosten. Im Juli ist es in diesen Regionen in der Regel angenehm warm und somit laden sie hervorragend zum Oldtimer-Wandern ein. Der Begriff Kraftfahrzeug-Wandern entstand in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die Presse schwärmte damals: Das Wandern mit dem Kraftfahrzeug ist Verbindung von Motorfahren und Kultur, von Natur und Technik, ist ein Erlebnis der Natur durch die Technik, eine Zeitlosigkeit und ein glückliches sich leiten lassen von der Landschaft, von der Sonne, von der Natur. In Anlehnung an diese Umschreibung hat der ADAC den Begriff Oldtimer-Wandern kreiert und möchte diese Tradition wieder aufleben bzw. weiterleben lassen. 2. Organisation Organisationskomitee Walter Hornung, ADAC Nordrhein Bernd Weber Mirco Hansen, ADAC Nordrhein Organisationsleitung Katrin Howad, ADAC Nordrhein Silvia Berthold, ADAC Nordrhein Fahrtleitung Mirco Hansen, ADAC Nordrhein Jürgen Cüpper, Stellvertr., ADAC Nordrhein Organisations-Team ADAC Nordrhein, Sport und Ortsclubbetreuung, sowie weitere ehrenamtliche Helfer Technische Abnahme ADAC Nordrhein Pannenhilfe Sigurd Nießen, ADAC Nordrhein Oldtimer-Service Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016 3

3. Teilnahmebedingungen / Fahrzeugeinteilung Herzlich eingeladen, ihre Nennung abzugeben, sind alle Oldtimer-Freunde mit historischen und klassischen Solo- und Seitenwagenmotorrädern sowie Motorrollern bis Baujahr 1986. Für besondere Fahrzeuge neueren Baujahres besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Die Oldtimer sollen sich überwiegend im originalgetreuen Zustand befinden. Das Teilnehmerfeld ist auf max. 80 Fahrzeuge begrenzt. Die Auswahl erfolgt durch den Veranstalter und ist unabhängig vom zeitlichen Eingang der Nennung. Alle bis zum Nennschluss eingegangenen Anmeldungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Anschließend werden die Fahrzeuge je nach Bauart und Baujahr in entsprechende Klassen eingeteilt. Gibt es in einer dieser Klassen zu viele Nennungen, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmer per Losentscheid zu ermitteln. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar. Das Fahrzeug muss eine für den Straßenverkehr ordnungsgemäße Zulassung besitzen. Die in Deutschland zugelassenen roten 07er -Kennzeichen haben ebenso Gültigkeit in Luxemburg. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug muss den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen des jeweiligen Landes entsprechen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Teilnehmer, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist. Die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins für das genannte Fahrzeug sein. Die Veranstaltung wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, zu denen sich die Teilnehmer durch Abgabe der Nennung und durch ihre Unterschrift verpflichten, durchgeführt: der jeweils geltenden Straßenverkehrs-Ordnung der jeweils geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der vorliegenden Ausschreibung und eventueller Ergänzungen hierzu den Auflagen der Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden 4. Klasseneinteilung Die Einteilung der Klassen nach Baujahren erfolgt in Anlehnung an die FIVA-Klassifizierungen. Der Veranstalter behält sich eine Zusammenlegung von Klassen bei geringer Teilnehmerzahl vor. Klasse Baujahr A/B bis 1918 C 1919 bis 1930 D 1931 bis 1945 E 1946 bis 1960 F 1961 bis 1970 G 1971 bis 1986 H Sonderklasse (nur auf Einladung) 4 Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016

5. Oldtimer-Wander-Touren Die Oldtimer-Wander-Touren führen auf ausgewählten, für historische und klassische Motorräder geeigneten Straßen durch die einzigartigen Regionen der Mosel, Nahe, Sauer, dem Saargau und Hunsrück. Mosel, Nahe und Saargau sind durch ihre Weinbaugebiete bekannt. Der Hunsrück, welcher durch die Flüsse Rhein, Nahe, Saar und Mosel begrenzt wird, ist eine der waldreichsten und unberührtesten Landschaften Deutschlands. Die technische Betreuung bzw. Pannenhilfe während der Ausfahrten übernimmt der ADAC Nordrhein Oldtimer-Service. Die tägliche Basistour beträgt ca. 180 bis 200 km. Für Teilnehmer mit älteren Fahrzeugen besteht die Wahl eine kürzere Route zu fahren. Die Routen und Wanderpausen werden komplett ausgeschildert. Oldtimerwandern bedeutet stressfrei, entspannt, und ohne Orientierungsprobleme die Landschaft und die Sehenswürdigkeiten genießen. Der Start zur jeweiligen Tagesetappe erfolgt gemäß Zeitplan in Trier. Die Teilnehmer haben die Aufgabe, unter Einhaltung der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften, die ausgeschilderte Route innerhalb der in den Bordkarten vorgegebenen Zeitvorgaben zurückzulegen. Die Kontrollstellen der Wanderpausen sind nur innerhalb der in der Bordkarte angegebenen Zeitfenster geöffnet. Die Zeitfenster sind großzügig bemessen. Für die Wertung sind im Rahmen der Ausfahrten bei den Wander-Pausen (WP s) Fragen zu den Motorrädern, den Oldtimer-Wander-Touren und der Regionen zu beantworten oder Sonderaufgaben zu absolvieren. Die Teilnehmer sind alleine für das Vorweisen der Bordkarten an den verschiedenen Stationen und für die Richtigkeit aller Einträge verantwortlich. Die erreichbaren Punkte ergeben sich aus den Fahrtunterlagen. Proteste gegen das offizielle Ergebnis sind nicht zulässig. Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016 5

6. Leistungen Folgende Leistungen sind im Nenngeld enthalten: Organisation und Durchführung der Veranstaltung Rheinlandfahrt 2016 Streckenausarbeitung und Ausschilderung der Oldtimer-Wander-Touren ADAC TourSet mit individueller Anfahrtsbeschreibung nach Trier Parkhausgebühren für die Teilnehmerfahrzeuge (nicht für die Begleit- oder Transportfahrzeuge) inkl. Bewachung Eine Fahrermappe mit Fahrtunterlagen pro Fahrzeug Ein Startnummernschild pro Fahrzeug Rheinlandfahrt 2016-Poloshirt für Fahrer und Beifahrer Pannenhilfe und technische Betreuung durch den ADAC Nordrhein Oldtimer-Service während der gesamten Veranstaltung Magazin zur Rheinlandfahrt mit Programm und Präsentation aller Teilnehmerfahrzeuge* Donnerstag: Abendessen** im Hotel Park Plaza in Trier, mit Begrüßung der Teilnehmer und Vorstellung der Veranstaltung Samstag: festlicher Abend** mit Siegerehrung und Sektempfang im Hotel Park Plaza in Trier Pokale / Trophäen für die drei Erstplatzierten der Gesamtwertung jeder Klasse. Bei Klassen mit mehr als 10 Teilnehmern werden Pokale bis zum 5. Platz ausgegeben. Ein Gesamtsiegerpokal Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor Ein Erinnerungspräsent für Fahrer und Beifahrer Eine Teilnahmeurkunde für Fahrer und Beifahrer Veranstalterhaftpflichtversicherung * soweit verwendbares Bildmaterial der Teilnehmerfahrzeuge vorliegt ** Getränke sind nicht im Nenngeld enthalten und sind daher individuell von den Teilnehmern zu bezahlen 7. Nennungen / Nenngeld Nennschluss/Anmeldeschluss ist der 27. April 2016 Das Nenngeld beträgt pro Fahrzeug besetzt mit einer Person (Fahrer) 330,- Euro. Für jeden weiteren Beifahrer / Mitfahrer ist ein Nenngeld in Höhe von 160,- Euro zu entrichten. Die Kosten für die Übernachtungen sind nicht im Nenngeld enthalten, (siehe hierzu Punkt 8 Hotel). Nach vorläufiger Annahme der Nennung durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer eine schriftliche Benachrichtigung mit der Rechnung über das Nenngeld und das Hotelzimmer. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Erst damit erhält die Nennung Ihre Gültigkeit. Bei Nichtberücksichtigung einer Nennung erfolgt eine schriftliche Information. Bei Absage der Rheinlandfahrt durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer bereits bezahltes Nenngeld und die Kosten für das Hotelzimmer zurückerstattet. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtteilnahme durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes bzw. des Rechnungsbetrages. Stornierungskosten des gebuchten Hotels gehen zu Lasten des Teilnehmers. 6 Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016

ADAC Nordrhein e.v. Sport und Ortsclubbetreuung Frau Katrin Howad 50963 Köln ANMELDUNG/NENNUNG (Bitte bis 27. April 2016 vollständig ausgefüllt an oben stehende Adresse senden!) Fahrer Name, Vorname Straße / Haus-Nr. PLZ / Wohnort / Land Geburtsdatum / Geburtsort Telefon mit Vorwahl (tagsüber) Mobiltelefon E-Mail Ich bin / Wir sind Mitglied im ADAC Mitgliedsnummer S M L XL XXL Konfektionsgröße Falls abweichende Größen gewünscht werden, bitte angeben. Beifahrer /Mitfahrer Name, Vorname Straße / Haus-Nr. PLZ / Wohnort / Land Geburtsdatum / Geburtsort Telefon mit Vorwahl (tagsüber) Mobiltelefon E-Mail Mitgliedsnummer S M L XL XXL Konfektionsgröße ANMELDUNG/NENNUNG Rheinlandfahrt / Nennformular 2016 I

Ich/wir beabsichtigen wie folgt mit dem Oldtimer-Motorrad nach Trier anzureisen: direkt mit dem Oldtimer-Motorrad mit Transportfahrzeug Pkw mit Anhänger Gewünschte Unterbringung ANMELDUNG/NENNUNG Hiermit buche(n) ich (wir) folgendes Zimmer für drei Übernachtungen (21. 24.07.2016) 4****Superior Hotel Park Plaza (www.parkplaza-trier.de) Komfort Einzelzimmer 375,00 Komfort Doppelzimmer 450,00 Komplettpreis für 2 Personen Superior Doppelzimmer 480,00 Komplettpreis für 2 Personen (Bevorzugte Lage zum mediterranen Innenhof, Bademantel, Slipper und 1 Flasche Mineralwasser) Ich / wir beabsichtige(n) früher anzureisen und / oder später abzureisen. Daher benötige(n) ich (wir) das Hotel in Trier insgesamt im Zeitraum: vom bis Die Kosten pro weitere Übernachtung betragen 1/3 des oben aufgeführten Preises. Hinweis: Wohnmobile bzw. Wohnwagen können im Zentrum (Hotel) weder abgestellt noch zur Übernachtung genutzt werden. Bitte informieren Sie sich über www.trier-info.de. II Rheinlandfahrt / Nennformular 2016

DATENBLATT Ich/Wir möchte(n) mit folgendem Fahrzeug teilnehmen: Hersteller / Modell Hubraum PS Baujahr Kennzeichen Bitte legen Sie ein Farbfoto Ihres Fahrzeugs bzw. einen Ausdruck der per E-Mail versandten Bild-Datei sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins oder -briefs bei. Kurze Geschichte bzw. Lebenslauf ihres Oldtimers mit dem Sie an der Rheinlandfahrt teilnehmen möchten: ANMELDUNG/NENNUNG Rheinlandfahrt / Nennformular 2016 III

Haftungsverzichtserklärung des Teilnehmers Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Rheinlandfahrt 2016 teil. Er trägt die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Ich erkläre hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber ANMELDUNG/NENNUNG dem ADAC e. V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern, den ADAC Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern, den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtliche Mitarbeitern, dem Oldtimerweltverband FIVA, den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e. V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs zu sein. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenenfalls auf Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann Berechtigten frei. Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden kann. Er ist sich darüber bewusst, dass eine motorsportliche Veranstaltung aus der Natur der Sache heraus besondere Gefahren in sich birgt. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Soweit dem Eigentümer Schäden am Fahrzeug entstehen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, so bleiben diese gegen den Schädiger gerichteten Ansprüche von dem Haftungsverzicht unberührt. Ort, Datum Unterschrift Fahrer Unterschrift Mit-/Beifahrer bzw. Begleitperson Unterschrift des Fahrzeugeigentümers Unterschrift Mit-/Beifahrer bzw. Begleitperson Unterschrift Mit-/Beifahrer bzw. Begleitperson Der/die Unterzeichnende(n) erkennt/erkennen die Bedingungen der Ausschreibung zur Rheinlandfahrt 2016 an und verpflichtet/verpflichten sich, diese zu befolgen. Er (Sie) bestätigt/bestätigen, dass die auf dem vorliegenden Nennformular eingetragenen Angaben zutreffen und das gemeldete Fahrzeug in allen Teilen den Bestimmungen der StVZO bzw. den Zulassungsvorschriften des jeweiligen Landes entspricht. IV Rheinlandfahrt / Nennformular 2016

Nennungen sind unter Verwendung des in der Mitte dieser Ausschreibung eingehefteten Anmeldeformulars zu senden an: ADAC Nordrhein e.v. Sport und Ortsclubbetreuung Katrin Howad 50963 Köln Der genaue Typ des Motorrades (Hersteller, Modell, Hubraum, PS, Baujahr) sowie das amtliche Kennzeichen sind unbedingt anzugeben. Die Nennung muss vom Fahrer und Eigentümer (sowie vom evtl. mitfahrenden Beifahrer) unterschrieben sein und wird innerhalb von drei Wochen nach Nennschluss bestätigt bzw. zurückgeschickt. Der Nennung ist eine Kopie des Fahrzeugscheins oder -briefs und ein Farbfoto (vorzugsweise in digitaler Form) des Fahrzeugs in guter Qualität beizufügen. Selbstverständlich ist auch eine Übermittlung digitaler Bilddaten per E-Mail an (katrin.howad@nrh.adac.de) oder auf Datenträger möglich. Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. 8. Hotel / Unterbringung Teilnehmerfahrzeuge Die Teilnehmer sind im Zentrum von Trier in nachfolgend aufgeführtem Hotel untergebracht: 4****Superior Hotel Park Plaza www.parkplaza-trier.de Das Hotel Park Plaza hat uns absolute Sonderkonditionen eingeräumt, welche wir an die Teilnehmer weitergeben. Die Sonderkonditionen werden nur gewährt, wenn die Zimmerbuchungen über den ADAC Nordrhein erfolgen. Bitte geben Sie uns auf beigefügtem Nennformular Ihre Übernachtungswünsche an, bitte auch den genauen Zeitraum Ihres Aufenthaltes. Die Kosten für die Übernachtungen sind nicht im Nenngeld enthalten. 3 Übernachtungen für 2 Personen im Komfort Doppelzimmer: 450,00 Euro 3 Übernachtungen für 1 Person im Komfort Einzelzimmer: 375,00 Euro 3 Übernachtungen für 2 Personen im Superior Doppelzimmer: 480,00 Euro (Bevorzugte Lage zum mediterranen Innenhof, Bademantel, Slipper und eine Flasche Mineralwasser). Der Übernachtungspreis versteht sich inklusive reichhaltigem Frühstücksbuffet, Nutzung des Minigym und des Wellnessbereichs Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016 7

Relaxarium. Die Hotelzimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr, am Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Bei vorzeitiger Anreise kann das Gepäck im Kofferraum des Hotels abgestellt werden. Die Motorräder können in dem zum Hotel angrenzenden Parkhaus abgestellt werden. Ein Teilbereich ist exklusiv reserviert, die Parkgebühren sind im Nenngeld enthalten. Die Teilnehmerfahrzeuge werden in der Nacht bewacht. Alle weiteren wichtigen Informationen werden mit der Nennbestätigung mitgeteilt. 9. Abnahme Bei der Dokumenten- und technischen Abnahme in Trier muss der Fahrer und Beifahrer anwesend sein. Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Abgleichung der Nennungsdaten, Überprüfung der Verkehrssicherheit etc.). An dem Fahrzeug ist das vom Veranstalter gestellte Startnummernschild anzubringen. Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. den jeweiligen Bestimmungen ihres Landes entsprechen. Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen: Nennbestätigung Führerschein Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugscheinheft bei roten 07er -Kennzeichen (D) ggf. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Fahrer / Beifahrer aktuelle Informationen zum Ablauf sowie die Fahrtunterlagen und die Bordkarten der Wander-Touren. 8 Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016

10. Vorläufiger Programmablauf / Zeitplan (alle Zeiten sind ca. Zeiten) Donnerstag, 21. Juli 2016 bis 15:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer in Trier 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr Anmeldung, Ausgabe der Fahrtunterlagen anschließend Check-In im Hotel ab 13:00 bis 15:00 Uhr Start zum Prolog zur Einstimmung (ohne Wertung) 20:00 bis 22:30 Uhr Begrüßungsabend mit Fahrerbesprechung und gemeinsamen Abendessen im Park Plaza Freitag, 22. Juli 2016 ab 09:00 Uhr ca. 12:30 Uhr ab 18:00 Uhr Start zur 1. Tagestour individuelle Mittagspause Ankunft 1.Fahrzeug im Tagesziel, Abend zur freien Verfügung Samstag, 23. Juli 2016 ab 09:00 Uhr ca. 12:30 Uhr ab 17:00 Uhr ab 20:00 Uhr Start zur 2. Tagestour individuelle Mittagspause Ankunft 1.Fahrzeug im Tagesziel Abschlussabend mit Siegerehrung Sonntag, 24. Juli 2016 individuelle Rückreise der Teilnehmer oder Verlängerungstag(e) zur freien Verfügung 11. Wertung und Preise Sieger ist jeweils das Team, das nach allen Wanderpausen die wenigsten Punkte im Gesamtklassement bzw. in seiner Klasse aufzuweisen hat. Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst das Alter der Fahrzeuge. Tritt auch hier ein Gleichstand auf, entscheidet das Alter des Fahrers. Pokale/Trophäen erhalten: Die drei Erstplatzierten der Gesamtwertung jeder Klasse. In den Klassen mit mehr als 10 Teilnehmern, werden Pokale bis Platz 5 ausgegeben. Ein Gesamtsiegerpokal der Rheinlandfahrt Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Preise vor. Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016 9

12. Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder Teile davon abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. 13. Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Rheinlandfahrt 2016 teil. Er trägt die alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Ich erkläre hiermit den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber dem ADAC e. V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern, den ADAC Regionalclubs und den ADAC Ortsclubs, deren Mitarbeitern, Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern, den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtliche Mitarbeitern, dem Oldtimerweltverband FIVA, den Servicedienstleistern und allen anderen Personen, die vom ADAC e. V. mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt wurden, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Soweit der Teilnehmer ein Fahrzeug einsetzt das nicht in seinem Eigentum steht, hat er den Eigentümer des Fahrzeugs von dieser Tatsache zu unterrichten und eine Verzichtserklärung des Eigentümers vorzulegen. 14. Allgemeine Bestimmungen Für diese Ausschreibung sowie die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gilt deutsches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten ist das Gericht am Wohnsitz desjenigen Beteiligten zuständig, gegen den sich die Klage richtet. Änderungen vorbehalten. Stand: 19. Januar 2016 10 Rheinlandfahrt / Ausschreibung 2016

02./03. Juli 2016 Bielstein www.mxmasters-bielstein.de

ADAC Nordrhein e.v. ADAC EIFELRUNDFAHRT Oldtimerwandern mit historischen Automobilen Präsentiert von: 25. BIS 28. AUGUST 2016